240217 · Mitteilungsvorlage
Neubau des Parkhaus Bonn Hbf, Quantiusstraße; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Kerndaten
- Nummer
- 240217
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (38.243 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 240217 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neubau des Parkhaus Bonn Hbf, Quantiusstraße; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme Mitteilung: Bereits seit mehreren Jahren wird eine Neubebauung des Grundstücks des – mittlerweile niedergelegten – Parkhauses Hbf Bonn in der Quantiusstraße beabsichtigt. Das Grundstück selbst steht nicht mehr im Eigentum der DB Bahn AG, es ist jedoch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Die Zulässigkeit von Vorhaben auf diesem Grundstück richtet sich daher nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), die Stadt Bonn wird in diesem Verfahren beteiligt. Nachdem im Frühjahr 2023 eine Vorbestimmung der Planung zum Neubau des Parkhauses mit der Stadt Bonn stattgefunden hat, u.a. durch eine Vorstellung der damals aktuellen Planung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 14.03.2023, wurde nun die Stadt mit Schreiben vom 14.09.2023 vom Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz beteiligt und um Stellungnahme zu den vorgelegten Planunterlagen gebeten. Mit Schreiben vom 29.01.2024 hat die Verwaltung dazu die folgende Stellungnahme abgegeben, welche hiermit zur Kenntnis gegeben wird: „... Mit Schreiben vom 14.09.2023 haben Sie in oben genanntem Verfahren eine Stellungnahme der Bundesstadt Bonn zu den vorgelegten Planunterlagen erbeten. Vorausgegangen war eine Vorabstimmung der Planung mit der Bundesstadt Bonn durch das Büro Spettmann + Kahr im Frühjahr 2023, bei der u.a. der damals aktuelle Stand der Planung in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 14.03.2023 vorgestellt wurde.Seite 1 von 23 Seite 2 Im Rahmen einer ersten Prüfung der nun im Beteiligungsverfahren vorgelegten Unterlagen wurden durch die beteiligten Fachdienststellen deutliche Abweichungen in Bezug auf die Darstellung der Höhe der Nachbargebäude des geplanten Parkhauses zu der Darstellung im Rahmen der Vorabstimmung festgestellt, welche in Bezug auf das Einfügen des geplanten Vorhabens in die Umgebungsbebauung eine erheblich veränderte Bewertungsgrundlage darstellen. Daher wurden am 07.11.2023 Planunterlagen nachgefordert, um diese Abweichungen beurteilen zu können Des Weiteren erfolgte am 08.12.2023 im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Büro Spettmann + Kahr und Vertretern der Stadt Bonn eine Erörterung über die nachgeforderten Planunterlagen und die bestehenden Bedenken der Bundesstadt Bonn hinsichtlich der Höhenentwicklung und des Auskragens des geplanten Parkhauses in den Straßenraum der Quantiusstraße. Am 08.01.2024 erfolgte dann die Übersendung der nachgeforderten Planunterlagen sowie weiterer überarbeiteter Planunterlagen. Von Seiten der Bundesstadt Bonn wird zu den vorgelegten Planunterlagen wie folgt Stellung genommen: Die übermittelten Planunterlagen entsprechen nicht den Anforderungen der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) des Landes NRW, so dass sie keine abschließende Beurteilung zulassen. Insbesondere fehlt ein Lageplan nach § 3 BauPrüfVO mit Darstellung des Baugrundstückes und Ermittlung der Abstandflächen zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche sowie Angaben zur Einhaltung der Mindestmaße nach SBauVO im Bereich der Parkgeschosse. Es fehlt zudem ein Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO sowie ein Barrierefreikonzept nach § 9a BauprüfVO. Insgesamt bestehen von Seiten der Bundesstadt Bonn in folgenden Punkten erhebliche Bedenken zu der vorgelegten Planung: - Gegenüber dem (bereits niedergelegten) Bestandsparkhaus springt die geplante Fassade an der Quantiusstraße durch die Auskragung der Geschosse P2 bis P6 um weitere 1,4 m vor und führt zu einer optischen Einengung des