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240181 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmen zur Personalbindung und Personalgewinnung in den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfe

Nummer
240181
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240181
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Maßnahmen zur Personalbindung und
Personalgewinnung in den Fachdiensten für
Familien- und Erziehungshilfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE, in anderen Kommunen
der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)) sind organisatorisch in der Abteilung der
Sozialen Dienste 51-3 verortet. Die Fachdienste für Familien- und Erziehungs-
hilfe sind zuständige für verschiedene Beratungsthemen und Unterstützungs-
bedarfe für Bonner Familien. Auszugsweise können hier genannt werden:
- Beratung zu allg. Erziehungsfragen (§ 16 SGB VIII)
- Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen (§ 17 SGB VIII)
- Beratung zum Thema Sorge- und Umgangsrecht (§ 18 SGB VIII)
- Unterstützung von Familien in familiären Notlagen (§ 20 SGB VIII)
- Bedarfsprüfung und Bewilligung von ambulanten, teilstationären oder
stationären Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) wie beispielsweise
die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Unterbringung von Kin-
dern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Heimeinrichtungen
- Inobhutnahme von Kindern (§ 42 SGB VIII) und der ggf. folgenden Ge-
nehmigung durch das Familiengericht
- Mitwirkung im Familiengerichtsverfahren (§ 50 SGB VIII)
- Sicherstellung des Kinderschutzes (Garantenstellung, § 8a SGB VIII).
Die Tätigkeiten der Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe werden sozi-
alräumlich (in sieben verschiedenen Bezirksdienststellen im Stadtgebiet) er-
bracht. Teile dieser Aufgaben und weitere Aufgaben werden übernommen
durch zusätzliche, spezialisierte Fachdienste:
- Fachdienst Adoption- und Vollzeitpflege
- Fachdienst Ambulante Eltern- und Familienberatung
- Fachdienst für gesetzliche Vertretung Minderjähriger (inkl. spezialisierte
Bearbeitung von sog. Unbegleiteten Minderjährigen Ausländern)
- Fachdienst für Jugendhilfe im Strafverfahren
- Fachdienst Kinderschutz
- Fachdienst Eingliederungshilfe.Seite 1 von 3
Seite 2
In diesen Fachdiensten arbeiten insgesamt mehr als 160 sozialpädagogische
Fachkräfte.
In den letzten Jahren wird die Entwicklung des Fachkräftemangels auch zu-
nehmend in den FFE’s deutlich und zunehmend spürbar. Im Durchschnitt sind
zwischen 15 und 20 % der Stellen in den FFE-Bezirksstellen nicht besetzt. Das
sorgt für Mehrbelastung des vorhandenen Personals. Eine systemische Über-
lastungsanzeige für die FFE-Bezirksstellen wurde Ende 2022 gestellt und hat
trotz aller zwischenzeitlichen Bemühungen Bestand.
Bereits seit längerem finden Personalgewinnungs- und Bindungsmaßnahmen
in den FFE‘s statt:
- Mit verschiedenen Hochschulen gibt es Kooperationsvereinbarungen;
Termine bei Praxismessen in den Hochschulen werden durch Mitarbei-
tende des FFE wahrgenommen
- Praktika im Praxissemester für Student*innen der Sozialen Arbeit wer-
den ermöglicht und mit 500,00 €/Monat vergütet
- Beteiligung am Projekt „Duales Studium“ in Kooperation mit der Fliedner
Hochschule Düsseldorf
- Ein Einarbeitungskonzept (Einarbeitungsordner) für Neueinsteiger mit
Mentor*innen, Hospitationen, Qualifizierungsplänen und einer internen
Fortbildungsreihe „Neu im FFE“ wurde entwickelt.
- Entfristung von Arbeitsverträgen und (unbefristete) Ausschreibungen
von Stellen im Rahmen einer fortlaufenden Dauerausschreibung.
Seit der systemischen Überlastungsanzeige sind weitere, verschiedene Entlas-
tungs-, sowie Personalgewinnungs- und Personalbindungsmaßnahmen – ge-
meinsam mit dem Personal- und Organisationsamt – entwickelt und umgesetzt
worden:
- Reduzierung von Bürokratisierung im einzelfallbezogenen Kontext
- Für alle FFE-Teams und die der besonderen Fachdienste wurden die
jährlichen Supervisionsbudgets am Bedarf orientiert erhöht
- Für die sieben bisherigen, stellvertretenden Bezirksleitungen in den
FFEs wurden sog. Teamkoordinator(-innen)stellen eingerichtet und die
dort arbeitenden Fachkräfte in die Entgeltgruppe S 15 TVÖD SUE ein-
gruppiert
- Eine Stelle für „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“ (ebenso S 15
TVÖD SUE) wurde eingerichtet und personalisiert
- Es wurden in allen sieben FFE Dienststellen, Stellenkapazitäten für
Werkstudent*innen geschaffen und besetzt. Dies ermöglicht den Stu-
dent*innen eine Verdienstmöglichkeit bei gleichzeitigem Einblick in die
Aufgaben des Jugendamtes. Die Aufgaben der Werkstudent*innen ent-
lasten die Mitarbeiter der FFE‘s zudem bei den täglich anfallenden Ver-
waltungsaufgaben. Die Verwaltung erhofft sich hier zudem weitere Per-
sonalrekrutierungsoptionen.
- Bei absehbarer längerer Erkrankung von Mitarbeiter*innen kann eine
schnellere und unbefristete Nachbesetzung erfolgen, sofern Personal
gewonnen werden kann
- Öffnung der Dauerausschreibungen für weitere Studiengänge sowie de-
ren inhaltlicher Überarbeitung.Seite 2 von 3
Seite 3
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in Planung:
- Eine Ausweitung der Kooperationsvereinbarungen zum Dualen Studium
der Sozialen Arbeit mit weiteren Fachhochschulen. Es wird derzeit –
gemeinsam mit dem Personalamt – geprüft, ob durch Kostenübernahme
einschlägiger Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen eine Arbeitsver-
tragsbindung möglich ist.
- Das Personalamt klärt, ob bei Absolventen des dualen Studiums bei
Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bereits eine Eingruppierung in die
Erfahrungsstufe zwei erfolgen kann.
- Für September 2024 werden drei sog. Trainee-Stellen (Training on the
Job) für berufsjunge Kolleg*innen mit abgeschlossenem Studium der
Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik ausgeschrieben und nach S11b
TVöD vergütet. Die Stellen ersetzen die bisherigen, weniger attraktiven
Stellen für Berufseinmündungsjahrpraktikanten. Es wurde hierfür ein
entsprechendes Konzept zur fachlichen Qualifizierung für einen Einsatz
in den FFE‘s ausgearbeitet. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Trai-
neeprogramms soll eine Übernahme in Festanstellung in den FFE‘s er-
möglicht werden.
Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen erhofft sich die Verwaltung eine
Steigerung der Attraktivität des Arbeitsfeldes und damit verbunden einerseits,
zusätzliches Personal zu gewinnen und zu qualifizieren, andererseits aber
auch, bestehendes Personal zu halten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de