240204-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung
Kerndaten
- Nummer
- 240204-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.571 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240204-06 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Vorlage einer katalogisierten „Schulliste“ bis Ende 2024 ist nicht umsetzbar. Grundsätzlich sei angemerkt, dass jedes Kind und jeder Jugendliche einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und auf den Einzelfall aus- gerichtete Eingliederungshilfe hat. Der Rechtsanspruch zielt also auf ei- ne auf den Einzelfall orientierte und zu erbringende Hilfegestaltung ab. Für alle darüberhinausgehende Modelle und Umsetzungsformen (Klas- senassistenzen, Poolmodelle, Infrastrukturmodelle, etc.) benötigt es gemeinsam auf den Schulstandort individuell entwickelter und getrage- ner Modelle. Dabei ist zwingende Voraussetzung für ein funktionierendes Modell, ei- ne umfassende Beteiligung und Mitnahme aller entsprechender Akteu- re, wie Schulen, Schulamt, Schulaufsicht, freie Träger und Eltern. Dabei ist nicht nur relevant, welche Schulen sich aufgrund möglicher, bisheri- ger Fallzahlen theoretisch für ein Infrastrukturmodell (Klassenassis- tenzmodell) eignen würden. Vielmehr ist ein breiter Beteiligungsprozess erforderlich, um herauszufinden, welche Inklusionskonzepte und -vorstellungen in den Schulen bereits bestehen. Ebenso ist für ein ge- lingendes Infrastrukturmodell die unbedingte Bereitschaft der entspre- chenden Schulen (und des möglichen Trägers) erforderlich. Eine hierfür vorgelegte Liste ohne vorherige intensive Abstimmung, würde Begehr- lichkeiten oder auch Ängste und Verunsicherungen der beteiligten Schulpartner wecken und läuft dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung entgegen. Es sei darauf hingewiesen, dass es nicht die Kompetenz der Verwaltung ist, Schulen ein Modell „überzustülpen“, sondern dass es ei- nes gemeinsam getragenen Modells bedarf. Vor dem dargestellten Hintergrund der gesetzlichen Regelung der Inte- grationsassistenz für das einzelne Kind, sowie des genauen Abstim- mungsbedarfes individuell für jede einzelne Schule bei Modellen, dieSeite 1 von 5 Seite 2 über den Einzelfall hinausgehen, sowie aus personellen Gründen, kann in der Verwaltung (Querschnitt) bis Ende des Jahres keine Liste erstellt werden. 2. Die Verwaltung wird frühestmöglich mit der Umsetzung von Infrastruk- turmodellen beginnen. Dabei kann es jedoch nicht darum gehen, das vorhandene Poolmodell effektiver zu gestalten. Die Umsetzung eines Poolmodells und eines Infrastrukturmodelles schließen sich gegenseitig aus. Es handelt sich um zwei komplett verschiedene Systeme. Während das Poolmodell auf einer individuellen auf das einzelne Kind zugeordne- ten Bedarfsprüfung beruht (einzelne Fälle werden individuell geprüft und deren anschließende „Poolung“ dann schulstandortbezogen analysiert), basiert die Umsetzung eines Infrastrukturmodells (ähnlich zum Klassen- assistenzmodell) auf einer zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegten Bedarfserfassung für den kompletten Schulstandort, bspw. für ein Jahr. Eine Weiterentwicklung des Poolmodells auf Basis eines erprobten In- frastrukturmodells ist inhaltlich nicht zielführend und daher nicht um- setzbar. 3. Die Verwaltung versteht den diesbezüglichen politischen Auftrag dahin- gehend, zum Schuljahr 2025/26 die bislang entsprechend gültigen Leis- tungsverträge dahingehend anzupassen, als dass zum neuen Schuljahr 2025/26 die bisherigen, gültigen Leistungsverträge zu kündigen sind und mit den freien Trägern der Eingliederungshilfe in Neuverhandlungen eingetreten wird, um Rahmenbedingungen für ein Modell zu entwickeln was effektivere Möglichkeiten des „poolens“ vorsieht und die entspre- chenden Vertragsbestandteile kosten- und leistungseffizienter anzupas- sen sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für leistungsvertragliche Anpas- sungen, die vorherige Kündigung der bestehenden Leistungsverträge (zum Schuljahr 2025/26) erforderlich ist. Ebenso weist die Verwaltung darauf hin, dass flächendeckende Infra- strukturmodelle auch zum Schuljahr 2025/26 allein vor dem Hintergrund zu beteiligender Gremien wie der Schulkonferenz nicht umzusetzen sind. Bei der fachlichen Weiterentwicklung wird die Verwaltung die Erfahrun- gen der Stadt Essen mit den dortigen „Klassenassistenzen“ entspre- chend berücksichtigen. 4. Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass ohne die Schaffung der in der ursprünglichen Beschlussvorlage übermittelten Personalbe- darfe, konkretisiert in der Verwaltungsstellungnahme 240204-01 ST, ei- ne strukturelle Weiterentwicklung, sowie die notwendige Fallzahlen- und Kostensteuerung nicht umsetzbar ist. Dies beinhaltet alle neun skizzierten Vollzeitstellen (analog 240204-01 ST) - 4 Stellen S14 in der operativen Fallarbeit und der Fallsteuerung im Eingangsmanagement des Fachdienstes Eingliederungshilfe (zwei Stellen in 2024 und zwei Stellen in 2025)Seite 2 von 5 Seite 3 Der beschriebene zusätzliche Personalbedarf wird daher im Fachdienst Eingliederungshilfe nicht alleinig für den Aufgaben- bereich Integrationsassistenz eingesetzt. Zudem spiegeln die zusätzlichen Stellen den tatsächlichen Be- darf auf Basis der aktuellen Fallzahlen (Stand Oktober 2023) wi- der. Die Personalausstattung des Fachdienstes Eingliederungs- hilfe zum Start im Herbst 2023 beruhte auf einer gemeinsamen Personalbedarfsberechnung mit dem Personal- und Organisati- onsamt auf den Fallzahlen des Jahres 2020. In den letzten Jah- ren gab es allerdings regelmäßige Fallzahlsteigerungen von durchschnittlich 15 %, so dass mit den zusätzlichen Stellen le- diglich eine Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung vor- genommen worden ist und keine perspektivischen Entwicklun- gen abgebildet sind. Die Fallzahlentwicklung soll kontinuierlich auch unterjährig be- obachtet werden - 2 Stellen A10 im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Hilfe zur Abrechnung aller Leistungen der Eingliederungshilfe (eine Stelle in 2024 und ggf. eine weitere Stelle in 2025 je nach Entwicklung der Fallzahlen und der Systemumstellung) Begründung analog der o.a. Situation. Die Mitarbeitenden der wirtschaftlichen Hilfe, sind für die verwaltungsmäßige Abwick- lung der Eingliederungshilfen zuständig (Zuständigkeitsprüfung, Bescheiderteilung, etc.). - 1 Stelle S17 zusätzliche Leitung(sunterstützung) (2024) Wie mündlich bereits am 29.05.2024 ausführlicher berichtet, ist die zugrunde gelegte Leitungsschlüssel zu groß. Notwendige Steuerungen und Durchsetzungen von Standards sind in dem bisherigen Leitungsschlüssel nicht möglich. - 2 Stellen im Fachdienst Koordination 51-303 für Querschnitts- aufgaben (A10, sozialpädagogisch besetzt) (beide 2024) • Rechnungsprüfung aller Poolabrechnungen, • Prüfung von Träger-Kalkulationen, • Erstellen und Weiterentwicklung von Leistungsbeschrei- bungen zu den einzelnen Angeboten und Maßnahmen, • Erstellen, Verhandeln von Leistungs-, Qualitäts-, Prü- fungs- und Vergütungsvereinbarungen aller ambulanten Eingliederungshilfen und neuer Angebote - ca. 17 Lern- therapiepraxen, deren Leistungen neu verhandelt werden müssen, verschiedene Autismustherapiepraxen, ver- schiedene Familienunterstützende Dienste, Gruppenan- gebote, Ferienangebote für Kinder mit Behinderung (An- merkung: wir bewegen uns auf ein neues, inklusivesSeite 3 von 5 Seite 4 SGB VIII hinzu), die jährlich verhandelt werden und überprüft werden müssen. • Qualitätsprüfung mit Wirksamkeitsüberprüfung und Führen von jährlichen Qualitätsdialogen mit den Trägern • Beratung für Einrichtungssuche nach § 35a SGB VIII, • Einzelfallberatung bei besonders gelagerten Fällen die ein komplexes „Einrichtungswissen“ erfordern, • Prüfung auswärtiger Leistungsbeschreibungen für §35a SGB VIII, • Arbeitskreise und Steuerungsgruppen zu verschiedenen Themen Durch die geplante Weiterentwicklung des Bonner Poolmodells sowie die neue Komplettzuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, kommen weitere Aufgaben hinzu, bzw. sollen vorhandene Aufgaben häufiger und intensiver wahrgenommen werden. • Fall- und Fachcontrolling gemeinsam mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe und dem Controlling der Verwal- tungsabteilung des Jugendamtes • Regelmäßige Qualitätsdialoge mit allen Leistungsanbie- tern • Datengrundlagen für verschiedene Modelle erheben und analysieren. • Ausgestaltung um Umsetzung verschiedener Modellvor- haben sowie ein späteres Ausrollen Diese muss individuell je Schule erarbeitet und umgesetzt werden. Es wird daher nicht mehr eine Leistungsbe- schreibung und eine Vereinbarung für Integrationsassis- tenz an Schulen in Bonn geben, sondern schulstandorts- pezifisch und trägerspezifisch erarbeitet Konzepte, Leis- tungsbeschreibungen und darauf aufbauende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen (zumindest für Schulen mit Infrastruktur- oder Klassenassistenzmodellen) • Aufstellen und Überprüfen von Leistungsbeschreibungen, Leistungsvereinbarungen, Qualitätsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen zum jeweiligen schulspezifi- schen Infrastrukturmodell • Aufstellen und Aushandeln von Leistungsvereinbarungen, Vergütungsvereinbaren, Qualitätsvereinbarungen für die Schulstandorte, an denen kein Infrastrukturmodell umge- setzt wird. • Aufstellen und Prüfen von Kinderschutzkonzepten für Ein- richtungen und Dienste der Eingliederungshilfe (bisher nicht erfolgt, neu im § 37 SGB IX). Anlage/nSeite 4 von 5 Seite 5 KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de