240233-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad
Kerndaten
- Nummer
- 240233-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240233-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Bereits im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (Beschluss des Rates vom 18.06.2020, DS 200671) ist vorgesehen, dass das Frankenbad als öffentliches Hallenbad für den Stadtbezirk Bonn erhalten bleiben soll. Dies ist zwischenzeitlich in weiteren politischen Beschlüssen zum Ausdruck gekommen. Einer nochmaligen Beschlussfassung bedarf es deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht. Bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung des Frankenbades ist die Verwaltung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Das Vergaberecht sieht grundsätzlich eine losweise Vergabe von Leistungen vor. Nur ausnahmsweise ist eine Vergabe von Planungs- und Bauleistungen unter Verwendung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen General- bzw. Totalübernehmer gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des § 7 c EU Abs. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zulässig. Dies setzt zwingend wirtschaftliche oder technische Gründe voraus, die in dem jeweilig zu betrachtenden Einzelfall zugrunde liegen müssen. Ob die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Frankenbades im Rahmen einer Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsprogramm an einen Totalübernehmer vergeben werden kann, wird die Verwaltung prüfen, wenn die Ergebnisse der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis im Hinblick auf die Sanierungsfähigkeit des Bades führen. Zu 2.: Der Rat hat mit dem Beschluss DS 210395 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsaufträge für den Sportpark Nord auch im Hinblick auf eine Erweiterung der Schwimmflächen zu erteilen. Insofern ist der Beschluss zur Neuordnung der Bäderlandschaft, DS 200671, erweitert worden. Vorgesehen ist im Sportpark Nord ein zusätzliches 25m-Schwimmbecken, welches multifunktional nutzbar sein soll. Es wird mit einem Hubboden ausgestattet, so dass die vergrößerte Wasserfläche auch für die Schulnutzung Vorteile hat. Die Erweiterung der Schwimmflächen im Sportpark Nord ist insbesondere deshalb erforderlich, weil das Sportbecken im Frankenbad, welches sechs BahnenSeite 1 von 2 Seite 2 umfasst, nicht auf acht Bahnen erweiterbar ist. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de