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240237 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept Umgestaltung Rheingasse

Nummer
240237
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240237-01 Ergebnisse der Beteiligung zur Umgestaltung Rheingasse

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Beschlussvorlage
öffentlich
240237
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beteiligungskonzept Umgestaltung Rheingasse
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung zum Masterplan Projekt Rhein-
gasse wie im Beteiligungskonzept dargelegt durchzuführen.
Begründung
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Bonn am 14.03.24 zu den
Rahmenbedingungen der Umgestaltung der Rheingasse, sollen vor der
Detailplanung des Umbaus der Rheingasse die Öffentlichkeit über das
Vorhaben informiert und Anregungen zur Planung aufgenommen werden. Eine
ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Beteiligung ist im
Beteiligungskonzept in der Anlage zu finden.
Siehe auch Vorhabenblatt unter der DS-Nummer: 240222.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept Rheingasse (öffentlich)Seite 1 von 7
Beteiligungskonzept
Rheingasse
Vorhabennummer 164675
Komplexes Verfahren gem. den Leitlinien der Stadt Bonn
06. Februar 2024
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Abteilung für Mobilität und VerkehrSeite 2 von 7
Beteiligungskonzept Rheingasse
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1 Beschreibung des Beteiligungsgegenstands und der Zielsetzungen des
Mitwirkungsprozesses
Das Beteiligungskonzept steht unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zu den Rahmenbedingungen
der Umgestaltung der Rheingasse, der am 14. März 2024 im Rat erfolgen soll. Der Zeitplan des
Projekts macht eine Beratung und Entscheidung zu diesem Zeitpunkt des Projekts erforderlich. So
kann die Verwaltung noch vor der Sommerpause die Beteiligung durchführen und im Idealfall auch
schon vor der Sommerpause die Ergebnisse kommunizieren.
1.1 Projektbeschreibung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere Stadt
Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die
Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist das Projekt Rheingasse im Jahr
2025 vorgesehen. Mit dem Ratsbeschluss vom 14.03.24 sollen zunächst die Planungsziele, die
Einbahnstraßenführung in Richtung Innenstadt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen
werden. Eine vertiefende Planung wird auf Basis der Maßgaben der Politik und der Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen und der Politik zur Entscheidung vorgelegt.
Die heutige Gestaltung des Straßenzugs orientiert sich, als Bestandteil der Brückenumfahrung, stark
an verkehrlichen Ansprüchen und weist deutliche Defizite hinsichtlich der gestalterischen Qualitäten
auf: es bestehen eine geringe Aufenthaltsqualität, ein hoher Versiegelungsgrad und wenig
Begrünung im Straßenraum.
Gemäß der Beschlussvorlage 231997 soll in der Rheingasse eine Einbahnstraßenregelung vom Rhein
kommend Richtung Belderberg eingeführt werden, in Gegenrichtung soll der Radverkehr auf einer
besonders hervorgehobenen Radinfrastruktur geführt werden. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit
wird Tempo 30 geprüft, am Knotenpunkt Boeselagerhof / Rheingasse soll eine Rechts-vor-Links-
Regelung zur Beschleunigung des Busverkehrs eingeführt werden. Der Radverkehr in Richtung
Innenstadt soll entweder im Mischverkehr oder auf einer gesonderten Radinfrastruktur geführt
werden. Auf Basis dieses Beschlusses entwickelt die Verwaltung eine Planung die im Rahmen der
Beteiligung diskutiert werden soll.
1.2 Themen der Beteiligung
 Information der Öffentlichkeit über Projekt und die Einbahnstraßenführung
 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gestaltung des Straßenraums und möglichen
Verkehrsführungen
 Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen
1.3 Ziele der Beteiligung
Information der Öffentlichkeit über
 die im Ratsbeschluss (geplant 14.03.24) beschlossene Einbahnstraßenführung
Die Beteiligung soll den Bürger*innen die Möglichkeit bieten, wie folgt an der Planung mitzuwirken:
 Fragen zur geplanten Einbahnstraßenführung zu stellen,
 zur Straßenraumaufteilung und Verkehrsführung zu diskutieren und
 eigene Vorschläge und Ideen zur Gestaltung und Möblierung des Raums einzubringen.Seite 3 von 7
Beteiligungskonzept Rheingasse
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Die Bürger*innen werden für die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und der Kompromissfindung
bei sich überlagernden Interessen in der Straßenraumgestaltung sensibilisiert.
