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240202 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Duisdorf, Im Mühlenfeld 1 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten Aktenzeichen: 10773/2023

Nummer
240202
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240202
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Duisdorf, Im Mühlenfeld 1
- Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
Aktenzeichen: 10773/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag abzulehnen, da sich das Vorhaben entgegen § 34 BauGB nicht in
die maßgebliche Umgebungsbebauung einfügt.
Begründung
Beantragt ist ein Vorbescheid über die planungsrechtliche bzw.
bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück in Bonn, Duisdorf, Im Mühlenfeld 1.
Danach soll neben dem auf dem Grundstück bereits vorhandenen Wohn- und
Geschäftshaus ein dreigeschossiges Flachdachgebäude mit einer Grundfläche
von ca. 7,50 m x ca. 17,50 m errichtet werden. Die insgesamt für den Bestand
und für den Neubau notwendigen 9 Stellplätze sind vor den Gebäuden an der
Straße Im Mühlenfeld geplant.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im vorliegenden Fall
hat die planungsrechtliche Prüfung zunächst ergeben, dass die in der näheren
Umgebung vorhandenen gemischten Nutzungsarten für den Bereich des
Vorhabengrundstücks eine Einstufung als Mischgebiet begründen.
Für die weitere Beurteilung ist die Bebauung westlich der Erschließungsstraße
Im Mühlenfeld mit der dort vorhandenen Wohnbebauung maßgeblich. Der auf
dem Vorhabengrundstück vorhandene Baukörper kann hingegen nicht als
Vorbild herangezogen werden, da dieser baulich zur Rochusstraße
ausgerichtet und zumindest im Erdgeschoss (Gewerbeeinheit) nur über die
Rochusstraße zugänglich ist.
Hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und der geplanten GebäudetiefeSeite 1 von 3
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ist festzustellen, dass die dortige Bebauung keine derart ausgedehnten
Baukörper mit bis zu 27,50 m ab Straßenbegrenzungslinie aufweist. Darüber
hinaus fügt sich auch die geplante Gebäudehöhe mit einer Traufhöhe von 10 m
nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein. In dem Übergang zwischen
den Nachbarhäusern Im Mühlenfeld 3 und 5 und dem Bestandsgebäude Im
Mühlenfeld 1 vermag die zur Beurteilung eingereichte Planung nicht
ausreichend zu vermitteln.
Darüber hinaus ist die geplante Anordnung der 9 Stellplätze direkt an der
Fahrbahn verkehrsplanerisch bei einem Neubau nicht genehmigungsfähig. Die
Qualität und Verkehrssicherheit des Gehweges wird durch die langgezogene
Straßenfront beeinträchtigt. Zudem müssten seitlich des Bestandsgebäudes
durch die Erhöhung der Stellplatzzahl zwei Bäume gefällt und die letzten
Grünflächen auf dem Grundstück aufgegeben werden.
Aus den genannten Gründen fügt sich das Vorhaben entgegen § 34 Bau GB
nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein. Es ist daher beabsichtigt,
den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
1 10773_2023_öPlan (öffentlich)
2 10773_2023_nöPlan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de