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240201 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Steinstr. 14 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen Aktenzeichen: 40691/2023

Nummer
240201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Steinstr. 14
- Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 2 PKW-Stellplätzen
Aktenzeichen: 40691/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben nicht den
Vorgaben des Fluchtlinienplanes entspricht, den Vorschriften der
Erhaltungssatzung widerspricht und sich zudem nicht in die Eigenart der
Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Textbebauungsplanes Nr. 8218-1
vom 08.03.1968 sowie des Fluchtlinienplanes 4 a/P vom 25.05.1893. Die
Bebauungstiefe beträgt ausgehend von der Straßenbegrenzungslinie maximal
20 m, hier ist die Fluchtlinie maßgebend. Das Vorhaben ist somit nach § 30
Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit
nach § 34 BauGB. Außerdem liegt das Grundstück im Bereich einer
Erhaltungs- sowie einer Gestaltungssatzung
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht der eines Wohngebietes und
wird von einer bis zu III-geschossigen Bebauung geprägt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden grundsätzlich durch die Inhalte des
Fluchtlinienplanes festgesetzt.
Teilweise befinden sich jedoch l-geschossige Baukörper mit Hauptnutzungen
außerhalb der v.g. Flächen, infolge dessen im Hinblick auf die faktisch
überbaubaren Grundstücksflächen keine eindeutigen Abgrenzungen vorhanden
sind.
Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden im Hinblick auf die
Erhaltungssatzung Bedenken erhoben. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis kann
für die geplante Kubatur nicht erteilt werden. Auch werden Bedenken imSeite 1 von 3
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Hinblick auf die angefragte Tiefe der III-geschossigen Bebauung erhoben, da
sich keine vergleichbaren Baukörpertiefen in der Umgebung wiederfinden.
Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung steht eine große Anzahl
erhaltenswerter Gebäude, die für sich allein oder im Zusammenhang mit
anderen Gebäuden die städtebauliche Eigenart des gesamten historisch
gewachsenen Straßen- und Ortsbildes dieses Teilbereiches von Plittersdorf
maßgeblich prägen. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dem
historischen Bestandsgebäude um ein eben solches Zeugnis des historisch
gewachsenen Ortsteils, welches es zu erhalten gilt. Daher ist es
städtebauliches Ziel, die Bestandsbebauung und damit die Struktur im
Straßenzug zu erhalten.
Ein rückwärtiger untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude wäre, ggf.
mit einer Dachgaube, jedoch denkbar und wurde dem Bauherrn bereits seitens
der Verwaltung empfohlen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Anlage/n
1 40691_2023_ö_Plan (öffentlich)
2 40691_2023_nö_Plan1 (nichtöffentlich)
3 40691_2023_nö_Plan2 (nichtöffentlich)
4 40691_2023_nö_Plan3 (nichtöffentlich)
5 40691_2023_nö_Plan4 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de