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240175 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd hier: Vorstellung der Vorplanung und Variantenauswahl für den Haltepunkt stadteinwärts

Nummer
240175
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.05.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240175-01 AA CDU-Änderungsantrag: Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd hier: Vorstellung der Vorplanung und Variantenauswahl für den Haltepunkt stadteinwärts Antrag zur Vorlage 240175

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Beschlussvorlage
öffentlich
240175
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle
Oberkassel Süd
hier: Vorstellung der Vorplanung und
Variantenauswahl für den Haltepunkt stadteinwärts
Beratungsfolge
Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung zum barrierefreien Ausbau
der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd/Römlinghoven -Fahrtrichtung Bonn-
auf Grundlage der Variante 1 fortzuführen.
Begründung
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.05.2011 (Prioritätenprogramm für
die Fertigstellung der behinderten- und fahrgastfreundlichen Ausgestaltung der
Bonner Stadtbahn-Haltestellen, DS 1110651NV5) haben die Stadtwerke Bonn
ein Ingenieurbüro mit der Planung zum barrierefreien Ausbau des Haltepunktes
Oberkassel Süd/Römlinghoven beauftragt. Inzwischen ist die Vorplanung
(Leistungsphase 2) abgeschlossen.
Der bergseitige Haltepunkt grenzt unmittelbar an den Friedhof Oberkassel mit
diversen satzungsgeschützten Bäumen unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
Der Ausbau des Haltepunktes wird die angrenzenden Baumstandorte tangieren
und daher unweigerlich die Fällung mehrerer Bäume erfordern. In jedem Fall ist
ein Ersatz im Verhältnis 1:1 durch standort- und klimagerechte Baumarten
standortnah vorgesehen.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Baumbestand ist als Grundlage
für die weitere Planung die Festlegung einer Variante für den bergseitigen
Haltepunkt erforderlich.
Der vorhandene Bahnsteig ist mit 2,7 m Breite sehr schmal und entspricht nicht
den gültigen Vorschriften der Stadtbahnrichtlinie NRW (Mindestbreite 3,30 m).
Maßgebende Eckpunkte der Planung sind, neben einer breiteren Gestaltung
der Haltestellenfläche, die Bahnsteiganhebung (Hochbahnsteig) sowie der
barrierefreie Ausbau des Flachbahnsteiges, so dass Fahrgäste zukünftigSeite 1 von 10
Seite 2
sowohl die Stadtbahnen als auch die Straßenbahnen barrierefrei nutzen
können. Grundlage der Planung stellt dabei für die Stadtbahn die
Doppeltraktion (Bahnsteiglänge 60 m) und für die Straßenbahn die
Einfachtraktion (Bahnsteiglänge 30 m) dar.
Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten entwickelt, die nachfolgend
vorgestellt werden. Die Baumschonung steht dabei im Vordergrund.
Gleichermaßen sollen die hieraus resultierenden Auswirkungen auf den Betrieb
und die Verkehrssicherheit beleuchtet werden. Für besonders erhaltenswerten
Baumbestand wäre die Anordnung einer Wurzelbrücke denkbar. Durch eine
Wurzelbrücke wird der Wurzelbereich weitestgehend von Gründungsbauteilen
und Lasten freigehalten, da der Bahnsteig freitragend, wie eine Brücke
hergestellt, einen Großteil der Wurzeln überspannt.
Ab einer Spannweite von mehr als 2 m sind auch Wurzelbrücken gemäß DIN
1076 regelmäßig Brückenprüfungen zu unterziehen, sodass dauerhaft ein
erhöhter Unterhaltungsaufwand entstünde. Der Einsatz von Wurzelbrücken
sollte sich deshalb zum einen auf Bäume beschränken, die als besonders
erhaltenswert eingestuft werden, zum anderen auf jene Bäume, bei denen die
Maßnahme auch langfristig als zielführend bezüglich des Baumerhalts
angenommen werden kann.
Am südlichen Ende des Haltepunkts wird die Eiche (ID-Nr. 55991) als
besonders erhaltenswerter Baum eingestuft (siehe Anlage: „Bestandsplan
Baumaufmaß HP Oberkassel Süd“ und Gründatenliste). Nach baumfachlicher
Einschätzung ist der Einsatz einer Wurzelbrücke jedoch langfristig nicht
zwangsläufig zielführend. Als nachteilig wird grundsätzlich die dauerhafte
Abschattung des Stammansatzes angesehen. Des Weiteren leiten die
Widerlager der Wurzelbrücke lokal recht hohe Lasten in den Untergrund ein,
wodurch dort liegende Starkwurzeln verstärkt beeinträchtigt werden.
