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240228 · Beschlussvorlage

Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2024– 30.06.2025

Nummer
240228
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240228
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
vom 01.07.2024– 30.06.2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.02.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Fortführung der „Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als
gemeinsames Projekt der Bundesstadt Bonn mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den
Zeitraum 01.07.2024 -30.06.2025, vorbehaltlich der Förderzusage durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der
Zustimmung der Gremien des Rhein-Sieg-Kreises und vorbehaltlich der
Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu.
Begründung
Bereits seit 1996 tragen die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis in
wechselnder Trägerschaft das gemeinsame Projekt Regionalagentur
Bonn/Rhein-Sieg, dass fortlaufend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes NRW (MAGS) und den Europäischen Sozialfonds
(ESF) gefördert wurde.
Die Projektförderung erfordert die regelmäßige Beantragung, der ein
Interessensbekundungsverfahren vorgeschaltet ist. Dem zu Grunde liegt ein
klares Bekenntnis zur regionalisierten Arbeitsmarktpolitik NRW durch die
Landesregierung unter Anerkennung des umfangreichen Beitrages der
Regionalagenturen zu ihren arbeitsmarktpolitischen Zielen.
Für die bevorstehende Förderphase vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 hat das
Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn als Träger in Kooperation mit dem
Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung des Rhein-
Sieg-Kreises und im Einklang mit den regionalen Arbeitsakteuren ihr Interesse
an der Weiterführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg gegenüber dem
MAGS bekundet.
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr ausgesprochen. Bis Mitte 2024 wird in
einem strategischen Beteiligungsprozess, zusammen mit der Gesellschaft für
innovative Beschäftigungsförderung – GIB, dem Ministerium für Arbeit,Seite 1 von 11
Seite 2
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - MAGS und den
Regionalagenturen NRW die Weiterentwicklung der gemeinsamen Arbeit
justiert. Dies betrifft auch die Form der Weiterförderung nach 30.06.2025, die
aber grundsätzlich nicht in Frage steht.
Der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 08. Dezember 2023 zur Abgabe einer
Interessensbekundung gibt hierbei bereits konkreten Förderinhalte wieder:
Inhaltlich geht es in den beiden Fördersäulen einerseits um die Umsetzung der
ESF-Programme NRW, wie beispielsweise „Ausbildungswege NRW“ und „TEP
– Teilzeitberufsausbildung“. Andererseits u. a. um die regionalen Aktivitäten zur
Fachkräfteoffensive NRW, die sehr gut mit dem „Bündnis für Fachkräfte
Bonn/Rhein-Sieg“ zu realisieren sind. Weitere Details finden sich im angefügten
Konzeptpapier der Interessensbekundung, die fristgerecht von der Stadt Bonn
zum 15.01.2024 eingereicht wurde.
Die Förderung durch das MAGS erfolgt weiterhin mittels einer Ko-Finanzierung
aus dem ESF. Für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt zwei
Personalstellen vorgesehen (Projektleitung und Projektmitarbeit).
Es werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten
(stellenbezogene Funktionspauschalen) sowie eine Restkostenpauschale
gewährt.
Die Besonderheit hierbei ist, dass die Förderung aus zwei getrennten
Förderbescheiden zu je 50% gestellt wird. (Förderrichtlinie Technische Hilfe
und ESF-Förderrichtlinie).
Mit der Aufforderung zur formalen Antragstellung, auf Grundlage der o.g.
Rahmenbedingungen wird innerhalb der nächsten Wochen fest gerechnet.
Alle Ausgaben für die Personal- und Sachausgaben werden von der Stadt
Bonn als Trägerin der Regionalagentur für die bevorstehende Förderphase,
gleichzeitig Fördermittelempfänger getragen.
Der verbleibende Eigenanteil wird vorbehaltlich der Haushaltsberatungen hälftig
vom Kooperationspartner, dem Rhein-Sieg-Kreis getragen. Grundlage bildet ein
noch abzuschließender Kooperationsvertrag. Die bereits in 2024 eingeplanten
städtischen Eigenmittel von 28.500,00 € p.a. sind auch im neuen
Förderzeitraum auskömmlich. Die für das Jahr 2025 erforderlichen Eigenmittel
werden im Rahmen der Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2025/2026
angemeldet.
Weitere Informationen zur Arbeit der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg sh.
www.regionalagentur.net.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 11
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 28.500,00 103001501/
73.1000
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Konzeptpapier Interessenbekundung Fortführung Regionalagentur (öffentlich)Seite 3 von 11
Anlage 3
1
Projektkonzeption zum Aufruf des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung
von Interessensbekundungen für
Regionalagenturen Nordrhein-Westfalen
in der ESF-Förderphase 2021 – 2027 für den
Durchführungszeitraum 01.07.2024 bis
30.06.2025.
