240191-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Aufstellungsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 240191
Kerndaten
- Nummer
- 240191-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240191-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel CDU-Änderungsantrag: Aufstellungsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel im Beueler Zentrum Antrag zur Vorlage 240191 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Aus der Abgrenzung des Aufstellungsbeschusses für die Denkmalbereichssatzung werden im nördlichen Bereich im Sinne des als Anlage beigefügten Kartenausschnitts die Bereiche ausgenommen, die keine Baudenkmäler und so gut wie keine erhaltenswerte Gebäude aufweisen. 2. Als Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung ist für das weitere Verfahren ein Gestaltungshandbuch in Form einer anschaulichen Broschüre zu erstellen, die Hinweise zur satzungskonformen Gestaltung des Ortsbildes, der Gebäude sowie der Freiräume enthält. Es soll als verständliche, illustrierte Leitlinie dienen zum Umgang mit den prägenden, schützenswerten Elementen des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.) bei Pflege-, Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus ist darin auch auf das Thema einer denkmalverträglichen energetischen Ertüchtigung der Gebäude einzugehen und ggf. auf die zz. dazu noch in Arbeit befindliche gesonderte Broschüre hinzuweisen. 3. Die Verwaltung legt dar wie sich die Denkmalbereichssatzung auf die Umsetzung der „Bönnsche Viertel“ auswirken würde. Begründung In dem bisherigen, nicht rechtssicheren Verfahren wurde mehrfach von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kritisiert, dass der Geltungsbereich derSeite 1 von 3 Seite 2 Denkmalbereichssatzung relativ viele auch nicht erhaltenswerte Gebäude umfasst. Insbesondere die nördliche Abgrenzung entlang des Bröltalbahnweges stellt eine grafisch einfache, klare Abgrenzung dar, jedoch um den Preis, dass größere Teilbereiche ganzer Baublöcke ohne erhaltenswerte Bausubstanz in den Satzungsentwurf mit aufgenommen wurden. Durch eine Verkleinerung des Geltungsbereiches könnten ca. 60 Grundstücke von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Damit würden für eine nicht unerhebliche Zahl von Grundstücken keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut und die Untere Denkmalbehörde ein Stück weit entlastet. Aus einer Reihe von bisher vorgetragenen Anregungen geht hervor, dass das denkmalpflegerische Anliegen mit den offengelegten formellen Dokumenten nicht optimal vermittelt werden kann. Es gibt von den betroffenen Bürgerinnen und Bürger viele Fragen. Für ein besseres Verständnis ist die Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Dazu sollte auf das bewährte Mittel einer bebilderten Broschüre zurückgegriffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, ein illustriertes Gestaltungshandbuch zur Satzungsaufstellung zu erarbeiten für die prägenden, schützenswerten Elemente des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.). Auch das Thema der denkmalgerechten energetischen Ertüchtigung der Gebäude ist aufzugreifen, ggf. ist auf den dazu noch in Arbeit befindlichen gesonderten Leitfaden hinzuweisen. Das Gestaltungshandbuch soll ergänzend zur Vorlage des Satzungsentwurfs aufzeigen, welche grundsätzlichen Lösungen erlaubnisfähig sind und welche nicht. Dies stellt während der Aufstellung der Satzung und in der Umsetzung eine wertvolle Hilfe für alle Beteiligten dar. Zugleich erleichtert das Gestaltungshandbuch einen transparenten und einheitlichen Vollzug der Satzung. Anlage/n 1 TOP 6.4 Anlage zum Änderungsantrag Aufstellung Denkmalbereich Combahnviertel (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage Kartenausschnitt zur beantragten Änderung des GeltungsbereichesSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de