← Vorlagen

240248-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung einer 6. Gesamtschule in Bonn

Nummer
240248-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 28.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240248 Koalitionsantrag: Errichtung einer 6. Gesamtschule in Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.625 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240248-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Errichtung einer 6. Gesamtschule in Bonn
Beratungsfolge
Schulausschuss 28.02.2024 Kenntnisnahme
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Gesamtschulen sind auch in Bonn eine starke Säule des Bildungssystems
und werden in jedem Jahr von einer Vielzahl von Familien angewählt. In der
Bonner Bildungslandschaft tragen die fünf Gesamtschulen wesentlich zur
Förderung der Bildungsgerechtigkeit bei. Die Schulform Gesamtschule steht
dafür, alle Bildungsabschlüsse an einer Schule erlangen zu können. Um dies
einlösen zu können, benötigen die Gesamtschulen eine besondere
Zusammensetzung der Schülerschaft, die sog. Leistungsheterogenität.
Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Kompetenzen und Potentialen
lernen zusammen in einer Schule. Wichtig ist dabei – mit Blick auf die künftige
gymnasiale Oberstufe – von Beginn an eine ausreichende Anzahl
leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. Die Verwaltung steht der Gründung
einer weiteren Gesamtschule in Bonn grundsätzlich positiv gegenüber, wenn
die hierfür erforderlichen, landesrechtlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt
und räumliche Kapazitäten in Bonn absehbar sind. Dies ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht der Fall.
Zu Ziffer 1 des Antrags:
Tragendes Element eines nachhaltig funktionierenden Gesamtschulsystems ist
damit die hinreichende pädagogische Leistungsmischung. In allen
Anmeldeverfahren seit 2014 musste durchgängig festgestellt werden: Die für
ein funktionierendes Gesamtschulsystem notwendige pädagogische
Leistungsmischung ist anhand der Zusammensetzung der Schülerschaft der
ausgesprochenen Ablehnungen nicht darstellbar. Zum Schuljahr 2014/2015
gehörten rd. 94 % der abgelehnten Kinder nicht der oberen Leistungsgruppe an
(DsNr. 1411996ST2), zum Schuljahr 2023/2024 waren es rd. 93 % (DsNr.
230581), zum Schuljahr 2024/2025 sind es rd. 91 %.
Hätte Bonns Fünfte – wie eigentlich vorgesehen – bereits zum Schuljahr
2024/2025 eine 6. Eingangsklasse anbieten können, hätte die Zahl der
Ablehnungen, die nicht der oberen Leistungsgruppe entsprechen, wiederum
einen Anteil von 93 % aller Ablehnungen ausgemacht.
Die Bildung der Leistungsgruppen (in der Regel Notendurchschnitt mehrerer
Fächer) erfolgt in pädagogischer Verantwortung der jeweiligen SchulleitungenSeite 1 von 5
Seite 2
Dokumentenklasse A (öffentlich)
und ist nicht gleichzusetzen mit den ausgesprochenen
Grundschulempfehlungen.
Ungeachtet der quantitativen Zahl der jährlichen Ablehnungen reicht die
Zusammensetzung der aus den Ablehnungen resultierenden Schülerschaft
nicht aus, um die erforderliche pädagogische Leistungsmischung für eine
weitere 6. Gesamtschule in Bonn abzubilden.
Diese Auffassung wird in übereinstimmender Einschätzung der Schulleiterinnen
und Schulleiter der Bonner Gesamtschulen immer wieder bestätigt. Der
Schulträger selbst hat zudem keine Einflussmöglichkeit auf die Aufnahme von
Kindern an den bestehenden Gesamtschulen. Die Aufnahmeentscheidung
treffen nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW die Schulleiterinnen und
Schulleiter.
Zum Schuljahr 2025/2026 wird die Gesamtschule Bonns Fünfte durch die
endgültige Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Lage sein, insgesamt 6
Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen.
Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Alfter zum Schuljahr 2023/2024
ein eigenes Gymnasium gegründet hat, ist nicht davon auszugehen, dass etwa
z.B. eine vermehrte Anmeldung Alfterer Schüler*innen an einer 6.
Gesamtschule im Bonner Norden oder Westen das fehlende obere
Leistungssegment ausgleichen werden.
Zu Ziffer 2 und 3: Potenzielle Standorte im Bonner Norden und Westen
sowie mögliche Umwandlung bestehender Standorte
Die mögliche Auswahl potenzieller Standorte im Bonner Norden und Westen,
die für eine Umwandlung in Betracht kämen, ist beschränkt.