2 Rahmenbedingungen
2.1 Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
 Die Grundsatzentscheidung zur Einbahnstraßenführung soll am 14.03.24 getroffen werden.
 Die Entscheidung zur Aufteilung des Straßenraums und der zukünftigen Verkehrsführung im
Rahmen der Einbahnstraßenführung ist noch offen, hier können die Teilnehmenden ihre
Einschätzungen und Anregungen zu abgeben.
 Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtig und
geprüft. Bei der Planung müssen immer verschiedene Ansprüchen abgewogen werden; dies
sind insbesondere Verkehrssicherheitsaspekte sowie technische / tiefbauliche
Anforderungen.
2.2 Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Die Verwaltung wird Planungsvarianten vorstellen, an denen noch kleinere Anpassungen
möglich sein werden. Grundsätzlich sollen im Rahmen der Beteiligung jedoch keine komplett
neuen Varianten entwickelt werden, sondern die bestehenden weiterentwickelt werden.
Eine Entscheidung für eine Variante soll erst in einem folgenden Gremienlauf durch den Rat
der Bundesstadt Bonn erfolgen.
 Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere
Stadt Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von
Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser
Förderperiode ist das Projekt Rheingasse im Jahr 2025 vorgesehen.
2.3 Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Verkehrsführung und die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Raums sind noch nicht festgelegt,
in verschiedenen Varianten sind Optionen dargestellt.
Zur Gestaltung und Möblierung des Straßenraums (und dabei insbesondere der
Multifunktionsbereiche) bestehen noch Gestaltungsspielräume.
Die Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen werden im Rahmen der technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Über die damit im Zusammenhang
stehenden Maßnahmen, die Planung, den Kostenrahmen und die Realisierung entsprechender
Maßnahmen beschließt der Rat der Stadt Bonn.
2.4 Konfliktlagen
Konflikte ergeben sich insbesondere in Form von unterschiedlichen Ansprüchen an den begrenzten
Raum: Den Ansprüchen und Raumbedarfen der Verkehrswende, die ausreichend breite Wege und
eine meist getrennte Führung von Kfz- und Radverkehr vorsehen, stehen Anforderungen
Klimaanpassung (mit Maßnahmen zur Entsiegelung und Verschattung) teils entgegen.
2.5 Ergebnissicherung
Die Verwaltung sammelt die Hinweise und Anregungen aus dem Beteiligungsprozess. Anschließend
setzt sie sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise undSeite 4 von 7
Beteiligungskonzept Rheingasse
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vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Die Anregungen
fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs und die Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein.
3 Festlegung Projektbeauftragte
Stadtplanungsamt
Abteilung für Mobilität und Verkehr
Ansprechpartner: Christian Schipplick (61-3) | Tel. 0228 77 4483 | Christian.schipplick@bonn.de
4 Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden / konkrete Zielgruppen
Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Sind bestimmte
„Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen)
der zu beteiligenden Personen wichtig?
 alle Bonnerinnen und Bonner
 sowie Personen, die sich zeitweise in Bonn aufhalten wie insbesondere Besucher*innen,
Lieferanten oder Gewerbetreibende
 Bestimmte Eigenschaften sind nicht wichtig. Es soll eine möglichste breite Öffentlichkeit
angesprochen werden.
Ist es gegebenenfalls wichtig, Menschen einzubeziehen, die gar nicht in Bonn leben, deren Belange
aber berührt werden?
 Die Umgestaltung dieses zentralen Raums in der Innenstadt betrifft auch die Belange von
Besucher:innen, Lieferanten oder Gewerbetreibende. Daher richtet sich die Beteiligung nicht
nur an Bonner:innen.
Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen?
 Online-Beteiligung und barrierearme analoge Beteiligungsmöglichkeiten
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner – insbesondere die
schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen?
 Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere. auch über Social Media und einen Infobrief
 Schriftliche Einladung auf der Basis eines Zufallspanels von 750 Personen
 öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen
 Newsletter von Bonn-macht-mit.de und des Innenstadtmanagements
 Einbinden von Multiplikatoren
 Aufsuchende Beteiligung
5 Kinder- und Jugendbeteiligung
5.1 Findet eine Kinder- und Jugendbeteiligung statt?
 Ja.
