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240217 · Mitteilungsvorlage

Neubau des Parkhaus Bonn Hbf, Quantiusstraße; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Nummer
240217
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240217
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neubau des Parkhaus Bonn Hbf, Quantiusstraße;
Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen eines
Verfahrens gemäß § 18 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bereits seit mehreren Jahren wird eine Neubebauung des Grundstücks des –
mittlerweile niedergelegten – Parkhauses Hbf Bonn in der Quantiusstraße
beabsichtigt. Das Grundstück selbst steht nicht mehr im Eigentum der DB Bahn
AG, es ist jedoch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Die Zulässigkeit
von Vorhaben auf diesem Grundstück richtet sich daher nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG), die Stadt Bonn wird in diesem Verfahren beteiligt.
Nachdem im Frühjahr 2023 eine Vorbestimmung der Planung zum Neubau des
Parkhauses mit der Stadt Bonn stattgefunden hat, u.a. durch eine Vorstellung
der damals aktuellen Planung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr am
14.03.2023, wurde nun die Stadt mit Schreiben vom 14.09.2023 vom
Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens nach §
18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6
Verwaltungsverfahrensgesetz beteiligt und um Stellungnahme zu den
vorgelegten Planunterlagen gebeten.
Mit Schreiben vom 29.01.2024 hat die Verwaltung dazu die folgende
Stellungnahme abgegeben, welche hiermit zur Kenntnis gegeben wird:
„...
Mit Schreiben vom 14.09.2023 haben Sie in oben genanntem Verfahren eine
Stellungnahme der Bundesstadt Bonn zu den vorgelegten Planunterlagen
erbeten.
Vorausgegangen war eine Vorabstimmung der Planung mit der Bundesstadt
Bonn durch das Büro Spettmann + Kahr im Frühjahr 2023, bei der u.a. der
damals aktuelle Stand der Planung in der Sitzung des Ausschusses für
Mobilität und Verkehr am 14.03.2023 vorgestellt wurde.Seite 1 von 23
Seite 2
Im Rahmen einer ersten Prüfung der nun im Beteiligungsverfahren vorgelegten
Unterlagen wurden durch die beteiligten Fachdienststellen deutliche
Abweichungen in Bezug auf die Darstellung der Höhe der Nachbargebäude des
geplanten Parkhauses zu der Darstellung im Rahmen der Vorabstimmung
festgestellt, welche in Bezug auf das Einfügen des geplanten Vorhabens in die
Umgebungsbebauung eine erheblich veränderte Bewertungsgrundlage
darstellen. Daher wurden am 07.11.2023 Planunterlagen nachgefordert, um
diese Abweichungen beurteilen zu können
Des Weiteren erfolgte am 08.12.2023 im Rahmen einer Videokonferenz mit
dem Büro Spettmann + Kahr und Vertretern der Stadt Bonn eine Erörterung
über die nachgeforderten Planunterlagen und die bestehenden Bedenken der
Bundesstadt Bonn hinsichtlich der Höhenentwicklung und des Auskragens des
geplanten Parkhauses in den Straßenraum der Quantiusstraße.
Am 08.01.2024 erfolgte dann die Übersendung der nachgeforderten
Planunterlagen sowie weiterer überarbeiteter Planunterlagen.
Von Seiten der Bundesstadt Bonn wird zu den vorgelegten Planunterlagen wie
folgt Stellung genommen:
Die übermittelten Planunterlagen entsprechen nicht den Anforderungen der
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) des Landes NRW, so
dass sie keine abschließende Beurteilung zulassen. Insbesondere fehlt ein
Lageplan nach § 3 BauPrüfVO mit Darstellung des Baugrundstückes und
Ermittlung der Abstandflächen zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche sowie
Angaben zur Einhaltung der Mindestmaße nach SBauVO im Bereich der
Parkgeschosse. Es fehlt zudem ein Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO
sowie ein Barrierefreikonzept nach § 9a BauprüfVO.
Insgesamt bestehen von Seiten der Bundesstadt Bonn in folgenden
Punkten erhebliche Bedenken zu der vorgelegten Planung:
- Gegenüber dem (bereits niedergelegten) Bestandsparkhaus
springt die geplante Fassade an der Quantiusstraße durch die
Auskragung der Geschosse P2 bis P6 um weitere 1,4 m vor und
führt zu einer optischen Einengung des Straßenraums, zumal das
Parkhaus auch ca. zwei Geschosse höher als der Altbestand
geplant ist.
- Auch ist die Auskragung in diesem Umfang nicht nachvollziehbar,
da in den am 08.01.2024 nachgereichten Unterlagen die Attika im
Geschoß P6 um 1,4 m zurückversetzt wurde. Es ist zu prüfen, ob
das Gebäude nicht insgesamt um 1,40m zurückversetzt werden
kann oder eine Auskragung auch in Richtung des Hauptbahnhofs
möglich ist. Diese Prüfung von Alternativen sollte im
Erläuterungsbericht diskutiert und dokumentieret werden.
