240251-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Katastrophenschutzbedarfsplan
Kerndaten
- Nummer
- 240251-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240251-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Koalitionsantrag: Katastrophenschutzbedarfsplan Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 28.02.2024 Anregung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung Hauptausschuss 12.03.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW ist davon auszugehen, dass die Erstellung und Fortschreibung von Katastrophen- schutzbedarfsplänen für Kreise und Kreisfreie Städte verpflichtend eingeführt wird. Auch aus Sicht der Verwaltung ist es, auch über die anstehende Geset- zesnovelle hinausgehend, sinnvoll, frühzeitig in die Katastrophenschutz- bedarfsplanung einzusteigen. Auf die voraussichtliche Notwendigkeit der Erstellung eines eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplanes hatte die Verwaltung auch schon in der Be- schlussvorlage zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes (DS 221682) mit der Darstellung des auch unter anderem hierfür notwendigen Stellenauf- wuchses hingewiesen. Da die Einrichtung eines wesentlichen Teils der drin- gend benötigten Stellen noch nicht beschlossen wurde, wird die Verwaltung die entsprechende Beschlussvorlage zeitnah erneut einbringen. Die Bedarfe des Katastrophenschutzes sind bisher vor allem im Brandschutz- bedarfsplan enthalten (zum Beispiel Bedarfe für Gebäude, Führungseinrichtun- gen, Fahrzeuge und Geräte). Inhaltlich ergaben sich die Bedarfe aus der schon bestehenden Verpflichtung zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen (vor- mals Gefahrenabwehrpläne). Bei der Erstellung und Fortschreibung solcher Pläne für Szenarien (z. B. Hochwasser) oder Maßnahmen (z. B. Warnen der Bevölkerung) ergeben sich fallweise Bedarfe, die in den Brandschutzbedarfs- plan oder eigene Beschlussvorlagen münden. So ist dies zum Beispiel beim Ausbau des Sirenenwarnsystems, zur Vorhaltung von weiteren Stromerzeugern und mobilen Heizgeräten oder zur grundsätzlichen Weiterentwicklung des Ka- tastrophenschutzes erfolgt. Im Wesentlichen aus diesen szenarien- und maßnahmenspezifischen Planun- gen werden sich auch in Zukunft überwiegend die Bedarfe im Katastrophen- schutz ergeben. Ein Katastrophenschutzbedarfsplan würde dies systematisch zusammenführen.Seite 1 von 2 Seite 2 Da der Brandschutzbedarfsplan in diesem Jahr fortgeschrieben werden muss und die Arbeiten dazu bereits begonnen haben, sollen die aktuellen Bedarfe des Katastrophenschutzes auch nochmals dort aufgenommen werden. Sollte die Gesetzesänderung dann zum Jahresende wie erwartet erfolgen, würde dann spätestens zur mit dem Gesetz geforderten Umsetzungsfrist ein ei- genständiger Katastrophenschutzbedarfsplan vorgelegt. Die Verwaltung wird die aktuell noch begrenzten Ressourcen weiterhin prioritär dafür einsetzen, die bereits im aktuellen Gesetz vorgeschriebene Katastrophenschutzplanung fort- zuführen. Hier konnten einige Szenarien bisher noch nicht geplant, bestehende Pläne noch nicht zeitnah fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Die Ka- tastrophenschutzplanung befindet sich auf einem hohen Niveau. Dieses muss aber aus Sicht der Verwaltung prioritär erhalten und wenn möglich weiterentwi- ckelt werden. Es ist aber beabsichtigt, bereits in diesem Jahr erste Schritte zur Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplanes einzuleiten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de