240237 · Beschlussvorlage
Beteiligungskonzept Umgestaltung Rheingasse
Kerndaten
- Nummer
- 240237
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240237 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beteiligungskonzept Umgestaltung Rheingasse Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2024 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung zum Masterplan Projekt Rhein- gasse wie im Beteiligungskonzept dargelegt durchzuführen. Begründung Vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Bonn am 14.03.24 zu den Rahmenbedingungen der Umgestaltung der Rheingasse, sollen vor der Detailplanung des Umbaus der Rheingasse die Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert und Anregungen zur Planung aufgenommen werden. Eine ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Beteiligung ist im Beteiligungskonzept in der Anlage zu finden. Siehe auch Vorhabenblatt unter der DS-Nummer: 240222. Anlage/n 1 Beteiligungskonzept Rheingasse (öffentlich)Seite 1 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Vorhabennummer 164675 Komplexes Verfahren gem. den Leitlinien der Stadt Bonn 06. Februar 2024 Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Abteilung für Mobilität und VerkehrSeite 2 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Seite 2 von 6 06.02.2024 1 Beschreibung des Beteiligungsgegenstands und der Zielsetzungen des Mitwirkungsprozesses Das Beteiligungskonzept steht unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zu den Rahmenbedingungen der Umgestaltung der Rheingasse, der am 14. März 2024 im Rat erfolgen soll. Der Zeitplan des Projekts macht eine Beratung und Entscheidung zu diesem Zeitpunkt des Projekts erforderlich. So kann die Verwaltung noch vor der Sommerpause die Beteiligung durchführen und im Idealfall auch schon vor der Sommerpause die Ergebnisse kommunizieren. 1.1 Projektbeschreibung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist das Projekt Rheingasse im Jahr 2025 vorgesehen. Mit dem Ratsbeschluss vom 14.03.24 sollen zunächst die Planungsziele, die Einbahnstraßenführung in Richtung Innenstadt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden. Eine vertiefende Planung wird auf Basis der Maßgaben der Politik und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen und der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Die heutige Gestaltung des Straßenzugs orientiert sich, als Bestandteil der Brückenumfahrung, stark an verkehrlichen Ansprüchen und weist deutliche Defizite hinsichtlich der gestalterischen Qualitäten auf: es bestehen eine geringe Aufenthaltsqualität, ein hoher Versiegelungsgrad und wenig Begrünung im Straßenraum. Gemäß der Beschlussvorlage 231997 soll in der Rheingasse eine Einbahnstraßenregelung vom Rhein kommend Richtung Belderberg eingeführt werden, in Gegenrichtung soll der Radverkehr auf einer besonders hervorgehobenen Radinfrastruktur geführt werden. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird Tempo 30 geprüft, am Knotenpunkt Boeselagerhof / Rheingasse soll eine Rechts-vor-Links- Regelung zur Beschleunigung des Busverkehrs eingeführt werden. Der Radverkehr in Richtung Innenstadt soll entweder im Mischverkehr oder auf einer gesonderten Radinfrastruktur geführt werden. Auf Basis dieses Beschlusses entwickelt die Verwaltung eine Planung die im Rahmen der Beteiligung diskutiert werden soll. 1.2 Themen der Beteiligung Information der Öffentlichkeit über Projekt und die Einbahnstraßenführung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gestaltung des Straßenraums und möglichen Verkehrsführungen Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen 1.3 Ziele der Beteiligung Information der Öffentlichkeit über die im Ratsbeschluss (geplant 14.03.24) beschlossene Einbahnstraßenführung Die Beteiligung soll den Bürger*innen die Möglichkeit bieten, wie folgt an der Planung mitzuwirken: Fragen zur geplanten Einbahnstraßenführung zu stellen, zur Straßenraumaufteilung und Verkehrsführung zu diskutieren und eigene Vorschläge und Ideen zur Gestaltung und Möblierung des Raums einzubringen.Seite 3 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Seite 3 von 6 06.02.2024 Die Bürger*innen werden für die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und der Kompromissfindung bei sich überlagernden Interessen in der Straßenraumgestaltung sensibilisiert. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit Die Grundsatzentscheidung zur Einbahnstraßenführung soll am 14.03.24 getroffen werden. Die Entscheidung zur Aufteilung des Straßenraums und der zukünftigen Verkehrsführung im Rahmen der Einbahnstraßenführung ist noch offen, hier können die Teilnehmenden ihre Einschätzungen und Anregungen zu abgeben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtig und geprüft. Bei der Planung müssen immer verschiedene Ansprüchen abgewogen werden; dies sind insbesondere Verkehrssicherheitsaspekte sowie technische / tiefbauliche Anforderungen. 2.2 Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse) Die Verwaltung wird Planungsvarianten vorstellen, an denen noch kleinere Anpassungen möglich sein werden. Grundsätzlich sollen im Rahmen der Beteiligung jedoch keine komplett neuen Varianten entwickelt werden, sondern die bestehenden weiterentwickelt werden. Eine Entscheidung für eine Variante soll erst in einem folgenden Gremienlauf durch den Rat der Bundesstadt Bonn erfolgen. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist das Projekt Rheingasse im Jahr 2025 vorgesehen. 2.3 Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Verkehrsführung und die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Raums sind noch nicht festgelegt, in verschiedenen Varianten sind Optionen dargestellt. Zur Gestaltung und Möblierung des Straßenraums (und dabei insbesondere der Multifunktionsbereiche) bestehen noch Gestaltungsspielräume. Die Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen werden im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Über die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die Planung, den Kostenrahmen und die Realisierung entsprechender Maßnahmen beschließt der Rat der Stadt Bonn. 2.4 Konfliktlagen Konflikte ergeben sich insbesondere in Form von unterschiedlichen Ansprüchen an den begrenzten Raum: Den Ansprüchen und Raumbedarfen der Verkehrswende, die ausreichend breite Wege und eine meist getrennte Führung von Kfz- und Radverkehr vorsehen, stehen Anforderungen Klimaanpassung (mit Maßnahmen zur Entsiegelung und Verschattung) teils entgegen. 2.5 Ergebnissicherung Die Verwaltung sammelt die Hinweise und Anregungen aus dem Beteiligungsprozess. Anschließend setzt sie sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise undSeite 4 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Seite 4 von 6 06.02.2024 vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Die Anregungen fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs und die Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein. 3 Festlegung Projektbeauftragte Stadtplanungsamt Abteilung für Mobilität und Verkehr Ansprechpartner: Christian Schipplick (61-3) | Tel. 0228 77 4483 | Christian.schipplick@bonn.de 4 Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden / konkrete Zielgruppen Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Sind bestimmte „Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen) der zu beteiligenden Personen wichtig? alle Bonnerinnen und Bonner sowie Personen, die sich zeitweise in Bonn aufhalten wie insbesondere Besucher*innen, Lieferanten oder Gewerbetreibende Bestimmte Eigenschaften sind nicht wichtig. Es soll eine möglichste breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Ist es gegebenenfalls wichtig, Menschen einzubeziehen, die gar nicht in Bonn leben, deren Belange aber berührt werden? Die Umgestaltung dieses zentralen Raums in der Innenstadt betrifft auch die Belange von Besucher:innen, Lieferanten oder Gewerbetreibende. Daher richtet sich die Beteiligung nicht nur an Bonner:innen. Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen? Online-Beteiligung und barrierearme analoge Beteiligungsmöglichkeiten Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner – insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen? Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere. auch über Social Media und einen Infobrief Schriftliche Einladung auf der Basis eines Zufallspanels von 750 Personen öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen Newsletter von Bonn-macht-mit.de und des Innenstadtmanagements Einbinden von Multiplikatoren Aufsuchende Beteiligung 5 Kinder- und Jugendbeteiligung 5.1 Findet eine Kinder- und Jugendbeteiligung statt? Ja. 5.2 Welche Altersgruppen werden beteiligt? Insbesondere Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren werden über die untenstehende Onlinebeteiligung und die Kontaktaufnahme der Schulen angesprochen. Über das Familienprogramm der Oper werden weitere Jugendliche angesprochen.Seite 5 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Seite 5 von 6 06.02.2024 5.3 Wie werden die Kinder und Jugendlichen angesprochen und beteiligt? Jugendliche werden u.a. in der geplanten Zufallsauswahl gesondert angeschrieben und bei der aufsuchenden Beteiligung gezielt angesprochen. Es ist geplant im Vorfeld einer Veranstaltung des Familienprogramms der Oper den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben sich zu dem Projekt zu informieren und Anregungen abzugeben. Es werden Schulen in der Innenstadt kontaktiert und gebeten an der Onlinebeteiligung über Bonn-macht-mit teilzunehmen. 6 Prozessplanung und -umsetzung 6.1 Beteiligungsprozess Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der Grundkonzeption, die Ergebnisse sollen in die Vorplanung einfließen. 6.2 Beteiligungsmethoden Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden? Präsenzveranstaltung / Abendveranstaltung Begrüßung im Plenum / Input durch Verwaltung zum Projekt /Sachstand Diskussion an Thementischen (bspw. zu verschiedenen Planungsvarianten) Abschluss im Plenum / Kurzzusammenfassung der Kernergebnisse Aufsuchende Beteiligung Mitte April suchen Mitarbeitende des Stadtplanungsamts und des Innenstadtmanagements die ansässigen Geschäfte und Betriebe auf und stellen die Planung kurz vor. Die Geschäfte werden vorab über Tag und Zeitraum informiert, voraussichtlich werktäglicher Nachmittag Es ist geplant im Vorfeld einer Veranstaltung des Familienprogramms der Oper den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben sich zu dem Projekt zu informieren und Anregungen abzugeben. Onlinebeteiligung Beschreibung des Vorhabens (Text und Lagepläne) allgemeine / offene Kommentarfunktion 6.3 Transparenz Die Öffentlichkeit wird über Pressemitteilungen und das Internet über das Vorhaben und den Beteiligungsprozess informiert. 6.4 Zuständigkeiten Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der Prozess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet? Das Fachamt 61 benennt die*den Projektverantwortliche*n und koordiniert die Bürgerbeteiligung intern mit dem Innenstadtmanagement und OB-22.Seite 6 von 7 Beteiligungskonzept Rheingasse Seite 6 von 6 06.02.2024 Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der Beteiligungen wie beschrieben eingebunden. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird über den Prozess informiert. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert. 7 Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Eine zusammenfassende Dokumentation der Beteiligungsformate wird der Öffentlichkeit und der Politik zur Verfügung gestellt. Die Anregungen fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs und die Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein. Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren informiert. 8 Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen (anhand der Projektziele) und die Umsetzbarkeit (wesentliche Kriterien sind: finanzielle und technische Machbarkeit). Nach Abschluss der Beteiligung wird auf Bonn-macht-mit dokumentiert, wie mit den Vorschlägen verfahren wurde. Eine zusammenfassende Dokumentation der Beteiligungsformate wird der Öffentlichkeit und der Politik zur Verfügung gestellt. Die Anregungen fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs und die Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein. 9 Zeitrahmen und Finanzierung Beginn des Beteiligungsverfahrens: Anfang April 2024 Voraussichtlicher Abschluss: Ende April 2024 Kosten der geplanten Beteiligung: Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden, ggf. kommen Kosten für die Raummiete auf die Stadtverwaltung zu. Finanzierung: Für die Begleitung durch das Innenstadtmanagement und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de