- Bei der dargestellten Fassade zum Hauptbahnhof handelt es sich
um eine reine Funktionsfassade ohne Gestaltung. Aus
denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Gründen kann dies
von der Bundesstadt Bonn nicht akzeptiert werden. Es ist ein
Begrünungskonzept für die Gestaltung dieser Fassade und derSeite 2 von 23
Seite 3
Teilüberdachung vorzulegen.
Weitergehende Erläuterungen zu diesen zentralen Aspekten sowie weitere
Hinweise der Stadt Bonn zu den vorgelegten Plänen für den Neubau des
Parkhauses Hbf Bonn, Quantiusstraße können der folgenden
Gesamtstellungnahme entnommen werden:
Umgang mit den Anregungen aus der Sitzung des Ausschusses für
Mobilität und Verkehr am 14.03.2023
Den Anregungen, die Anzahl der Parkplätze für Fahrräder zu erhöhen sowie
Stellplätze für Lastenfahrräder vorzusehen, wurde nachgekommen. Die aktuelle
Planung sieht rd. 780 Fahrrad-Stellplätze sowie rd. 11 Stellplätze für
Lastenräder im Erdgeschoss vor. Ebenfalls wird der Anregung gefolgt, eine
barrierefreie Anbindung an Gleis 5 herzustellen. Der Vorschlag, das oberste
Parkdeck nicht offen zu gestalten, sondern ein Dach zu errichten, um
Photovoltaik und Dachbegrünung zu ermöglichen, wird in Form einer
Teilüberdachung mit Photovoltaik umgesetzt; Aussagen zu einer (möglichen)
Kombination der Photovoltaikanlage mit Dachbegrünung enthalten die
Planunterlagen nicht. Auch wurde die vom Ausschuss problematisierte zweite
Ausfahrt für Kfz nicht weiterverfolgt und es erfolgte eine Umplanung.
Die Planunterlagen enthalten jedoch keine Aussagen zu den folgenden
weiteren Anregungen des aus der o.g. Sitzung des Ausschusses:
- Einbeziehung der Interessen der Anwohnenden bei der
Fassadengestaltung.
- Querung der rot markierten Fahrradspur durch ein- und ausfahrende
Fahrzeuge – potenzieller Unfallschwerpunkt
- Lichtimmission (Scheinwerferkegel) auf gegenüberliegende
Wohnhäuser durch die offene Fassade/Lamellen
- Ladesäulen für Autos und E-Bikes
- verschließbare Fahrradboxen vorsehen – Bedarf für z. B.
Fahrradtourist*innen
Stadtplanungsamt – Verkehrsplanung:
Zur Planung des Neubaus des Parkhauses Quantiusstraße hat das
Stadtplanungsamt –Abt. Verkehrsplanung im Vorgriff auf dieses offizielle
Verfahren, eine Stellungnahme bzgl. der Anforderungen an das Bauvorhaben
aus verkehrsplanerischer Sicht abgegeben. Geprüft ist hier die Einhaltung der
damals vom Stadtplanungsamt - Verkehrsplanung abgegebenen Maßgaben
und die nun vorliegende Planung.
Stellungnahme:
Die Anregung die einfachen Abstellanlagen für Fahrräder in
Doppelstockanlagen abzuändern, wurde umgesetzt. Die Kapazität ist deutlich
erhöht. Die Forderung der Integration von mindestens 15 Lastenrad-
Stellflächen wird aufrechterhalten.Seite 3 von 23
Seite 4
Es ist nicht ersichtlich, ob Lademöglichkeiten vorgesehen sind. Die Integration
von zahlreichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge wäre wünschenswert, da
in dieser Lage von einer verlängerten Parkdauer durch Pendler bzw.
Innenstadtbesucher ausgegangen werden kann. Ebenso wären Schließfächer
im Fahrradparkhaus sinnvoll.
Auf Erdgeschossebene steht gemäß Planung Raum für den Straßenausbau zur
Verfügung. Die Kompromiss-Lösung in Form des Zurücksetzens des Gebäudes
im EG und das Auskragen ab dem 1.OG über dem Gehbereich wurde
umgesetzt.
Seitens des ÖPNV gibt es folgende Anmerkungen: Die Maßgabe seitens der
Stadt Bonn bzgl. einer direkten Anbindung des Gleises 5 an die Quantiusstraße
wurde in Form einer Rampe berücksichtigt. Der Erläuterungsbericht gibt an,
dass ein Gefälle von 11,5 % aufgrund des vorhandenen Höhenunterschieds
und der vorgegebenen Grundstückstiefe entsteht. Da sich das Gefälle zur
Bestandssituation (ca. 10 %) unterscheidet, sollte noch einmal geprüft werden,
ob durch Anpassungen nicht ein geringeres Gefälle erreicht werden kann. Die
Einbeziehung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn wäre bei diesem Punkt
zielführend (Hinweise: In den nachgereichten Planunterlagen vom 08.01.2024
wurden die Rampen überarbeitet und weisen nun eine Neigung von 10%
auf. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn wurde durch die Bundesstadt Bonn
am 31.10.2023 mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben, Eine
Stellungnahme ist bisher nicht erfolgt. Es wird daher angeregt, dass das EBA
bzw. die Vorhabenträgerin direkt Kontakt mit der Behinderten-Gemeinschaft
Bonn aufnimmt.).
