240204-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung
Kerndaten
- Nummer
- 240204-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240204-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung Beratungsfolge Schulausschuss 17.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Beschlussvorlage DS 240204 „Weiterentwicklung Integrationsassistenz durch Systemumstellung zum Schuljahr 2025/2026 sowie verbesserte Fallzahl- und Kostensteuerung“ stellt die Verwaltung die unter Ziffer 2 aufgeführten zu- sätzlichen Personalressourcen nachstehend detaillierter dar: Fachdienst Eingliederungshilfe 4 Stellen S14 in der operativen Fallarbeit und der Fallsteuerung im Eingangs- management (zwei Stellen in 2024 und zwei Stellen in 2025) 2 Stellen A10 im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Hilfe zur Abrechnung aller Leistungen der Eingliederungshilfe (eine Stelle in 2024 und ggf. eine wei- tere Stelle in 2025 je nach Entwicklung der Fallzahlen und der Systemumstel- lung) 1 Stelle S17 zusätzliche Leitungsunterstützung Wichtig ist an dieser Stelle zunächst der Hinweis, dass im Fachdienst Einglie- derungshilfe nicht nur Leistungen der Integrationsassistenz bearbeitet werden, sondern alle Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche. Auch in anderen Bereichen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Autismusthera- pie oder der Hilfsmittel sind bundesweit und auch in Bonn Fallzahlsteigerungen feststellbar. Der beschriebene zusätzliche Personalbedarf wird daher im Fach- dienst Eingliederungshilfe nicht alleinig für den Aufgabenbereich Integrations- assistenz eingesetzt. Zudem spiegeln die zusätzlichen Stellen den tatsächlichen Bedarf auf Basis der aktuellen Fallzahlen (Stand Oktober 2023) wieder. Die Personalausstattung des Fachdienstes Eingliederungshilfe zum Start im Herbst 2023 beruhte auf einer gemeinsamen Personalbedarfsberechnung mit dem Personal- und Organisati- onsamt auf den Fallzahlen des Jahres 2020. In den letzten Jahren gab es aller- dings regelmäßige Fallzahlsteigerungen von durchschnittlich 15 %, so dass mit den zusätzlichen Stellen lediglich eine Aktualisierung der Personalbedarfsbe-Seite 1 von 3 Seite 2 rechnung vorgenommen worden ist und keine perspektivischen Entwicklungen abgebildet sind. Die Fallzahlentwicklung soll kontinuierlich auch unterjährig beobachtet werden. Die neu initiierten Arbeitsprozesse und -abläufe im Fachdienst Eingliederungs- hilfe werden zudem fortlaufend evaluiert und ggf. angepasst. Personalbedarfe sollen folglich jährlich über die Arbeitszeiten und Prozesse neu bewertet wer- den. Sollten sich Personalbedarfe verändern, werden entsprechende personal- wirtschaftliche Maßnahmen ergriffen. Durch den personellen Auswuchs soll eine verbesserte Fallzahlsteuerung umgesetzt werden. Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist insbesondere für die Beratung der Leis- tungsberechtigten, für die Antragsbearbeitung und Hilfeplanung für Hilfen für Kinder und junge Menschen mit Behinderung zuständig. Insbesondere ist der Fachdienst zuständig für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autismus- therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häuslichen Umfeld, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Tagesein- richtungen und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege. Derzeit sind noch 4,5 Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe vakant. Die vakanten Stellen sind freie Stellen in der operativen Fallbearbeitung. Derzeit läuft das weitere Besetzungsprozess für die freien Stellen und es kann davon ausgegangen werden, dass die Stellen nun besetzt werden können. Die Perso- nalisierung der Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe gestaltet sich aller- dings nicht schwieriger als in anderen Bereichen. Bei den bisherigen Aus- schreibungsverfahren der Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe gab es bisher immer ausreichend geeignete Bewerbungen. Dies trifft auch auf das derzeit laufende Besetzungsverfahren zu. Allerdings wurde die Personalisie- rung der Stellen im Fachdienst Eingliederungshilfe bewusst sukzessive vorge- nommen, da parallel die Einarbeitungsprozesse und der Aufbau des Fach- dienstes Eingliederungshilfe sinnvoll und praktikabel gestalten werden soll. Daher soll der weitere Stellenaufwuchs zweigeteilt im Jahr 2024 und zeitverzö- gert im Jahr 2025 erfolgen. Fachstelle Koordination 2 Stellen im Fachdienst Koordination 51-303 für Querschnittsaufgaben (A10) Die Fachstelle Koordination hat folgende Aufgaben: • Rechnungsprüfung aller Poolabrechnungen, • Prüfung von Träger-Kalkulationen, • Erstellen und Weiterentwicklung von Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Angeboten und Maßnahmen, • Erstellen, Verhandeln von Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Ver- gütungsvereinbarungen aller ambulanten Eingliederungshilfen und neu- er Angebote – ca. 17 Lerntherapiepraxen, deren Leistungen neu ver- handelt werden müssen, verschiedene Autismustherapiepraxen, ver- schiedene familienunterstützende Dienste, Gruppenangebote, Ferien- angebote für Kinder mit Behinderung (Anmerkung: wir bewegen uns auf ein neues, inklusives SGB VIII hinzu), die jährlich verhandelt werdenSeite 2 von 3 Seite 3 und überprüft werden müssen, • Qualitätsprüfung mit Wirksamkeitsüberprüfung und Führen von jährli- chen Qualitätsdialogen mit den Trägern, • Beratung für Einrichtungssuche nach § 35a SGB VIII, • Einzelfallberatung bei besonders gelagerten Fällen die ein komplexes „Einrichtungswissen“ erfordern, • Prüfung auswärtiger Leistungsbeschreibungen für § 35a SGB VIII, • Arbeitskreise und Steuerungsgruppen zu verschiedenen Themen. Durch die geplante Weiterentwicklung des Bonner Poolmodells sowie die neue Komplettzuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, kommen weitere Aufgaben hinzu bzw. sollen vorhandene Auf- gaben häufiger und intensiver wahrgenommen werden. • Fall- und Fachcontrolling gemeinsam mit dem Fachdienst Eingliede- rungshilfe und dem Controlling der Verwaltungsabteilung des Jugend- amtes, • Regelmäßige Qualitätsdialoge mit allen Leistungsanbietern, • Datengrundlagen für Infrastrukturmodelle erheben und analysieren, • Ausgestaltung und Umsetzung der Modellvorhaben des Infrastruktur- modells sowie ein späteres Ausrollen. Diese müssen individuell je Schule erarbeitet und umgesetzt werden. Es wird daher nicht mehr eine Leistungsbeschreibung und eine Vereinba- rung für Integrationsassistenz an Schulen in Bonn geben, sondern schulstandortspezifisch und trägerspezifisch erarbeitete Konzepte, Leis- tungsbeschreibungen und darauf aufbauende Leistungs- und Ver- gütungsvereinbarungen. • Aufstellen und Überprüfen von Leistungsbeschreibungen, Leistungsver- einbarungen, Qualitätsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen zum jeweiligen schulspezifischen Infrastrukturmodell, • Aufstellen und Aushandeln von Leistungsvereinbarungen, Vergütungs- vereinbaren, Qualitätsvereinbarungen für die Schulstandorte, an denen kein Infrastrukturmodell umgesetzt wird, • Aufstellen und Prüfen von Kinderschutzkonzepten für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe (bisher nicht erfolgt, neu im § 37 SGB IX). Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de