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240232 · Einwohnerfrage

Ausreichende Wasserflächen für Schulschwimmen und Gesundheitsvorsorge im Stadtbezirk Bonn

Nummer
240232
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
07.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240232-01 ST Ausreichende Wasserflächen für Schulschwimmen und Gesundheitsvorsorge im Stadtbezirk Bonn

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Einwohnerfrage
öffentlich
240232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
06.02.2024
Ausreichende Wasserflächen für Schulschwimmen
und Gesundheitsvorsorge im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohnerfrage:
1. Wo werden die für das Schulschwimmen erforderlichen zusätzlichen
Wasserflächen ersatzweise realisiert für den Fall, dass auf das im Rah-
menplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene zu-
sätzliche Lehrschwimmbecken am Sportpark Nord zugunsten des vom
organisierten Sport gewünschten Wettkampfbeckens verzichtet wird?
2. Ist die Errichtung des zur Bedarfsdeckung erforderlichen Lehrschwimm-
beckens an einem anderen Standort als dem Sportpark Nord von den
zu erwartenden Kosten und der Erreichbarkeit günstiger?
Begründung:
zu 1.:
Im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft wurde die Erfor-
derlichkeit eines zusätzlichen Lehrschwimmbeckens für den Stadtbezirk Bonn
festgestellt und die Erweiterung des Sportpark Nord um ein Lehrschwimmbe-
cken zur Bedarfsdeckung beschlossen. Die Bürgerentscheide und das Bürger-
gutachten haben deutlich gemacht, wie wichtig den Bonner Bürgern eine schul-
bzw. wohnungsnahe Versorgung mit Wasserflächen ist, damit Kinder schwim-
men lernen können. Immer wieder ist zu hören, dass Kinder u.a. mangels aus-
reichender geeigneter Wasserflächen bzw. zu langer Wege nicht ausreichend
Schwimmunterricht in der Schule erhalten. Eltern müssen zum Teil lange Fahr-
wege in benachbarte Städte in Kauf nehmen, damit ihre Kinder schwimmen
lernen können. Lehrschwimmbecken sind nicht nur erforderlich, damit jüngere
Kinder schwimmen lernen können. Sie werden auch für gesundheitsfördernden
Sport (Wassergymnastik) benötigt. Im Hinblick auf eine immer älter werdende
Gesellschaft gewinnen wohnortnahen Angebote für Senioren eine immer
größere Bedeutung.
zu 2:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf das Lehrschwimmbecken im Sportpark
Nord zugunsten eines Wettkampfbeckens verzichtet werden soll. Das Lehr-
schwimmbecken zählt zur öffentlichen Grundversorgung, während die Bereit-
stellung eines nicht öffentlich zugänglichen Wettkampfbeckens nur einer klei-
nen Bevölkerungsgruppe zugute kommt. Angesichts der desolaten Haushalts-Seite 1 von 2
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lage ist der Bau eines aufwendigen Wettkampfbeckens nicht vertretbar. Selbst
den bundesweit spielenden Telekom Baskets hat die Stadt die Halle nicht fi-
nanziert. Ein anderer Standort für ein Lehrschwimmbecken als der Sportpark
Nord wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn er deutliche Vorteile im Vergleich
zum Sportpark Nord hätte.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de