Die derzeitige Wendeanlage der Straßenbahn liegt nicht im relevanten
Planungsbereich, so dass bei einer zukünftigen potenziellen Verschiebung der
Lage des Wendegleises in Richtung Süden keine Auswirkungen auf das
Parkhaus zu erwarten sind. Im weiteren Verlauf muss allerdings geprüft
werden, wo die Oberleitung befestigt werden kann. Hinsichtlich der Lage der
Bushaltestelle sind keine Auswirkungen seitens des Parkhauses zu erwarten.
Stadtplanungsamt – Planungsrecht:
Der unmittelbar angrenzende Bereich der Quantiusstraße (südlich des
Hauptbahnhofes) wird neben Wohnnutzung (einschließlich studentischem
Wohnen) durch das zwischenzeitlich niedergelegte Parkhaus (nachprägende
Wirkung), die Radstation, das Intercity Hotel, durch (nicht großflächigen)
Einzelhandel, zahlreiche Büro- und Praxisflächen, sowie freie Berufe und damit
durch mischgebietstypische Nutzungen dominiert.
Bezieht man in die Betrachtung des Umfeldes jedoch auch den Bereich
nördlich zum Bahnhof mit ein, welcher durch Nutzungsarten, wie sie
typischerweise ein Kerngebiet charakterisieren (vgl. § 7 Abs. 1 BauNVO),
bestimmt wird, so ergibt sich im Gesamten eine diffuse Innenbereichslage mit
Merkmalen verschiedener Baugebiete, wodurch eine Einstufung als
Gemengelage i.S. d. § 34 Abs. 1 BauGB naheliegt.
Baulich wird das maßgebliche Umfeld durch eine bis zu V-geschossigeSeite 4 von 23
Seite 5
Bebauung in geschlossener Bauweise geprägt. Haus Nr. 10 weist
augenscheinlich sogar VI Geschosse auf. Die überbaubaren
Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig und rückwärtig aus den
faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung.
Zunächst ist festzustellen, dass das bisherige Parkhaus am Standort zwar
zwischenzeitlich niedergelegt worden ist. Ein Altbestand, der vernichtet, oder
eine Nutzung, die aufgegebenen worden ist, verliert jedoch nicht automatisch
die prägende Kraft, von der § 34 Abs. 1 BauGB es abhängen lässt, wie weit der
Bezugsrahmen reicht. Die Prägung dauert fort, solange mit einer
Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist
(BVerwG v. 02.10.2007 – 4 B 39/07). Dies wird auch im vorliegenden Fall so
gesehen, allerdings nur für die Flucht des ursprünglichen Bestandes.
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich das neue Parkhaus vor
diesem Hintergrund ein. Dies gilt jedoch nicht für die straßenseitige
Gebäudeflucht. Der Neubau springt in großen Teilen an der Straßenfront
gegenüber dem alten Parkhaus um weitere 1,4 m vor. Gegenüber dem
westlichen Angrenzer (Quantiusstr. 21-23) jedoch rückt der neue Baukörper bis
auf dessen vordere Gebäudeflucht vom Straßenkörper ab und sorgt damit für
einen harmonischen Übergang. Zum östlichen Nachbargebäude hin ist dies
ebenfalls prinzipiell vorgesehen. Eine seitlich an der gemeinsamen Grenze zum
Nachbargebäude ca. 5,6 m hoch ausgeführte Wand sorgt jedoch für eine
deutlich wahrnehmbare Abtrennung. Es ist anzunehmen, dass das
Nachbargebäude hierdurch von einer seitlich im EG verlaufenden
Rampenanlage Richtung Bahngelände (Gleis 5) abgeschirmt werden soll. Es
stellt sich jedoch die Frage, ob diese Trennwand zwingend erforderlich ist.
Zumindest für das optische Erscheinungsbild wäre ein Verzicht oder zumindest
eine Reduzierung der Wandhöhe wünschenswert (Hinweis: In den
nachgereichten Planunterlagen ist die Trennwand entfallen).
