240245-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tierexperimentelle Forschung in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240245-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240245-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 07.02.2024 Tierexperimentelle Forschung in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme Frage 1. Wie bewertet die Verwaltung insgesamt die Entwicklung tierexperimenteller Forschung und die Rolle des Tierschutzes bei Tierversuchen in Bonn auf Basis ihrer Kontrollen der letzten Jahre? Sieht die Verwaltung wachsenden Handlungs- und Kontrollbedarf auf diesem Feld? Zu 1: Insbesondere durch die Einrichtung der Stabsstelle Tierschutz der Universität Bonn und die Etablierung des 3R Kompetenznetzwerks NRW wurde die Vernetzung der an Tierversuchen beteiligten Personen, die Zusammenarbeit und die Transparenz gefördert. Dies ist im Hinblick auf die 3R (Replacement, Reduction, Refinement) als sehr positiv zu bewerten. Die Zahl der neu beantragten Tierversuchsvorhaben war in den letzten drei Jahren konstant, so dass von einem gleichbleibenden Kontrollbedarf ausgegangen wird. Der erforderliche Kontrollbedarf kann mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht vollumfänglich in dem gewünschten Umfang sichergestellt werden. Frage 2. Wie wirkt sich die mit dem Stellenplan eingerichtete neue Stelle zur Überwachung von Tierversuchen auf die Tätigkeit der Verwaltung in diesem Feld aus? Konnte die Stelle besetzt werden? Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für die Häufigkeit der von der Verwaltung durchgeführten Kontrollen von Tierversuchen? Zu 2: Die Beantwortung erfolgt in der nicht-öffentlichen Stellungnahme DS 240245-01 ST. Begründung für die nicht-öffentliche Stellungnahme: Es sind Rückschlüsse auf die konkret kontrollierende Person für Tierversuche möglich. Frage 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und der Kontakt vom Veterinäramt der Stadt Bonn mit der Ethikkommission und der Stabstelle Tierschutz der Universität? Welche Tierversuchsstätten sind abseits universitärer Einrichtungen auf dem Stadtgebiet in Zuständigkeit des Veterinäramtes? Zu 3: Es besteht ein regelmäßiger und intensiver Kontakt zur Stabsstelle Tierschutz.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Mitarbeiter der Stabsstelle Tierschutz begleiten regelmäßig die amtlichen Kontrollen, werden über Kontrollergebnisse informiert und nehmen Stellung zu Anträgen bezüglich der Tierhaltungen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich konstruktiv. Die Ethikkommission der medizinischen Fakultät berät über Forschungsvorhaben im ausschließlich humanen Bereich. Ein Kontakt besteht daher nicht. Zusätzlich zu den Einrichtungen der Universität und des UKB sind in Bonn noch folgende Forschungsstätten, die Tierversuche durchführen, ansässig: Deutsches Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen e.V.(DZNE) Max-Planck-Institut für Neurobiologie des Verhaltens – caesar Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB), Museum Koenig Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des LANUV Frage 4. Wie oft wurden Labore für tierexperimentelle Forschung auf Stadtgebiet in den Jahren 2022 und 2023 kontrolliert? Wie viele dieser Kontrollen fanden jeweils unangekündigt statt? Was sind die Ergebnisse dieser Kontrollen? Wie oft wurden Verstöße festgestellt und von welcher Qualität waren diese? Zu 4: Die Beantwortung erfolgt in der nicht-öffentlichen Stellungnahme DS 240245-01 ST. Begründung für die nicht-öffentliche Stellungnahme: Datenschutz der dort angegebenen sensiblen Daten der untersuchten Einheiten. Frage 5. Wie wird bei Verstößen gegen geltendes Recht oder Ethikstandards verfahren und welche Regelungen gibt es für entstehende Kosten, Strafgebühren und sonstige Sanktionen? Hat es in den vergangenen Jahren Inobhutnahmen von Tieren aus missbräuchlichen Versuchen gegeben? Wer übernimmt die Kosten für ebendiese? Zu 5: Einfachere Verstöße werden mit Belehrungen, Kontrollberichte mit Anordnungen, Anhörungen sowie Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Verstöße im Bereich der Durchführung von Tierversuchen werden zudem an das Landesamt weitergeleitet. Im Bereich der Universität werden keine Verwaltungsgebühren für die Kontrollen erhoben. Für die übrigen Einrichtungen werden Verwaltungsgebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Es gab in den vergangenen Jahren keine Inobhutnahme von Versuchstieren, daher sind hier auch keine Kosten entstanden.Seite 2 von 4 Seite 3 Frage 6. Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2022 und 2023 in Bonn zum Zweck der tierexperimentellen Forschung gehalten und um welche Tierarten handelt es sich? Wie viele dieser Tiere wurden getötet? Wie viele Tiere wurden getötet, weil sie nicht das gewünschte Geschlecht, das gewünschte Alter oder die gewünschte Genausprägung o.ä. hatten, ohne in Tierversuchen eingesetzt worden zu sein (sog. Überschusstiere)? Zu 6: Die exakte Anzahl der gehaltenen Tiere variiert und kann daher nicht genau dargestellt werden. Bei den Haltungskontrollen wird überprüft, ob die maximal genehmigten Tierzahlen nicht überschritten werden. Folgende Tierarten werden überwiegend gehalten: Mäuse, Ratten, Krallenfrösche, Zebrabärblinge und andere Fische. Im Übrigen werden Schweine, Meerschweinchen, mongolische Rennmäuse, andere Nager, Reptilien gehalten. Für die Versuchstiermeldung 2022 wurden insgesamt 119900 Tiere gemeldet. Von diesen wurden 69478 Tiere für Tierversuche und Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet. Nicht alle für Tierversuche verwendeten Tiere wurden nach Beendigung des Versuches getötet, sondern auch, nach Abschluss des Tierversuches und abschließender tierärztlicher Untersuchung, weitervermittelt oder bei Wildtieren wieder in die Freiheit entlassen. Die Anzahl der nach Tierversuch vermittelten oder freigelassenen Tiere geht aus der Versuchstiermeldung nicht hervor. Von den gemeldeten Tieren wurden 50422 nicht primär für Tierversuche oder Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Zu diesen sogenannten „Überschusstieren“ gehören auch Tiere, die für Erhaltungszucht von genetisch veränderten Linien, zur Generierung von neuen genetisch veränderten Linien und zur Überwachung des Gesundheitszustands der bestehenden Haltung benötigt/verwendet werden. Wie viele dieser Tiere aus den in der Fragestellung benannten Gründen getötet wurden, ist nicht bekannt. Die Tierzahlen für 2023 liegen dem Veterinäramt noch nicht vor, da gemäß Versuchstiermeldeverordnung die Wissenschaftler erst zum 31.03.2024 die Zahlen für das vergangene Jahr zu melden haben. Frage 7. Die Uniklinik Bonn wurde im Jahr 2022 für den Negativpreis „Herz aus Stein“ nominiert, der vom Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ herausgegeben wird. Grund sind Versuche an Nagetieren, die zwecks Medikamentenforschung laut Verein u.a. Wüstenrennmäuse mit bis zu 120 Würmern in der Brusthöhle qualvoll sterben lassen. Wie bewertet die Verwaltung diesen Versuch in ihrer Rolle als zuständige Überwachungsbehörde? Zu 7: Die Nominierung aus dem Jahr 2022 ist hier bekannt. Die betroffenen Tiere erfahren durch die Infektion mit L. sigmodontis keine sichtbare Belastung, wie durch Mitarbeiter des Veterinäramts in diversen unangekündigten Kontrollen festgestellt werden konnte. Ein infiziertes Tier ist rein äußerlich nicht von einem nicht infizierten Tier zu unterscheiden. Keines der Tiere ist nach den Aufzeichnungen der Wissenschaftler durch eine Infektion mit L. sigmodontis spontan verstorben. Die Tiere werden im Laufe des Versuches getötet und auf L. sigmodontis hin untersucht. Der hier angesprochene Befall mit bis zu 120Seite 3 von 4 Seite 4 Filarien bei einem Tier stellt nach Auskunft der Wissenschaftler einen Extrembefund dar, der aber nicht zum natürlichen Tode oder auch nur einer offensichtlichen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes dieses Tiers geführt hat. Durchschnittlich haben die infizierten Tiere nach Auskunft der Wissenschaftler um die 20 Filarien in der Brusthöhle. Es handelt sich hier um einen natürlichen Parasiten von Wildnagern in Nord- und Südamerika, der auch in der freien Wildbahn bei natürlicher Infektion nicht zum Tod der Nager führt. Bei längerem Bestehen der Infektion mit L. sigmodontis wird der Parasit vom Immunsystem eliminiert. Bei dem hier angesprochenen Versuch handelt es sich um ein vom LANUV genehmigtes Versuchsvorhaben, welches im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingehend vom LANUV unter Einbeziehung der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz geprüft wurde. Es bestehen von Seiten des Veterinäramts keine Bedenken gegen die Durchführung dieses Tierversuches. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de