240201 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Steinstr. 14 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen Aktenzeichen: 40691/2023
Kerndaten
- Nummer
- 240201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Steinstr. 14 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen Aktenzeichen: 40691/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben nicht den Vorgaben des Fluchtlinienplanes entspricht, den Vorschriften der Erhaltungssatzung widerspricht und sich zudem nicht in die Eigenart der Umgebung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Textbebauungsplanes Nr. 8218-1 vom 08.03.1968 sowie des Fluchtlinienplanes 4 a/P vom 25.05.1893. Die Bebauungstiefe beträgt ausgehend von der Straßenbegrenzungslinie maximal 20 m, hier ist die Fluchtlinie maßgebend. Das Vorhaben ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Außerdem liegt das Grundstück im Bereich einer Erhaltungs- sowie einer Gestaltungssatzung Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht der eines Wohngebietes und wird von einer bis zu III-geschossigen Bebauung geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden grundsätzlich durch die Inhalte des Fluchtlinienplanes festgesetzt. Teilweise befinden sich jedoch l-geschossige Baukörper mit Hauptnutzungen außerhalb der v.g. Flächen, infolge dessen im Hinblick auf die faktisch überbaubaren Grundstücksflächen keine eindeutigen Abgrenzungen vorhanden sind. Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden im Hinblick auf die Erhaltungssatzung Bedenken erhoben. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis kann für die geplante Kubatur nicht erteilt werden. Auch werden Bedenken imSeite 1 von 3 Seite 2 Hinblick auf die angefragte Tiefe der III-geschossigen Bebauung erhoben, da sich keine vergleichbaren Baukörpertiefen in der Umgebung wiederfinden. Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung steht eine große Anzahl erhaltenswerter Gebäude, die für sich allein oder im Zusammenhang mit anderen Gebäuden die städtebauliche Eigenart des gesamten historisch gewachsenen Straßen- und Ortsbildes dieses Teilbereiches von Plittersdorf maßgeblich prägen. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dem historischen Bestandsgebäude um ein eben solches Zeugnis des historisch gewachsenen Ortsteils, welches es zu erhalten gilt. Daher ist es städtebauliches Ziel, die Bestandsbebauung und damit die Struktur im Straßenzug zu erhalten. Ein rückwärtiger untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude wäre, ggf. mit einer Dachgaube, jedoch denkbar und wurde dem Bauherrn bereits seitens der Verwaltung empfohlen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 40691_2023_ö_Plan (öffentlich) 2 40691_2023_nö_Plan1 (nichtöffentlich) 3 40691_2023_nö_Plan2 (nichtöffentlich) 4 40691_2023_nö_Plan3 (nichtöffentlich) 5 40691_2023_nö_Plan4 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de