240228 · Beschlussvorlage
Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2024– 30.06.2025
Kerndaten
- Nummer
- 240228
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240228 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2024– 30.06.2025 Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der Fortführung der „Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt der Bundesstadt Bonn mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum 01.07.2024 -30.06.2025, vorbehaltlich der Förderzusage durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Zustimmung der Gremien des Rhein-Sieg-Kreises und vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu. Begründung Bereits seit 1996 tragen die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis in wechselnder Trägerschaft das gemeinsame Projekt Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg, dass fortlaufend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Projektförderung erfordert die regelmäßige Beantragung, der ein Interessensbekundungsverfahren vorgeschaltet ist. Dem zu Grunde liegt ein klares Bekenntnis zur regionalisierten Arbeitsmarktpolitik NRW durch die Landesregierung unter Anerkennung des umfangreichen Beitrages der Regionalagenturen zu ihren arbeitsmarktpolitischen Zielen. Für die bevorstehende Förderphase vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 hat das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn als Träger in Kooperation mit dem Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung des Rhein- Sieg-Kreises und im Einklang mit den regionalen Arbeitsakteuren ihr Interesse an der Weiterführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg gegenüber dem MAGS bekundet. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr ausgesprochen. Bis Mitte 2024 wird in einem strategischen Beteiligungsprozess, zusammen mit der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung – GIB, dem Ministerium für Arbeit,Seite 1 von 11 Seite 2 Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - MAGS und den Regionalagenturen NRW die Weiterentwicklung der gemeinsamen Arbeit justiert. Dies betrifft auch die Form der Weiterförderung nach 30.06.2025, die aber grundsätzlich nicht in Frage steht. Der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. Dezember 2023 zur Abgabe einer Interessensbekundung gibt hierbei bereits konkreten Förderinhalte wieder: Inhaltlich geht es in den beiden Fördersäulen einerseits um die Umsetzung der ESF-Programme NRW, wie beispielsweise „Ausbildungswege NRW“ und „TEP – Teilzeitberufsausbildung“. Andererseits u. a. um die regionalen Aktivitäten zur Fachkräfteoffensive NRW, die sehr gut mit dem „Bündnis für Fachkräfte Bonn/Rhein-Sieg“ zu realisieren sind. Weitere Details finden sich im angefügten Konzeptpapier der Interessensbekundung, die fristgerecht von der Stadt Bonn zum 15.01.2024 eingereicht wurde. Die Förderung durch das MAGS erfolgt weiterhin mittels einer Ko-Finanzierung aus dem ESF. Für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt zwei Personalstellen vorgesehen (Projektleitung und Projektmitarbeit). Es werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten (stellenbezogene Funktionspauschalen) sowie eine Restkostenpauschale gewährt. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Förderung aus zwei getrennten Förderbescheiden zu je 50% gestellt wird. (Förderrichtlinie Technische Hilfe und ESF-Förderrichtlinie). Mit der Aufforderung zur formalen Antragstellung, auf Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen wird innerhalb der nächsten Wochen fest gerechnet. Alle Ausgaben für die Personal- und Sachausgaben werden von der Stadt Bonn als Trägerin der Regionalagentur für die bevorstehende Förderphase, gleichzeitig Fördermittelempfänger getragen. Der verbleibende Eigenanteil wird vorbehaltlich der Haushaltsberatungen hälftig vom Kooperationspartner, dem Rhein-Sieg-Kreis getragen. Grundlage bildet ein noch abzuschließender Kooperationsvertrag. Die bereits in 2024 eingeplanten städtischen Eigenmittel von 28.500,00 € p.a. sind auch im neuen Förderzeitraum auskömmlich. Die für das Jahr 2025 erforderlichen Eigenmittel werden im Rahmen der Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 angemeldet. Weitere Informationen zur Arbeit der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg sh. www.regionalagentur.net. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 11 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 28.500,00 103001501/ 73.1000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Konzeptpapier Interessenbekundung Fortführung Regionalagentur (öffentlich)Seite 3 von 11 Anlage 3 1 Projektkonzeption zum Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessensbekundungen für Regionalagenturen Nordrhein-Westfalen in der ESF-Förderphase 2021 – 2027 für den Durchführungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025. Rechtsfähige/r Interessent/in: Ansprechperson: Arbeitsmarktregion:Seite 4 von 11 Anlage 3 2 Für die Projektkonzeption ist ausschließlich das als Anlage 3 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der fachlichen Kriterien vorgenommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen. Sollten Anlagen zur Projektkonzeption zugelassen werden, werden diese in der Anlage 3 benannt. Darüber hinaus eingehende Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektkonzeption sollte in aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf mittels passender Instrumente/Methoden umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente und Methoden mit Blick auf die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren. Die Beantwortung der Fragen ist auf die vorgegeben Felder begrenzt. Bei Fragen zur technischen Anwendung der Anlage 3 wenden Sie sich bitte an AG-Einzelvorhaben@mags.nrw.deSeite 5 von 11 Anlage 3 3 1. Erklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen .......................................... 