Mit den Varianten 2 und 3, die im Vergleich zur Variante 1 geringere
Haltestellenbreiten vorsehen, wurde die Anordnung von Wurzelbrücken
untersucht.
Variante 1:
Neben der Herstellung der Barrierefreiheit ist bei dieser Variante eine
nutzerfreundliche Breite von etwa 7,00m im überwiegenden Teil der
Bahnsteiglänge vorgesehen. Damit wird einem höheren Nutzerbedarf für die
Fahrtrichtung stadteinwärts Rechnung getragen und es entsteht für die
Nutzenden ein Mehrwert durch erhöhten Komfort während des Aufenthalts.
Darüber hinaus profitiert die Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von
Engstellen. Für eine Optimierung der sozialen Kontrolle und die Erhöhung des
subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühls ist eine durchgängige Sichtachse
vom Bahnübergang in Richtung des abseitigen Bahnsteigendes zwingend
erforderlich. Im Ergebnis stellt Variante 1 eine erhebliche, verkehrliche wie auch
betriebliche Aufwertung des Haltepunktes dar. Für die im Zuge der
Mobilitätswende steigende Nutzendenzahl des ÖPNV schafft diese Variante im
Vergleich zu Variante 2 und 3 attraktivere Voraussetzungen. Die Haltestelle
Oberkassel Süd/Römlinghoven ist mit rd. 2.000 täglichen Fahrgästen die
meistfrequentierte Haltestelle in Oberkassel.
Der Haltepunkt wird um 27,00m verlängert. Die Rampenverbindung zwischen
Flachbahnsteig und Hochbahnsteig wird seitlich angeordnet. Die
Haltepunktausstattung wird in diesem Zusammenhang komplett erneuert.
Bei Realisierung der Variante 1 müssten 11 satzungsgeschützte Bäume gefälltSeite 2 von 10
Seite 3
werden.
Variante 2:
Bei dieser Variante ist eine Haltestellenbreite überwiegend von 3,70m bis
3,80m vorgesehen. Variante 2 liegt damit noch in dem von den Regelwerken
vorgegebenen Rahmen. Der Betrieb (Zu- und Abfluss der Haltestelle) ließe sich
durch eine breitere Gestaltung jedoch erheblich aufwerten.
Um dem Entwurfsgedanken eines schlanken Bahnsteiges weiter zu folgen sind
in Variante 2 die Rampe von Flach- zu Hochbahnsteig in der Flucht der beiden
Bahnsteige angeordnet. Die Bahnsteiganlage wird dadurch insgesamt länger.
Auf eine Treppe zwischen Hoch- und Flachbahnsteig wird verzichtet. Wie dem
Plan zur Variante 2 (und auch zur Variante 3) zu entnehmen ist, lässt sich
jedoch für eine signifikante Schonung des Baumbestandes die
Haltestelleneinfassung nicht in ausreichendem Maße aus dem Wurzelbereich
der Bäume verschieben. Auch mit abgerückter Haltestellenrückseite ist beim
Großteil der Bäume noch von einer starken Schädigung der Wurzeln durch die
Haltestelleneinfassung auszugehen. Trotz der geringeren Breite profitieren im
Vergleich zur Variante 1 somit nur vier Bäume (einschließlich einer als
besonders erhaltenswert eingestuften Eiche) von der Reduzierung der
Haltestellenbreite. Langfristig ist aber auch der Erhalt der Eiche aufgrund der
oben genannten Abschattung im Stammansatz nicht sichergestellt. Hingegen
wird durch die Streckung der Haltestelle ein zusätzlicher Baum am südlichen
Bahnsteigende der Haltestelle betroffen sein, der bei Variante 1 nicht betroffen
ist.
Bei Realisierung der Variante 2 müssten somit 8 satzungsgeschützte Bäume
gefällt werden. Ein langfristiger Erhalt der satzungsgeschützten Eiche ist nicht
sichergestellt.
Variante 3:
Mit dieser Variante wird überprüft, wie viele Bäume aus dem
Lasteinflussbereich des südlichen Bahnsteigendes herausgehalten werden
können. Sie sieht hierzu ein Verkürzen und Verschieben des Bahnsteiges in
Richtung Schrankenanlage vor. Vorschriftsgemäß lässt sich die Haltestelle auf
bis zu 1,0 m an die Signalanlage heranschieben. Das Signal selbst kann 1,5 m
in Richtung Schrankenanlage verschoben werden. Für eine möglichst
kompakte Bahnsteigausführung wird die Rampe zwischen Flach- und
Hochbahnsteig seitlich des Hochbahnsteiges angeordnet, auf eine
Treppenanlage wird verzichtet.