Aufgrund des (vorstellbaren) Vortretens vor die straßenseitigen
Gebäudefluchten der Angrenzer kommt im Gegenzug der Einhaltung der
umgebenden Baukörperhöhen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem
Grund ist es zwingend erforderlich, den durch die Nachbarn definierten
Rahmen neben der höheren Ausnutzung zur Straße nicht gleichzeitig noch mit
einer Überschreitung bei den Gebäudehöhen zu kombinieren. Genau dies
lassen jedoch die vorliegenden Unterlagen – im Gegensatz zu den Unterlagen
der Vorabstimmung im Frühjahr 2023 - erkennen. Durch das stärkere Vortreten
an den Straßenkörper wird diese Höhenausbildung optisch noch verstärkt/
verschärft und kann daher so nicht akzeptiert werden. Vielmehr ist eine
Reduzierung des Vortretens vor die straßenseitige Gebäudeflucht vorzusehen.
Auch sollte das oberste Parkgeschoss die Attika der Vollgeschosse bei den
Angrenzern nicht überschreiten, ebenso wenig dürfen die weiteren
(technischen) Aufbauten die benachbarten Staffelgeschosse überragen. Bereits
in der Vergangenheit wurde stets eine Angleichung an die Nachbargebäude
gefordert. Hieran wird festgehalten.
Im Übrigen rückt der Neubau im Bereich der Rampenanlage zu den Parkdecks
(nördliche Grundstücksgrenze) durch die "runde Ausführung" in Teilen von der
grenzständigen Nachbarbebauung ab. Hier sollte der Neubau den
Angrenzerbau im Sinne der faktisch vorherrschenden geschlossenen BauweiseSeite 5 von 23
Seite 6
vollständig baulich erwidern (Hinweis: In den nachgereichten Planunterlagen
bereits umgesetzt).
Stadtplanungsamt – Ortsteilplanung/Städtebau:
Aus städtebaulicher Sicht werden ansonsten keine weiteren Anmerkungen zu
der Planung gegeben. Die konkrete farbliche Gestaltung soll im Rahmen der
Ausführungsplanung abgestimmt werden. Dies sollte als Auflage in der
Genehmigung festgehalten werden.
Bauordnungsamt:
Planungsrechtlich erfolgt eine Beurteilung nach § 34 BauGB. Da der
Vorgängerbau einen Einfluss auf die Einfügekriterien nach § 34 BauGB hat,
muss dieser im Lageplan, in der Straßen- und Rückansicht sowie im
Gebäudeschnitt dargestellt werden.
Die Einhaltung der Abstandsflächen kann mit den Unterlagen nicht
nachvollzogen werden. Die Einhaltung ist, wie bereits erwähnt, durch einen
amtlichen Lageplan nachzuweisen. Als Faktor ist hier 0,4 anzusetzen, da die
gegenüberliegende Seite der Quantiusstraße (Hs-Nr. 10-18) als Allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen ist. Im Lageplan ist die Mitte der öffentlichen
Verkehrsfläche sowie die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der
Abstandflächen darzustellen
Eine weitere bauordnungsrechtliche Prüfung kann aufgrund des fehlenden
Brandschutzkonzeptes bzw. Barrierefreikonzeptes nach BauPrüfVO sowie
fehlender Angaben zu Mindestmaßen im Parkhaus nicht erfolgen.
Feuerwehr:
Die Feuerwehr weist auf die im Vorabverfahren bereits abgegebene
Stellungnahme hin. Es bestehen keine Bedenken, wenn diese Hinweise
Berücksichtigung finden.
Die im Rahmen des Vorverfahrens bereits abgegebene Stellungnahme der
Feuerwehr lautete wie folgt:
Den folgenden Hinweisen liegt zu Grunde, dass es sich bei der geplanten
Garage um eine offene Großgarage gem. § 122 Abs. 3 SBauVO handelt.
Andernfalls ist eine erneute Bewertung erforderlich.
1. Offenen Großgaragen müssen in jedem Geschoss (auch EG)
unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer
Größe von insgesamt mind. einem Drittel der Gesamtfläche der
Umfassungswände haben, bei denen mind. zwei sich
gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins Freie führenden
Öffnungen nicht mehr als 70 m voneinander entfernt und bei denen
eine ständige Querlüftung vorhanden ist. Ein entsprechender
Nachweis ist zu führen (§122 Abs. 3 SBauVO)
2. Vor Großgaragen ist neben den Fahrbahnen der Zu- u. AbfahrtenSeite 6 von 23
Seite 7
ein erhöhter oder verkehrssicher abgegrenzter Gehweg erforderlich
(§ 123 Abs. 5 SBauVO).
3. Tragende Wände und Decken müssen bei offenen Großgaragen in
Gebäuden, die allein der Garagennutzung dienen, mind. aus
nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 127 Abs. 2).
4. Außenwände von Großgaragen müssen in allen Teilen aus
nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 128 Abs. 1 SBauVO).
5. Trennwände zwischen Garagen und anders genutzten Räumen
(z.B. Aufenthaltsbereich Pförtner) müssen mind. feuerhemmend
sein.
