240198-04 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus
Kerndaten
- Nummer
- 240198-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240198-04 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum Stadthaus Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der Nutzung zu nehmen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten. Hierzu zählt insbesondere: a. Die personellen Voraussetzungen sind im Wege personal- und organisationshoheitlicher Maßnahmen durch die Oberbürgermeisterin spätestens bis zur Sommerpause zu schaffen. b. Nutzung und Optimierung von Immobilien im Eigentum der Stadt und bereits angemietete Immobilien haben Vorrang vor Neuanmietungen. Hierzu zählt auch der Freizug bisher anderweitig genutzter Büroimmobilien. c. Die Oberbürgermeisterin berichtet dem Rat spätestens in seiner letzten Sitzung 2024 über das Ergebnis ihrer Bemühungen unter Angabe - der Anzahl ausserhalb des Stadthauses neu geschaffener Arbeitsplätze und der Anzahl deren Nutzer, - des Zeitraums, in dem welche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Stadthaus in Ersatzräume umziehen werden. 3. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat darüber hinaus spätestens in seiner letzten Sitzung 2024 folgendes vor: a. eine Beschlussvorlage hinsichtlich der grundsätzlichen Entscheidung über Sanierung oder Abriss des Stadthauses am Berliner Platz, b. ein Raumnutzungskonzept für ein saniertes bzw. am gleichen Standort neu zu errichtendes Stadthaus, das - eine maximale Anzahl von Arbeitsplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung zukunftsfähiger Arbeitsformen vorsieht, - anderweitige Nutzungen als die für Büroarbeitsplätze auf das notwendige MaßSeite 1 von 2 Seite 2 reduziert, - anhand der tatsächlichen Nutzung Belegungszahlen und Vakanzen der beiden Parkdecks aufzeigt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de