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240226-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Partielle Verbreiterung des Heinz-Stelling-Weges

Nummer
240226-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240226 Partielle Verbreiterung des Heinz-Stelling-Weges

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240226-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Partielle Verbreiterung des Heinz-Stelling-Weges
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Zu 1. „Welche Grundstücke, die an der südlichen Seite des Heinz-Stelling-
Weges (zum Meßdorfer Feld hin) angrenzen, gehören der Stadt Bonn?“
In Anlage 1 ist dargestellt, welche Flächen am und um den Heinz-Stelling-Weg
der Stadt Bonn gehören. Die städtischen Flächen sind rot eingefärbt.
Zu 2. „Ist dort die Möglichkeit gegeben, Ausweichstellen für Fahrrad- und
Fußgängerverkehr einzurichten?“
Das Schrägluftbild in Anlage 2 zeigt mit roter Linie grob skizziert den Abschnitt
an dem die Stadt Bonn den Weg theoretisch verbreitern könnte. Da dies nur ein
kleines Teilstück ist, löst dies nicht das grundsätzliche Problem, dass der Weg
auf gesamter Länge deutlich zu schmal ist.
Einer Verbreiterung des gesamten Weges steht nicht nur der fehlende
Grundstücksbesitz entgegen, sondern auch, dass auf den Weg fallendes
Regenwasser über die Grundstücke der Anlieger entwässert werden müsste,
wofür es ein aktives Einverständnis der Anlieger bedürfte. Mehrere Anlieger
haben in Gesprächen mit der Stadt deutlich mitgeteilt, dass sie diese Erlaubnis
nicht erteilen werden.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass der angefragte Bereich
im Landschaftsschutzgebiet "Kappesland und Meßdorfer Feld" (LSG 2.3 /
Landschaftsplan Kottenforst) liegt. Eine Verbreiterung des Weges oder eine
Schaffung von Ausweichstellen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft
gem. § 14 BNatSchG dar. Voraussetzung für eine landschaftsrechtliche
Genehmigung ist, dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Rahmen
eines Landschafspflegerischen Begleitplans (LBP) ermittelt, bewertet und
Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden. Außerdem ist im Rahmen einer
Artenschutzprüfung (ASP) zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Konflikte zu
erwarten sind. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob das Vorhaben mit
den Schutzzielen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes vereinbar ist
und eine landschaftsrechtliche Genehmigung durch die UNB erteilt werden
kann.
Da die Rahmenbedingungen bzgl. des Grundstücksbesitzes für eine
Verbreiterung ungünstig sind und zudem die Limitationen desSeite 1 von 4
Seite 2
Landschaftsschutzgebietes hinzukommen, sucht die Verwaltung nach einer
möglichen Alternative zur Verbreiterung des bestehenden Weges.
Anlage/n
1 Städtische Liegenschaften Heinz-Stelling-Weg (öffentlich)
2 Schrägluftbild Heinz-Stelling-Weg (öffentlich)Seite 2 von 4
Kartenausschnitt Heinz-Stelling Weg am Meßdorfer Feld
Städtische Liegenschaften sind rot eingefärbt.
Quelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 3 von 4
Schrägluftbild Heinz-Stelling Weg am Meßdorfer Feld
Abschnitte des Weges, deren angrenzende Flächen städtisch sind, sind rot eingefärbt.
Quelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 4 von 4

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