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240200-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mehr Bäume für Bonn

Nummer
240200-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240200-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mehr Bäume für Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
In Ihrem Antrag fordern die Antragsteller, die Umsetzung des
beschlossenen Baumkonzeptes einzustellen und ein neues vorzulegen.
Das beschlossene Baumkonzept wird als Zwischenbericht bezeichnet. Dieser
Titel wurde bewusst gewählt, obwohl es sich dem Grunde nach um einen
abgeschlossenen Auftrag handelt.
In der Untersuchung wurden alle Straßen in Bonn, welche ohne
Straßenbaumbestand sind, in einer aufwändigen Begehung oder mit
alternativen Methoden in einem Zeitraum von etwa 1 ½ Jahren erfasst. Es
sollte festgestellt werden, wieweit in diesen Straßen die grundsätzliche
Möglichkeit besteht, neue Straßenbäume zu pflanzen.
Auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix wurden dann in Form eines
Punktesystems die statistischen Bezirke, insgesamt 65, katalogisiert. Somit
ergab sich eine Rangliste der Bezirke mit größtem bis geringstem Defizit bzw.
mit größtem bis geringstem Bedarf an neuen Straßenbäumen.
Im nächsten Schritt wurden die 11 statistischen Bezirke ausgewählt, in welchen
in dieser Bewertungsmatrix der größte Bedarf festgestellt wurde. In diesen
Bezirken wurden die baumlosen Straßen detailliert dahingehend untersucht, wo
dem ersten Anschein nach Platz für neue Straßenbäume wäre. Alleine für
diese 11 von 65 statistischen Bezirke wurde ein theoretisches Potential
von 799 neuen Baumstandorten ermittelt. Für das gesamte Stadtgebiet liegt
dieses noch deutlich höher.
Da diese Untersuchungen relativ zeitaufwändig sind, wurde auf der Grundlage
der bisher erfolgten Untersuchungen mit der Umsetzung des Konzepts
begonnen. Es ist nicht beabsichtigt, nur in den 11 statistischen Bezirken neue
Straßenbaumstandorte zu entwickeln. Vorgesehen ist, dass die weiteren 54
statistischen Bezirke ebenfalls detailliert auf ihr Potential für neue
Baumstandorte untersucht werden, wenn das Ende der Bearbeitung in den
ersten 11 Bezirken absehbar ist. Erst nach Abschluss dieser
Folgeuntersuchung über das gesamte Stadtgebiet könnte ein Abschlussbericht
zum Baumkonzept für die Stadt Bonn fertiggestellt werden.
Im Antrag wird gefordert, ein neues Baumkonzept zu erstellen, in dem alleSeite 1 von 5
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öffentlichen und privaten Flächen im Stadtgebiet erfasst werden, also
etwa neben Straßen auch städtische Plätze, Freizeit- und
Erholungsgebiete (z.B. Parks), Uferflächen, Kindergärten, Schulhöfe,
Sportanlagen, Friedhöfe, aber auch Kirchengelände sowie im privaten
Bereich Gewerbeflächen, (Haus-) Grundstücke), usw.
Die Erhöhung des Grünvolumens in all ihren Formen stellt einen sehr
entscheidenden Faktor in der Klimaanpassung unserer Stadt dar. Neben einer
Entsiegelung von Flächen und einer Erhöhung der Versickerungsquote von
Niederschlägen soll v. a. der Baumanteil in unserer Stadt drastisch erhöht
werden. Durch Bäume erfolgt Kühlung durch Verschattung und Verdunstung
sowie Staubbindung an der Blattoberfläche. Gleichzeitig fördert auch die
kleinflächige Entsiegelung die Wasserspeicherung. Insbesondere in ansonsten
versiegelten Bereichen wie Straßenräumen ist die Wirkung von Bäumen
besonders hoch (s. Anlage). Aus diesem Grund wurde im Baumkonzept der
Fokus ausschließlich auf den Straßenraum gelegt.
Bäume in Grünflächen sind zweifellos ebenfalls wichtig, die Wirkung von
Bäumen in ansonsten versiegeltem Umfeld wie Straßen ist aber deutlich
größer. Damit stellt das Pflanzen von Straßenbäumen und die Anlage von
Baumbeeten einen der wirksamsten und wichtigsten Bausteine der
Klimawandelvorsorge dar. Zudem bietet jedes Baumbeet einen Lebensraum für
viele Tier- und Pflanzenarten, ist Teil ihrer Nahrungsgrundlage und stellt als
sogenanntes Trittsteinbiotop eine wichtige Verbundstruktur in einem sonst stark
versiegelten Umfeld dar.
