240231-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln
Kerndaten
- Nummer
- 240231-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240231-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bindungswirkung von Beschlüssen der BV Bonn und des Rates für das Verwaltungshandeln Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1.: Frage: Wie rechtfertigt die Verwaltung ihre von der Beschlusslage des Rates/seiner Fachausschüsse sowie der BV Bonn abweichende, das Projekt Sanierung und Erweiterung des Schwimmbads im Sportpark Nord in Vergleich zum Franken- bad priorisierende Bearbeitung? Antwort: Die Vermutung der Fragestellerin, das Projekt Sanierung und Erweiterung des Schwimmbades im Sportpark Nord würde im Vergleich zum Frankenbad von der Verwaltung priorisiert bearbeitet, trifft nicht zu. Alle Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderland- schaft haben eine hohe Priorität und werden unter Berücksichtigung der perso- nellen Kapazitäten bearbeitet. Die Verwaltung hatte bereits in der Stellungnahme DS 232024-02 ST erläutert, dass aufgrund des vorliegenden Urheberrechts beim Sportpark Nord der das Urheberrecht innehabende Architekt ohne ein zeitaufwändiges Vergabeverfah- ren mit einer Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 HOAI) und einer Vorpla- nung (Leistungsphase 2 HOAI) beauftragt werden konnte. Diese Vorgehens- weise, die auf Seiten des SGB nur einen geringen Personaleinsatz erfordert hat, war bereits in den Ausführungen zur geplanten zeitlichen Abfolge im Be- schluss zum Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft so vorgesehen. Die Vorplanung für das Hauptgebäude des Sportparks Nord ein- schließlich der Sanierung und Erweiterung des Schwimmbeckens befindet sich weiterhin in der Abstimmung mit den Planungsbüros. Sobald diese Abstimmun- gen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Frankenbades ist eine komplexe Aufgabe und erfordert umfangreiche Vorprüfungen. Die Verwaltung hat bereits mehrfach zum aktuellen Stand in der Bezirksvertretung Bonn berich- tet und zuletzt auch einen Phasenplan für die Erstellung der erforderlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Machbarkeitsstudie veröffentlicht (DS 2320204-02 ST). Die Verwaltung arbeitet mit hoher Priorität an der Umsetzung dieses Phasenplans und setzt hierfür der- zeit erhebliche Ressourcen ein. Zu 2. Frage: Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die im Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthaltene Zeitschiene für die Planung der Sanierung von Frankenbad und Sportpark Nord für ihre Arbeit nicht bindend ist? Antwort: Der Beschluss zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft enthält keine Zeit- schiene. Die Verwaltung hatte als Anhang zu der Beschlussvorlage eine vorläu- fige grobe Terminplanung veröffentlicht, um deutlich zu machen, in welchen Schritten und welchen zeitlichen Abfolgen die Neugestaltung der Bonner Bä- derlandschaft bis zum Jahr 2030 gelingen könnte. Aus diesem vorläufigen und groben Zeitplan Schlussfolgerungen zur Benachteiligung des Frankenbades zu ziehen, kann seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de