6. Die Gebäudeabschlusswände sind als Brandwände auszuführen
(§130 SBauVO).
7. Die Treppenräume dürfen mit offenen Großgaragen unmittelbar nur
durch Öffnungen mit mind. feuerhemmenden, dicht- und
selbstschließenden Türen verbunden sein (§ 133 SBauVO).
8. In Großgaragen müssen dauerhaft und leicht erkennbare Hinweise
auf die Ausgänge vorhanden sein. Die zu den notwendigen Treppen
oder zu den Ausgängen ins Freie führende Wege müssen auf dem
Fußboden durch dauerhaft und leicht erkennbare Markierungen
sowie an den Wänden durch beleuchtete oder hinterleuchtete
Hinweise gekennzeichnet sein (§ 134 Abs. 3 SBauVO).
9. Im Erdgeschoss ist eine Verbindung zur Personenunterführung
vorgesehen. Die Verbindungstür und die verglasten Seitenteile sind
mind. feuerhemmend auszuführen.
10. Im Erdgeschoss befindet sich rechts neben der
Personenunterführung ein weiterer Bereich des geplanten
Gebäudes. Aus den vorgelegten Planunterlagen geht die Nutzung
dieser Fläche nicht hervor. Hier wird möglicher Weise eine
Abtrennung zur Personenunterführung erforderlich
11. Aus Sicht der Brandschutzdienststelle ist für das geplante Objekt ein
Feuerwehrplan gem. DIN 14095 erforderlich. Bei der Erstellung des
Planes ist eine Abstimmung mit der Feuerwehr Bonn erforderlich.
12. Für die Garage wird eine trockene Steigleitung mit entnahmestellen
in den Treppenräumen vorzusehen. Eine weitere Abstimmung ist mit
der Brandschutzdienststelle erforderlich.
Hinweis: Die Auflistung beinhaltet nicht den Anspruch der Vollständigkeit
Tiefbauamt:
Straßenbautechnische Belange:
Für den öffentlichen Verkehrsraum sind die Bautechnischen Grundsätze und
Standards der Bundesstadt Bonn zu beachten.
Erforderliche Überfahrts- oder Absenkungsgenehmigungen sind über
bauhof.bonn@bonn.de zu beantragen.
Gemäß der Stellungnahme im Vorverfahren (siehe unten) muss eine
Abstimmung zwischen DB und Stadt erfolgen. Gerade in Bezug auf die Flächen
und den Höhenanschluss der Parkhauszufahrt und der Ausbauplanung.
Gemäß den vorliegenden Unterlagen kragt das Parkhaus über dem Gehweg
aus. Die erforderliche Wendeanlage der SWB könnte auf derSeite 7 von 23
Seite 8
gegenüberliegenden Straßenseite auch dann noch realisiert werden. Es ist
dann jedoch zu klären/sicherzustellen, wo die Fahrleitung befestigt werden
kann.
Zudem ist es zielführend, auch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn im
Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Um die Einbindung sollte sich 61-4
kümmern, da die BG Bonn e.V. als städtische Behindertenbeauftragte fungiert
(siehe Hinweis oben). Die Rampe zwischen Quantiusstraße und
Personenunterführung wird bezüglich der Steigung vermutlich steiler (neu
11,5%) als im Bestand (ca. 10 %). Bei der verfügbaren Länge wäre eine
maximale Steigung von 8 % erreichbar, was der Verbesserung der
Zugänglichkeit sehr zuträglich wäre, zumal auf der Stadtseite der ZOB
unmittelbar angebunden wird
Hausentwässerungstechnische Belange:
Das Grundstück gilt als erschlossen.
Bei der Planung eines Bauvorhabens ist bereits auszuschließen, dass
Gefährdungen durch Überflutungen auf öffentliche (Verkehrs-) Flächen
entstehen. Im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich zur Quantiusstraße ist eine
Entwässerungsrinne vorzusehen, die an die private Entwässerung
anzuschließen ist.
Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen
Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Unteren
Parkdecks, sowie der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen.
Die Flächen der Gleiskörper und Bahnsteige die ebenfalls über die vorhandene
Entwässerung abgeleitet werden ist zu benennen und darzustellen.
Ein Entwässerungsantrag ist beim Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn unter
Kanalanschluss@bonn.de einzureichen.
ANLAGE: Broschüre „Bautechnische Grundsätze und Standards der
Bundesstadt Bonn für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen. –Stand
Mai 2019
Die bereits im Vorverfahren abgegebene Stellungnahme des Tiefbauamtes
lautete wie folgt:
Straßenbautechnische Belange
Für erforderliche Anpassungsarbeiten der öffentlichen Verkehrsanlagen in den
Zufahrten ist eine Genehmigung beim Bauhof einzuholen.
Gleiches ist auch für die bauliche Überfahrt von Verkehrsanlagen zu
beantragen. Der Antrag ist bei bauhof.bonn@bonn.de zu stellen.