Straßenraums, zumal das Parkhaus auch ca. zwei Geschosse höher als der Altbestand geplant ist. - Auch ist die Auskragung in diesem Umfang nicht nachvollziehbar, da in den am 08.01.2024 nachgereichten Unterlagen die Attika im Geschoß P6 um 1,4 m zurückversetzt wurde. Es ist zu prüfen, ob das Gebäude nicht insgesamt um 1,40m zurückversetzt werden kann oder eine Auskragung auch in Richtung des Hauptbahnhofs möglich ist. Diese Prüfung von Alternativen sollte im Erläuterungsbericht diskutiert und dokumentieret werden. - Bei der dargestellten Fassade zum Hauptbahnhof handelt es sich um eine reine Funktionsfassade ohne Gestaltung. Aus denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Gründen kann dies von der Bundesstadt Bonn nicht akzeptiert werden. Es ist ein Begrünungskonzept für die Gestaltung dieser Fassade und derSeite 2 von 23 Seite 3 Teilüberdachung vorzulegen. Weitergehende Erläuterungen zu diesen zentralen Aspekten sowie weitere Hinweise der Stadt Bonn zu den vorgelegten Plänen für den Neubau des Parkhauses Hbf Bonn, Quantiusstraße können der folgenden Gesamtstellungnahme entnommen werden: Umgang mit den Anregungen aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 14.03.2023 Den Anregungen, die Anzahl der Parkplätze für Fahrräder zu erhöhen sowie Stellplätze für Lastenfahrräder vorzusehen, wurde nachgekommen. Die aktuelle Planung sieht rd. 780 Fahrrad-Stellplätze sowie rd. 11 Stellplätze für Lastenräder im Erdgeschoss vor. Ebenfalls wird der Anregung gefolgt, eine barrierefreie Anbindung an Gleis 5 herzustellen. Der Vorschlag, das oberste Parkdeck nicht offen zu gestalten, sondern ein Dach zu errichten, um Photovoltaik und Dachbegrünung zu ermöglichen, wird in Form einer Teilüberdachung mit Photovoltaik umgesetzt; Aussagen zu einer (möglichen) Kombination der Photovoltaikanlage mit Dachbegrünung enthalten die Planunterlagen nicht. Auch wurde die vom Ausschuss problematisierte zweite Ausfahrt für Kfz nicht weiterverfolgt und es erfolgte eine Umplanung. Die Planunterlagen enthalten jedoch keine Aussagen zu den folgenden weiteren Anregungen des aus der o.g. Sitzung des Ausschusses: - Einbeziehung der Interessen der Anwohnenden bei der Fassadengestaltung. - Querung der rot markierten Fahrradspur durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge – potenzieller Unfallschwerpunkt - Lichtimmission (Scheinwerferkegel) auf gegenüberliegende Wohnhäuser durch die offene Fassade/Lamellen - Ladesäulen für Autos und E-Bikes - verschließbare Fahrradboxen vorsehen – Bedarf für z. B. Fahrradtourist*innen Stadtplanungsamt – Verkehrsplanung: Zur Planung des Neubaus des Parkhauses Quantiusstraße hat das Stadtplanungsamt –Abt. Verkehrsplanung im Vorgriff auf dieses offizielle Verfahren, eine Stellungnahme bzgl. der Anforderungen an das Bauvorhaben aus verkehrsplanerischer Sicht abgegeben. Geprüft ist hier die Einhaltung der damals vom Stadtplanungsamt - Verkehrsplanung abgegebenen Maßgaben und die nun vorliegende Planung. Stellungnahme: Die Anregung die einfachen Abstellanlagen für Fahrräder in Doppelstockanlagen abzuändern, wurde umgesetzt. Die Kapazität ist deutlich erhöht. Die Forderung der Integration von mindestens 15 Lastenrad- Stellflächen wird aufrechterhalten.Seite 3 von 23 Seite 4 Es ist nicht ersichtlich, ob Lademöglichkeiten vorgesehen sind. Die Integration von zahlreichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge wäre wünschenswert, da in dieser Lage von einer verlängerten Parkdauer durch Pendler bzw. Innenstadtbesucher ausgegangen werden kann. Ebenso wären Schließfächer im Fahrradparkhaus sinnvoll. Auf Erdgeschossebene steht gemäß Planung Raum für den Straßenausbau zur Verfügung. Die Kompromiss-Lösung in Form des Zurücksetzens des Gebäudes im EG und das Auskragen ab dem 1.OG über dem Gehbereich wurde umgesetzt. Seitens des ÖPNV gibt es folgende Anmerkungen: Die Maßgabe seitens der Stadt Bonn bzgl. einer direkten Anbindung des Gleises 5 an die Quantiusstraße wurde in Form einer Rampe berücksichtigt. Der Erläuterungsbericht gibt an, dass ein Gefälle von 11,5 % aufgrund des vorhandenen Höhenunterschieds und der vorgegebenen Grundstückstiefe entsteht. Da sich das Gefälle zur Bestandssituation (ca. 10 %) unterscheidet, sollte noch einmal geprüft werden, ob durch Anpassungen nicht ein geringeres Gefälle erreicht werden kann. Die Einbeziehung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn wäre bei diesem Punkt zielführend (Hinweise: In den nachgereichten Planunterlagen vom 08.01.2024 wurden die Rampen überarbeitet und weisen nun eine Neigung von 10% auf. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn wurde durch die Bundesstadt Bonn am 31.10.2023 mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben, Eine Stellungnahme ist bisher nicht erfolgt. Es wird daher angeregt, dass das EBA bzw. die Vorhabenträgerin direkt Kontakt mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn aufnimmt.). Die derzeitige Wendeanlage der Straßenbahn liegt nicht im relevanten Planungsbereich, so dass bei einer zukünftigen potenziellen Verschiebung der Lage des Wendegleises in Richtung Süden keine Auswirkungen auf das Parkhaus zu erwarten sind. Im weiteren Verlauf muss allerdings geprüft werden, wo die Oberleitung befestigt werden kann. Hinsichtlich der Lage der Bushaltestelle sind keine Auswirkungen seitens des Parkhauses zu erwarten. Stadtplanungsamt – Planungsrecht: Der unmittelbar angrenzende Bereich der Quantiusstraße (südlich des Hauptbahnhofes) wird neben Wohnnutzung (einschließlich studentischem Wohnen) durch das zwischenzeitlich niedergelegte Parkhaus (nachprägende Wirkung), die Radstation, das Intercity Hotel, durch (nicht großflächigen) Einzelhandel, zahlreiche Büro- und Praxisflächen, sowie freie Berufe und damit durch mischgebietstypische Nutzungen dominiert. Bezieht man in die Betrachtung des Umfeldes jedoch auch den Bereich nördlich zum Bahnhof mit ein, welcher durch Nutzungsarten, wie sie typischerweise ein Kerngebiet charakterisieren (vgl. § 7 Abs. 1 BauNVO), bestimmt wird, so ergibt sich im Gesamten eine diffuse Innenbereichslage mit Merkmalen verschiedener Baugebiete, wodurch eine Einstufung als Gemengelage i.S. d. § 34 Abs. 1 BauGB naheliegt. Baulich wird das maßgebliche Umfeld durch eine bis zu V-geschossigeSeite 4 von 23 Seite 5 Bebauung in geschlossener Bauweise geprägt. Haus Nr. 10 weist augenscheinlich sogar VI Geschosse auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig und rückwärtig aus den faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Zunächst ist festzustellen, dass das bisherige Parkhaus am Standort zwar zwischenzeitlich niedergelegt worden ist. Ein Altbestand, der vernichtet, oder eine Nutzung, die aufgegebenen worden ist, verliert jedoch nicht automatisch die prägende Kraft, von der § 34 Abs. 1 BauGB es abhängen lässt, wie weit der Bezugsrahmen reicht. Die Prägung dauert fort, solange mit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist (BVerwG v. 02.10.2007 – 4 B 39/07). Dies wird auch im vorliegenden Fall so gesehen, allerdings nur für die Flucht des ursprünglichen Bestandes. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich das neue Parkhaus vor diesem Hintergrund ein. Dies gilt jedoch nicht für die straßenseitige Gebäudeflucht. Der Neubau springt in großen Teilen an der Straßenfront gegenüber dem alten Parkhaus um weitere 1,4 m vor. Gegenüber dem westlichen Angrenzer (Quantiusstr. 21-23) jedoch rückt der neue Baukörper bis auf dessen vordere Gebäudeflucht vom Straßenkörper ab und sorgt damit für einen harmonischen Übergang. Zum östlichen Nachbargebäude hin ist dies ebenfalls prinzipiell vorgesehen. Eine seitlich an der gemeinsamen Grenze zum Nachbargebäude ca. 5,6 m hoch ausgeführte Wand sorgt jedoch für eine deutlich wahrnehmbare Abtrennung. Es ist anzunehmen, dass das Nachbargebäude hierdurch von einer seitlich im EG verlaufenden Rampenanlage Richtung Bahngelände (Gleis 5) abgeschirmt werden soll. