240226-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Partielle Verbreiterung des Heinz-Stelling-Weges
Kerndaten
- Nummer
- 240226-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240226-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Partielle Verbreiterung des Heinz-Stelling-Weges Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Zu 1. „Welche Grundstücke, die an der südlichen Seite des Heinz-Stelling- Weges (zum Meßdorfer Feld hin) angrenzen, gehören der Stadt Bonn?“ In Anlage 1 ist dargestellt, welche Flächen am und um den Heinz-Stelling-Weg der Stadt Bonn gehören. Die städtischen Flächen sind rot eingefärbt. Zu 2. „Ist dort die Möglichkeit gegeben, Ausweichstellen für Fahrrad- und Fußgängerverkehr einzurichten?“ Das Schrägluftbild in Anlage 2 zeigt mit roter Linie grob skizziert den Abschnitt an dem die Stadt Bonn den Weg theoretisch verbreitern könnte. Da dies nur ein kleines Teilstück ist, löst dies nicht das grundsätzliche Problem, dass der Weg auf gesamter Länge deutlich zu schmal ist. Einer Verbreiterung des gesamten Weges steht nicht nur der fehlende Grundstücksbesitz entgegen, sondern auch, dass auf den Weg fallendes Regenwasser über die Grundstücke der Anlieger entwässert werden müsste, wofür es ein aktives Einverständnis der Anlieger bedürfte. Mehrere Anlieger haben in Gesprächen mit der Stadt deutlich mitgeteilt, dass sie diese Erlaubnis nicht erteilen werden. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass der angefragte Bereich im Landschaftsschutzgebiet "Kappesland und Meßdorfer Feld" (LSG 2.3 / Landschaftsplan Kottenforst) liegt. Eine Verbreiterung des Weges oder eine Schaffung von Ausweichstellen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG dar. Voraussetzung für eine landschaftsrechtliche Genehmigung ist, dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Rahmen eines Landschafspflegerischen Begleitplans (LBP) ermittelt, bewertet und Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden. Außerdem ist im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob das Vorhaben mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes vereinbar ist und eine landschaftsrechtliche Genehmigung durch die UNB erteilt werden kann. Da die Rahmenbedingungen bzgl. des Grundstücksbesitzes für eine Verbreiterung ungünstig sind und zudem die Limitationen desSeite 1 von 4 Seite 2 Landschaftsschutzgebietes hinzukommen, sucht die Verwaltung nach einer möglichen Alternative zur Verbreiterung des bestehenden Weges. Anlage/n 1 Städtische Liegenschaften Heinz-Stelling-Weg (öffentlich) 2 Schrägluftbild Heinz-Stelling-Weg (öffentlich)Seite 2 von 4 Kartenausschnitt Heinz-Stelling Weg am Meßdorfer Feld Städtische Liegenschaften sind rot eingefärbt. Quelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 3 von 4 Schrägluftbild Heinz-Stelling Weg am Meßdorfer Feld Abschnitte des Weges, deren angrenzende Flächen städtisch sind, sind rot eingefärbt. Quelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 4 von 4
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