240236-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im Bereich Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 240236-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240236-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im Bereich Alfred-Bucherer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Situation vor Ort wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zunächst wurde das Parken auf einer Straßenseite entfernt, um ausreichende Gehwegbreiten herzustellen. Später wurden auf der anderen Straßenseite Richtung Süden zum besseren Erreichen der Bushaltestelle Poller aufgestellt und in Richtung Norden weitere Verbesserungen für den Fußverkehr vorgenommen. Somit wurde dort zusätzlich zum Komplettumbau der Endenicher Allee sehr viel unternommen, um gute Fußwegebeziehungen in diverse Richtungen und in das neue Wohngebiet zu schaffen. Aktuell können Fußgänger*innen, die die Treppe herunter kommen, in Richtung Norden durchgängig den neu geschaffenen Gehweg nutzen, um ins Endenicher Zentrum zu gelangen. Die Antragstellenden möchten nun einen Teil der Neuerungen wieder rückgängig machen und entfallene Autoparkplätze wiederherstellen. Damit dies möglich würde, schlagen sie vor, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg als Zebrastreifen im Bereich der Treppe zum Wohngebiet einzurichten. Das erscheint zunächst konsequent, denn ohne diesen neuen Zebrastreifen würde die Forderung des Bürgerantrags nach Wiederherstellung von Parkplätzen an dieser Stelle dazu führen, dass zu Fuß Gehende die Treppe herunterkämen und unten ankommend nach rechts wie links keinen Gehweg vorfänden, sondern sich zwischen parkenden Kfz. befänden. Sie müssten also zwingend die Straße an dieser Stelle queren. Für die hieraus resultierende Notwendigkeit eines gesicherten Überwegs wären Investitionen in eine komplett neue Beleuchtung, Beschilderung, Absenkungen und taktile Elemente etc. zu tätigen, für die Haushaltsmittel nicht eingeplant sind und somit anderen Maßnahmen entzogen werden müssten. Darüber hinaus hält die Verwaltung an dieser Stelle die Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. Fußgängerüberweges (FGÜ) aus fachlicher Sicht für nicht sinnvoll und aus nachfolgenden Gründen auch für nicht zulässig. Für die Anlage eines FGÜ ist eine frühzeitige Erkennbarkeit der zu Fuß Gehenden für die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*innen und Fahrzeugführer*innen Voraussetzung. Es ist eine Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht vor dem FGÜ vonSeite 1 von 4 Seite 2 mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen des gebogenen Straßenverlaufs der Alfred-Bucherer-Straße ist diese Mindestentfernung nicht gegeben. Auch befindet sich gegenüber des Treppenabgangs eine Grundstückszufahrt. Zudem trifft die Neuanlage von FGÜ in Tempo-30-Zonen regelmäßig auf die Ablehnung der Polizei, welche diese in solchen Zonen als entbehrlich ansieht. Aus Sicht der Verkehrsplanung ist mit der gerade erst so geschaffenen Situation zugunsten der zu Fuß Gehenden eine zufriedenstellende Situation erreicht worden, die sich mit der im Antrag vorgeschlagenen Veränderung verschlechtern würde. Beigefügte Fotos veranschaulichen die schwierigen Sichtbeziehungen an in Rede stehender Stelle. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und schließt sich diesen an. Der Bürger*innenantrag wird abgelehnt. Damit ist das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n 1 Foto 1 der Situation (öffentlich) 2 Foto 2 der Situation (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de