Von der Einkürzung und Verschiebung der Bahnsteiganlage profitieren im
Vergleich zur Variante 1 drei Bäume (einschließlich einer als besonders
erhaltenswert eingestuften Eiche). Jedoch läge das Wurzelbrückenwiderlager
am südlichen Ende des Bahnsteigs sehr nah am Stamm der erhaltenswerten
Eiche und würde damit den Nutzen der Wurzelbrücke und damit den
langfristigen Erhalt der Eiche stark in Frage stellen.
Mit dieser Variante wird die Mindestbreite laut Stadtbahnrichtlinie auf dem
überwiegenden Teil der Bahnsteiglänge unterschritten. Die
Genehmigungsfähigkeit wäre deshalb in Frage zu stellen. Die Planung dieser
Variante zeigt, dass auch mit dieser sehr schmalen Gestaltung des Bahnsteigs
eine signifikante Schonung des Baumbestands nicht möglich ist.
Im Ergebnis müssten bei Realisierung der Variante 3 ebenfalls 8
satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ein langfristiger Erhalt derSeite 3 von 10
Seite 4
satzungsgeschützten Eiche ist nicht sichergestellt.
Zusammenfassung der Varianten:
Variante 1: (Vorzugsvariante)
Herstellung des Haltepunktes in einer mit Blick auf die Verkehrssicherheit und
den Betrieb optimierten Geometrie. Für die Realisierung sind drei Bäume mehr
als in den Varianten 2 und 3 zu roden. Zur Optimierung der Verkehrssicherheit
und sozialen Kontrolle ist die breitere Bahnsteiggestaltung zwingend
erforderlich.
Zu rodende Bäume: 11
Variante 2:
Reduzierung der Bahnsteigbreite durch Streckung des Haltepunktes.
Wesentlich hierbei ist die Anordnung der Bahnsteige und Rampen in einer
gemeinsamen Flucht. Im Bereich der Eiche ist eine Wurzelbrücke vorgesehen.
Dennoch ist langfristig der Erhalt der Eiche nicht gesichert.
Zu rodende Bäume: 8
Variante 3:
Reduzierung der Bahnsteiglänge durch Stauchung und Verschieben des
Haltepunktes in Richtung Bahnübergang sowie Anordnung der Rampe in
seitlich versetzter Lage. Im Bereich der Eiche ist eine Wurzelbrücke
vorgesehen, deren Lasteinleitung im Wurzelbereich eine Schädigung des
Baumes erwarten lässt. Aufgrund der schmalen Bahnsteigbreite gilt Variante 3
als nicht genehmigungsfähig.
Zu rodende Bäume: 8
Finanzielle Gegenüberstellung der Varianten:
Variante 1 (Vorzugs-
variante)
Variante 2 (getreckte
HSt.)
Variante 3 (gestauchte
HSt.)
ca. 1.250.000 € netto ca. 1.290.000 € netto
+ jährliche Folgekosten aus
Brückenprüfung
ca. 1.250.000 € netto
+ jährliche Folgekosten aus
Brückenprüfung
Schlussfolgerung:
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein barrierefreier, nach heutigen
Richtlinien ausgeführter Ausbau der Haltestelle immer die Rodung eines
Großteils des Baumbestandes auf der Grundstücksgrenze zum Friedhof zur
Folge hat. Der Erhalt der Eiche ist auch bei Anordnung einer Wurzelbrücke
langfristig nicht gesichert. Zur Kompensierung der gerodeten Bäume werden
standort- und klimagerechte Ausgleichspflanzungen im Verhältnis 1:1
durchgeführt. Die Verwaltung spricht sich nach ganzheitlicher Betrachtung für
die Variante 1 als Vorzugsvariante aus.
Der Baumbestand ist kaum stärker betroffen als in den alternativ betrachteten
Varianten 2 und 3. Klimagerechte Ausgleichspflanzungen stellen einen
nachhaltigen Nutzen für die Umwelt dar. Für die Nutzenden des ÖPNV stellt
Variante 1 die attraktivste Variante dar. Die Realisierung schattenspendender
Maßnahmen, bspw. durch entsprechende Haltestellendächer, wird im weiteren
Planungsverlauf geprüft.Seite 4 von 10
Seite 5
Die Verkehrssicherheit und die Genehmigungsfähigkeit sind gesichert. Die
Genehmigungsfähigkeit von Variante 3 ist nicht gesichert.
Variante 1 stellt aufgrund der geringeren Herstellungskosten in Kombination mit
ausbleibenden Folgekosten die geringste Belastung für den städtischen
Haushalt dar.
