240200-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Mehr Bäume für Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240200-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240200-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mehr Bäume für Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: In Ihrem Antrag fordern die Antragsteller, die Umsetzung des beschlossenen Baumkonzeptes einzustellen und ein neues vorzulegen. Das beschlossene Baumkonzept wird als Zwischenbericht bezeichnet. Dieser Titel wurde bewusst gewählt, obwohl es sich dem Grunde nach um einen abgeschlossenen Auftrag handelt. In der Untersuchung wurden alle Straßen in Bonn, welche ohne Straßenbaumbestand sind, in einer aufwändigen Begehung oder mit alternativen Methoden in einem Zeitraum von etwa 1 ½ Jahren erfasst. Es sollte festgestellt werden, wieweit in diesen Straßen die grundsätzliche Möglichkeit besteht, neue Straßenbäume zu pflanzen. Auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix wurden dann in Form eines Punktesystems die statistischen Bezirke, insgesamt 65, katalogisiert. Somit ergab sich eine Rangliste der Bezirke mit größtem bis geringstem Defizit bzw. mit größtem bis geringstem Bedarf an neuen Straßenbäumen. Im nächsten Schritt wurden die 11 statistischen Bezirke ausgewählt, in welchen in dieser Bewertungsmatrix der größte Bedarf festgestellt wurde. In diesen Bezirken wurden die baumlosen Straßen detailliert dahingehend untersucht, wo dem ersten Anschein nach Platz für neue Straßenbäume wäre. Alleine für diese 11 von 65 statistischen Bezirke wurde ein theoretisches Potential von 799 neuen Baumstandorten ermittelt. Für das gesamte Stadtgebiet liegt dieses noch deutlich höher. Da diese Untersuchungen relativ zeitaufwändig sind, wurde auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen mit der Umsetzung des Konzepts begonnen. Es ist nicht beabsichtigt, nur in den 11 statistischen Bezirken neue Straßenbaumstandorte zu entwickeln. Vorgesehen ist, dass die weiteren 54 statistischen Bezirke ebenfalls detailliert auf ihr Potential für neue Baumstandorte untersucht werden, wenn das Ende der Bearbeitung in den ersten 11 Bezirken absehbar ist. Erst nach Abschluss dieser Folgeuntersuchung über das gesamte Stadtgebiet könnte ein Abschlussbericht zum Baumkonzept für die Stadt Bonn fertiggestellt werden. Im Antrag wird gefordert, ein neues Baumkonzept zu erstellen, in dem alleSeite 1 von 5 Seite 2 öffentlichen und privaten Flächen im Stadtgebiet erfasst werden, also etwa neben Straßen auch städtische Plätze, Freizeit- und Erholungsgebiete (z.B. Parks), Uferflächen, Kindergärten, Schulhöfe, Sportanlagen, Friedhöfe, aber auch Kirchengelände sowie im privaten Bereich Gewerbeflächen, (Haus-) Grundstücke), usw. Die Erhöhung des Grünvolumens in all ihren Formen stellt einen sehr entscheidenden Faktor in der Klimaanpassung unserer Stadt dar. Neben einer Entsiegelung von Flächen und einer Erhöhung der Versickerungsquote von Niederschlägen soll v. a. der Baumanteil in unserer Stadt drastisch erhöht werden. Durch Bäume erfolgt Kühlung durch Verschattung und Verdunstung sowie Staubbindung an der Blattoberfläche. Gleichzeitig fördert auch die kleinflächige Entsiegelung die Wasserspeicherung. Insbesondere in ansonsten versiegelten Bereichen wie Straßenräumen ist die Wirkung von Bäumen besonders hoch (s. Anlage). Aus diesem Grund wurde im Baumkonzept der Fokus ausschließlich auf den Straßenraum gelegt. Bäume in Grünflächen sind zweifellos ebenfalls wichtig, die Wirkung von Bäumen in ansonsten versiegeltem Umfeld wie Straßen ist aber deutlich größer. Damit stellt das Pflanzen von Straßenbäumen und die Anlage von Baumbeeten einen der wirksamsten und wichtigsten Bausteine der Klimawandelvorsorge dar. Zudem bietet jedes Baumbeet einen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, ist Teil ihrer Nahrungsgrundlage und stellt als sogenanntes Trittsteinbiotop eine wichtige Verbundstruktur in einem sonst stark versiegelten Umfeld dar. Bereits jetzt werden von der Verwaltung Möglichkeiten zur Pflanzung neuer Bäume in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, Kindergärten, Schulen, auf Spielplätzen etc. geprüft und über Ersatzpflanzungen hinaus neue, zusätzliche Bäume gepflanzt. In Einzelfällen ist dies durchaus möglich und sinnvoll. Eine Systematik, wie sie beim Baumkonzept hinterlegt ist, sollte daraus aber nicht entstehen. Daher bedarf es hierzu auch keines gesonderten Konzepts. Der Gestaltung von Park- und Grünanlagen liegt jedoch immer eine Planung zugrunde, die eine Parkgestaltung