240202 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Duisdorf, Im Mühlenfeld 1 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten Aktenzeichen: 10773/2023
Kerndaten
- Nummer
- 240202
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.064 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240202 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Duisdorf, Im Mühlenfeld 1 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten Aktenzeichen: 10773/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da sich das Vorhaben entgegen § 34 BauGB nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung einfügt. Begründung Beantragt ist ein Vorbescheid über die planungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück in Bonn, Duisdorf, Im Mühlenfeld 1. Danach soll neben dem auf dem Grundstück bereits vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus ein dreigeschossiges Flachdachgebäude mit einer Grundfläche von ca. 7,50 m x ca. 17,50 m errichtet werden. Die insgesamt für den Bestand und für den Neubau notwendigen 9 Stellplätze sind vor den Gebäuden an der Straße Im Mühlenfeld geplant. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im vorliegenden Fall hat die planungsrechtliche Prüfung zunächst ergeben, dass die in der näheren Umgebung vorhandenen gemischten Nutzungsarten für den Bereich des Vorhabengrundstücks eine Einstufung als Mischgebiet begründen. Für die weitere Beurteilung ist die Bebauung westlich der Erschließungsstraße Im Mühlenfeld mit der dort vorhandenen Wohnbebauung maßgeblich. Der auf dem Vorhabengrundstück vorhandene Baukörper kann hingegen nicht als Vorbild herangezogen werden, da dieser baulich zur Rochusstraße ausgerichtet und zumindest im Erdgeschoss (Gewerbeeinheit) nur über die Rochusstraße zugänglich ist. Hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und der geplanten GebäudetiefeSeite 1 von 3 Seite 2 ist festzustellen, dass die dortige Bebauung keine derart ausgedehnten Baukörper mit bis zu 27,50 m ab Straßenbegrenzungslinie aufweist. Darüber hinaus fügt sich auch die geplante Gebäudehöhe mit einer Traufhöhe von 10 m nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein. In dem Übergang zwischen den Nachbarhäusern Im Mühlenfeld 3 und 5 und dem Bestandsgebäude Im Mühlenfeld 1 vermag die zur Beurteilung eingereichte Planung nicht ausreichend zu vermitteln. Darüber hinaus ist die geplante Anordnung der 9 Stellplätze direkt an der Fahrbahn verkehrsplanerisch bei einem Neubau nicht genehmigungsfähig. Die Qualität und Verkehrssicherheit des Gehweges wird durch die langgezogene Straßenfront beeinträchtigt. Zudem müssten seitlich des Bestandsgebäudes durch die Erhöhung der Stellplatzzahl zwei Bäume gefällt und die letzten Grünflächen auf dem Grundstück aufgegeben werden. Aus den genannten Gründen fügt sich das Vorhaben entgegen § 34 Bau GB nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein. Es ist daher beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 10773_2023_öPlan (öffentlich) 2 10773_2023_nöPlan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de