240176 · Mitteilungsvorlage
Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 240176
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240176 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß § 8 Absatz 5 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ist dem zuständigen Ministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres über die Ergebnisse der Beratungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu berichten. Vorab wird der Tätigkeitsbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bericht über die laufende Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege: Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege hat im vergangenen Jahr am 22. März 2023 und am 8. November 2023 getagt. Inhalte der Sitzungen waren: Sitzung 22. März 2023 Vorstellung Frau Kvint als Demenzfachberaterin für die Stadt Bonn Im März 2022 wurde die Demenzfachberatung für Bonner Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Bundesstadt Bonn in der Gerontopsychiatrischen Ambulanz der LVR-Klinik Bonn eingerichtet. Gefördert wird diese Stelle von der Stiftung Bonner Altenhilfe. Das zentrale Anliegen dieser Fachberatungsstelle ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer sorgenden An- gehörigen zu verbessern. Menschen mit Demenz sollen unterstützt werden und so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit führen.Seite 1 von 9 Seite 2 Bericht aus dem Arbeitskreis Demenz Seit 2004 sind im Rahmen des Arbeitskreises Demenz über die Bonner Alten- hilfe der Stadt Bonn verschiedene Akteur*innen zusammengeschlossen, die in unterschiedlichster Weise in die Behandlung und Versorgung kognitiv einge- schränkter Personen eingebunden sind. Durch die Aktivitäten des Arbeitskrei- ses Demenz soll die Versorgung von Menschen mit Demenz und deren pfle- genden Angehörigen in Bonn weiter verbessert werden. Aus diesem Kreis haben sich nochmals Netzwerkpartner*innen zusammenge- schlossen, um für den Arbeitskreis Demenz einen Antrag auf Netzwerkförde- rung durch die Pflegekassen zu stellen, wie es seit 2020 auf Grundlage des § 45 c Absatz 9 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) möglich ist. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde der jeweilige Höchstbetrag von 20.000 Euro jährlich bewilligt und - Corona-bedingt für teilweise über Umwidmungsanträge nachbe- willigte Ersatzprojekte - zielgerecht verausgabt. Aus diesen Mitteln wurden un- ter anderem folgende Projekte für ältere Bonner Bürgerinnen und Bürger um- gesetzt und finanziert: „Was es alles gibt“ - Bild-Informations-Karten zum Thema Demenz Die Karten informieren über bestehende (unterstützende) Angebote für Men- schen mit Demenz, deren Angehörige, vermeintlich Betroffene und Interessier- te. Dabei liegt der Fokus auf den regional gebotenen Möglichkeiten im Bonner Stadtgebiet. Es sind 20 Karten entwickelt worden, welche, neben einem Bild und einem Impuls auf der einen Seite, auf der Rückseite eine bereichsspezifi- sche Information inklusive Kontaktdaten für weitere Informationen beinhalten. Die Bilder samt Impuls bieten einen Anlass zum Gespräch oder zum Nachden- ken, bestärken Interaktionen und wecken Erinnerungen (Demenzprävention / Beschäftigung). „Tablet-basierte Kommunikation und kognitives Training“ Es wurden bisher 50 Tablets angeschafft, die mit Kommunikationssoftware (beispielsweise Skype, Zoom), Kognitionstrainingsprogrammen sowie Literatur zum Lesen und Vorlesen ausgestattet wurden; diese dienen der Verbesserung der kommunikativen Versorgungssituation von älteren, kognitiv eingeschränk- ten Menschen im Krankenhaus beziehungsweise in Pflegeeinrichtungen (Ver- meidung von Einsamkeit, Verhinderung eines Delirs, Vorbeugung einer Ver- schlechterung der Kognition). Die Tablets wurden unter anderem Krankenhäusern mit gerontologischer Abtei- lung, Seniorenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Tagespflege sowie der Seniorenbetreuung zur Verfügung gestellt. Aufbau des Projektes „Der Vorleser“ Ziel dieses Projektes ist es, professionelle Betreuungspersonen für kognitiv eingeschränkte Personen, die sich