Bereits jetzt werden von der Verwaltung Möglichkeiten zur Pflanzung neuer
Bäume in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, Kindergärten, Schulen, auf
Spielplätzen etc. geprüft und über Ersatzpflanzungen hinaus neue, zusätzliche
Bäume gepflanzt. In Einzelfällen ist dies durchaus möglich und sinnvoll. Eine
Systematik, wie sie beim Baumkonzept hinterlegt ist, sollte daraus aber nicht
entstehen. Daher bedarf es hierzu auch keines gesonderten Konzepts. Der
Gestaltung von Park- und Grünanlagen liegt jedoch immer eine Planung
zugrunde, die eine Parkgestaltung sowie verschiedene Nutzungsansprüche
berücksichtigt. Diese Planung hat i. d. R. die möglichen Baumstandorte, die
notwendige Infrastruktur, weitere Flächen für Rasen- und Wieseneinsaaten und
auch Gehölz- und Staudengebiete berücksichtigt. Es ist erwiesen, dass
vielfältige Strukturen in einer Park- und Grünanlage eine sehr große Bedeutung
für die Biodiversität, aber v. a. auch für die psychische Gesundheit der
Stadtbevölkerung haben. Daher ist es aus Sicht der Artenvielfalt, aber auch der
Nutzungsansprüche der Bürgerinnen und Bürger wichtig, in Park- und
Grünanlagen weitere Baumstandorte nur vorzusehen, wenn diese Aspekte
berücksichtigt bleiben.
Private Flächen in ein vergleichbares Baumkonzept mit aufzunehmen, ist vom
Grundsatz ohne Personal- & Finanzaufwand nicht möglich. Es liegen der
Verwaltung keine Grundlagen für die Erfassung der Möglichkeit von neuen
Baumstandorten auf privaten Flächen vor. Diese zu ermitteln, bedarf der
Ansprache an jede Grundstückseigentümerin und jeden
Grundstückseigentümer. Dies ist ein aktuell nicht zu leistender logistischer
Aufwand. Gleichwohl kann und sollte auf unterschiedlichen Wegen aktiv für die
Ausweitung des Baumbestands geworben werden. Dies erfolgt bereits jetzt
durch Umweltbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen und z. B.
durch die Obstbaumaktion im Herbst 2023 (siehe DS 231396).Seite 2 von 5
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Im Antrag wird gefordert, ein Förderprogramm begleitet von einer
Werbekampagne aufzulegen, mit dem das Anpflanzen auf
privaten Grundstücken finanziell unterstützt wird und in dem die
förderfähigen Bäume und hochwüchsigen Büsche, Sträucher und Hecken
definiert werden.
Ein Förderprogramm als Anreiz für den privaten Bereich zur Pflanzung von
Bäumen wurde 2023 in Form der Obstbaumaktion ausgeführt.
Eine Verstetigung ist im Rahmen der Haushaltsanmeldung / der zur
Verfügung stehenden Mittel zu diskutieren.
Im Antrag wird gefordert, das Stadtbaumkonzept um hochwüchsige
Büsche, Sträucher und Hecken zu erweitern.
Wie schon in den vorigen Ausführungen beschrieben, ist der Baum, und hier
besonders der Straßenbaum, das entscheidende Grünelement zur
Klimaanpassung in den Städten. Daher sollten auch potentielle neue Standorte
mit Bäumen bepflanzt werden. Großgehölze erfüllen die umfassende
Wohlfahrtswirkung der Bäume nicht in diesem Ausmaß. Zusätzlich besteht
immer die Gefahr, dass bei Großsträuchern aufgrund ihrer Wuchsform die
Einsehbarkeit in den Straßenraum behindert wird, was wiederum einen
jährlichen Rückschnitt notwendig macht. Trotzdem wird auch bei Beeten, in
denen kein Baum als Ersatz gepflanzt wird, die Pflanzung eines Strauches
geprüft. Auch dies sind Einzelfallentscheidungen, welche nicht in einem
Baumkonzept für neue Standorte thematisch einzuordnen sind.
Zum im Antrag angesprochenen Konflikt „Baum und Solaranlage“, welcher
richtigerweise in letzter Zeit vermehrt auftritt, sollte aus Sicht der
Fachverwaltung folgende Position vertreten werden:
Im Vergleich zu einer privaten Solaranlage, welche nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz – (EEG 2023) durchaus zu fördern ist, erfüllt ein vitaler Baum
durch seine Ökosystemleistung ein überragendes öffentliches Interesse. Dieses
öffentliche Interesse ist bei einer Solaranlage, deren Minderleistung durch
Schattenwurf auch nachzuweisen ist, nur eingeschränkt gegeben. Denn auch
bei diffusem Licht – wie z.B. im Schatten – produzieren Solaranlagen weiterhin
eine signifikante Menge an Strom. Erforderlich ist stets die Einschätzung im
Einzelfall, denn der Wirkungsgrad einer Solaranlage variiert je nach Anlagenart,
Standort, Ausrichtung und Neigung.
In bisherigen gerichtlichen Verfahren sind die ersten Urteile auch nach dem
neuen Gesetz mehrheitlich zugunsten des Baumes ausgefallen.
Im Antrag wird gefordert, dem Rat Ende Juni 2024 einen Zwischenbericht
über die Entwicklung des neuen Stadtbaumkonzepts, das nicht nur ein
Straßenbaumkonzept sein wird, vorzulegen.
Die Erarbeitung der Grundlagen für das beschlossene Baumkonzept hat etwa 1
½ Jahre gedauert. Ein neues, umfassenderes Konzept vorzulegen ist, auch als
Zwischenbericht, nicht bis Ende Juni 2024 zu leisten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das beschlossenen Baumkonzept wie
vorgeschlagen sukzessive umzusetzen. Dabei wird künftig jede
Einzelmaßnahme mit einer rechtzeitig organisierten Bürger*inneninformationSeite 3 von 5
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vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens begleitet.
Anlage/n
1 Darstellung der Auswirkung von Straßenbäumen im Straßenraum (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de