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240250-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Katastrophenschutzübung der operativen Akteure

Nummer
240250-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 28.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240250 Katastrophenschutzübung der operativen Akteure

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240250-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Katastrophenschutzübung der operativen Akteure
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
28.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Punkte der Großen Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es bestehen Erfahrungen aus gemeinsamen Aus- und Fortbildungen und Ein-
sätzen. Über die landesweiten Einsatzkonzepte zur überörtlichen Hilfe beste-
hen Verbindungen. Beim Einsatzkonzept der Feuerwehrbereitschaft, diese wird
aus Einheiten aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis gebildet, wurden bereits
mehrere überörtliche Einsätze gemeinsam absolviert. In der Vergangenheit
haben weiterhin größere Einsatzübungen stattgefunden, an welche Einheiten
der Stadt Bonn und von Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises teilgenommen
haben, so beispielsweise ein Brandszenario im Straßentunnel der B42. Im
Rahmen der Beübung von Katastrophenschutzeinheiten haben die Feuerweh-
ren Bonn, Königswinter sowie Einsatzkräfte der Johanniter Unfallhilfe gemein-
sam mit weiteren Kommunen Katastrophenschutz-Feldübungen (Vegetations-
brände) durchgeführt bzw. an solchen teilgenommen. Darüber hinaus üben
Führungskräfte des Regierungsbezirks Köln im Rahmen von Seminaren der
mobilen Führungsunterstützung auch die gemeinsame Führung bei Großein-
satzlagen und Katastrophen.
Zu 2.:
Ein Nutzen entsteht vor allem dann, wenn in Übungen realistische Einsatzsze-
narien und Konstellationen beübt werden, die die Handlungssicherheit, auch in
der Zusammenarbeit der Einheiten, stärken. Gemeinsame Übungen sind ins-
besondere dann sinnvoll, wenn die Beübung der Zusammenarbeit der Einhei-
ten (Schnittstellen) erforderlich ist. Aus Sicht der Verwaltung sind hier beson-
ders kleine Übungen mit eng abgesteckten Übungszielen effektiv. Der fachliche
Austausch findet aber auch mit dem Rhein-Sieg-Kreis immer wieder statt. Das
schließt auch Aus- und Fortbildungen mit ein. So wurde Ende 2023 eine ge-
meinsame Führungsdienstfortbildung der Feuerwehren aus Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt, dies mit dem Schwerpunkt der Vermittlung der
bei den jeweiligen Feuerwehren vorhandenen Sondereinsatzmittel.
Zu 3.:
Interkommunale Übungen wurden zum Beispiel auch dort durchgeführt, wo
Einheiten aus Kreis und Stadt im Einsatzfall unmittelbar zusammenarbeitenSeite 1 von 2
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(jeweils angrenzende Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr). Im Übrigen siehe
Antwort zu Frage 1.
Zu 4.:
Der Aufwand ist je nach Übungsdimension sehr unterschiedlich und besteht
ganz wesentlich aus der Zeit, die die ehrenamtlichen Einsatzkräfte für die
Übungen aufbringen. Bei großen Übungen ist neben der hohen Zahl an Helfer-
stunden auch der Vor- und Nachbereitungsaufwand erheblich und steht dann in
der Regel nicht mehr in guter Relation zum Übungsnutzen.
Zu 5.:
Übungen sind ganz wesentlich für den Kompetenzerwerb und –erhalt. Sie wer-
den in jedem Fall auch in einem Katastrophenschutzbedarfsplan betrachtet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de