Die Quantiusstraße soll in den nächsten Jahren umgebaut werden. Hierzu gibt
es einen Beschluss über die Ausbauplanung (DS: 0810203NV7). Deshalb
sollten die Anschlusshöhen an die Planung der Quantiusstraße angepasst
werden.
Im Zuge der Umgestaltung der Quantiusstraße sollte ein Teil des DB
Grundstückes erworben werden, was mit der Planung des neuen ParkhausesSeite 8 von 23
Seite 9
nicht mehr möglich sein wird. Dahingehend ist die Ausbauplanung anzupassen
(siehe Anhang).
Entwässerungstechnische Belange
Nach Durchsicht der Planunterlagen kann vom Kanalanschluss keine
Stellungnahme erfolgen.
Das Thema Hausanschluss wird nicht dargestellt.
Um eine Beurteilung und Genehmigung vornehmen zu können sind folgende
Unterlagen zum geplanten Hausanschluss vorzulegen:
- ein Lageplan (Grundleitungsplan) des anzuschießenden
Grundstücks mit der Lage der öffentlichen Abwasseranlage und
allen vorhandenen und geplanten Anlagen mindestens im
Maßstab 1:500;
- ein Plan mit Darstellung der befestigten Flächen mit Angaben
zur Gesamtfläche des Einzugsgebietes (Grundstücksgröße)
AE, der Summe der angeschlossenen, befestigten Flächen
AE,b und der angesetzten Rechenwerte der undurchlässigen
Flächen AU, z.B. in tabellarischer Darstellung;
- für die neu geplante Anschlussleitung eine Planung mindestens
im Maßstab 1:50 mit Darstellungen im Grundriss und Schnitt
und mit Angabe aller maßgeblichen Höhen auf dem Stand einer
Ausführungsplanung.
Besonders im Rahmen der Starkregenbetrachtung ist die Ableitung des offenen
Parkdecks wichtig. Hierbei ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen
Regenwasserableitung zu bemessen. Diese Fläche darf nicht versickert
werden. Unterlagen zum erforderlichen Kanalanschluss sind zudem noch
einzureichen
...“
Anlage/n
1 110_05-1_GrundrissEG_Fahrradparker 2 (öffentlich)
2 05-2_GrP1 (öffentlich)
3 05-3_GrP2 (öffentlich)
4 05-4_GrP3 (öffentlich)
5 05-5_GrP4 (öffentlich)
6 05-6_GrP5 (öffentlich)
7 106_05-7_GrundrissP6 1 (öffentlich)
8 05-8_GrP6_Solar (öffentlich)
9 301_05-12_Ansicht Süden 1 (öffentlich)
10 302_05-13_Ansicht Osten 2 (öffentlich)
11 05-11_AnsiNord (öffentlich)Seite 9 von 23
Seite 10
12 05-14_AnsiWest (öffentlich)
13 200_05-9_Schnitt A-A 2 (öffentlich)Seite 10 von 23
Seite 11 von 23
Seite 12 von 23
Seite 13 von 23
Seite 14 von 23
Seite 15 von 23
Seite 16 von 23
F A A F A A
Bahnsteigdach
Attika 73,518 m ü. NN
Attika 70,715 m ü. NN
Intercity-Hotel Studentenwohnheim
Attika 73,80 m ü. NN
Attika 70,40 m ü. NN
13.50 %
15 STG
18.7 / 28.0
15 STG
18.7 / 28.0
81.4081.40
1.40 3.80 18.70
23.90
5.785 70.15 5.465
1.40 30 9.795 30 1.20 2.60 2.505 30 5.555 30
1.40 5.39 17.465
14.47 8.00 58.93
10.00 %
49
30 50 3.70 1.00 30 7.40 30 1.00 3.70 50 30
1.40 50 5.20 6.00 5.20 395
3.75 1.155
5.25 2.75 25
5.00 25 2.75 25
1
2.65 3.001.65 2.65
2.65 3.00
6
71020
3.65 3.65 3.65 3.65 2.65
27
2.65 3.00
2840
2.65
44
45
41
2.65 2.65 2.65 2.65
48
Rampe
89.74 m²
552.80 m²
Verkehrsfläche
Parkfläche 3
180.68 m²
Parkfläche 4
55.12 m²
Parkfläche 5
55.08 m²
Zebrastreifen
85.63 m²
Parkfläche 1
84.50 m²
Parkfläche 2
329.00 m²
BB
A
A
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
gez. Name
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
50,0cm x 135,0cm
Planart: Grundriss
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
Parkdeck 6
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
gez. Name
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
50,0cm x 135,0cm
Planart: Grundriss
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
Parkdeck 6
H/B = 500 / 1350 (0.68m²) Allplan 2023
Grundriss Parkdeck 6 / M1:100
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
