240190 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Temporeduktion auf der B 9 vom Trajektkreisel bis Hochkreuz
Kerndaten
- Nummer
- 240190
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240190 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 26.01.2024 Bürgerantrag: Temporeduktion auf der B 9 vom Trajektkreisel bis Hochkreuz Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich stelle den Antrag, zwecks Temporeduzierung von 70 auf 50 km/h auf der B9 zwischen Trajektkreisel und Hochkreuz an die zuständige Straßenverkehrs- behörde zwecks Prüfung heranzutreten. Meine Argumente - siehe unten - sind mit der Bitte um jeweilige Kommentierung beizufügen. Die zu erwartende Ant- wort der Straßenverkehrsbehörde ist im Rahmen eigener Verkehrswendekon- zepte seitens der Stadtverwaltung zu prüfen und zu kommentieren. Beides, die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde und die Kommentierung durch die Stadtverwaltung ist anschließend mir als Antragsteller dieses Bürgerantrags vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 1 Von: Gesendet: Freitag,26.Januar202415:16 An: VL_OB-11_buergerantrag Betreff: TemporeduktionaufderB9vomTrajektkreiselbisHochkreuz SehrgeehrteDamenundHerren, ichstelledenAntrag,zwecksTemporeduzierungvon70auf50km/haufderB9zwischenTrajektkreiselund HochkreuzandiezuständigeStraßenverkehrsbehördezwecksPrüfungheranzutreten.MeineArgumente- sieheunten-sindmitderBitteumjeweiligeKommentierungbeizufügen. DiezuerwartendeAntwortderStraßenverkehrsbehördeistimRahmeneigenerVerkehrswendekonzepte seitensderStadtverwaltungzuprüfenundzukommentieren. Beides,dieStellungnahmederStraßenverkehrsbehördeunddieKommentierungdurchdieStadtverwaltungist anschließendmiralsAntragstellerdiesesBürgerantragsvollumfänglichzurVerfügungzustellen. FolgendeGründesprechenausmeinerSichtfüreineAbsenkungderGeschwindigkeit: 1. ImheutigenTempo-70-BereichbefindensichjeweilsinderStraßenmittedievierStadtbahn-Haltestellen „Ollenhauerstraße“,„Olof-Palme-Allee“,„Max-Löbner-Straße/Friesdorf“und„Hochkreuz/DeutschesMuseum“. DiesevierHaltestellenkönnenvonFahrgästennurnachÜberquerungjeweilseinerRichtungdermehrspurigen B9erreichtwerden. 2. DieAmpelschaltungenerfordernvondenFußgängernandeninsgesamtzehnÜbergangsstellenWartezeiten mit„Rotlicht“von 1x0:44–0:56Minuten, 6x1:07–1:19Minuten, 1x1:29Minuten, 1x1:35Minutenund 1x1:38–1:47Minuten. NurdieerstgenannteHaltezeit(„HochkreuzOst“)kannalsakzeptabelbezeichnetwerden,alleanderensind langbisüberlang.AllgemeinanerkanntisteineAkzeptanzgrenzevon70Sekunden.AmÜbergang„Hochkreuz“ mitderaufderWestseitelängstenWartezeitüberquertrunddieHälfteallerquerendenFußgängerund RadfahrerdiebeidenFahrspurenbeiRotlicht.Dasistnachvollziehbar:DennweralsFußgängergerade„Rot“ bekommenhat,kannvonlinkseineStadtbahnkommenundrechtsindieHaltestelleein-undauchwieder abfahrensehen(!),eheerwieder„Grün“bekommt.SolchlangeWartezeitenwiegenerellanderB9sind inakzeptabelundfördernRotlichtverstöße,diedannbeiTempo70zubesondersgefährlichenUnfallsituationen führen.Seite 2 von 3 2 3. BesondersgefährlichistdieSchulweg-QuerungimBereich„Ollenhauerstraße“,weilhieraufderOstseite zusätzlichzurGefahrensituationdurchAuto-undStadtbahnverkehrnursehrknappeAufstellflächenzwischen StadtbahngleisenundStraßenfahrbahnkommen.ZwarwurdehiervoreinigenJahren„Tempo50“werktags zwischen7und17Uhrangeordnet,dochdieBeschilderungschaffteherVerwirrungfürdenAutofahrer,der nichtnuralleSchildergleichzeitigrichtigerfassen,sondernauchaufGefahrensituationenreagierenmuss. 4. „Tempo70“führtdazu,dassAutofahrervonderB9indieSeitenstraßenmöglichstraschrechtsabbiegen,um möglicheAuffahrunfällezuvermeidenundum„denVerkehrnichtzubehindern“.FürRadfahrerundFußgänger, dieparallelzurB9mitVorrangunterwegssind,schafftdasinhohemMaßeGefahren-undAngstsituationen.Ich binhierbereitsmehrfachfastangefahrenworden. 5. AuchausEmissionsschutzgründenerscheinteineTemporeduktionaufderB9auf50km/hsehrangezeigt;Lärm undderAusstoßvonAbgasenkönnensoreduziertwerden,zumalBeschleunigungsvorgängedeutlichkürzer ausfallen.WirverweisenaufdiepositivenErfahrungenmit„Tempo30“aufderReuterstraße. IchdankeIhnenfürdieWeiterverfolgungmeinesBürgerantrags. MitfreundlichenGrüßen ___________________________ Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de