vorübergehend in fremder Umgebung auf- halten (beispielsweise im Krankenhaus), für kognitive Stimulation zur Verfü- gung zu stellen, um der Entwicklung eines Delirs vorzubeugen (circa 30 bis 60Seite 2 von 9 Seite 3 Minuten am Nachmittag; hier ist ein Rückgriff auf die angeschafften Tablets vorgesehen). „FARBEN IM KOPF“ - Filme des Kunstmuseums Es wurden sechs zielgruppenspezifische, circa fünfminütige Kurzfilme zu Gemälden der Rheinischen Expressionisten im Kunstmuseum Bonn produziert, die in der Folge auf die bereits im Rahmen der Förderung verteilten Tablets implementiert wurden. Erfahrene Kunstvermittle- rinnen aus dem FARBEN-IM-KOPF-Team vermitteln die Kunst in angemesse- ner Weise inhaltlich, sprachlich und haltungsbezogen. „Raus auf`s Land“ Hierbei handelt es sich um tier- und naturgestützte Angebote für Demenz- Betroffene und pflegende Angehörige als eine Kombination von Erholungs- und Kreativangeboten für pflegende Angehörige mit tiergestützten Aktivitäten für Demenz-Betroffene auf einem speziell hierauf ausgerichteten Bauernhof. Auch für das Jahr 2023 wurde dem Arbeitskreis Demenz nochmals der Förder- höchstbetrag bewilligt, erstmals in der neuen Höhe von 25.000 Euro. Hiermit sollen unter anderem die Projekte „Der Vorleser“ und „Tablet-basierte Kommu- nikation und kognitives Training“ weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus ist jedoch auch ein Theaterstück von und für Menschen mit demenzieller Verände- rung in Planung. All dies sind kleine Mosaiksteine im Gefüge der hiesigen Pflegelandschaft. Insgesamt ist es jedoch ein großer Erfolg, dass dem Arbeitskreis Demenz in den Jahren 2020 bis 2023 bisher insgesamt Mittel in Höhe von 85.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit demenziellen Veränderungen in Bonn und ihren Angehörigen bewilligt wurden. Bezuschussung zum stationären/ambulanten Mahlzeitendienst Der aus Stiftungsmitteln finanzierte Zuschuss für ältere Menschen ab Vollen- dung des 65. Lebensjahres bzw. für erwerbsgeminderte Menschen ab Vollen- dung des 60. Lebensjahres wurde zum 1. Januar 2023 von bisher 1,50 Euro auf nunmehr auf 2,50 Euro angehoben. Die Anbieter*innen wurden Ende des vergangenen Jahres mit einem Anschreiben der Leiterin des Amtes für Sozia- les und Wohnen entsprechend informiert. Thematik „Austausch zur angespannten Situation auf dem Pflegemarkt“ aus der Sitzung vom 27. Oktober 2021 In der Sitzung im Oktober 2021 wurde unter den akuten Belastungen der Flut- katastrophe nach einem Austausch im Gremium angedacht, ggf. eine von der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege losgelöste Runde zur Erarbeitung vonSeite 3 von 9 Seite 4 Lösungsvorschlägen zu initiieren. Zudem stand die Frage im Raum, wie sich bessere Erkenntnisse im Hinblick auf die häusliche Pflege und Versorgung in Bonn gewinnen lassen. Aufgrund personeller Vakanzen im Fachbereich Bonner Altenhilfe und außergewöhnlicher Belastungen wurde diesbezüglich eine Rückmeldung in der heutigen Sitzung zugesagt. Vor dem Hintergrund, dass die Problematiken „demografischer Wandel“, „Be- dürfnisse und Teilhabe der Älteren in Bonn“ und „Begegnung des Fachkräf- temangels“ aktuell bereits in unterschiedlichen Gremien und Plattformen the- matisiert und angegangen werden (beispielsweise im „Bündnis für Fachkräfte Bonn/Rhein-Sieg“, über die Stiftung Bonner Altenhilfe, aber auch in Einzelpro- jekten wie beispielsweise dem in der letzten Sitzung der Kommunalen Konfe- renz Alter und Pflege vorgestellten Lösungsansatz des Bonner Vereins), wird es nicht als sinnhaft angesehen, Doppelstrukturen aufzubauen. Stattdessen erscheint es derzeit zielführender, sich darauf zu konzentrieren, wo Vernetzung und Informationen fehlen. Da naturgemäß wenig übergreifende Informationen aus dem ambulanten Bereich vorliegen, wird der Fachbereich im ersten Schritt nunmehr auf die Vertreter*innen der Ambulanten Dienste in Bonn zugehen und einen Austausch initiieren. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan Es wird berichtet, dass die Weiterentwicklung des Teilhabeplans „Bonn Inklu- siv“ leider aufgrund der Ukraine-Krise und damit verbundener Personalengpäs- se verschoben werden musste und nun die Arbeitsgruppenphase im April 2023 beginnt. Die verschiedenen Arbeitsgruppen sind unterschiedlich besetzt; sie setzen sich unter anderem aus Vertreter*innen der freien Wohlfahrtspflege, Fachexperten und Bürger*innen zusammen. Die erste Sitzung soll am 26. April 2023 stattfinden. Die Arbeitsgruppenphase soll voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Vorstellung der Tagespflege „STB GmbH Senioren-Tages-Betreuung“ (Rochusstraße, Duisdorf) Frau Miller und Frau Ressel stellen die neue Tagespflege mittels einer Präsen- tation vor (siehe Anlage). Vorstellung von den durch den Bonner Verein für Pflege und Gesund- heitsberufe e. V. mit der Stadt Bonn initiierten Förderprojekten „Dransdorf Miteinander“ und „Lebenserfahren und Aktiv“ Herr Gabriel stellt die beiden Förderprojekte „Dransdorf Miteinander“ und „Le- benserfahren und Aktiv“ mittels einer Präsentation vor (siehe Anlage).Seite 4 von 9 Seite 5 Pflegeplanung Frau Steinhart und Frau Bauer stellen gemeinsam die aktuellen Entwicklun- gen im Bereich der Pflegeplanung vor: • die Stadt Bonn nimmt an einem neuen NRW-weiten Vernetzungsgre- mium (Qualitätszirkel der Pflegeplaner*innen) teil, unter anderem mit dem Ziel, Kennzahlen zu vergleichen; demnächst wird es dazu einen Austausch mit IT.NRW geben • die Digitalisierung der Jahreserhebung war bisher erfolgreich (Stichtag für die Erhebung war der 15. Dezember), lediglich einzelne Rückmel- dungen fehlen noch; die Auswertung der Rückläufe soll zeitnah begin- nen • die Pflegeplanung wird zukünftig u.a. auch das Eintreten der Progno- sen, die Kostenentwicklung für örtlichen Sozialhilfeträger sowie die Entwicklung der Lohnkosten beinhalten • die Pflegeplanung befindet sich im Austausch mit dem Haus der Bon- ner Altenhilfe zu den Themen Altenhilfe und Quartiersentwicklung: Es sollen zukünftig Nutzung von Tools wie Quartiersprofilen und An- gebotslisten zur Dokumentation der bestehenden Angebote und als Grundlage für Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Angebotes genutzt werden Sitzung 8. November 2023 Bericht aus der Altenhilfe „Markt der Möglichkeiten“ Es wird ein kurzer Rückblick auf den insgesamt 17. „Markt der Möglichkeiten“, der am Freitag, den 8. September, seit fünf Jahren erstmalig wieder auf dem Münsterplatz stattgefunden hat, gegeben. 34 Teilnehmende haben bei strahlendem Sonnenschein nach Eröffnung der Veranstaltung durch Oberbürgermeisterin Katja Dörner einen Tag lang wieder gemeinsam den Blick auf das Thema „Alter und Pflege in Bonn“ gelenkt. Von allen Seiten gab es zum Ende der Veranstaltung wie auch im Nachgang ausnahmslos ein wirklich tolles, positives Feedback. Es herrschte Einigkeit, dass der 17. „Markt der Möglichkeiten“ eine bei allen willkommene und sehr gute Veranstaltung gewesen ist – nicht, weil man (trotz insbesondere vormit- tags auch regem Zulauf Älterer) neue Kundschaft gewonnen hat, sondern weil es allen wichtig war, in der Öffentlichkeit geballt die professionelle unterstüt- zende und pflegerische Infrastruktur in Bonn darzustellen und man sich wieder vernetzen und persönliche Kontakte knüpfen konnte.Seite 5 von 9 Seite 6 Der Fachbereich plant, den „Markt der Möglichkeiten“ zukünftig wieder alle zwei Jahre durchzuführen und ihn erneut als feste Veranstaltungsgröße zu etablie- ren. Bereits an dieser Stelle seien alle Protagonisten im Kontext Alter und Pflege ermuntert, sich auf das beizeiten kommende Anschreiben zurückzumelden und teilzunehmen. „Solidarität“ Frau Oepen informiert darüber, dass seit September eine Neuauflage der städ- tischen Informationsbroschüre „Solidarität“ verfügbar ist. Die Broschüre liegt in allen Rathäusern sowie im Stadthaus aus, kann aber auch in der Fachstelle Alter und Pflege, Flemingstraße 2, 53123 Bonn, E-Mail: altenhilfe@bonn.de oder Telefon 0228 77 66 99 einzeln angefordert werden. Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde 2021 bis 2022 Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) wird gemäß dem Bericht von Frau Oepen dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit in seiner Sitzung am 22. November 2023 vorgestellt und nachfolgend auf www.bonn.de wieder veröffentlicht. Generell ist auch in diesem Berichtszeitraum 2021 bis 2022 festzuhalten, dass in der überwiegenden Anzahl der Bonner Wohn- und Betreuungsangebote eine gute Betreuungsqualität vorliegt. Insbesondere in Relation zur Anzahl der be- treuten Menschen ist die Zahl vorgefundener gravierender Mängel extrem ge- ring. Die Prüfungen durch die WTG-Behörde erfolgen zum einen im Rahmen gesetz- lich vorgesehener regelmäßiger Prüfungen, zum anderen aus Anlass konkreter Beschwerden. Hierbei entfielen im Berichtszeitraum 2021 bis 2022 circa 50 Prozent der Beschwerden auf den Bereich der pflegerischen Versorgung und der Betreuung; viele Beschwerdeführer beklagen zudem einen (empfundenen) Mangel an Personal, nur wenige Beschwerden beziehen sich auf die Bereiche Wohnqualität/Hygiene oder Gewalt. Tatsächlich haben sich in den Berichtsjahren 2021 bis 2022 77 beziehungswei- se 64 Prozent der Beschwerden als unbegründet herausgestellt. Als häufigster festgestellter Mangel bleibt wie in den Vorjahren der Umgang mit Expertenstandards, zum Beispiel zu den Themen Dekubitus, Sturz, Schmerz, Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung, zu benennen, deren Umsetzung sicherstellen soll, dass die Betreuung dem jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht. In diesem Kontext ist jedoch positiv anzumerken, dass es sich bei den Mängeln in der Regel nur um die fehlende vollständige Umsetzung handelt (beispielsweise fehlende Beratung der Betrof-Seite 6 von 9 Seite 7 fenen, fehlende Dokumentation), die grundsätzlichen fachlichen Vorgaben in der täglichen Praxis jedoch durchaus Beachtung finden. Hier ist sicherlich das Zusammenwirken der in Bonn relativ hohen Fluktuation von Personal (insbesondere bei häufigem Einsatz von Zeitarbeitskräften) wie auch die starke Belastung der Fachkräfte allgemein ursächlich dafür, dass die wiederkehrenden Beratungen der WTG-Behörde und die durchgeführten inter- nen Schulungen der Einrichtungen bisher nicht zum Abstellen der Fehler ge- führt haben. Im Bereich der Einrichtungen der Eingliederungshilfe stand vorrangig die päd- agogische Betreuung (beispielsweise unkonkrete Zielsetzungen in den Hilfe- plänen, wenig aussagekräftige Beschreibungen der täglichen Arbeit) im Fokus der Kritik. Auch die Thematik „Fachkräftemangel“ ist in den Jahren 2021 bis 2022 zuneh- mend spürbar gewesen. Alleine vier Einrichtungen haben sich vor diesem Hin- tergrund im Rahmen aufgetretener Mängel einen freiwilligen Belegungsstopp auferlegt, andere Einrichtungen begegnen dem Fachkräftemangel mit einer internen Stilllegung einzelner Pflegeplätze/Wohnbereiche, was ebenfalls zu einer Verknappung des Angebotes geführt hat bzw. fortlaufend führt. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan Frau Oepen berichtet, dass im Rahmen der Weiterentwicklung des Teilhabe- plans „Bonn Inklusiv“ die Arbeitsgruppenphase am 26. April 2023 mit dem Le- bensbereich Barrierefreiheit im weitesten Sinne startete. Im Anschluss daran haben die Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen Fami- lie, Bildung, Wohnen sowie Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben ihre Arbeit aufgenommen. Jeder Lebensbereich wird in bis zu vier Treffen beraten. Die Beratungen in den Arbeitsgruppen zu diesen Lebensbereichen sind abgeschlossen. Gestartet sind nun die Arbeitsgruppen zu den Lebensbereichen Gesundheit/ Pflege und Ar- beit. Diese werden voraussichtlich Mitte Dezember ihre Beratungen abge- schlossen haben. Erste Ergebnisse wurden am 27. September 2023 im Gremium Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan besprochen hinsichtlich der Frage, ob die- se inhaltlich Eingang in den künftigen, weiterentwickelten Teilhabeplan finden sollen. Weitere Resultate werden in der Gremiumssitzung am 7. November 2023 besprochen. Die nächsten Ergebnisse sind Tagesordnungspunkt in der folgenden Sitzung dieses Gremiums am 18. Januar 2024. Parallel dazu wird sich eine Arbeitsgruppe aus der Mitte des Projektbeirates zu