06/2023
06/2023
06/2023
1:100
a
A101_300000_P21-.000_PGR_G--_P6_001-_a_-
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.7
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 DüsseldorfSeite 17 von 23
Bahnsteigdach
Attika 73,518 m ü. NN
Attika 70,715 m ü. NN
Intercity-Hotel Studentenwohnheim
Attika 73,80 m ü. NN
Attika 70,40 m ü. NN
13.50 %
15 STG
18.7 / 28.0
15 STG
18.7 / 28.0
50 3.70
30 5.20 6.00 5.20 2.50 3.70 50
30 50 3.70 1.00 30 7.40 30 1.00 3.70 48 30
2.50 2.55
2.50 2.70
2.70
1
27
33
40 3447
10 20 26
2.55 2.55 3.50 3.50 3.50 3.50 2.50
2.50 3.00
5.20 6.00 5.20 50 2.50 2.50
51
2.50 2.50 2.50 2.55
52
55
F A A F A A
36.95 m²
TRH
Aufzug
3.00 m²
405.51 m²
Fahrspur 1
Wendelrampe
107.84 m²
130.19 m²
Rampe
TRH
16.70 m²
Parkfläche 1
360.63 m²
Parkfläche 3
93.09 m²
Parkfläche 2
182.26 m²
Zebrastreifen
82.09 m²
Parkfläche 5
52.26 m² Parkfläche 4
52.23 m²
99.48 m²
Fahrspur 2
Fahrräder
459.39 m²
81.4081.40
14.035 8.87 58.495
23.70
5.20 18.50
5.785 70.15 5.465
Solar
BB
A
A
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
gez. Name
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
50,0cm x 135,0cm
Planart: Grundriss
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
gez. Name
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
50,0cm x 135,0cm
Planart: Grundriss
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
H/B = 500 / 1350 (0.68m²) Allplan 2023
Grundriss Parkdeck 6 - Solar / M1:100
Parkdeck 6 - Solar
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
06/2023
06/2023
06/2023
1:100
a
A101_300000_P21-.000_PGR_G--_P6_002-_a_-
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.8
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 DüsseldorfSeite 18 von 23
Studentenwohnheim
Intercity Hotel
18.20 1.40
+70.70m ü NN OK Attika
+73.40m ü NN OK Attika
15.52 2.90 1.18
18.42 1.18
+70.72m ü NN OK Attika
+73.62m ü NN OK Attika
+55.20m ü. NN+55.20m ü. NN ±0.00 OK
+2.80 OK
+5.60 OK
+8.40 OK
+11.20 OK
+14.00 OK
+16.80 OK
+19.60 OK
P2
EG
P1
P6
P5
P4
P3
FFB
FFB
FFB
FFB
FFB
FFB
FFB
2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.125 325
1.55 1.60
2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.125 3.125 35
19.60
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
Planart:
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
Ansicht
1:100
Bonn Hbf Ansicht Süden
Bahnhofs-Nr. 767
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023
A101_300000_P15-.000_PAN_G--_S-_0---_a_-
29,7cm x 135,0cm
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
Ansicht Süden / M 1:100
06/2023
06/2023
06/2023
a
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.12
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 DüsseldorfSeite 19 von 23
EG
P1
P6
P5
P4
P3
P2
10,18 %
10,0 %
10,0 %
1.77 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80
-1.77 OK FFB
±0.00 OK FFB
+2.80 OK FFB
+5.60 OK FFB
+8.40 OK FFB
+11.20 OK FFB
+14.00 OK FFB
+16.80 OK FFB
+19.60 OK Attika
+70.72m ü NN OK Attika
+73.62m ü NN OK Attika
8.14
6.74 1.40
+73.20m ü. NN
+18.00 OK Attika
+74.80m ü. NN
+19,60 OK
+72.00m ü. NN
+16,80 OK
-0.25 OK FFB
Bahnsteig Bahnsteig Bahnsteig
Personenunterführung zum Hbf
Intercity Hotel
+16.14 +71,37
+18.61 +73,84
18.42 1.18
15.52 2.90 1.18
+70.72m ü NN OK Attika
+73.62m ü NN OK Attika
Mitte öffentliche Verkehrsfläche
+22,20
Bahnsteig
5.59 6.74
11.18 1.11
6.11
+61.40m ü. NN
+6,20
+57.39m ü. NN
+2,19
FußwegFußwegRadweg
±0.00 +55,20
Fußweg Parkbucht
1.86 2.05 3.46 1.50 2.35 2.50
Quantiusstraße
Fahrbahn
-0.08 +55,12m ü. NN±0.00 +55,20m ü. NN
+61.42m ü. NN
+6,22
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
G011408046
bearb.
NameDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
Planart:
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
Ansicht
1:100
Bonn Hbf Ansicht Osten
Bahnhofs-Nr. 767
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023
Ansicht Osten / M 1:100
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
29,7cm x 135,0cm
A101_300000_P15-.000_PAN_G--_O-_0---_a_-
06/2023
06/2023
06/2023
a
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.13
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 DüsseldorfSeite 20 von 23
Seite 21 von 23
Bahnsteig BahnsteigBahnsteigBahnsteig
+2.20 +57,40
+6.20 +61,40 +6.22 +61,42
Intercity Hotel
18.32 1.28
15.515 2.805 1.28
+16.14 +71,37
+18.61 +73,84
+70.715 OK Attika
+73.518 OK Attika
-0.08 +55,12
Quantiusstraße
Radweg FahrbahnFußweg Fußweg
±0.00 +55,20±0.00 +55,20 +0.03 +55,23±0.00 +55,20
EG
P1
P6
P5
P4
P3
P2
2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80
±0.00 OK FFB
+2.80 OK FFB
+5.60 OK FFB
+8.40 OK FFB
+11.20 OK FFB
+14.00 OK FFB
+16.80 OK FFB
1.20 1.60
+18.00 Attika
+19.60 OK Attika Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
Planart:
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
Ansicht
1:100
Bonn Hbf Ansicht Westen
Bahnhofs-Nr. 767
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
A101_300000_P15-.000_PAN_G--_W-_0---_a_-
29,7cm x 135,0cm
Ansicht Westen / M 1:100
06/2023
06/2023
06/2023
a
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.14
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 DüsseldorfSeite 22 von 23
BahnsteigBahnsteig Bahnsteig Bahnsteig
Personenunterführung zum Hbf
+16.14 +71,37
+18.61 +73,84
+61.40m ü. NN
+6,20
+16.14 +71,37
+18.61 +73,84
-1.77 +53,43m ü. NN
+61.42m ü. NN
+6,22
Intercity Hotel
18.42 1.18
15.52 2.90 1.18
18.00 42 1.18
+70.72m ü NN OK Attika
+73.62m ü NN OK Attika
P1
P2
P3
P4
P5
P6
+55,20 m ü. NN
1.52 25
10,0 %
1.52 25 2.45
4.22
1.77 2.26
1.39 50
8.14
6.74 1.40
2.48
±0.00
+2.80 OK FFB
+5.60 OK FFB
+8.40 OK FFB
+11.20 OK FFB
+14.00 OK FFB
+16.80 OK FFB
-0.25
+73.20m ü. NN
+18.00 OK Attika
+74.80m ü. NN
+19,60 OK
+72.00m ü. NN
+16,80 OK
+19.60 OK
4.22 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35 2.45 35
30 23.30 30
23.905
1.77 2.45 35 2.15 30
35
2.15 30
35
2.15 30
35
2.15 30
35
2.15 30
35
1.20 1.25 35
+53,43 m ü. NN
1.10 1.40 22.51
19.60
-1.77
10,0 %
Mitte öffentliche Verkehrsfläche
5.59 6.74
11.18 1.11
6.11
+57.39m ü. NN
+2,19
FußwegFußwegRadwegFußweg Parkbucht
1.86 2.05 3.46 1.50 2.35 2.50
Quantiusstraße
Fahrbahn
-0.08 +55,12m ü. NN±0.00 +55,20m ü. NN
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Index
Ausgangsverfahren: Antragsfassung
Änderungen bzw. Ergänzungen
TT.MM.JJJJ
Planungsstand
Unterlage für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
bearb.
NameDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Übersichtsskizze
Tschorn
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
Planinhalt:
Vorhaben:
gepr.
gez.
Maßstab:
Blattgröße:
Ursprungsplan:
Koordinatensystem:
Höhebsystem:
Schulz
Schulz
Neubau eines Parkhauses
Bonn Hbf. Quantiusstraße
Planart:
Unterschrift
gez. Name
UnterschriftDatum
Name
Adresse
UnterschriftDatum
Unterschrift
Planverfasser:
UnterschriftDatum
Vorhabenträgerin:
Datum
Vertreter der Vorhabenträgerin:
Datum
SPETTMANN + KAHR
Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro
Horst-Otten-Straße 10
59557 Lippstadt
gez. Name
DB Station&Service AG
I.SP-W-IV 21
Ömer Turgut
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf
Schnitt
Bonn Hbf Schnitt A-A
Bahnhofs-Nr. 767
1:100
G011408046
Planzeichen:
Projekt-Nr.:
A101_300000_P15-.000_PSN_G--_AA_0---_a_-
Schnitt A-A / M 1:100
29,7cm x135,0cm
Legende
Bestand
Planung
vorh. Gebäude
06/2023
06/2023
06/2023
a
DB Station&Service AG
Regionalbereich West
Bahnhofsmanagement Köln
Trankgasse 11
50667 Köln
Unterlage 5.9
B+B Parkhaus
GmbH & Co.KG
Inselstraße 18
40479 Düsseldorf
H/B = 297 / 1350 (0.40m²) Allplan 2023Seite 23 von 23

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Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de