240239-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entfernung der Glas-, Papier- und Kleidercontainer im Bereich Finkenweg
Kerndaten
- Nummer
- 240239-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240239-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Entfernung der Glas-, Papier- und Kleidercontainer im Bereich Finkenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag, der auf die Entfernung der erlaubt aufgestellten Wertstoffcontainer am Finkenweg gerichtet ist, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die bonnorange AÖR erhält von der Verwaltung im Rahmen der straßen- und wegerechtlichen Vorgaben die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung verschiedener Wertstoffbehälter (sog. „Wertstoffinseln“) auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet. Die dafür in Betracht kommenden Standorte werden vor der Antragstellung durch die bonnorange AÖR mit Bedacht ausgewählt, gleichzeitig hält die bonnorange AÖR aber auch durchgehend Ausschau nach etwaigen neuen oder noch besser geeigneten Standorten. Die Suche nach geeigneten Standorten gestaltet sich aber aufgrund der dichten Bebauung innerstädtisch zunehmend schwieriger, da nur wenige Flächen zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen, die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und zugleich zur Verminderung möglicher Belästigungen einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung aufweisen. Für die Wertstoffinsel am Finkenweg hat die Verwaltung der bonnorange AÖR die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Die bonnorange AÖR erhält wiederkehrend Anfragen von Bürger*innen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes vermissen. Andererseits wird sie aber auch immer wieder von Bürger*innen ersucht, Wertstoffinseln aufzulösen, sei es aufgrund von als unzumutbar empfundenen Lärmbelästigungen, insbesondere im Fall von Befüllungen außerhalb der zulässigen Einwurfzeiten, sei es wegen Müllablagerungen neben den Wertstoffbehältern. Von derartigen Beschwerden war auch die ehemalige, im vorliegenden Bürgerantrag erwähnte Wertstoffinsel in der Kautexstraße betroffen. Nachdem die bonnorange AÖR dort auf Wunsch der Politik vor drei Jahren drei Altglas- und drei Altpapiercontainer abgezogen hatte, hat sie lange und letztendlich vergeblich im Umfeld nach einer Alternative gesucht. Der Verlust von 6 cbmSeite 1 von 2 Seite 2 Altglas- und 9 cbm Altpapierentsorgungsvolumen ist enorm für einen Stadtteil in der Größe Holzlars. 2021 hat die bonnorange AÖR daher beschlossen, den bewährten Standplatz am Finkenweg (drei Glas- und ein Alttextilcontainer) um einen Altpapiercontainer zu erweitern und dafür von der Verwaltung die Sondernutzungserlaubnis erhalten. Darüber hinaus hat die Verwaltung dem Antrag einer gewerblichen Altkleidersammler*in entsprochen, im Bereich der Wertstoffinsel einen zusätzlichen Altkleidercontainer aufzustellen, weil auf der Basis der straßen- und wegerechtlichen Vorschriften kein Ablehnungsgrund vorlag. Auch nach der beschriebenen Aufstockung der Anzahl von Wertstoffbehältern am Standort Finkenweg bleibt der gesamte Ortsteil Holzlar derzeit aber im Hinblick auf die Einwohnerzahl nur unzureichend mit Wertstoffcontainern ausgestattet. Bis heute konnte die bonnorange AÖR im dortigen Umfeld keine weiteren Standorte finden, die sich für das Aufstellen von Wertstoffinseln eignen würden. In derartigen Fällen überprüft sie aber wiederkehrend den Leerungsrhythmus an den vorhandenen Wertstoffinseln und erhöht diesen erforderlichenfalls, um dort möglichen Problemen durch Überfüllung entgegenzuwirken. Gegenüber der Wertstoffinsel am Finkenweg hat eine weitere gewerbliche Sammlerin zwei Altkleidercontainer aufgestellt, ohne über die erforderliche Sondernutzungserlaubnis zu verfügen. Die Verwaltung hat daraufhin ein Verfahren zu deren Entfernung durchgeführt. Sie rechnet mit der Entfernung dieser beiden Container bis zum 05.03.2024 und wird den Fortgang des Verfahrens selbstverständlich weiterhin verfolgen. Aus den hier dargelegten Gründen wird empfohlen, dem im vorliegenden Bürgerantrag geäußerten Ansinnen zur Auflösung der mit Sondernutzungserlaubnissen versehenen Wertstoffinsel am Finkenweg nicht zu entsprechen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de