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240179-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Winterdienst in Bonn

Nummer
240179-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240179 BBB-Dringlichkeitsantrag: Winterdienst in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240179-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Winterdienst in Bonn
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Deutsche Wetterdienst hatte für Mittwoch, den 17. Januar, bis
Donnerstagmorgen, den 18. Januar 2024, für die Stadt Bonn eine Schnee- und
Eiswarnung herausgegeben. Bis zu 35 Zentimeter Schnee wurden
angekündigt, außerdem bestand die Gefahr für Glatteis. Die Polizei appellierte
an Bonnerinnen und Bonner „die Fahrweise den Straßenverhältnissen
anzupassen“. Ebenso wiesen auch die Stadtverwaltung Bonn, wie auch die
bonnorange AöR, auf die zu erwartenden Gefahren hin. So konnten sich die
Bürgerinnen und Bürger auf die zu erwartende Ausnahmesituation vorbereiten
und selbst entscheiden, welche Fahrten oder Wegstrecken während des
Unwetters wirklich notwendig sind.
Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage
der Bundesstadt Bonn sind entsprechend ihrer spezifischen
Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit unter winterlichen
Witterungsbedingungen in vier Dringlichkeitsstufen (Prioritäten) eingeteilt.
Dringlichkeitsstufe 1 hat die höchste Priorität und wird vorrangig geräumt, daran
schließen sich nachgeordnet die Dringlichkeitsstufen 2 und 3 an. Straßen und
Wege, die nicht den Dringlichkeitsstufen 1 bis 3 zugeordnet sind (z. B.
Stichstraßen), werden als Dringlichkeitsstufe 4 bezeichnet, wobei dort kein
allgemeiner Winterdienst durch die bonnorange AöR durchgeführt wird,
sondern nur im Einzelfall auf Anforderung der Einsatzkräfte von Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Der anhaltende Schneefall von Mittwoch bis Donnerstag ermöglichte es nicht
die Touren der Dringlichkeitsstufe 1 zu verlassen. Sobald eine Tour beendet
wurde, musste sie aufgrund des anhaltenden Schneefalls erneut gefahren
werden. Diese Touren umfassen unter anderem gefährliche Stellen
verkehrswichtiger Straßen, unmittelbare Krankenhauszufahrten,
Steigungsstrecken des öffentlichen Personennahverkehrs und Ortsdurchfahrten
klassifizierter Straßen.
Die bonnorange AöR hatte aufgrund der besonderen Einsatzlage den 24-
Stunden-Dienst ausgerufen. Alle 22 Fahrzeuge waren im Einsatz, um vor dem
Pendelverkehr annehmbare Straßenverhältnisse zu schaffen.Seite 1 von 2
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Die Priorität-2-Straßen konnten ab Donnerstag, 18. Januar am Nachmittag in
Angriff genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Schnee dort durch
den anhaltenden Verkehr zu einer festen Eismasse geworden. Unter solchen
Umständen konnte das Räumschild der Räumfahrzeuge nicht mehr viel
ausrichten. Die Räumfahrzeuge konnten auf das Eis lediglich mit dem
Ausbringen von hinreichenden Salzmengen reagieren. Dies hatte zwar keinen
optischen Effekt, hatte aber eine Auswirkung auf die Befahrbarkeit der Straße.
Gerade in schmaleren Straßen mit parkenden Autos kamen die
Räumfahrzeuge oft nicht durch.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de