240189 · Beschlussvorlage
Förderung der Angebote der Familienbildungsstätten gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung
Kerndaten
- Nummer
- 240189
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240189 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung der Angebote der Familienbildungsstätten gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Amt für Kinder, Jugend und Familie stimmt mit den anerkannten Einrich- tungen der Familienbildungsstätten Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung, ab. Begründung Gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel- lung, Flucht und Integration vom 23. November 2023 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, besonderen familiären Zielgruppen die gebührenermäßigte Teil- nahme und in besonderen Belastungssituationen Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von aner- kannten Einrichtungen der Familienbildung zu ermöglichen. Hierfür wurden Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen erlassen. Zuwendungen nach Artikel 3 des Landes erfolgen für Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung durch anerkannte Einrichtungen der Familienbil- dung. Durch niedrigschwellige Maßnahmen soll die Erziehungs- und Alltags- kompetenz der Eltern gestärkt und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützt werden. Für Familien mit Fluchterfahrung sollen die geförderten Maßnahmen Eltern und Kindern einen geschützten Raum für ein familiäres Miteinander bieten und das Ankommen in der neuen sozialen Umgebung erleichtern.Seite 1 von 2 Seite 2 Durch die Richtlinie des Landes werden nicht gedeckte Ausgaben der aner- kannten Einrichtungen der Familienbildung gefördert für die Durchführung kos- tenloser Kurse und offener Treffs beziehungsweise Maßnahmen zur Teilnahme von Personen aus Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere aus Familien mit Fluchterfahrung. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel des Landes ist die Einbindung der Fami- lienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung durch Beschluss des Jugendhil- feausschusses. Angebote der Familienbildungsstätten in Bonn sind in die örtliche Jugendhilfe- planung eingebunden, sofern sie gemäß der Richtlinienförderung der Stadt Bonn zur Förderung der Familienbildungsstätten gefördert werden. In den Grundsätzen der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn ist eine Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung bereits verankert. Alle drei Familienbildungsstätten stellen aufgrund des Runderlasses Anträge beim LVR. Insofern ist der Abstimmungsprozess zwischen Familienbildung und Jugendhilfeplanung auf die Maßnahmen gemäß Runderlass des MKJFGFI un- ter Artikel 3 vom 23.11.2023 zu konkretisieren. Der Erhalt der Fördermittel des Landes wird bei der städtischen Förderung der Familienbildungsstätten berück- sichtigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de