240219-02 AA · Änderungsantrag
FDP Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds Antrag zur Vorlage 240219
Kerndaten
- Nummer
- 240219-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Straße Hauptort
- Am Kurpark
- Löbestraße
- Moltkestraße
- Koblenzer Straße
- Burgstraße
- Aennchenplatz
- Schwertberger Straße
- Brunnenallee
- Kurfürstenallee
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240219-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 04.04.2024, gez. Wenzel FDP Änderungsantrag: ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds Antrag zur Vorlage 240219 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds wird auf das Gebiet reduziert, welches - im Uhrzeigersinn - eingerahmt wird durch Moltkestraße, Löbestraße, Koblenzer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Kurfürstenallee, Am Kurpark, Brunnenallee, Schwertberger Straße, Burgstraße, Aennchenplatz, Bonner Straße bis Moltkestraße, mindestens jedoch beschränkt auf das Gebiet des Masterplans Öffentlicher Raum gemäß Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Bad Godesberg | Bundesstadt Bonn Begründung Im Anhangdokument 1 zur Beschlussvorlage mit dem Titel "Beschlussvorlage_Richtlinien_Verfügungsfonds_ZM_Bad_Godesberg" wird unter der Überschrift "1. Zuwendungszweck" der Zweck des Verfügungsfonds wie folgt definiert, Zitat: "Der übergeordnete Zweck des Verfügungsfonds in Bad Godesberg im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist die Förderung von investiven und nicht-investiven Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums." Die Betonung liegt klar auf dem Zentrum. Im gleichen Anhangdokument wird unter der Überschrift "2. Zuwendungsvoraussetzungen und Eigentanteil" das Gebiet definiert, in dem der Verfügungsfond gelten soll, Zitat: "Die Projekte müssen einen deutlichen Bezug zur Innenstadt von Bad Godesberg (zur Orientierung dient das Stadtumbaugebiet ISEK Bad Godesberg gem. § 171b BauGB) sowie zu den unter Abschnitt 1 benannten Zwecken und damit einhergehenden ZielenSeite 1 von 2 Seite 2 aufweisen. Zuwendungen sind ausschließlich zweckentsprechend zu verwenden." Diese Gebietsdefinition wird noch einmal verstärkt durch DS 240219, Anlage 3 mit dem Titel "Anlage_Verfügungsfonds_ZM_Bad_Godesberg_Geltungsbereich". Als Geltungsbereich wird hiermit das Stadtumbaugebiet des ISEK Bad Godesberg festgeschrieben. Als Zentrum bzw. Innenstadt kommt in Bad Godesberg nach landläufiger Auffassung der Bereich der Fußgängerzone in Betracht, jedoch keine Quartiere, die, wie mit dem Gültigkeitsbereich des ISEK definiert, bis zu 1 Kilometer vom Zentrum, gemessen von der Mitte des Theaterplatzes, entfernt sind. Der Antragstext sorgt hier für Fokus und Klarstellung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de