Rechtsfähige/r
Interessent/in:
Ansprechperson:
Arbeitsmarktregion:Seite 4 von 11
Anlage 3
2
Für die Projektkonzeption ist ausschließlich das als Anlage 3 beigefügte Muster verbindlich zu
verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der fachlichen Kriterien
vorgenommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen.
Sollten Anlagen zur Projektkonzeption zugelassen werden, werden diese in der Anlage 3
benannt. Darüber hinaus eingehende Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne
weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektkonzeption sollte in aussagekräftiger
Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf
mittels passender Instrumente/Methoden umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente
und Methoden mit Blick auf die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren.
Die Beantwortung der Fragen ist auf die vorgegeben Felder begrenzt.
Bei Fragen zur technischen Anwendung der Anlage 3 wenden Sie sich bitte an
AG-Einzelvorhaben@mags.nrw.deSeite 5 von 11
Anlage 3
3
1. Erklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen .......................................... 4
2. Fachliche und organisatorische Eignung des Trägers/Trägerverbundes ........................ 5
2.1 Beschreiben Sie Ihre Kompetenzen und legen Sie Ihre Erfahrungen mit der
Gestaltung regionaler Arbeitspolitik dar. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre
Beratungskompetenz, erläutern Sie Ihre organisatorische Anbindung und legen Sie dar
wie Sie räumlich in Ihrer Region verortet sind. ................................................................... 5
3. Inhaltliches Umsetzungskonzept des Trägers/Trägerverbundes..................................... 6
3.1 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur
Unterstützung der Arbeitspolitik des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur
Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den
regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern. ........................ 6
3.2 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur
unterstützenden Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Projekte
und Programme des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den
Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen
Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern. .......................................... 7
4. Darstellung des Umfangs und der Art der Kooperation des Trägers mit relevanten
regionalen Akteuren? ....................................................................................................... 8Seite 6 von 11
Anlage 3
4
1. Erklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen der Interessenbekundung wird mit Abgabe dieses Fachkonzeptes vom
Interessenten folgendes erklärt, dass:
Förderung nach ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027
Der Antragstellende erklärt, dass bezüglich Ansätzen, Vorhaben und Programmen in den
Regionen Nordrhein-Westfalens, die nicht der Umsetzung des ESF-Programms des Landes
Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden,
- Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
- die Kooperation der arbeitspolitischen Akteure in der Region im Sinne der
verbesserten Vernetzung arbeitspolitischer Maßnahmen vor Ort unterstützt wird,
- Strukturen vorhanden sind, um regionale Entscheidungen zur Arbeitspolitik des
Landes Nordrhein-Westfalen vorzubereiten und einzuholen,
- Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-
Westfalen geplant und umgesetzt werden.
Ja, die Voraussetzungen werden erfüllt.
Nein, die Voraussetzungen können nicht erfüllt werden.
Förderung nach Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027
Der Antragstellende erklärt, dass bezüglich der unterstützende Beratung und Koordination
zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Projekte und Programme des Landes Nordrhein-
Westfalen,
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Träger, Unternehmen und weitere
Interessierte zur Verfügung stehen,
Strukturen vorhanden sind, um regionale Stellungnahmen zum ESF- Programm und zu ESF-
Projekten vorzubereiten und einzuholen,
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für das ESF-Programm Nordrhein- Westfalen in der
Region geplant und umgesetzt werden.
Ja, die Voraussetzungen werden erfüllt.
Nein, die Voraussetzungen können nicht erfüllt werden.
Erklärung zur kostenlosen Beratung für Ratsuchende. Die Erklärung gilt auch im Falle
einer Weiterleitung der Zuwendung.
Ja, die Beratungen werden kostenlos für Ratsuchende angeboten.
Nein, die Beratungen werden nicht kostenlos für Ratsuchende angeboten.Seite 7 von 11
Anlage 3
5
2. Fachliche und organisatorische Eignung des Trägers/Trägerverbundes
2.1 Beschreiben Sie Ihre Kompetenzen und legen Sie Ihre Erfahrungen mit der
Gestaltung regionaler Arbeitspolitik dar. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre
Beratungskompetenz, erläutern Sie Ihre organisatorische Anbindung und
legen Sie dar wie Sie räumlich in Ihrer Region verortet sind.Seite 8 von 11
Anlage 3
6
3. Inhaltliches Umsetzungskonzept des Trägers/Trägerverbundes
3.1 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur
Unterstützung der Arbeitspolitik des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur
Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu
den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern.Seite 9 von 11
Anlage 3
7
3.2 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur
unterstützenden Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF-
kofinanzierter Projekte und Programme des Landes. Treffen Sie hierbei
Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur
Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur
Beratung von Projektträgern.Seite 10 von 11
Anlage 3
8
4. Darstellung des Umfangs und der Art der Kooperation des Trägers mit
relevanten regionalen Akteuren?
Beschreiben Sie qualitativ Ihre Einbindung in regionale Strukturen und Gremien, sowie Ihre
Kooperation mit relevanten regionalen arbeitspolitischen Akteuren (LOIs als Anlage möglich).Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de