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240192-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

Nummer
240192-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240192 Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in der Bahnunterführung Gerhardstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240192-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrsführung und Begrünung in
der Bahnunterführung Gerhardstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zu Punkt 3 im Bürgerantrag:
Der Bezirksbürgermeister Beuel hat im Dezember einen Ortstermin mit der
Deutschen Bahn und Verwaltung zur Aufwertung bzw. Begrünung der
Bahnunterführung Gerhardstraße durchgeführt.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:
1.) Zuständigkeit
Die Bahn ist für den gesamten inneren Bereich unterhalb der Bahnstrecke
(zwischen den Lärmschutzwänden) baulich zuständig.
Die restlichen Zufahrten, Aufgänge, Wände, Gitter, Treppen, usw. sind
Eigentum der Stadt, vertreten durch das Tiefbauamt.
2.) Was erlaubt die Bahn für ihrem Bereich?
Für die Grundstücke der Deutschen Bahn gilt, dass ein Bemalen „fast“ immer
möglich ist. Bauliche Veränderungen (darunter fallen Verkleidungen, Aufsätzen,
Spiegel aber auch Begrünung) sind nie erlaubt, da dadurch die technische
Instandhaltung und Erreichbarkeit der Bauelemente bei regelmäßigen
Prüfungen und Wartungen behindert wird bzw. nicht erfolgen kann.
Die Deutsche Bahn würde eine Verschönerung/Bemalung der Unterführung
durch die Stadt begrüßen und ihr sehr wahrscheinlich uneingeschränkt
zustimmen. Die Funktionalität darf nicht eingeschränkt werden. Die Bahn kann
diese aus eigenen Mitteln nur in Ausnahmenfällen finanzieren. Beim Ausbau
der S13 ist der Bund als Auftraggeber und Geldgeber beteiligt, dass erschwert
eine mögliche Förderung.
3.) Weiteres Vorgehen
Klärung mit den beteiligten Ämtern der Verwaltung, ob eine Bemalung für die
Flächen im städtischen Eigentum umgesetzt werden kann.
Bei Unterstützung des Projektes muss die Federführung, Finanzierung und
Umsetzung für eine Verschönerung, die alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt,
geklärt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Dem Punkt 3 des Bürgerantrages wird insoweit zugestimmt, als dass die
Fachverwaltung prüfen soll, in welchem Rahmen und unter welchen
Bedingungen (auch zur Finanzierung) eine Umsetzung in Form einer Bemalung
der Flächen an der Bahnunterführung Gerhardstraße möglich ist.
Anlage/n
1 Anlage zur Stellungnahme DS 240192 (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage zur Stellungnahme DS 240192-03 St
Blaue Markierung = städtisches Eigentum
Rote Markierung = Eigentum Deutsche Bahn AGSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de