← Vorlagen

240239-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung der Glas-, Papier- und Kleidercontainer im Bereich Finkenweg

Nummer
240239-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240239 Bürgerantrag: Entfernung der Glas-, Papier- und Kleidercontainer im Bereich Finkenweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.745 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240239-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Entfernung der Glas-, Papier- und
Kleidercontainer im Bereich Finkenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Bürgerantrag, der auf die Entfernung der erlaubt aufgestellten
Wertstoffcontainer am Finkenweg gerichtet ist, nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Die bonnorange AÖR erhält von der Verwaltung im Rahmen der straßen- und
wegerechtlichen Vorgaben die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse zur
Aufstellung verschiedener Wertstoffbehälter (sog. „Wertstoffinseln“) auf
öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet. Die dafür in Betracht
kommenden Standorte werden vor der Antragstellung durch die bonnorange
AÖR mit Bedacht ausgewählt, gleichzeitig hält die bonnorange AÖR aber auch
durchgehend Ausschau nach etwaigen neuen oder noch besser geeigneten
Standorten. Die Suche nach geeigneten Standorten gestaltet sich aber
aufgrund der dichten Bebauung innerstädtisch zunehmend schwieriger, da nur
wenige Flächen zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und
Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen,
die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die
Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und zugleich
zur Verminderung möglicher Belästigungen einen angemessenen Abstand zur
Wohnbebauung aufweisen.
Für die Wertstoffinsel am Finkenweg hat die Verwaltung der bonnorange AÖR
die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse erteilt.
Die bonnorange AÖR erhält wiederkehrend Anfragen von Bürger*innen, die
aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer
Nähe ihres Wohnortes vermissen. Andererseits wird sie aber auch immer
wieder von Bürger*innen ersucht, Wertstoffinseln aufzulösen, sei es aufgrund
von als unzumutbar empfundenen Lärmbelästigungen, insbesondere im Fall
von Befüllungen außerhalb der zulässigen Einwurfzeiten, sei es wegen
Müllablagerungen neben den Wertstoffbehältern.
Von derartigen Beschwerden war auch die ehemalige, im vorliegenden
Bürgerantrag erwähnte Wertstoffinsel in der Kautexstraße betroffen. Nachdem
die bonnorange AÖR dort auf Wunsch der Politik vor drei Jahren drei Altglas-
und drei Altpapiercontainer abgezogen hatte, hat sie lange und letztendlich
vergeblich im Umfeld nach einer Alternative gesucht. Der Verlust von 6 cbmSeite 1 von 2
Seite 2
Altglas- und 9 cbm Altpapierentsorgungsvolumen ist enorm für einen Stadtteil in
der Größe Holzlars.
2021 hat die bonnorange AÖR daher beschlossen, den bewährten Standplatz
am Finkenweg (drei Glas- und ein Alttextilcontainer) um einen
Altpapiercontainer zu erweitern und dafür von der Verwaltung die
Sondernutzungserlaubnis erhalten.
Darüber hinaus hat die Verwaltung dem Antrag einer gewerblichen
Altkleidersammler*in entsprochen, im Bereich der Wertstoffinsel einen
zusätzlichen Altkleidercontainer aufzustellen, weil auf der Basis der straßen-
und wegerechtlichen Vorschriften kein Ablehnungsgrund vorlag.
Auch nach der beschriebenen Aufstockung der Anzahl von Wertstoffbehältern
am Standort Finkenweg bleibt der gesamte Ortsteil Holzlar derzeit aber im
Hinblick auf die Einwohnerzahl nur unzureichend mit Wertstoffcontainern
ausgestattet.
Bis heute konnte die bonnorange AÖR im dortigen Umfeld keine weiteren
Standorte finden, die sich für das Aufstellen von Wertstoffinseln eignen würden.
In derartigen Fällen überprüft sie aber wiederkehrend den Leerungsrhythmus
an den vorhandenen Wertstoffinseln und erhöht diesen erforderlichenfalls, um
dort möglichen Problemen durch Überfüllung entgegenzuwirken.
Gegenüber der Wertstoffinsel am Finkenweg hat eine weitere gewerbliche
Sammlerin zwei Altkleidercontainer aufgestellt, ohne über die erforderliche
Sondernutzungserlaubnis zu verfügen. Die Verwaltung hat daraufhin ein
Verfahren zu deren Entfernung durchgeführt. Sie rechnet mit der Entfernung
dieser beiden Container bis zum 05.03.2024 und wird den Fortgang des
Verfahrens selbstverständlich weiterhin verfolgen.
Aus den hier dargelegten Gründen wird empfohlen, dem im vorliegenden
Bürgerantrag geäußerten Ansinnen zur Auflösung der mit
Sondernutzungserlaubnissen versehenen Wertstoffinsel am Finkenweg nicht zu
entsprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de