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240184 · Beschlussvorlage

Fahrradabstellanlagen Sportstätten

Nummer
240184
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 21.03.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.04.2024 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung
  7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240184-01 AA FDP-Änderungsantrag Fahrradabstellanlagen Sportstätten Antrag zur Vorlage 240184

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Beschlussvorlage
öffentlich
240184
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Fahrradabstellanlagen Sportstätten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 13.03.2024 Empfehlung
Sportausschuss 21.03.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, neue bzw. zusätzliche Fahrradabstellanlagen
an den städtischen Außensportanlagen zu errichten. Die Finanzierung erfolgt
mit Mitteln aus dem Radentscheid.
Begründung
Mit Beschluss vom 04.02.2021 (DS-Nr. 202321) hat der Hauptausschuss in
Funktion des Rates der Bundesstadt Bonn das Bürgerbegehren „Radentscheid
Bonn“ angenommen und beschlossen, dieses umzusetzen. Im
Transparenzbericht zur Umsetzung des Radentscheids wird als Ziel aufgeführt,
15.000 neue Abstellplätze zu schaffen.
Jährlich soll die Stadt Bonn daher 3.000 neue Fahrradabstellplätze einrichten,
davon 600 Stellplätze in Fahrradboxen oder Parkhäusern.
Aufgrund der bisher unzureichenden Ausstattung von Fahrradabstellanlagen an
den Bonner Sportstätten wurde zwischen dem Sport- und Bäderamt und dem
Stadtplanungsamt festgehalten, dass mit den Mitteln aus dem Radentscheid
auch die Ausweitung bzw. Erneuerung der Fahrradabstellanlagen an den
städtischen Sportstätten unterstützt werden soll.
Das Sport- und Bäderamt legt nicht nur bei Neubaumaßnahmen der
Außensportanlagen stets auch den Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Die rund 50 Außensportanlagen sollen dahingehend stetig verbessert werden.
Intakte, ausreichende und qualitativ hochwertige Fahrradabstellanlagen werden
hierfür, bei stetig steigender Frequentierung der Sportstätten, als wichtige
Infrastruktur gewertet.
Jedoch hat eine Begutachtung sowie anschließende Bewertung der aktuell
bestehenden Fahrradabstellanlagen bei einer Vielzahl der Sportstätten
mindestens einen der folgenden drei Mängel offenbart:Seite 1 von 3
Seite 2
- Die Fahrradabstellanlagen sind teilweise veraltet oder beschädigt und somit
nicht nutzbar.
- Teilweise sind zu wenig oder keine Fahrradabstellanlagen an den Sportstätten
vorhanden.
- Die Fahrradabstellanlagen befinden sich am falschen Ort/Platz und sind somit
von der Sportstätte aus nicht einsehbar und daher nicht sicher.
Aufgrund dessen werden die Fahrradabstellanlagen an einigen Sportstätten
oftmals kaum oder gar nicht genutzt. Dies bedeutet zum einen, dass die
Fahrräder entweder an hierfür nicht vorgesehenen Plätzen abgestellt werden,
oder die Sporttreibenden sowie Zuschauer*innen in Gänze auf die Fahrt mit
dem Fahrrad verzichten und beispielsweise auf das Auto zurückgreifen, um zur
Sportstätte zu gelangen.
Mit dem Ausbau und der Erneuerung der Fahrradabstellanlagen soll die
Situation dahingehend deutlich verbessert werden. Das primäre Ziel des
Projektes ist es, durch ausreichend intakte und sichere Abstellanlagen die
Attraktivität für die Sporttreibenden und Zuschauer*innen zu steigern, mit dem
Fahrrad zu den Sportstätten zu fahren, um somit einen Teil zum Klima- und
Umweltschutz beizutragen. Zeitgleich soll die oftmals schwierige Verkehrs- und
Parkplatzsituation rund um die Sportstätten und somit auch für die
Anwohner*innen deutlich entlastet werden.
Zu Beginn und demnach als Modellprojekt wurde zunächst eine Vorauswahl
von neun Sportstätten getroffen, an denen die Fahrradabstellanlagen erneuert
bzw. ausgebaut werden sollen. Hierbei hat man sich zunächst auf die
vorhandenen städtischen Außensportanlagen konzentriert.
In einer weitgehenden Analyse wurde zunächst eine Unterteilung in
Sportstätten mit und ohne Fahrradabstellanlagen vorgenommen. Bei den
Sportstätten mit Fahrradabstellanlagen wurde in einem zweiten Schritt der
Zustand der vorhandenen Anlagen erhoben und mittels Ampelsystem bewertet.
Für die Auswahl der ersten neun Sportstätten wurden demnach die fünf
Sportstätten mit Fahrradabstellanlagen ausgewählt, bei denen der größte
Handlungsbedarf gesehen wird bzw. der Zustand am schlechtesten ist, sowie
vier Sportstätten, bei denen noch gar keine Fahrradabstellanlagen vorhanden
sind. Hier wurden unter anderem die Anzahl der Mannschaften,
Zuschauerzahlen bei Heimspielen, Parksituation und die Platzmöglichkeit für
die Anbringung einer Fahrradabstellanlage als Bewertungsgrundlage
herangezogen. Demnach fiel die Auswahl auf die Sportplätze
- Endenich,
- Ippendorf,
- Schwarzrheindorf,
- Mehlem,
- Plittersdorf,
- Graurheindorf,
- Buschdorf,
- Wesselheideweg (Hardtberg) sowie
- auf das Franz-Elbern-Stadion in Beuel.Seite 2 von 3
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Insgesamt sollen auf den neun ausgewählten Sportstätten 160 neue
Fahrradbügel installiert werden. Laut Tiefbauamt liegen die Kosten inklusive
des Einbaus bei circa 600 € brutto je Fahrradbügel. Demnach liegen die
Gesamtkosten brutto bei 96.000 €. Sollte sich die Anzahl von neun Sportstätten
bzw. 160 Fahrradbügeln zunächst nicht realisieren lassen, würde auch hier
nochmals eine Priorisierung innerhalb der ersten Sportstätten vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 96.000,00
EUR
5610012079000,
78.3100
2024 5610012079000,
78.5200
(Radentscheid)
Einzahlungen 0,00 EUR 5610012079000,
68.1100
Investiver
Finanzsaldo
96.000,00
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de