sowie verschiedene Nutzungsansprüche berücksichtigt. Diese Planung hat i. d. R. die möglichen Baumstandorte, die notwendige Infrastruktur, weitere Flächen für Rasen- und Wieseneinsaaten und auch Gehölz- und Staudengebiete berücksichtigt. Es ist erwiesen, dass vielfältige Strukturen in einer Park- und Grünanlage eine sehr große Bedeutung für die Biodiversität, aber v. a. auch für die psychische Gesundheit der Stadtbevölkerung haben. Daher ist es aus Sicht der Artenvielfalt, aber auch der Nutzungsansprüche der Bürgerinnen und Bürger wichtig, in Park- und Grünanlagen weitere Baumstandorte nur vorzusehen, wenn diese Aspekte berücksichtigt bleiben. Private Flächen in ein vergleichbares Baumkonzept mit aufzunehmen, ist vom Grundsatz ohne Personal- & Finanzaufwand nicht möglich. Es liegen der Verwaltung keine Grundlagen für die Erfassung der Möglichkeit von neuen Baumstandorten auf privaten Flächen vor. Diese zu ermitteln, bedarf der Ansprache an jede Grundstückseigentümerin und jeden Grundstückseigentümer. Dies ist ein aktuell nicht zu leistender logistischer Aufwand. Gleichwohl kann und sollte auf unterschiedlichen Wegen aktiv für die Ausweitung des Baumbestands geworben werden. Dies erfolgt bereits jetzt durch Umweltbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen und z. B. durch die Obstbaumaktion im Herbst 2023 (siehe DS 231396).Seite 2 von 5 Seite 3 Im Antrag wird gefordert, ein Förderprogramm begleitet von einer Werbekampagne aufzulegen, mit dem das Anpflanzen auf privaten Grundstücken finanziell unterstützt wird und in dem die förderfähigen Bäume und hochwüchsigen Büsche, Sträucher und Hecken definiert werden. Ein Förderprogramm als Anreiz für den privaten Bereich zur Pflanzung von Bäumen wurde 2023 in Form der Obstbaumaktion ausgeführt. Eine Verstetigung ist im Rahmen der Haushaltsanmeldung / der zur Verfügung stehenden Mittel zu diskutieren. Im Antrag wird gefordert, das Stadtbaumkonzept um hochwüchsige Büsche, Sträucher und Hecken zu erweitern. Wie schon in den vorigen Ausführungen beschrieben, ist der Baum, und hier besonders der Straßenbaum, das entscheidende Grünelement zur Klimaanpassung in den Städten. Daher sollten auch potentielle neue Standorte mit Bäumen bepflanzt werden. Großgehölze erfüllen die umfassende Wohlfahrtswirkung der Bäume nicht in diesem Ausmaß. Zusätzlich besteht immer die Gefahr, dass bei Großsträuchern aufgrund ihrer Wuchsform die Einsehbarkeit in den Straßenraum behindert wird, was wiederum einen jährlichen Rückschnitt notwendig macht. Trotzdem wird auch bei Beeten, in denen kein Baum als Ersatz gepflanzt wird, die Pflanzung eines Strauches geprüft. Auch dies sind Einzelfallentscheidungen, welche nicht in einem Baumkonzept für neue Standorte thematisch einzuordnen sind. Zum im Antrag angesprochenen Konflikt „Baum und Solaranlage“, welcher richtigerweise in letzter Zeit vermehrt auftritt, sollte aus Sicht der Fachverwaltung folgende Position vertreten werden: Im Vergleich zu einer privaten Solaranlage, welche nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz – (EEG 2023) durchaus zu fördern ist, erfüllt ein vitaler Baum durch seine Ökosystemleistung ein überragendes öffentliches Interesse. Dieses öffentliche Interesse ist bei einer Solaranlage, deren Minderleistung durch Schattenwurf auch nachzuweisen ist, nur eingeschränkt gegeben. Denn auch bei diffusem Licht – wie z.B. im Schatten – produzieren Solaranlagen weiterhin eine signifikante Menge an Strom. Erforderlich ist stets die Einschätzung im Einzelfall, denn der Wirkungsgrad einer Solaranlage variiert je nach Anlagenart, Standort, Ausrichtung und Neigung. In bisherigen gerichtlichen Verfahren sind die ersten Urteile auch nach dem neuen Gesetz mehrheitlich zugunsten des Baumes ausgefallen. Im Antrag wird gefordert, dem Rat Ende Juni 2024 einen Zwischenbericht über die Entwicklung des neuen Stadtbaumkonzepts, das nicht nur ein Straßenbaumkonzept sein wird, vorzulegen. Die Erarbeitung der Grundlagen für das beschlossene Baumkonzept hat etwa 1 ½ Jahre gedauert. Ein neues, umfassenderes Konzept vorzulegen ist, auch als Zwischenbericht, nicht bis Ende Juni 2024 zu leisten. Die Verwaltung empfiehlt daher, das beschlossenen Baumkonzept wie vorgeschlagen sukzessive umzusetzen. Dabei wird künftig jede Einzelmaßnahme mit einer rechtzeitig organisierten Bürger*inneninformationSeite 3 von 5 Seite 4 vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens begleitet. Anlage/n 1 Darstellung der Auswirkung von Straßenbäumen im Straßenraum (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de