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240233-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad

Nummer
240233-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240233 Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240233-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches
Hallenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Bereits im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
(Beschluss des Rates vom 18.06.2020, DS 200671) ist vorgesehen, dass das
Frankenbad als öffentliches Hallenbad für den Stadtbezirk Bonn erhalten
bleiben soll. Dies ist zwischenzeitlich in weiteren politischen Beschlüssen zum
Ausdruck gekommen. Einer nochmaligen Beschlussfassung bedarf es deshalb
aus Sicht der Verwaltung nicht.
Bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung des
Frankenbades ist die Verwaltung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Das
Vergaberecht sieht grundsätzlich eine losweise Vergabe von Leistungen vor.
Nur ausnahmsweise ist eine Vergabe von Planungs- und Bauleistungen unter
Verwendung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen
General- bzw. Totalübernehmer gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des § 7 c EU Abs. 1 der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zulässig. Dies
setzt zwingend wirtschaftliche oder technische Gründe voraus, die in dem
jeweilig zu betrachtenden Einzelfall zugrunde liegen müssen.
Ob die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Frankenbades im
Rahmen einer Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsprogramm an einen
Totalübernehmer vergeben werden kann, wird die Verwaltung prüfen, wenn die
Ergebnisse der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie zu einem
grundsätzlich positiven Ergebnis im Hinblick auf die Sanierungsfähigkeit des
Bades führen.
Zu 2.:
Der Rat hat mit dem Beschluss DS 210395 die Verwaltung beauftragt, die
weiteren Planungsaufträge für den Sportpark Nord auch im Hinblick auf eine
Erweiterung der Schwimmflächen zu erteilen. Insofern ist der Beschluss zur
Neuordnung der Bäderlandschaft, DS 200671, erweitert worden. Vorgesehen
ist im Sportpark Nord ein zusätzliches 25m-Schwimmbecken, welches
multifunktional nutzbar sein soll. Es wird mit einem Hubboden ausgestattet, so
dass die vergrößerte Wasserfläche auch für die Schulnutzung Vorteile hat. Die
Erweiterung der Schwimmflächen im Sportpark Nord ist insbesondere deshalb
erforderlich, weil das Sportbecken im Frankenbad, welches sechs BahnenSeite 1 von 2
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umfasst, nicht auf acht Bahnen erweiterbar ist.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de