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240230-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb

Nummer
240230-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 11.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240230 Prüfung alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb

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Große Anfrage
öffentlich
240230-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
14.02.2024
BBB-Anfrage: Prüfung alternativer
Organisationsformen für den Bäderbetrieb
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 06.03.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Erkenntnis führt bereits vor Beginn des Projektes „Prüfung
alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb“ zu der Aussageder
Oberbürgermeisterin „Ziel des nunmehr anstehenden Prüfprozesses soll es
sein, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und diese den politischen Gremien
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“ In ihrer Mitteilung DS 240230?
2. Schließt die Oberbürgermeisterin im Rahmen der Prüfung alternativer
Organisationsformen für den Bäderbetrieb
a. den Verkauf von Zwecken des Bäderbetriebes dienenden städtischen
Grundvermögens (auch nach einer möglichen Übertragung auf verbundene
Unternehmen) oder deren anderweitige Nutzung aus,
b. Veränderungen aus, die den Zielen der Bürgerentscheide zum Melbbad und
Zentralbad zuwider laufen,
c. Änderungen zu den bereits laufenden Vorhaben „Neubau Kurfürstenbad“,
„Sanierung Hardtbergbad“ und „Sanierung Frankenbad“ aus?
3. Sofern die Oberbürgermeisterin die Frage 2 nicht uneingeschränkt bejahen
kann: Welchen Beschluss genau hat der Verwaltungsvorstand (VV) zur Prüfung
alternativer Organisationsformen für den Bäderbetrieb“ gefasst und welche
nicht in ihrer Mitteilung DS 240230 aufgeführten Erwägungen wurden im VV
dazu angestellt?
4. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin auch prüfen zu lassen, ob der
Bäderbetrieb durch Vergabe an ein externes Unternehmen mit entsprechender
Fachkompetenz und Erfahrung wirtschaftlich betrieben werden kann?
Begründung
Bei der verwaltungsinternen Umstrukturierung des Bäderbetriebes hinsichtlich
Personal und der Zusammensetzung und Schaffung von
Organisationseinheiten handelt es sich um Veränderungen, die der
Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin obliegen und sich daher jeglicherSeite 1 von 2
Seite 2
Beschlussfassung des Rates und seiner Gremien entziehen. Die Aussage der
Oberbürgermeisterin "Ziel des nunmehr anstehenden Prüfprozesses soll es
sein, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten und diese den politischen Gremien
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“ wirft daher oben stehende Fragen
auf.
Auch die Vergabe des Bäderbetriebes an einen bereits etablierten Dienstleister
(z.B. KölnBäder GmbH) sollte aus Sicht der Fragesteller geprüft werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de