240230-01 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb
Kerndaten
- Nummer
- 240230-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240230-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 14.02.2024 BBB-Anfrage: Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 06.03.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Erkenntnis führt bereits vor Beginn des Projektes „Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb“ zu der Aussageder Oberbürgermeisterin „Ziel des nunmehr anstehenden Prüfprozesses soll es sein, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und diese den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“ In ihrer Mitteilung DS 240230? 2. Schließt die Oberbürgermeisterin im Rahmen der Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb a. den Verkauf von Zwecken des Bäderbetriebes dienenden städtischen Grundvermögens (auch nach einer möglichen Übertragung auf verbundene Unternehmen) oder deren anderweitige Nutzung aus, b. Veränderungen aus, die den Zielen der Bürgerentscheide zum Melbbad und Zentralbad zuwider laufen, c. Änderungen zu den bereits laufenden Vorhaben „Neubau Kurfürstenbad“, „Sanierung Hardtbergbad“ und „Sanierung Frankenbad“ aus? 3. Sofern die Oberbürgermeisterin die Frage 2 nicht uneingeschränkt bejahen kann: Welchen Beschluss genau hat der Verwaltungsvorstand (VV) zur Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb“ gefasst und welche nicht in ihrer Mitteilung DS 240230 aufgeführten Erwägungen wurden im VV dazu angestellt? 4. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin auch prüfen zu lassen, ob der Bäderbetrieb durch Vergabe an ein externes Unternehmen mit entsprechender Fachkompetenz und Erfahrung wirtschaftlich betrieben werden kann? Begründung Bei der verwaltungsinternen Umstrukturierung des Bäderbetriebes hinsichtlich Personal und der Zusammensetzung und Schaffung von Organisationseinheiten handelt es sich um Veränderungen, die der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin obliegen und sich daher jeglicherSeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussfassung des Rates und seiner Gremien entziehen. Die Aussage der Oberbürgermeisterin "Ziel des nunmehr anstehenden Prüfprozesses soll es sein, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und diese den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“ wirft daher oben stehende Fragen auf. Auch die Vergabe des Bäderbetriebes an einen bereits etablierten Dienstleister (z.B. KölnBäder GmbH) sollte aus Sicht der Fragesteller geprüft werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de