← Vorlagen

240236-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im Bereich Alfred-Bucherer-Straße

Nummer
240236-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 178,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240236 Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im Bereich Alfred-Bucherer-Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.685 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240236-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im
Bereich Alfred-Bucherer-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Situation vor Ort wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zunächst
wurde das Parken auf einer Straßenseite entfernt, um ausreichende
Gehwegbreiten herzustellen. Später wurden auf der anderen Straßenseite
Richtung Süden zum besseren Erreichen der Bushaltestelle Poller aufgestellt
und in Richtung Norden weitere Verbesserungen für den Fußverkehr
vorgenommen. Somit wurde dort zusätzlich zum Komplettumbau der
Endenicher Allee sehr viel unternommen, um gute Fußwegebeziehungen in
diverse Richtungen und in das neue Wohngebiet zu schaffen.
Aktuell können Fußgänger*innen, die die Treppe herunter kommen, in Richtung
Norden durchgängig den neu geschaffenen Gehweg nutzen, um ins
Endenicher Zentrum zu gelangen.
Die Antragstellenden möchten nun einen Teil der Neuerungen wieder
rückgängig machen und entfallene Autoparkplätze wiederherstellen. Damit dies
möglich würde, schlagen sie vor, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg als
Zebrastreifen im Bereich der Treppe zum Wohngebiet einzurichten. Das
erscheint zunächst konsequent, denn ohne diesen neuen Zebrastreifen würde
die Forderung des Bürgerantrags nach Wiederherstellung von Parkplätzen an
dieser Stelle dazu führen, dass zu Fuß Gehende die Treppe herunterkämen
und unten ankommend nach rechts wie links keinen Gehweg vorfänden,
sondern sich zwischen parkenden Kfz. befänden. Sie müssten also zwingend
die Straße an dieser Stelle queren. Für die hieraus resultierende Notwendigkeit
eines gesicherten Überwegs wären Investitionen in eine komplett neue
Beleuchtung, Beschilderung, Absenkungen und taktile Elemente etc. zu tätigen,
für die Haushaltsmittel nicht eingeplant sind und somit anderen Maßnahmen
entzogen werden müssten.
Darüber hinaus hält die Verwaltung an dieser Stelle die Einrichtung eines
Zebrastreifens bzw. Fußgängerüberweges (FGÜ) aus fachlicher Sicht für nicht
sinnvoll und aus nachfolgenden Gründen auch für nicht zulässig. Für die
Anlage eines FGÜ ist eine frühzeitige Erkennbarkeit der zu Fuß Gehenden für
die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen
Fußgänger*innen und Fahrzeugführer*innen Voraussetzung. Es ist eine
Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht vor dem FGÜ vonSeite 1 von 4
Seite 2
mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen des gebogenen Straßenverlaufs der
Alfred-Bucherer-Straße ist diese Mindestentfernung nicht gegeben. Auch
befindet sich gegenüber des Treppenabgangs eine Grundstückszufahrt. Zudem
trifft die Neuanlage von FGÜ in Tempo-30-Zonen regelmäßig auf die
Ablehnung der Polizei, welche diese in solchen Zonen als entbehrlich ansieht.
Aus Sicht der Verkehrsplanung ist mit der gerade erst so geschaffenen
Situation zugunsten der zu Fuß Gehenden eine zufriedenstellende Situation
erreicht worden, die sich mit der im Antrag vorgeschlagenen Veränderung
verschlechtern würde.
Beigefügte Fotos veranschaulichen die schwierigen Sichtbeziehungen an in
Rede stehender Stelle.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag
abzulehnen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und schließt sich diesen an. Der
Bürger*innenantrag wird abgelehnt. Damit ist das formelle Verfahren gemäß §
24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
1 Foto 1 der Situation (öffentlich)
2 Foto 2 der Situation (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de