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240204-05 AA · Änderungsantrag

Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung Antrag zur Vorlage 240204

Nummer
240204-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240204 Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung

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Änderungsantrag
öffentlich
240204-05 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
Patrick Fick
Nina Fries
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Dörthe Ewald
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Petra Nöhring
12.06.2024
Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch
Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie
verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung
Antrag zur Vorlage 240204
Beratungsfolge
Schulausschuss 12.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung legt bis Ende 2024 eine Liste der Schulen vor, in welchen
sie die Schulen nach ihrer Eignung auf unterschiedliche Modelle der
Integrationsassistenz unterteilt. (Klassenassistenz, Einzelfallhilfe, Poolmodell).
Dabei werden die finanziellen Rahmenbedingungen und Vereinbarungen mit
den Schulen detailliert beschrieben.
Es werden die Ergebnisse der Erfahrungen der Stadt Essen mit
Klassenassistenz berücksichtigt.
2. Es wird frühestmöglich mit mindestens 3 (bis zu 5) Modellschulen ein
Klassenassistenz-/Infrastrukturmodell erprobt. Die Erprobungsergebnisse
werden dahingehend geprüft, ob sie ebenfalls geeignet sind, das vorhandene
Poolmodell effektiver zu gestalten.
3. Für die anderen Schulen wird bis Jahresende 2024 ein geänderter Vertrag
vorgelegt, die in einem modifizierten Poolmodell verbleiben. Er erlangt zum
Schuljahr 2025/26 Gültigkeit. Hierbei soll der Fokus auf effektivere Pool-
Möglichkeiten gelegt werden und überprüft werden, welche
Vertragsbestandteile aus heutiger Sicht angepasst werden müssen. ÜberSeite 1 von 2
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Vergabekriterien und Zuteilungsräume wird transparent mit allen Beteiligten
kommuniziert. Die Verwaltung legt nach einer einjährigen Übergangsphase
eine Evaluation vor, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Planung in den
anderen Schulen zu berücksichtigen. Die Elternperspektive wird mit
einbezogen.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de