240185 · Beschlussvorlage
Verwendung der Mittel zur „Projektförderung gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten“
Kerndaten
- Nummer
- 240185
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240185 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Verwendung der Mittel zur „Projektförderung gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten“ Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die im Haushalt 2023/2024 eingestellten Mittel zur „Projektförderung gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten“ (DS-Nr. 221697-46 AA) sollen für das Jahr 2024 in Gänze zur Unterstützung der im Februar 2023 begründeten Solidaritätspartnerschaft mit Cherson (DS- Nr.: 230246) verwendet werden. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen, zur Förderung für gesamtstädtische Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 10.000 EUR zur Verfügung zu stellen (DS-Nr. 221697-46 AA). Im Beschluss mit der Drucksachen-Nr. 231380 wurde zunächst über die Verwendung der Mittel für das Jahr 2023 entschieden. Es wurde beschlossen, dass 3.000 € als einmaliger Zuschuss an den Potsdam-Club fließen sollen. 7.000 € waren für die Solidaritätspartnerschaft mit Cherson vorgesehen. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel im Jahr 2024 wurde zurückgestellt. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwendung dieser Mittel für das Jahr 2024 konkretisiert. Für die Solidaritätspartnerschaft mit Cherson besteht aufgrund der akuten Notsituation ein erhöhter Bedarf. Der Anteil der Mittel in Höhe von 7.000 €, der in 2023 für diese Partnerschaft bestimmt wurde, war hilfreich, um zum Beispiel den Transport von Fahrzeugen, die über die GIZ finanziert wurden, zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der andauernden Notlage in Cherson empfiehlt die Verwaltung, die Mitteln in voller Höhe von 10.000 € für diese Solidaritätspartnerschaft zu verwenden. hiermit soll auch das Engagement der Zivilgesellschaft in Bonn für diese Partnerschaft unterstützt werden. Der AEIWWA wird über die Verwendung der Mittel informiert.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.02 Produktgruppenbezeichnung Internat. und globale Nachhaltigkeit Produkt 1.01.00.01.02.01 Produktbezeichnung Internat. und globale Nachhaltigkeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000,00 101000102/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de