Hauptschule Sankt-Hedwig:
Der Schulstandort ist mit den vorhandenen Räumlichkeiten als drei-zügiges
Hauptschulsystem deutlich zu klein für eine mindestens vier-zügige
Gesamtschule. Entsprechende Freiflächen für weitere Gebäudeteile stehen
nicht zur Verfügung. Der Standort scheidet zur Umwandlung aus.
Schulzentrum Tannenbusch:
Der Ausbau des Schulzentrums Tannenbusch mit dem Neubau und der
Erweiterung der bestehenden Schulen um jeweils einen Zug, die der Rat
bereits 2015 beschlossen hat, befindet sich nach vielen Jahren der Planung
endlich vor der baulichen Umsetzung. Es entstehen nach Umsetzung der
Maßnahme eine vierzügige Realschule sowie ein vierzügiges Gymnasium in
der SEK I bzw. bis zu 6 Züge in der SEK II. Beide Schulen sind in ihrer jetzigen
Schulform am Standort hoch nachgefragt und müssen regelmäßig Kinder
ablehnen. Eine weitere Verzögerung der Umsetzung des Neubaus bzw. eine
Neuplanung, die sich an den Bedürfnissen einer Gesamtschule orientieren
müsste, ist angesichts der langen Wartezeit und der sich stetig
verschlechternden Bausubstanz der Bestandsgebäude für die Schulen nicht
mehr zumutbar.
Die Verwaltung wird gleichwohl die Schulleitungen bitten, ein Votum dazu
abzugeben, wie diese grundsätzlich zu einer Schulformumwandlung stehen
und ob ein positiver Schulkonferenzbeschluss zur Umwandlung erzielt werden
könne.Seite 2 von 5
Seite 3
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Schulzentrum Hardtberg (August Macke Schule, Realschule Hardtberg):
Würde eine bis zu 4-zügige Gesamtschule im Schulzentrum Hardtberg
lokalisiert, würde dies der in der Begründung des Antrags formulierten Intention
der Antragsteller, zusätzliche Schulplätze anbieten zu wollen, zuwiderlaufen.
Mit der Errichtung einer 6. Gesamtschule würden bei einer 4-zügigen Schule in
der Sekundarstufe I insgesamt 108 Schulplätze entstehen (27 - wegen
Absenkung GL – x 4).
Davon stehen für Regelkinder 96 Schulplätze zur Verfügung. Die Verteilung
dieser Schulplätze erfolgt nach Leistungsgruppen (Herstellung der
Leistungsmischung). Es gibt in Bonn Gesamtschulen, die zwei
Leistungsgruppen bilden und Gesamtschulen, die drei Leistungsgruppen
bilden. Die Schulen teilen die Schulplätze gleichberechtigt unter diesen
Leistungsgruppen auf. Die Bildung der Leistungsgruppen ist nicht
deckungsgleich mit den Schulformempfehlungen, sondern orientiert sich am
Notendurchschnitt. Die Auswahl der berücksichtigten Fächer und deren
Gewichtung obliegt dabei den Schulleitungen.
Für ein vierzügiges Gesamtschulsystem würde dies nach den Erfahrungen der
letzten Jahre bei 2 Leistungsgruppen Folgendes bedeuten:
Entstehende Schulplätze in der Leistungsgruppe 1: 54 insgesamt, davon 48
für Regelkinder.
Einstehende Schulplätze in der Leistungsgruppe 2: 54 insgesamt, davon 48 für
Regelkinder.
Überträgt man dies auf Schulformempfehlungen, wurden in den letzten Jahren
an den vierzügigen Systemen Schüler*innen in etwa gemäß der folgenden
Aufteilung aufgenommen:
Gymnasium: um die 26 Schüler*innen
Realschule: um die 60 Schüler*innen
Hauptschule: um die 10 Kinder Schüler*innen
Würde man am bestehenden Standort Schulzentrum Hardtberg für die
Gründung einer 6. Gesamtschule jeweils die dreizügige August-Macke-
Hauptschule und ebenfalls dreizügige Realschule Hardtberg auslaufend
schließen, würde folgende Anzahl von Schulplätzen verloren gehen:
Realschule: 29 Schulplätze pro Zug (Bandbreite) x 3 Züge: 81 Plätze
Hauptschule: 30 Schulplätze pro Zug (Bandbreite) x 3 Züge: 90 Plätze
Im Ergebnis würden also um die 21 Realschulplätze und um die 80
Hauptschulplätze in Bonn verloren gehen, wenn man eine dreizügige
Realschule und eine dreizügige Hauptschule für die Bildung einer
Gesamtschule schließen würde. Demgegenüber würden rund 26 Schulplätze
im gymnasialen Bereich entstehen.