Die Beauftragungen erfolgen durch die SWB (Spitzenfinanzierung). Mittel zur
weiteren Planung sind im Haushalt berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
1.12.06 Stadtbahnbau
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 5660012069300
/ 78.1500
Jährlich
600.000€
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 HP Oberkassel Süd Bestandsplan Bäume (öffentlich)
2 HP Oberkassel Süd Gründatenliste (öffentlich)
3 Plan Variante 1 (öffentlich)
4 Plan Variante 2 (öffentlich)
5 Plan Variante 3 (öffentlich)Seite 5 von 10
Langemarckstraße
Weg
KM-510.4
Hochbahnsteig
L=60m SO +92
Flachbahnsteig
L=30m SO +22
Flachbahnsteig
L=30m SO +22
Hochbahnsteig
L=60m SO +92
58,999 59,000 59,000 59,000 59,000 59,000 59,001 58,999
59,036
59,040
59,041
59,046
59,001
58,968
59,007
58,936
58,74
58,97
59,13
58,93
58,85
58,99
59,02
59,01
59,00
58,88
59,00
58,99
58,75
58,69
58,73
58,66
58,63
58,59
58,77
58,65
ID 56101
St. U.=1,04
Kr.ø =5,0
ID 55959
St. U.=1,17
Kr.ø =5,0
ID 55962
St. U.=1,53
Kr.ø =12,0
ID 55970
St. U.=1,66
Kr.ø =12,0
ID 55971
St. U.=1,51
Kr.ø =7,0
ID 55972
St. U.=2,29
Kr.ø =14,0
ID 55973
St. U.=1,63
Kr.ø =9,0
ID 55981
St. U.=1,41
Kr.ø =13,0
ID 55979
St. U.=1,42
Kr.ø =9,0
ID 55980
St. U.=1,51
Kr.ø =8,0
ID 55984
St. U.=1,63
Kr.ø =12,0ID 55991
St. U.=2,54
Kr.ø =18,0
ID 55992
St. U.=1,91
Kr.ø =12,0
ID 55995
St. U.=2,51
Kr.ø =9,0
2-stämmigSeite 6 von 10
Blatt-Nr.: 1 (1)
Az.: 62-230079
Lageplan zum Baugesuch-Nr.: 8220-44 am 24.05.2023 + 30.01.2024 durch Amt 67, Herrn Schröter und Herrn Dung
HP Oberkassel Süd
Lage: Oberkassel
Straße: Langemarckstraße Baumdaten Vitalität / Zustand Bemerkungen
(fachtechnisch)
Gemarkung: Oberkassel
Flur: 16 Flurstücke: 4,248
Baum-Nr.
Baum-ID
Privat
StU. cm
Höhe m
BS
ND
Allgemein 1 - 6
erhaltenswert
nicht erhaltenswert
Variante 1
Variante 2
Variante 3
55959 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 117 5 16 x 4 x schlanke Krone, Trockenheitsschäden der letzten Jahre
55962 Fagus sylvatica Rot-Buche x 153 12 22 x 2 x x x
55970 Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche x 166 12 19 x 5 x Eschentriebsterben, nur noch zu ca. 35% belaubt x x x
55971 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 151 7 21 x 4 x x
55972 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn x 229 14 21 x 4 x x x x
55973 Acer campestre Feld-Ahorn x 163 9 19 x 3 x x x x
55979 Acer campestre Feld-Ahorn x 142 9 18 x 3 x x x
55980 Acer campestre Feld-Ahorn x 151 8 16 x 4 x einseitig entwickelte Krone x x
55981 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 141 13 20 x 3 x Diplodia-Triebsterben bei Kiefern x x x
55984 Juglans regia Wal- oder Welschnuss x 163 12 16 x 4 x schlanke Krone, Trockenheitsschäden der letzten Jahre x x x
55991 Quercus cerris Zerr-Eiche x 254 18 26 x 3 x seltene erhaltenswerte Baumart x
55992 Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche x 191 12 20 x 4 x unter dem Kronendruck der Eiche nicht artgerecht entwickelt x x x
55995 Acer campestre Feld-Ahorn x 251 9 18 x 3 x 2-stämmig x
56101 Pseudotsuga menziesii Douglasie x 104 5 14 x 4 x einseitig entwickelte Krone
11 8 8
Baumart(wissenschatlich
er Name)
Baumart(deutsche
Bezeichnung)
Ergänzung Amt 66
Baumrodungen
je Variante
Anzahl betroffener
Bäume
Gründatenliste
Kronendurchmesserm
StadtSeite 7 von 10
Seite 8 von 10
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Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de