übergeordneten Themen beraten, die in die anderen Lebensbereiche inhaltlich nicht eingebunden werden konnten. Die Öffentlichkeit wird in regelmäßigen Podcasts informiert. Der nächste Pod- cast ist zur Veröffentlichung Anfang Dezember 2023 vorgesehen. Der nächste Schritt im Prozess der Weiterentwicklung des Teilhabeplans sind Gespräche mit den künftig umsetzenden Stellen zu den Beratungsergebnissen des Projektbeirates verbunden mit der Erarbeitung der zeitlichen Erfordernisse sowie der erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung. Diese Gespräche be- ginnen nach Abschluss aller Arbeitsgruppen voraussichtlich im 1. Quartal 2024.Seite 7 von 9 Seite 8 Kurzbeitrag aus dem Bonner Netzwerk Flucht, Migration und Behinde- rung (Herr Fischell, Behinderten-Gemeinschaft Bonn) Herr Fischell berichtet aus dem Bonner Netzwerk Flucht, Migration und Behin- derung. Das Bonner Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung besteht aus haupt- amtlichen und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe, der Migrations-Sozialarbeit, der Migrant*Innen- Selbstorganisationen und der Selbsthilfe des Gesundheits- und Pflegesektors. Das Hauptziel des Netzwerks ist es, die Lebenssituation von Geflüchteten mit Behinderung zu verbessern und ihnen den Zugang zu Gesundheit, Pflege und Teilhabeleistung zu ermöglichen. Es findet beispielsweise in regelmäßigen Abständen ein Beratungscafè zum Thema „Alter und Behinderung“ statt; dabei wird vor Ort in drei Sprachen über- setzt. Die Informationsveranstaltung zum Thema Pflege hat bisher drei Mal stattge- funden (Pflegeorganisationen beraten die interessierten Bürgerinnen und Bür- ger vor Ort). Anfang 2024 ist eine ähnliche Veranstaltung geplant, dieses Mal zum Thema „Demenz“. Darüber hinaus bietet das Netzwerk beispielsweise Fallberatungen und Tele- fonberatungen an; außerdem werden Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops durchgeführt; ein YouTube-Kanal ist in Planung. Bericht aus dem Arbeitskreis der Einrichtungsleiter*innen (Herr Thelen, Evangelisches Seniorenzentrum Theresienau e.V.) Herr Thelen berichtet aus dem Arbeitskreis der Einrichtungsleiter und weist eindringlich auf die problematische Personalsituation in der Pflege hin. Bericht über die Pflegeplanung Erste Daten zur Fortschreibung des Pflegeberichts der Pflegeplanung („örtliche Planung“ nach § 9 Alten- und Pflegegesetz NRW) wurden von Frau Bauer, So- zialplanung im Amt für Soziales und Wohnen, vorgestellt. Sie hat im Sommer 2023 den Fachbereich Pflegeplanung von Andrea Steinhart übernommen, die auf Grund von Altersteilzeit ausgeschieden ist. Präsentiert wurden erste Daten zur Kapazität der Infrastruktur in der voll- und teilstationären Pflege in Bonn im Berichtsjahr 2022 (Entwicklung der Zahl der Einrichtungen und der Platzzahlen zwischen 2015 bis 2022). Die Daten befinden sich im Entwurfsmodus und sind noch nicht zur öffentlichen Verwendung gedacht.Seite 8 von 9 Seite 9 Frau Bauer erkundigte sich im Kreise der Anwesenden über Wünsche bei der Weiterentwicklung der Pflegeplanung. Angesprochen wurden von den Anwe- senden unter anderem: Daten zu ambulanter Pflege, Daten zu Unterstützungsleistungen im Alltag/ Nachbarschaftshilfe, Ver- gleiche von demographischen Daten (Bedarfslage) und Daten zur Infrastruktur mit anderen vergleichbaren Kommunen oder in Bezug zu den Durchschnitts- werten in Nordrhein-Westfalen. Weitere Inhalte werden derzeit ausgearbeitet, intern abgestimmt und in der nächsten Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt. Die Veröffentlichung der Pflegeplanung ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. Redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konfe- renz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn Das Gremium stimmt den Änderungen in der Geschäftsordnung der Kommu- nalen Konferenz Alter und Pflege gemäß der mit der Einladung zugegange- nen Synopse zu. Im Anschluss wird die neue Fassung der Geschäftsordnung den dort enthaltenen Vorgaben gemäß dem Ausschuss für Soziales, Migrati- on und Gesundheit zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de