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240189 · Beschlussvorlage

Förderung der Angebote der Familienbildungsstätten gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung

Nummer
240189
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240189
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Angebote der
Familienbildungsstätten gemäß Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für
Familien in besonderen familiären
Belastungssituationen, insbesondere für Familien
mit Fluchterfahrung
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie stimmt mit den anerkannten Einrich-
tungen der Familienbildungsstätten Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in
besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit
Fluchterfahrung, ab.
Begründung
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration vom 23. November 2023 hat sich das Land zum
Ziel gesetzt, besonderen familiären Zielgruppen die gebührenermäßigte Teil-
nahme und in besonderen Belastungssituationen Eltern im ersten Lebensjahr
des Kindes die kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von aner-
kannten Einrichtungen der Familienbildung zu ermöglichen. Hierfür wurden
Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung
in Nordrhein-Westfalen erlassen.
Zuwendungen nach Artikel 3 des Landes erfolgen für Eltern-Kind-Maßnahmen
für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für
Familien mit Fluchterfahrung durch anerkannte Einrichtungen der Familienbil-
dung. Durch niedrigschwellige Maßnahmen soll die Erziehungs- und Alltags-
kompetenz der Eltern gestärkt und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien
unterstützt werden.
Für Familien mit Fluchterfahrung sollen die geförderten Maßnahmen Eltern und
Kindern einen geschützten Raum für ein familiäres Miteinander bieten und das
Ankommen in der neuen sozialen Umgebung erleichtern.Seite 1 von 2
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Durch die Richtlinie des Landes werden nicht gedeckte Ausgaben der aner-
kannten Einrichtungen der Familienbildung gefördert für die Durchführung kos-
tenloser Kurse und offener Treffs beziehungsweise Maßnahmen zur Teilnahme
von Personen aus Familien in besonderen familiären Belastungssituationen,
insbesondere aus Familien mit Fluchterfahrung. Eine Voraussetzung für die
Inanspruchnahme dieser Fördermittel des Landes ist die Einbindung der Fami-
lienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung durch Beschluss des Jugendhil-
feausschusses.
Angebote der Familienbildungsstätten in Bonn sind in die örtliche Jugendhilfe-
planung eingebunden, sofern sie gemäß der Richtlinienförderung der Stadt
Bonn zur Förderung der Familienbildungsstätten gefördert werden. In den
Grundsätzen der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten durch das
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn ist eine Abstimmung mit der
Jugendhilfeplanung bereits verankert.
Alle drei Familienbildungsstätten stellen aufgrund des Runderlasses Anträge
beim LVR. Insofern ist der Abstimmungsprozess zwischen Familienbildung und
Jugendhilfeplanung auf die Maßnahmen gemäß Runderlass des MKJFGFI un-
ter Artikel 3 vom 23.11.2023 zu konkretisieren. Der Erhalt der Fördermittel des
Landes wird bei der städtischen Förderung der Familienbildungsstätten berück-
sichtigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de