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240233 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad

Nummer
240233
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.02.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 136,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240233-01 ST Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches Hallenbad

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240233
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.02.2024
Bürgerantrag: Jedem Stadtbezirk ein öffentliches
Hallenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag lautet:
Die Bezirksvertretung Bonn wird gebeten nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt, dass das Frankenbad als öffentliches
Hallenbad für den Stadtbezirk Bonn erhalten bleibt und empfiehlt dem Rat,
zur Beschleunigung der Sanierung des Baudenkmals die Verwaltung mit der
Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen für die Sanierung im Paket
entsprechend dem im Link beschriebenen SEP-Vergabevertragsmodell des
Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zu beauftragen. Sofern sich
die Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-Vertragsmodell selbst durchzu-
führen, sollen Externe zur Hilfe gezogen werden.
htt-
ps://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Stan
dards_Erlasse_Regelungen/SEP/definition-sep-vertragsmodell.pdf
2. Die Bezirksvertretung Bonn empfiehlt dem Rat zu beschließen, auf die kos-
tenintensive Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken zu ver-
zichten und dementsprechend die Planung einzustellen. Stattdessen soll die
Sanierung für den Sportpark Nord mit einem Lehrschwimmbecken zur Sicher-
stellung des Schulschwimmens fortgeführt werden, so wie im Rahmenplan zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft bereits beschlossen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 4
Von: 
Gesendet:Dienstag,6.Februar202423:14
An:vl_bezvst_bonn_bv-bonn<bezvst.bonn@bonn.de>;

Cc: 
Betreff:BürgerantragBVBonn:JedemStadtbezirkeinöffentlichesHallenbad

SehrgeehrteDamenundHerren,

fristgerechtreicheichdenbeigefügtenBürgerantragfürdienächsteSitzungderBVBonnein.
mitfreundlichenGrüßen



BürgerantragandieBezirksvertretungBonn:
JedemStadtbezirkeinöffentlichesHallenbad;FrankenbadistStadtteilbad


DieBezirksvertretungBonnwirdgebetennachfolgendeBeschlüssezufassen:

1.DieBezirksvertretungBonnbekräftigt,dassdasFrankenbadalsöffentlichesHallenbadfür
denStadtbezirkBonnerhaltenbleibtundempfiehltdemRat,
zurBeschleunigungderSanierungdesBaudenkmalsdieVerwaltungmitderVergabe
sämtlicherPlanungs-undBauleistungenfürdieSanierungimPaketentsprechenddemim
LinkbeschriebenenSEP-VergabevertragsmodelldesBau-undLiegenschaftsbetriebsNRW
(BLBNRW)
zubeauftragen.SofernsichdieVerwaltungnichtinderLagesieht,dasSEP-Vertragsmodell
selbstdurchzuführen,sollenExternezurHilfegezogenwerden.
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Standards_Erl
asse_Regelungen/SEP/definition-sep-vertragsmodell.pdf

2.DieBezirksvertretungBonnempfiehltdemRatzubeschließen,aufdiekostenintensive
ErweiterungdesSportparkNordumeinWettkampfbeckenzuverzichtenund
dementsprechenddiePlanungeinzustellen.StattdessensolldieSanierungfürdenSportpark
NordmiteinemLehrschwimmbeckenzurSicherstellungdesSchulschwimmensfortgeführt
werden,sowieimRahmenplanzurNeuordnungderBonnerBäderlandschaftbereits
beschlossen.

Begründung:

1.ZweiJahrennachdemRatsbeschluss,möglicheOptionenzurBeschleunigungder
Frankenbadsanierungzuprüfen,hatdieVerwaltungdiePrüfergebnissenochimmernicht
vorgelegt.DasaufderInternetseitedesBLBNRWveröffentlichteVergabemodellbestehend
auseinerVergabevonPlanungs-undBauleistungenimPaketistgeeignet,
dieSanierungdesFrankenbadszubeschleunigenundfürKostentransparenzzusorgen.Es
entsprichtdemeuropäischenVergaberecht.

2.DerBürgerentscheidzurBonnerBäderlandschafthatgezeigt,dassdieBonnerBürgereine
wohnortnaheVersorgungmitHallenbädernwünschen.Seite 3 von 4
DasFrankenbadistdaseinzigenochverbliebeneöffentlicheHallenbadimgrößten
Stadtbezirk.ZurInstandhaltungdesBaudenkmalsFrankenbadsistdieStadtdenkmalrechtlich
verpflichtet.

DeraktuelleStandderUmsetzungdesRahmenplanszurNeuordnungderBonner
Bäderlandschaftlegtoffen,dassdieinVergangenheitgeäußertenBefürchtungennicht
unbegründetwaren,dieimHaushaltzurVerfügungstehendenMittelwürdennichtfüralle
vierStadtteilbäderreichen.DieKostenderStadtteilbäderfürBadGodesbergundHardtberg
liegenzusammenmittlerweilebei93,5Mio.Euro,verbrauchenalsodenGroßteilderfürdie
UmsetzungdesBäderkonzeptsvorgesehenen130Mio.Euro.
DieverbindlichzugesagtenFördermittelsindehergering.Eswirddaherbefürchtet,dassfür
dasseitensderVerwaltungzumSchlusslichterklärteFrankenbaddiefürdieSanierung
erforderlichenMittelnichtmehrzurVerfügungstehenwerden,wenndasaufwendige
WettkampfbeckenimSportparkNordrealisiertwird.

AngesichtsderHaushaltslagesolltedieVersorgungallerStadtbezirkemiteinem
wohnortnahenöffentlichzugänglichenHallenbadPrioritätvordemBaueinesder
ÖffentlichkeitnichtzugänglichenWettkampfbeckenshaben.Einöffentlichnichtzugängliches
WettkampfbeckenisteinLuxus,dernurwenigenBürgerInnenzugutekommt.

Esistdeshalbnichtverständlich,dassdieStadtdieKostenfürdasWettkampfbecken
übernehmensoll.DieStadthatdenüberdieBonnerGrenzenbekanntenBasketsdieHalle
auchnichtfinanziert.

BeiderVerabschiedungdesRahmenplanszurNeuordnungderBonnerBäderlandschafthatte
dieVerwaltungdenBedarfanzusätzlicherWasserflächefüreinLehrschwimmbecken
festgestelltunddieBedarfsdeckungimSportparkNordverortet.
DassKinderschwimmenlernenkönnen,sollteVorranghaben.

06.02.2024
Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de