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Trennwand zwingend erforderlich ist. Zumindest für das optische Erscheinungsbild wäre ein Verzicht oder zumindest eine Reduzierung der Wandhöhe wünschenswert (Hinweis: In den nachgereichten Planunterlagen ist die Trennwand entfallen). Aufgrund des (vorstellbaren) Vortretens vor die straßenseitigen Gebäudefluchten der Angrenzer kommt im Gegenzug der Einhaltung der umgebenden Baukörperhöhen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, den durch die Nachbarn definierten Rahmen neben der höheren Ausnutzung zur Straße nicht gleichzeitig noch mit einer Überschreitung bei den Gebäudehöhen zu kombinieren. Genau dies lassen jedoch die vorliegenden Unterlagen – im Gegensatz zu den Unterlagen der Vorabstimmung im Frühjahr 2023 - erkennen. Durch das stärkere Vortreten an den Straßenkörper wird diese Höhenausbildung optisch noch verstärkt/ verschärft und kann daher so nicht akzeptiert werden. Vielmehr ist eine Reduzierung des Vortretens vor die straßenseitige Gebäudeflucht vorzusehen. Auch sollte das oberste Parkgeschoss die Attika der Vollgeschosse bei den Angrenzern nicht überschreiten, ebenso wenig dürfen die weiteren (technischen) Aufbauten die benachbarten Staffelgeschosse überragen. Bereits in der Vergangenheit wurde stets eine Angleichung an die Nachbargebäude gefordert. Hieran wird festgehalten. Im Übrigen rückt der Neubau im Bereich der Rampenanlage zu den Parkdecks (nördliche Grundstücksgrenze) durch die "runde Ausführung" in Teilen von der grenzständigen Nachbarbebauung ab. Hier sollte der Neubau den Angrenzerbau im Sinne der faktisch vorherrschenden geschlossenen BauweiseSeite 5 von 23 Seite 6 vollständig baulich erwidern (Hinweis: In den nachgereichten Planunterlagen bereits umgesetzt). Stadtplanungsamt – Ortsteilplanung/Städtebau: Aus städtebaulicher Sicht werden ansonsten keine weiteren Anmerkungen zu der Planung gegeben. Die konkrete farbliche Gestaltung soll im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt werden. Dies sollte als Auflage in der Genehmigung festgehalten werden. Bauordnungsamt: Planungsrechtlich erfolgt eine Beurteilung nach § 34 BauGB. Da der Vorgängerbau einen Einfluss auf die Einfügekriterien nach § 34 BauGB hat, muss dieser im Lageplan, in der Straßen- und Rückansicht sowie im Gebäudeschnitt dargestellt werden. Die Einhaltung der Abstandsflächen kann mit den Unterlagen nicht nachvollzogen werden. Die Einhaltung ist, wie bereits erwähnt, durch einen amtlichen Lageplan nachzuweisen. Als Faktor ist hier 0,4 anzusetzen, da die gegenüberliegende Seite der Quantiusstraße (Hs-Nr. 10-18) als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Im Lageplan ist die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Abstandflächen darzustellen Eine weitere bauordnungsrechtliche Prüfung kann aufgrund des fehlenden Brandschutzkonzeptes bzw. Barrierefreikonzeptes nach BauPrüfVO sowie fehlender Angaben zu Mindestmaßen im Parkhaus nicht erfolgen. Feuerwehr: Die Feuerwehr weist auf die im Vorabverfahren bereits abgegebene Stellungnahme hin. Es bestehen keine Bedenken, wenn diese Hinweise Berücksichtigung finden. Die im Rahmen des Vorverfahrens bereits abgegebene Stellungnahme der Feuerwehr lautete wie folgt: Den folgenden Hinweisen liegt zu Grunde, dass es sich bei der geplanten Garage um eine offene Großgarage gem. § 122 Abs. 3 SBauVO handelt. Andernfalls ist eine erneute Bewertung erforderlich. 1. Offenen Großgaragen müssen in jedem Geschoss (auch EG) unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mind. einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben, bei denen mind. zwei sich gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins Freie führenden Öffnungen nicht mehr als 70 m voneinander entfernt und bei denen eine ständige Querlüftung vorhanden ist. Ein entsprechender Nachweis ist zu führen (§122 Abs. 3 SBauVO) 2. Vor Großgaragen ist neben den Fahrbahnen der Zu- u. AbfahrtenSeite 6 von 23 Seite 7 ein erhöhter oder verkehrssicher abgegrenzter Gehweg erforderlich (§ 123 Abs. 5 SBauVO). 