240254-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240254-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240254-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage kann seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben werden: Die Große Anfrage basiert inhaltlich auf dem Beschluss des Rates vom 28. März 2019 „Bahnlärm im Stadtgebiet Bonn“. Die Verwaltung hat diesen Beschluss am 05. September 2019 sowohl an das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als auch an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, mit der Bitte um Stellungnahme und Berücksichtigung der Anliegen der Stadt Bonn, versendet. Auf diese Anfrage ist wieder keine Stellungnahme der Adressatenseite eingegangen. Auf Einladung des Landrates des Kreises Neuwied wurde auf einem sogenannten „Bahngipfeltreffen“ am 16.01.2024 ein Forderungskatalog an die Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel und Josef Oster übergeben. Der aus fünf Forderungen bestehende Katalog beinhaltet u.a. die Neugründung des Beirats "Leiseres Mittelrheintal 2.0", die Umsetzung aller Lärmschutzmaßnahmen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und moderne Instrumente zur Lärmkontrolle. Zudem soll die Umsetzung der rechtsrheinischen Tunnelstrecke Troisdorf-Mainz-Bischofsheim als Alternative in Betracht gezogen werden und für eine langfristige Entlastung des gesamten Mittelrheintals von Bonn bis Bingen dienen. An diesem o.g. Termin war auch die Stadtverwaltung Bonn als Gast vertreten. Bezüglich des Neubaus einer Güterverkehrsstrecke Troisdorf-Mainz- Bischofsheim kann ergänzend erwähnt werden: Der Neubau einer Güterverkehrsstrecke zwischen Troisdorf-Mainz- Bischofsheim wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 als ein „Vorhaben des Potentiellen Bedarfs“ eingestuft, da er zum Stand der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes kein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1 aufwies. Im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine weiterführende Machbarkeitsstudie beauftragt, um weitereSeite 1 von 2 Seite 2 Trassenvarianten für diese Strecke zu prüfen. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie wird in einem Artikel des BMDV vom 02.08.2023 vorgestellt. In diesem heißt es: „In der Studie konnten die beauftragten Gutachter eine modulare und in mehreren Baustufen umsetzbare Streckenführungen entwickeln, die gegenüber der Westerwaldvariante erhebliche Kostenvorteile aufweisen. Neben der Kostenseite wurden gegenüber der BVWP-Methodik zudem auch neue Methoden zur Berücksichtigung von Nutzeneffekten entwickelt. Im Ergebnis konnte beim derzeitigen Verkehrsaufkommen jedoch noch kein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis von den Gutachtern beschieden werden. Das BMDV wird auf Basis künftiger Verkehrsprognosen die verkehrliche Entwicklung im Blick behalten und die Methodik der Bundesverkehrswegeplanung kontinuierlich an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Bis eine wirtschaftlich tragfähige Lösung vorliegt, wird das BMDV weiterhin erhebliche finanzielle Mittel in den Lärmschutz investieren, um die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner entlang des Mittelrheins weiter zu verringern.“ Der vollständige Artikel sowie die Machbarkeitsstudie können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/machbarkeitsstudie- mittelrhein.html Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de