Hinzu kommt ein weiteres Thema: Anders als seinerzeit bei Gründung der
Gesamtschule Bonns Fünfte, als die Theodor-Litt-Sekundarschule und die
Gottfried-Kinkel-Realschule, die - in getrennten Gebäuden und an einem
weitläufigen Standort untergebracht - sukzessive ausgelaufen sind, nutzenSeite 3 von 5
Seite 4
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Hauptschule und Realschule im Hardtberg ein gemeinsames Gebäude. Diese
gemeinsame Nutzung hat gerade in der jüngeren Vergangenheit wiederholt
Spannungen verursacht, denen u.a. mit nicht unerheblichen organisatorischen
Maßnahmen sowie einem regelmäßigen Runden Tisch gegengesteuert wurde.
Daher sollte zum jetzigen Zeitpunkt ein zusätzliches, drittes System am
Standort nicht eingerichtet werden, zumal die Schüler*innen altersmäßig dort
die jüngsten wären.
Sowohl für das Schulzentrum Hardtberg als auch für das Schulzentrum
Tannenbusch würde gelten, dass zugleich ein zusätzliches schulisches
Angebot für die Nachbarkommune Alfter geschaffen würde. Da Alfter keine
eigene Gesamtschule in kommunaler Trägerschaft betreibt, greift der § 46 Abs.
6 SchulG hier nicht, d.h. Alfterer Schüler*innen müssten im Aufnahmeverfahren
gleichberechtigt mit Schüler*innen aus Bonn berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird gleichwohl die Schulleitungen bitten, ein Votum dazu
abzugeben, wie diese zu einer Schulformumwandlung stehen und ob ein
positiver Schulkonferenzbeschluss zur Umwandlung erzielt werden könne.
Zu Ziffer 4: Neuerrichtung eines Schulbaus für eine 6. Gesamtschule
Das SGB hat zuletzt im Schulausschuss am 30.11.2023 in einer Präsentation
das Programm „Schulbau der Zukunft“ vorgestellt. Danach beträgt der
„Gesamtbearbeitungsstau“ im Bereich Schulbau inzwischen über 1 MRD Euro.
Die zugleich dargestellte personelle Situation ist ebenso prekär: keine der 8
Teilprojektebenen im Programm „Schulbau der Zukunft“ ist personell besetzt.
Die Stelle der Programmleitung ist seit kurzem ebenso wieder vakant. Die
personellen Ressourcen lassen zudem parallel realisierbare Maßnahmen nur
äußerst eingeschränkt zu.
Angesichts der Tatsache, dass u.a.
- die Schulplätze für Schüler*innen mit dem Förderbedarf „Geistige
Entwicklung“ inzwischen restlos ausgeschöpft sind,
- die termingerechte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die
Umstellung G 8/G 9 bis zum Schuljahr 2026/2027 an den städtischen
Gymnasien nicht gesichert ist,
- mit der Planung der dringend notwendigen OGS-Maßnahmen
(Priorisierungsliste Rat 18.03.2021) – Rechtsanspruch ab Schuljahr
2026/2027 - erst kürzlich begonnen werden konnte,
- am Großprojekt „Neubau Schulzentrum Tannenbusch“ (Ratsbeschluss
2015) - mit Ausnahme des Beginns des Neubaus der Turnhalle Mitte
2023 - bislang keinerlei Umsetzung erfolgt ist,
- dringend notwendige Erweiterungsmaßnahmen angesichts steigender
Schülerzahlen an diversen Standorten (u.a. Am Domhof,
Andreasschule, Kettelerschule, Paul Klee Schule,Seite 4 von 5
Seite 5
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Adelheidisschule/WTP, Helmholtz Gymnasium) bislang allenfalls am
Beginn der Planungsphase stehen,
ist die Beauftragung der Prüfung der baulichen Neuerrichtung einer 6.
Gesamtschule aus Sicht der Fachverwaltung nicht zu vertreten.
Es stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Das ohnehin bestehende,
massive Personalproblem würde weiter verschärft, da die Ressourcen, die sich
zusätzlich mit dem Thema 6. Gesamtschule befassen, aus den anderen höchst
prioritären Maßnahmen abgezogen werden müssten.
Zu Ziffer 5 und 6: Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2025/26
Die Verwaltung ist angesichts einer Vielzahl anderweitiger prioritärer Aufgaben
weder personell in der Lage, noch hält sie es angesichts der o.g. dargelegten
Gründe für angezeigt, Zeit und Ressourcen in ein Projekt „6. Gesamtschule“ zu
investieren, für deren Realisierung die objektiv realistische Möglichkeit einer
erfolgreichen Umsetzung nicht erkennbar ist, erst recht nicht zeitnah zum
Schuljahr 2025/2026.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de