3. Tragende Wände und Decken müssen bei offenen Großgaragen in Gebäuden, die allein der Garagennutzung dienen, mind. aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 127 Abs. 2). 4. Außenwände von Großgaragen müssen in allen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 128 Abs. 1 SBauVO). 5. Trennwände zwischen Garagen und anders genutzten Räumen (z.B. Aufenthaltsbereich Pförtner) müssen mind. feuerhemmend sein. 6. Die Gebäudeabschlusswände sind als Brandwände auszuführen (§130 SBauVO). 7. Die Treppenräume dürfen mit offenen Großgaragen unmittelbar nur durch Öffnungen mit mind. feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Türen verbunden sein (§ 133 SBauVO). 8. In Großgaragen müssen dauerhaft und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. Die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen ins Freie führende Wege müssen auf dem Fußboden durch dauerhaft und leicht erkennbare Markierungen sowie an den Wänden durch beleuchtete oder hinterleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein (§ 134 Abs. 3 SBauVO). 9. Im Erdgeschoss ist eine Verbindung zur Personenunterführung vorgesehen. Die Verbindungstür und die verglasten Seitenteile sind mind. feuerhemmend auszuführen. 10. Im Erdgeschoss befindet sich rechts neben der Personenunterführung ein weiterer Bereich des geplanten Gebäudes. Aus den vorgelegten Planunterlagen geht die Nutzung dieser Fläche nicht hervor. Hier wird möglicher Weise eine Abtrennung zur Personenunterführung erforderlich 11. Aus Sicht der Brandschutzdienststelle ist für das geplante Objekt ein Feuerwehrplan gem. DIN 14095 erforderlich. Bei der Erstellung des Planes ist eine Abstimmung mit der Feuerwehr Bonn erforderlich. 12. Für die Garage wird eine trockene Steigleitung mit entnahmestellen in den Treppenräumen vorzusehen. Eine weitere Abstimmung ist mit der Brandschutzdienststelle erforderlich. Hinweis: Die Auflistung beinhaltet nicht den Anspruch der Vollständigkeit Tiefbauamt: Straßenbautechnische Belange: Für den öffentlichen Verkehrsraum sind die Bautechnischen Grundsätze und Standards der Bundesstadt Bonn zu beachten. Erforderliche Überfahrts- oder Absenkungsgenehmigungen sind über bauhof.bonn@bonn.de zu beantragen. Gemäß der Stellungnahme im Vorverfahren (siehe unten) muss eine Abstimmung zwischen DB und Stadt erfolgen. Gerade in Bezug auf die Flächen und den Höhenanschluss der Parkhauszufahrt und der Ausbauplanung. Gemäß den vorliegenden Unterlagen kragt das Parkhaus über dem Gehweg aus. Die erforderliche Wendeanlage der SWB könnte auf derSeite 7 von 23 Seite 8 gegenüberliegenden Straßenseite auch dann noch realisiert werden. Es ist dann jedoch zu klären/sicherzustellen, wo die Fahrleitung befestigt werden kann. Zudem ist es zielführend, auch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Um die Einbindung sollte sich 61-4 kümmern, da die BG Bonn e.V. als städtische Behindertenbeauftragte fungiert (siehe Hinweis oben). Die Rampe zwischen Quantiusstraße und Personenunterführung wird bezüglich der Steigung vermutlich steiler (neu 11,5%) als im Bestand (ca. 10 %). Bei der verfügbaren Länge wäre eine maximale Steigung von 8 % erreichbar, was der Verbesserung der Zugänglichkeit sehr zuträglich wäre, zumal auf der Stadtseite der ZOB unmittelbar angebunden wird Hausentwässerungstechnische Belange: Das Grundstück gilt als erschlossen. Bei der Planung eines Bauvorhabens ist bereits auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf öffentliche (Verkehrs-) Flächen entstehen. Im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich zur Quantiusstraße ist eine Entwässerungsrinne vorzusehen, die an die private Entwässerung anzuschließen ist. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Unteren Parkdecks, sowie der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Die Flächen der Gleiskörper und Bahnsteige die ebenfalls über die vorhandene Entwässerung abgeleitet werden ist zu benennen und darzustellen. Ein Entwässerungsantrag ist beim Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn unter Kanalanschluss@bonn.de einzureichen. ANLAGE: Broschüre „Bautechnische Grundsätze und Standards der Bundesstadt Bonn für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen. –Stand Mai 2019 Die bereits im Vorverfahren abgegebene Stellungnahme des Tiefbauamtes lautete wie folgt: Straßenbautechnische Belange Für erforderliche Anpassungsarbeiten der öffentlichen Verkehrsanlagen in den Zufahrten ist eine Genehmigung beim Bauhof einzuholen. Gleiches ist auch für die bauliche Überfahrt von Verkehrsanlagen zu beantragen. Der Antrag ist bei bauhof.bonn@bonn.de zu stellen. Die Quantiusstraße soll in den nächsten Jahren umgebaut werden. Hierzu gibt es einen Beschluss über die Ausbauplanung (DS: 0810203NV7). Deshalb sollten die Anschlusshöhen an die Planung der Quantiusstraße angepasst werden. Im Zuge der Umgestaltung der Quantiusstraße sollte ein Teil des DB Grundstückes erworben werden, was mit der Planung des neuen ParkhausesSeite 8 von 23 Seite 9 nicht mehr möglich sein wird. Dahingehend ist die Ausbauplanung anzupassen (siehe Anhang). Entwässerungstechnische Belange Nach Durchsicht der Planunterlagen kann vom Kanalanschluss keine Stellungnahme erfolgen. Das Thema Hausanschluss wird nicht dargestellt. Um eine Beurteilung und Genehmigung vornehmen zu können sind folgende Unterlagen zum geplanten Hausanschluss vorzulegen: - ein Lageplan (Grundleitungsplan) des anzuschießenden Grundstücks mit der Lage der öffentlichen Abwasseranlage und allen vorhandenen und geplanten Anlagen mindestens im Maßstab 1:500; - ein Plan mit Darstellung der befestigten Flächen mit Angaben zur Gesamtfläche des Einzugsgebietes (Grundstücksgröße) AE, der Summe der angeschlossenen, befestigten Flächen AE,b und der angesetzten Rechenwerte der undurchlässigen Flächen AU, z.B. in tabellarischer Darstellung; - für die neu geplante Anschlussleitung eine Planung mindestens im Maßstab 1:50 mit Darstellungen im Grundriss und Schnitt und mit Angabe aller maßgeblichen Höhen auf dem Stand einer Ausführungsplanung. Besonders im Rahmen der Starkregenbetrachtung ist die Ableitung des offenen Parkdecks wichtig. Hierbei ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Regenwasserableitung zu bemessen. Diese Fläche darf nicht versickert werden. Unterlagen zum erforderlichen Kanalanschluss sind zudem noch einzureichen ...“ Anlage/n 1 110_05-1_GrundrissEG_Fahrradparker 2 (öffentlich) 2 05-2_GrP1 (öffentlich) 3 05-3_GrP2 (öffentlich) 4 05-4_GrP3 (öffentlich) 5 05-5_GrP4 (öffentlich) 6 05-6_GrP5 (öffentlich) 7 106_05-7_GrundrissP6 1 (öffentlich) 8 05-8_GrP6_Solar (öffentlich) 9 301_05-12_Ansicht Süden 1 (öffentlich) 10 302_05-13_Ansicht Osten 2 (öffentlich) 11 05-11_AnsiNord (öffentlich)Seite 9 von 23 Seite 10 12 05-14_AnsiWest (öffentlich) 13 200_05-9_Schnitt A-A 2 (öffentlich)Seite 10 von 23 Seite 11 von 23 Seite 12 von 23 Seite 13 von 23 Seite 14 von 23 Seite 15 von 23 Seite 16 von 23 F A A F A A Bahnsteigdach Attika 73,518 m ü. NN Attika 70,715 m ü. NN Intercity-Hotel Studentenwohnheim Attika 73,80 m ü. NN Attika 70,40 m ü. NN 13.50 % 15 STG 18.7 / 28.0 15 STG 18.7 / 28.0 81.4081.40 1.40 3.80 18.70 23.90 5.785 70.15 5.465 1.40 30 9.795 30 1.20 2.60 2.505 30 5.555 30 1.40 5.39 17.465 14.47 8.00 58.93 10.00 % 49 30 50 3.70 1.00 30 7.40 30 1.00 3.70 50 30 1.40 50 5.20 6.00 5.20 395 3.75 1.155 5.25 2.75 25 5.00 25 2.75 25 1 2.65 3.001.65 2.65 2.65 3.00 6 71020 3.65 3.65 3.65 3.65 2.65 27 2.65 3.00 2840 2.65 44 45 41 2.65 2.65 2.65 2.65 48 Rampe 89.74 m² 552.80 m² Verkehrsfläche Parkfläche 3 180.68 m² Parkfläche 4 55.12 m² Parkfläche 5 55.08 m² Zebrastreifen 85.63 m² Parkfläche 1 84.50 m² Parkfläche 2 329.00 m² BB A A Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift gez. Name Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße 50,0cm x 135,0cm Planart: Grundriss Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: