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240198-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ergänzende Stellungnahme zum weiteren Vorgehen zum Stadthaus

Nummer
240198-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240198 Weiteres Vorgehen zum Stadthaus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240198-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
ergänzende Stellungnahme zum weiteren
Vorgehen zum Stadthaus
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend zu dem Beschlussvorschlag zu einem möglichen
Grundsatzbeschluss teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Verwaltung schlägt dem Rat unter dieser Drucksachennummer vor, sie mit
der Erarbeitung einer Beschlussvorlage für eine Grundsatzentscheidung über
Nutzungsszenarien des Stadthauses bzw. des Stadthaus-Areals als Ganzes zu
beauftragen.
Falls der Rat diesen Auftrag erteilt, müssen Kapazitäten für eine Umsetzung
des Auftrags geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, das Projekt mit externer
Unterstützung und außerhalb der Linienorganisation umzusetzen. Operativ von
Seiten der Verwaltung erfolgt die Steuerung der externen Partner durch den
Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung (OB 1). Weil das
Projekt eine große Bedeutung hat und die gesamte Verwaltung betrifft, soll der
Verwaltungsvorstand die Funktion eines Lenkungsausschusses für das Projekt
wahrnehmen. Auch der Personalrat ist auf dem Weg hin zur Vorlage intensiv
einzubeziehen.
Für die Nutzungsszenarien (Bedarfsermittlung) sind Workshops und Gespräche
mit den verschiedenen Stakeholdern durchzuführen sowie auf geeignete Weise
ebenfalls eine stetige Beteiligung und Information der Politik sicherzustellen.
Die Vergabe des oder der externen Dienstleister wird unmittelbar nach
Beschlussfassung des Rates schnellstmöglich in die Wege geleitet. Der
Kostenrahmen wird im Rahmen der Vergabeentscheidung ermittelt – dies kann
noch nicht erfolgen, weil die Aufgabenstellung und damit die benötigten
Leistungen sich ja erst aus dem Ratsbeschluss zu dieser Drucksache ergeben.
Neue Stellen im Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung
werden zunächst nicht geschaffen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de