240236 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im Bereich Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 240236
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 07.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240236
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
05.02.2024
Bürgerantrag: Verkehrs- und Parksituation im
Bereich Alfred-Bucherer-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag lautet:
Wir beantragen, die Maßnahme
Aufstellen eines Parkverbotsschilds und Ausweis eines Gehwegs
gem. Beschluss der Bezirksvertretung Nr. 221288 in der Alfred-Bucherer-
Straße gegenüber den Grundstücken Nr. 49 – 55 rückgängig zu machen und
folgendermaßen zu verfahren:
1. Entfernung der beiden Schilder „absolutes Halteverbot“ und „Gehweg“.
2. Einrichtung einer Halteverbotszone für je einen Parkplatz beidseitig
am Ende der Treppe von „Schumanns Höhe“ zur Alfred-Bucherer-Straße.
3. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) vom Ende
der Treppe zur Alfred-Bucherer-Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Bonn,26.01.2023
Bürgerantraggem.§24derGemeindeordnungNRW
Wirbeantragen,dieMaßnahme
AufstelleneinesParkverbotsschildsundAusweiseinesGehwegs
gem.BeschlussderBezirksvertretungNr.221288inderAlfred-Bucherer-Straßegegenüber
denGrundstückenNr.49–55rückgängigzumachenundfolgendermaßenzuverfahren:
1. EntfernungderbeidenSchilder„absolutesHalteverbot“und„Gehweg“.
2. EinrichtungeinerHalteverbotszonefürjeeinenParkplatzbeidseitigamEndeder
Treppevon„SchumannsHöhe“zurAlfred-Bucherer-Straße.
3. EinrichtungeinesFußgängerüberwegs(„Zebrastreifen“)vomEndederTreppezur
Alfred-Bucherer-Straße.
Begründung:
A Wasgeschehenist:
1. HandstreichartigwurdenimJahr2022indernahegelegenenMax-Bruch-Straße
Parkplätzeaufgehoben.NachheftigemBürgerprotestwurdedieMaßnahme
zurückgenommen.
2. Am07.10.2023berichtetederGeneral-AnzeigervomBeschlussder
Bezirksvertretung,dieParkplätzeineinenGehwegumzuwandeln.ErstamMontag,
09.10.2023wurdendiebetroffenenHaushalteperBriefkastenwurfsendungdurchdie
StadtBonn
Informiert.EsgabkeineBeteiligungderBetroffenen.
3. MeinemschriftlichenWiderspruchgegendieseMaßnahmeohnejede
Bürgerbeteiligungvom16.10.2023wurdenichtstattgegeben.
B Bewertung:
Derlt.GAvonBewohnernderNeubauten„SchumannsHöhe“beantragteWegfallvon
ParkplätzenmutetvielenBürgerinnenundBürgernerheblicheBelastungenzu.
NachderStraßensanierungunddemEndederBaumaßnahmenvon„SchumannsHöhe“
wurdensämtlicheParkplätzeentlangderHäuserzeileinderAlfred-Bucherer-Straßeentfernt.
InEndenichbestehteinerheblicherMangelanParkplätzen.Siewerdenbenötigtfür
Pflegedienste,Handwerker,Lieferanten,BesucherderEndenicherKulturmeileundder
Gastronomie,KurzparkermitdiversenAnliegen,Anwohner,diekeineGaragebesitzen.Inder
Alfred-Bucherer-StraßegiltTempo30.DieGefahrdurchAutosistüberschaubar.
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de