240248-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung einer 6. Gesamtschule in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240248-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240248-01 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse A (öffentlich) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Errichtung einer 6. Gesamtschule in Bonn Beratungsfolge Schulausschuss 28.02.2024 Kenntnisnahme Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Gesamtschulen sind auch in Bonn eine starke Säule des Bildungssystems und werden in jedem Jahr von einer Vielzahl von Familien angewählt. In der Bonner Bildungslandschaft tragen die fünf Gesamtschulen wesentlich zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit bei. Die Schulform Gesamtschule steht dafür, alle Bildungsabschlüsse an einer Schule erlangen zu können. Um dies einlösen zu können, benötigen die Gesamtschulen eine besondere Zusammensetzung der Schülerschaft, die sog. Leistungsheterogenität. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Kompetenzen und Potentialen lernen zusammen in einer Schule. Wichtig ist dabei – mit Blick auf die künftige gymnasiale Oberstufe – von Beginn an eine ausreichende Anzahl leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. Die Verwaltung steht der Gründung einer weiteren Gesamtschule in Bonn grundsätzlich positiv gegenüber, wenn die hierfür erforderlichen, landesrechtlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt und räumliche Kapazitäten in Bonn absehbar sind. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Zu Ziffer 1 des Antrags: Tragendes Element eines nachhaltig funktionierenden Gesamtschulsystems ist damit die hinreichende pädagogische Leistungsmischung. In allen Anmeldeverfahren seit 2014 musste durchgängig festgestellt werden: Die für ein funktionierendes Gesamtschulsystem notwendige pädagogische Leistungsmischung ist anhand der Zusammensetzung der Schülerschaft der ausgesprochenen Ablehnungen nicht darstellbar. Zum Schuljahr 2014/2015 gehörten rd. 94 % der abgelehnten Kinder nicht der oberen Leistungsgruppe an (DsNr. 1411996ST2), zum Schuljahr 2023/2024 waren es rd. 93 % (DsNr. 230581), zum Schuljahr 2024/2025 sind es rd. 91 %. Hätte Bonns Fünfte – wie eigentlich vorgesehen – bereits zum Schuljahr 2024/2025 eine 6. Eingangsklasse anbieten können, hätte die Zahl der Ablehnungen, die nicht der oberen Leistungsgruppe entsprechen, wiederum einen Anteil von 93 % aller Ablehnungen ausgemacht. Die Bildung der Leistungsgruppen (in der Regel Notendurchschnitt mehrerer Fächer) erfolgt in pädagogischer Verantwortung der jeweiligen SchulleitungenSeite 1 von 5 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) und ist nicht gleichzusetzen mit den ausgesprochenen Grundschulempfehlungen. Ungeachtet der quantitativen Zahl der jährlichen Ablehnungen reicht die Zusammensetzung der aus den Ablehnungen resultierenden Schülerschaft nicht aus, um die erforderliche pädagogische Leistungsmischung für eine weitere 6. Gesamtschule in Bonn abzubilden. Diese Auffassung wird in übereinstimmender Einschätzung der Schulleiterinnen und Schulleiter der Bonner Gesamtschulen immer wieder bestätigt. Der Schulträger selbst hat zudem keine Einflussmöglichkeit auf die Aufnahme von Kindern an den bestehenden Gesamtschulen. Die Aufnahmeentscheidung treffen nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW die Schulleiterinnen und Schulleiter. Zum Schuljahr 2025/2026 wird die Gesamtschule Bonns Fünfte durch die endgültige Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Lage sein, insgesamt 6 Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Alfter zum Schuljahr 2023/2024 ein eigenes Gymnasium gegründet hat, ist nicht davon auszugehen, dass etwa z.B. eine vermehrte Anmeldung Alfterer Schüler*innen an einer 6. Gesamtschule im Bonner Norden oder Westen das fehlende obere Leistungssegment ausgleichen werden. Zu Ziffer 2 und 3: Potenzielle Standorte im Bonner Norden und Westen sowie mögliche Umwandlung bestehender