4 2. Fachliche und organisatorische Eignung des Trägers/Trägerverbundes ........................ 5 2.1 Beschreiben Sie Ihre Kompetenzen und legen Sie Ihre Erfahrungen mit der Gestaltung regionaler Arbeitspolitik dar. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre Beratungskompetenz, erläutern Sie Ihre organisatorische Anbindung und legen Sie dar wie Sie räumlich in Ihrer Region verortet sind. ................................................................... 5 3. Inhaltliches Umsetzungskonzept des Trägers/Trägerverbundes..................................... 6 3.1 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern. ........................ 6 3.2 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur unterstützenden Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Projekte und Programme des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern. .......................................... 7 4. Darstellung des Umfangs und der Art der Kooperation des Trägers mit relevanten regionalen Akteuren? ....................................................................................................... 8Seite 6 von 11 Anlage 3 4 1. Erklärung zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen Im Rahmen der Interessenbekundung wird mit Abgabe dieses Fachkonzeptes vom Interessenten folgendes erklärt, dass: Förderung nach ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 Der Antragstellende erklärt, dass bezüglich Ansätzen, Vorhaben und Programmen in den Regionen Nordrhein-Westfalens, die nicht der Umsetzung des ESF-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden, - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, - die Kooperation der arbeitspolitischen Akteure in der Region im Sinne der verbesserten Vernetzung arbeitspolitischer Maßnahmen vor Ort unterstützt wird, - Strukturen vorhanden sind, um regionale Entscheidungen zur Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen vorzubereiten und einzuholen, - Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Arbeitspolitik des Landes Nordrhein- Westfalen geplant und umgesetzt werden. Ja, die Voraussetzungen werden erfüllt. Nein, die Voraussetzungen können nicht erfüllt werden. Förderung nach Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027 Der Antragstellende erklärt, dass bezüglich der unterstützende Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Projekte und Programme des Landes Nordrhein- Westfalen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Träger, Unternehmen und weitere Interessierte zur Verfügung stehen, Strukturen vorhanden sind, um regionale Stellungnahmen zum ESF- Programm und zu ESF- Projekten vorzubereiten und einzuholen, Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für das ESF-Programm Nordrhein- Westfalen in der Region geplant und umgesetzt werden. Ja, die Voraussetzungen werden erfüllt. Nein, die Voraussetzungen können nicht erfüllt werden. Erklärung zur kostenlosen Beratung für Ratsuchende. Die Erklärung gilt auch im Falle einer Weiterleitung der Zuwendung. Ja, die Beratungen werden kostenlos für Ratsuchende angeboten. Nein, die Beratungen werden nicht kostenlos für Ratsuchende angeboten.Seite 7 von 11 Anlage 3 5 2. Fachliche und organisatorische Eignung des Trägers/Trägerverbundes 2.1 Beschreiben Sie Ihre Kompetenzen und legen Sie Ihre Erfahrungen mit der Gestaltung regionaler Arbeitspolitik dar. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre Beratungskompetenz, erläutern Sie Ihre organisatorische Anbindung und legen Sie dar wie Sie räumlich in Ihrer Region verortet sind.Seite 8 von 11 Anlage 3 6 3. Inhaltliches Umsetzungskonzept des Trägers/Trägerverbundes 3.1 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern.Seite 9 von 11 Anlage 3 7 3.2 Erläutern Sie Ihr Umsetzungskonzept mit den geplanten Maßnahmen zur unterstützenden Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF- kofinanzierter Projekte und Programme des Landes. Treffen Sie hierbei Aussagen zur Netzwerkarbeit, zu den Strukturen in der Region, zur Öffentlichkeitsarbeit; zu den regionalen Ansprechpartnern/Innen und zur Beratung von Projektträgern.Seite 10 von 11 Anlage 3 8 4. Darstellung des Umfangs und der Art der Kooperation des Trägers mit relevanten regionalen Akteuren? Beschreiben Sie qualitativ Ihre Einbindung in regionale Strukturen und Gremien, sowie Ihre Kooperation mit relevanten regionalen arbeitspolitischen Akteuren (LOIs als Anlage möglich).Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de