Parkdeck 6 Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift gez. Name Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße 50,0cm x 135,0cm Planart: Grundriss Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: Parkdeck 6 H/B = 500 / 1350 (0.68m²) Allplan 2023 Grundriss Parkdeck 6 / M1:100 Legende Bestand Planung vorh. Gebäude 06/2023 06/2023 06/2023 1:100 a A101_300000_P21-.000_PGR_G--_P6_001-_a_- DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.7 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 DüsseldorfSeite 17 von 23 Bahnsteigdach Attika 73,518 m ü. NN Attika 70,715 m ü. NN Intercity-Hotel Studentenwohnheim Attika 73,80 m ü. NN Attika 70,40 m ü. NN 13.50 % 15 STG 18.7 / 28.0 15 STG 18.7 / 28.0 50 3.70 30 5.20 6.00 5.20 2.50 3.70 50 30 50 3.70 1.00 30 7.40 30 1.00 3.70 48 30 2.50 2.55 2.50 2.70 2.70 1 27 33 40 3447 10 20 26 2.55 2.55 3.50 3.50 3.50 3.50 2.50 2.50 3.00 5.20 6.00 5.20 50 2.50 2.50 51 2.50 2.50 2.50 2.55 52 55 F A A F A A 36.95 m² TRH Aufzug 3.00 m² 405.51 m² Fahrspur 1 Wendelrampe 107.84 m² 130.19 m² Rampe TRH 16.70 m² Parkfläche 1 360.63 m² Parkfläche 3 93.09 m² Parkfläche 2 182.26 m² Zebrastreifen 82.09 m² Parkfläche 5 52.26 m² Parkfläche 4 52.23 m² 99.48 m² Fahrspur 2 Fahrräder 459.39 m² 81.4081.40 14.035 8.87 58.495 23.70 5.20 18.50 5.785 70.15 5.465 Solar BB A A Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift gez. Name Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße 50,0cm x 135,0cm Planart: Grundriss Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift gez. Name Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße 50,0cm x 135,0cm Planart: Grundriss Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: H/B = 500 / 1350 (0.68m²) Allplan 2023 Grundriss Parkdeck 6 - Solar / M1:100 Parkdeck 6 - Solar Legende Bestand Planung vorh. Gebäude 06/2023 06/2023 06/2023 1:100 a A101_300000_P21-.000_PGR_G--_P6_002-_a_- DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.8 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 DüsseldorfSeite 18 von 23 Studentenwohnheim Intercity Hotel 18.20 1.40 +70.70m ü NN OK Attika +73.40m ü NN OK Attika 15.52 2.90 1.18 18.42 1.18 +70.72m ü NN OK Attika +73.62m ü NN OK Attika +55.20m ü. NN+55.20m ü. NN ±0.00 OK +2.80 OK +5.60 OK +8.40 OK +11.20 OK +14.00 OK +16.80 OK +19.60 OK P2 EG P1 P6 P5 P4 P3 FFB FFB FFB FFB FFB FFB FFB 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.125 325 1.55 1.60 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.125 3.125 35 19.60 Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße Planart: Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf Ansicht 1:100 Bonn Hbf Ansicht Süden Bahnhofs-Nr. 767 G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023 A101_300000_P15-.000_PAN_G--_S-_0---_a_- 29,7cm x 135,0cm Legende Bestand Planung vorh. Gebäude Ansicht Süden / M 1:100 06/2023 06/2023 06/2023 a DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.12 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 DüsseldorfSeite 19 von 23 EG P1 P6 P5 P4 P3 P2 10,18 % 10,0 % 10,0 % 1.77 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 -1.77 OK FFB ±0.00 OK FFB +2.80 OK FFB +5.60 OK FFB +8.40 OK FFB +11.20 OK FFB +14.00 OK FFB +16.80 OK FFB +19.60 OK Attika +70.72m ü NN OK Attika +73.62m ü NN OK Attika 8.14 6.74 1.40 +73.20m ü. NN +18.00 OK Attika +74.80m ü. NN +19,60 OK +72.00m ü. NN +16,80 OK -0.25 OK FFB Bahnsteig Bahnsteig Bahnsteig Personenunterführung zum Hbf Intercity Hotel +16.14 +71,37 +18.61 +73,84 18.42 1.18 15.52 2.90 1.18 +70.72m ü NN OK Attika +73.62m ü NN OK Attika Mitte öffentliche Verkehrsfläche +22,20 Bahnsteig 5.59 6.74 11.18 1.11 6.11 +61.40m ü. NN +6,20 +57.39m ü. NN +2,19 FußwegFußwegRadweg ±0.00 +55,20 Fußweg Parkbucht 1.86 2.05 3.46 1.50 2.35 2.50 Quantiusstraße Fahrbahn -0.08 +55,12m ü. NN±0.00 +55,20m ü. NN +61.42m ü. NN +6,22 Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum G011408046 bearb. NameDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße Planart: Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf Ansicht 1:100 Bonn Hbf Ansicht Osten Bahnhofs-Nr. 767 Planzeichen: Projekt-Nr.: H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023 Ansicht Osten / M 1:100 Legende Bestand Planung vorh. Gebäude 29,7cm x 135,0cm A101_300000_P15-.000_PAN_G--_O-_0---_a_- 06/2023 06/2023 06/2023 a DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.13 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 DüsseldorfSeite 20 von 23 Seite 21 von 23 Bahnsteig BahnsteigBahnsteigBahnsteig +2.20 +57,40 +6.20 +61,40 +6.22 +61,42 Intercity Hotel 18.32 1.28 15.515 2.805 1.28 +16.14 +71,37 +18.61 +73,84 +70.715 OK Attika +73.518 OK Attika -0.08 +55,12 Quantiusstraße Radweg FahrbahnFußweg Fußweg ±0.00 +55,20±0.00 +55,20 +0.03 +55,23±0.00 +55,20 EG P1 P6 P5 P4 P3 P2 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 ±0.00 OK FFB +2.80 OK FFB +5.60 OK FFB +8.40 OK FFB +11.20 OK FFB +14.00 OK FFB +16.80 OK FFB 1.20 1.60 +18.00 Attika +19.60 OK Attika Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße Planart: Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf Ansicht 1:100 Bonn Hbf Ansicht Westen Bahnhofs-Nr. 767 G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023 Legende Bestand Planung vorh. Gebäude A101_300000_P15-.000_PAN_G--_W-_0---_a_- 29,7cm x 135,0cm Ansicht Westen / M 1:100 06/2023 06/2023 06/2023 a DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.14 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 DüsseldorfSeite 22 von 23 BahnsteigBahnsteig Bahnsteig Bahnsteig Personenunterführung zum Hbf +16.14 +71,37 +18.61 +73,84 +61.40m ü. NN +6,20 +16.14 +71,37 +18.61 +73,84 -1.77 +53,43m ü. NN +61.42m ü. NN +6,22 Intercity Hotel 18.42 1.18 15.52 2.90 1.18 18.00 42 1.18 +70.72m ü NN OK Attika +73.62m ü NN OK Attika P1 P2 P3 P4 P5 P6 +55,20 m ü. NN 1.52 25 10,0 % 1.52 25 2.45 4.22 1.77 2.26 1.39 50 8.14 6.74 1.40 2.48 ±0.00 +2.80 OK FFB +5.60 OK FFB +8.40 OK FFB +11.20 OK FFB +14.00 OK FFB +16.80 OK FFB -0.25 +73.20m ü. NN +18.00 OK Attika +74.80m ü. NN +19,60 OK +72.00m ü. NN +16,80 OK +19.60 OK 4.22 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 30 23.30 30 23.905 1.77 2.45 35 2.15 30 35 2.15 30 35 2.15 30 35 2.15 30 35 2.15 30 35 1.20 1.25 35 +53,43 m ü. NN 1.10 1.40 22.51 19.60 -1.77 10,0 % Mitte öffentliche Verkehrsfläche 5.59 6.74 11.18 1.11 6.11 +57.39m ü. NN +2,19 FußwegFußwegRadwegFußweg Parkbucht 1.86 2.05 3.46 1.50 2.35 2.50 Quantiusstraße Fahrbahn -0.08 +55,12m ü. NN±0.00 +55,20m ü. NN Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Index Ausgangsverfahren: Antragsfassung Änderungen bzw. Ergänzungen TT.MM.JJJJ Planungsstand Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum bearb. NameDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Übersichtsskizze Tschorn Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum Planinhalt: Vorhaben: gepr. gez. Maßstab: Blattgröße: Ursprungsplan: Koordinatensystem: Höhebsystem: Schulz Schulz Neubau eines Parkhauses Bonn Hbf. Quantiusstraße Planart: Unterschrift gez. Name UnterschriftDatum Name Adresse UnterschriftDatum Unterschrift Planverfasser: UnterschriftDatum Vorhabenträgerin: Datum Vertreter der Vorhabenträgerin: Datum SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG Ingenieurbüro Horst-Otten-Straße 10 59557 Lippstadt gez. Name DB Station&Service AG I.SP-W-IV 21 Ömer Turgut Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf Schnitt Bonn Hbf Schnitt A-A Bahnhofs-Nr. 767 1:100 G011408046 Planzeichen: Projekt-Nr.: A101_300000_P15-.000_PSN_G--_AA_0---_a_- Schnitt A-A / M 1:100 29,7cm x135,0cm Legende Bestand Planung vorh. Gebäude 06/2023 06/2023 06/2023 a DB Station&Service AG Regionalbereich West Bahnhofsmanagement Köln Trankgasse 11 50667 Köln Unterlage 5.9 B+B Parkhaus GmbH & Co.KG Inselstraße 18 40479 Düsseldorf H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023Seite 23 von 23
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de