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240185 · Beschlussvorlage

Verwendung der Mittel zur „Projektförderung gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten“

Nummer
240185
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240185
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Verwendung der Mittel zur „Projektförderung
gesamtstädtischer Partnerschaften und
Kooperationen mit anderen Städten“
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.02.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die im Haushalt 2023/2024 eingestellten Mittel zur „Projektförderung
gesamtstädtischer Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten“
(DS-Nr. 221697-46 AA) sollen für das Jahr 2024 in Gänze zur Unterstützung
der im Februar 2023 begründeten Solidaritätspartnerschaft mit Cherson (DS-
Nr.: 230246) verwendet werden.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen, zur Förderung für gesamtstädtische
Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Städten in den Jahren 2023
und 2024 jeweils 10.000 EUR zur Verfügung zu stellen (DS-Nr. 221697-46 AA).
Im Beschluss mit der Drucksachen-Nr. 231380 wurde zunächst über die
Verwendung der Mittel für das Jahr 2023 entschieden. Es wurde beschlossen,
dass 3.000 € als einmaliger Zuschuss an den Potsdam-Club fließen sollen.
7.000 € waren für die Solidaritätspartnerschaft mit Cherson vorgesehen. Die
Entscheidung über die Verwendung der Mittel im Jahr 2024 wurde
zurückgestellt.
In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwendung dieser Mittel für das
Jahr 2024 konkretisiert. Für die Solidaritätspartnerschaft mit Cherson besteht
aufgrund der akuten Notsituation ein erhöhter Bedarf. Der Anteil der Mittel in
Höhe von 7.000 €, der in 2023 für diese Partnerschaft bestimmt wurde, war
hilfreich, um zum Beispiel den Transport von Fahrzeugen, die über die GIZ
finanziert wurden, zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der andauernden
Notlage in Cherson empfiehlt die Verwaltung, die Mitteln in voller Höhe von
10.000 € für diese Solidaritätspartnerschaft zu verwenden. hiermit soll auch das
Engagement der Zivilgesellschaft in Bonn für diese Partnerschaft unterstützt
werden. Der AEIWWA wird über die Verwendung der Mittel informiert.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.02
Produktgruppenbezeichnung
Internat. und globale
Nachhaltigkeit
Produkt
1.01.00.01.02.01
Produktbezeichnung
Internat. und globale
Nachhaltigkeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00 101000102/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de