Standorte Die mögliche Auswahl potenzieller Standorte im Bonner Norden und Westen, die für eine Umwandlung in Betracht kämen, ist beschränkt. Hauptschule Sankt-Hedwig: Der Schulstandort ist mit den vorhandenen Räumlichkeiten als drei-zügiges Hauptschulsystem deutlich zu klein für eine mindestens vier-zügige Gesamtschule. Entsprechende Freiflächen für weitere Gebäudeteile stehen nicht zur Verfügung. Der Standort scheidet zur Umwandlung aus. Schulzentrum Tannenbusch: Der Ausbau des Schulzentrums Tannenbusch mit dem Neubau und der Erweiterung der bestehenden Schulen um jeweils einen Zug, die der Rat bereits 2015 beschlossen hat, befindet sich nach vielen Jahren der Planung endlich vor der baulichen Umsetzung. Es entstehen nach Umsetzung der Maßnahme eine vierzügige Realschule sowie ein vierzügiges Gymnasium in der SEK I bzw. bis zu 6 Züge in der SEK II. Beide Schulen sind in ihrer jetzigen Schulform am Standort hoch nachgefragt und müssen regelmäßig Kinder ablehnen. Eine weitere Verzögerung der Umsetzung des Neubaus bzw. eine Neuplanung, die sich an den Bedürfnissen einer Gesamtschule orientieren müsste, ist angesichts der langen Wartezeit und der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Bestandsgebäude für die Schulen nicht mehr zumutbar. Die Verwaltung wird gleichwohl die Schulleitungen bitten, ein Votum dazu abzugeben, wie diese grundsätzlich zu einer Schulformumwandlung stehen und ob ein positiver Schulkonferenzbeschluss zur Umwandlung erzielt werden könne.Seite 2 von 5 Seite 3 Dokumentenklasse A (öffentlich) Schulzentrum Hardtberg (August Macke Schule, Realschule Hardtberg): Würde eine bis zu 4-zügige Gesamtschule im Schulzentrum Hardtberg lokalisiert, würde dies der in der Begründung des Antrags formulierten Intention der Antragsteller, zusätzliche Schulplätze anbieten zu wollen, zuwiderlaufen. Mit der Errichtung einer 6. Gesamtschule würden bei einer 4-zügigen Schule in der Sekundarstufe I insgesamt 108 Schulplätze entstehen (27 - wegen Absenkung GL – x 4). Davon stehen für Regelkinder 96 Schulplätze zur Verfügung. Die Verteilung dieser Schulplätze erfolgt nach Leistungsgruppen (Herstellung der Leistungsmischung). Es gibt in Bonn Gesamtschulen, die zwei Leistungsgruppen bilden und Gesamtschulen, die drei Leistungsgruppen bilden. Die Schulen teilen die Schulplätze gleichberechtigt unter diesen Leistungsgruppen auf. Die Bildung der Leistungsgruppen ist nicht deckungsgleich mit den Schulformempfehlungen, sondern orientiert sich am Notendurchschnitt. Die Auswahl der berücksichtigten Fächer und deren Gewichtung obliegt dabei den Schulleitungen. Für ein vierzügiges Gesamtschulsystem würde dies nach den Erfahrungen der letzten Jahre bei 2 Leistungsgruppen Folgendes bedeuten: Entstehende Schulplätze in der Leistungsgruppe 1: 54 insgesamt, davon 48 für Regelkinder. Einstehende Schulplätze in der Leistungsgruppe 2: 54 insgesamt, davon 48 für Regelkinder. Überträgt man dies auf Schulformempfehlungen, wurden in den letzten Jahren an den vierzügigen Systemen Schüler*innen in etwa gemäß der folgenden Aufteilung aufgenommen: Gymnasium: um die 26 Schüler*innen Realschule: um die 60 Schüler*innen Hauptschule: um die 10 Kinder Schüler*innen Würde man am bestehenden Standort Schulzentrum Hardtberg für die Gründung einer 6. Gesamtschule jeweils die dreizügige August-Macke- Hauptschule und ebenfalls dreizügige Realschule Hardtberg auslaufend schließen, würde folgende Anzahl von Schulplätzen verloren gehen: Realschule: 29 Schulplätze pro Zug (Bandbreite) x 3 Züge: 81 Plätze Hauptschule: 30 Schulplätze pro Zug (Bandbreite) x 3 Züge: 90 Plätze Im Ergebnis würden also um die 21 Realschulplätze und um die 80 Hauptschulplätze in Bonn verloren gehen, wenn man eine dreizügige Realschule und eine dreizügige Hauptschule für die Bildung einer Gesamtschule schließen würde. Demgegenüber würden rund 26 Schulplätze im gymnasialen Bereich entstehen. Hinzu kommt ein weiteres Thema: Anders als seinerzeit bei Gründung der Gesamtschule Bonns Fünfte, als die