5.2 Welche Altersgruppen werden beteiligt?
 Insbesondere Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren werden über die untenstehende
Onlinebeteiligung und die Kontaktaufnahme der Schulen angesprochen.
 Über das Familienprogramm der Oper werden weitere Jugendliche angesprochen.Seite 5 von 7
Beteiligungskonzept Rheingasse
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5.3 Wie werden die Kinder und Jugendlichen angesprochen und beteiligt?
 Jugendliche werden u.a. in der geplanten Zufallsauswahl gesondert angeschrieben und bei
der aufsuchenden Beteiligung gezielt angesprochen.
 Es ist geplant im Vorfeld einer Veranstaltung des Familienprogramms der Oper den
Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben sich zu dem Projekt zu informieren und
Anregungen abzugeben.
 Es werden Schulen in der Innenstadt kontaktiert und gebeten an der Onlinebeteiligung über
Bonn-macht-mit teilzunehmen.
6 Prozessplanung und -umsetzung
6.1 Beteiligungsprozess
Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der Grundkonzeption, die Ergebnisse sollen in die Vorplanung
einfließen.
6.2 Beteiligungsmethoden
Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden?
Präsenzveranstaltung / Abendveranstaltung
 Begrüßung im Plenum / Input durch Verwaltung zum Projekt /Sachstand
 Diskussion an Thementischen (bspw. zu verschiedenen Planungsvarianten)
 Abschluss im Plenum / Kurzzusammenfassung der Kernergebnisse
Aufsuchende Beteiligung
 Mitte April suchen Mitarbeitende des Stadtplanungsamts und des Innenstadtmanagements
die ansässigen Geschäfte und Betriebe auf und stellen die Planung kurz vor. Die Geschäfte
werden vorab über Tag und Zeitraum informiert, voraussichtlich werktäglicher Nachmittag
 Es ist geplant im Vorfeld einer Veranstaltung des Familienprogramms der Oper den
Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben sich zu dem Projekt zu informieren und
Anregungen abzugeben.
Onlinebeteiligung
 Beschreibung des Vorhabens (Text und Lagepläne)
 allgemeine / offene Kommentarfunktion
6.3 Transparenz
 Die Öffentlichkeit wird über Pressemitteilungen und das Internet über das Vorhaben und den
Beteiligungsprozess informiert.
6.4 Zuständigkeiten
Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der Prozess der
Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet?
 Das Fachamt 61 benennt die*den Projektverantwortliche*n und koordiniert die
Bürgerbeteiligung intern mit dem Innenstadtmanagement und OB-22.Seite 6 von 7
Beteiligungskonzept Rheingasse
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 Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der Beteiligungen wie
beschrieben eingebunden.
 Der Beirat Bürgerbeteiligung wird über den Prozess informiert.
 Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Gremien werden
bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert.
7 Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise
und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Eine
zusammenfassende Dokumentation der Beteiligungsformate wird der Öffentlichkeit und der Politik
zur Verfügung gestellt. Die Anregungen fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs und die
Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein.
Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird
in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren
informiert.
8 Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise
und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen (anhand der Projektziele) und die
Umsetzbarkeit (wesentliche Kriterien sind: finanzielle und technische Machbarkeit). Nach Abschluss
der Beteiligung wird auf Bonn-macht-mit dokumentiert, wie mit den Vorschlägen verfahren wurde.
Eine zusammenfassende Dokumentation der Beteiligungsformate wird der Öffentlichkeit und der
Politik zur Verfügung gestellt. Die Anregungen fließen in die anstehende Planung des Straßenzugs
und die Auswahl einer Vorzugsvariante mit ein.
9 Zeitrahmen und Finanzierung
 Beginn des Beteiligungsverfahrens: Anfang April 2024
 Voraussichtlicher Abschluss: Ende April 2024
 Kosten der geplanten Beteiligung: Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden,
ggf. kommen Kosten für die Raummiete auf die Stadtverwaltung zu.
 Finanzierung: Für die Begleitung durch das Innenstadtmanagement und Materialien für die
Öffentlichkeitsarbeit stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung.Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de