240232 · Einwohnerfrage
Ausreichende Wasserflächen für Schulschwimmen und Gesundheitsvorsorge im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240232
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 07.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 240232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 06.02.2024 Ausreichende Wasserflächen für Schulschwimmen und Gesundheitsvorsorge im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Einwohnerfrage: 1. Wo werden die für das Schulschwimmen erforderlichen zusätzlichen Wasserflächen ersatzweise realisiert für den Fall, dass auf das im Rah- menplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene zu- sätzliche Lehrschwimmbecken am Sportpark Nord zugunsten des vom organisierten Sport gewünschten Wettkampfbeckens verzichtet wird? 2. Ist die Errichtung des zur Bedarfsdeckung erforderlichen Lehrschwimm- beckens an einem anderen Standort als dem Sportpark Nord von den zu erwartenden Kosten und der Erreichbarkeit günstiger? Begründung: zu 1.: Im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft wurde die Erfor- derlichkeit eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens für den Stadtbezirk Bonn festgestellt und die Erweiterung des Sportpark Nord um ein Lehrschwimmbe- cken zur Bedarfsdeckung beschlossen. Die Bürgerentscheide und das Bürger- gutachten haben deutlich gemacht, wie wichtig den Bonner Bürgern eine schul- bzw. wohnungsnahe Versorgung mit Wasserflächen ist, damit Kinder schwim- men lernen können. Immer wieder ist zu hören, dass Kinder u.a. mangels aus- reichender geeigneter Wasserflächen bzw. zu langer Wege nicht ausreichend Schwimmunterricht in der Schule erhalten. Eltern müssen zum Teil lange Fahr- wege in benachbarte Städte in Kauf nehmen, damit ihre Kinder schwimmen lernen können. Lehrschwimmbecken sind nicht nur erforderlich, damit jüngere Kinder schwimmen lernen können. Sie werden auch für gesundheitsfördernden Sport (Wassergymnastik) benötigt. Im Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft gewinnen wohnortnahen Angebote für Senioren eine immer größere Bedeutung. zu 2: Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf das Lehrschwimmbecken im Sportpark Nord zugunsten eines Wettkampfbeckens verzichtet werden soll. Das Lehr- schwimmbecken zählt zur öffentlichen Grundversorgung, während die Bereit- stellung eines nicht öffentlich zugänglichen Wettkampfbeckens nur einer klei- nen Bevölkerungsgruppe zugute kommt. Angesichts der desolaten Haushalts-Seite 1 von 2 Seite 2 lage ist der Bau eines aufwendigen Wettkampfbeckens nicht vertretbar. Selbst den bundesweit spielenden Telekom Baskets hat die Stadt die Halle nicht fi- nanziert. Ein anderer Standort für ein Lehrschwimmbecken als der Sportpark Nord wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn er deutliche Vorteile im Vergleich zum Sportpark Nord hätte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de