Theodor-Litt-Sekundarschule und die Gottfried-Kinkel-Realschule, die - in getrennten Gebäuden und an einem weitläufigen Standort untergebracht - sukzessive ausgelaufen sind, nutzenSeite 3 von 5 Seite 4 Dokumentenklasse A (öffentlich) Hauptschule und Realschule im Hardtberg ein gemeinsames Gebäude. Diese gemeinsame Nutzung hat gerade in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Spannungen verursacht, denen u.a. mit nicht unerheblichen organisatorischen Maßnahmen sowie einem regelmäßigen Runden Tisch gegengesteuert wurde. Daher sollte zum jetzigen Zeitpunkt ein zusätzliches, drittes System am Standort nicht eingerichtet werden, zumal die Schüler*innen altersmäßig dort die jüngsten wären. Sowohl für das Schulzentrum Hardtberg als auch für das Schulzentrum Tannenbusch würde gelten, dass zugleich ein zusätzliches schulisches Angebot für die Nachbarkommune Alfter geschaffen würde. Da Alfter keine eigene Gesamtschule in kommunaler Trägerschaft betreibt, greift der § 46 Abs. 6 SchulG hier nicht, d.h. Alfterer Schüler*innen müssten im Aufnahmeverfahren gleichberechtigt mit Schüler*innen aus Bonn berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird gleichwohl die Schulleitungen bitten, ein Votum dazu abzugeben, wie diese zu einer Schulformumwandlung stehen und ob ein positiver Schulkonferenzbeschluss zur Umwandlung erzielt werden könne. Zu Ziffer 4: Neuerrichtung eines Schulbaus für eine 6. Gesamtschule Das SGB hat zuletzt im Schulausschuss am 30.11.2023 in einer Präsentation das Programm „Schulbau der Zukunft“ vorgestellt. Danach beträgt der „Gesamtbearbeitungsstau“ im Bereich Schulbau inzwischen über 1 MRD Euro. Die zugleich dargestellte personelle Situation ist ebenso prekär: keine der 8 Teilprojektebenen im Programm „Schulbau der Zukunft“ ist personell besetzt. Die Stelle der Programmleitung ist seit kurzem ebenso wieder vakant. Die personellen Ressourcen lassen zudem parallel realisierbare Maßnahmen nur äußerst eingeschränkt zu. Angesichts der Tatsache, dass u.a. - die Schulplätze für Schüler*innen mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ inzwischen restlos ausgeschöpft sind, - die termingerechte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die Umstellung G 8/G 9 bis zum Schuljahr 2026/2027 an den städtischen Gymnasien nicht gesichert ist, - mit der Planung der dringend notwendigen OGS-Maßnahmen (Priorisierungsliste Rat 18.03.2021) – Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/2027 - erst kürzlich begonnen werden konnte, - am Großprojekt „Neubau Schulzentrum Tannenbusch“ (Ratsbeschluss 2015) - mit Ausnahme des Beginns des Neubaus der Turnhalle Mitte 2023 - bislang keinerlei Umsetzung erfolgt ist, - dringend notwendige Erweiterungsmaßnahmen angesichts steigender Schülerzahlen an diversen Standorten (u.a. Am Domhof, Andreasschule, Kettelerschule, Paul Klee Schule,Seite 4 von 5 Seite 5 Dokumentenklasse A (öffentlich) Adelheidisschule/WTP, Helmholtz Gymnasium) bislang allenfalls am Beginn der Planungsphase stehen, ist die Beauftragung der Prüfung der baulichen Neuerrichtung einer 6. Gesamtschule aus Sicht der Fachverwaltung nicht zu vertreten. Es stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Das ohnehin bestehende, massive Personalproblem würde weiter verschärft, da die Ressourcen, die sich zusätzlich mit dem Thema 6. Gesamtschule befassen, aus den anderen höchst prioritären Maßnahmen abgezogen werden müssten. Zu Ziffer 5 und 6: Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2025/26 Die Verwaltung ist angesichts einer Vielzahl anderweitiger prioritärer Aufgaben weder personell in der Lage, noch hält sie es angesichts der o.g. dargelegten Gründe für angezeigt, Zeit und Ressourcen in ein Projekt „6. Gesamtschule“ zu investieren, für deren Realisierung die objektiv realistische Möglichkeit einer erfolgreichen Umsetzung nicht erkennbar ist, erst recht nicht zeitnah zum Schuljahr 2025/2026. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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