240175 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd hier: Vorstellung der Vorplanung und Variantenauswahl für den Haltepunkt stadteinwärts
Kerndaten
- Nummer
- 240175
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.05.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240175 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd hier: Vorstellung der Vorplanung und Variantenauswahl für den Haltepunkt stadteinwärts Beratungsfolge Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Oberkassel Süd/Römlinghoven -Fahrtrichtung Bonn- auf Grundlage der Variante 1 fortzuführen. Begründung Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.05.2011 (Prioritätenprogramm für die Fertigstellung der behinderten- und fahrgastfreundlichen Ausgestaltung der Bonner Stadtbahn-Haltestellen, DS 1110651NV5) haben die Stadtwerke Bonn ein Ingenieurbüro mit der Planung zum barrierefreien Ausbau des Haltepunktes Oberkassel Süd/Römlinghoven beauftragt. Inzwischen ist die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen. Der bergseitige Haltepunkt grenzt unmittelbar an den Friedhof Oberkassel mit diversen satzungsgeschützten Bäumen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Der Ausbau des Haltepunktes wird die angrenzenden Baumstandorte tangieren und daher unweigerlich die Fällung mehrerer Bäume erfordern. In jedem Fall ist ein Ersatz im Verhältnis 1:1 durch standort- und klimagerechte Baumarten standortnah vorgesehen. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Baumbestand ist als Grundlage für die weitere Planung die Festlegung einer Variante für den bergseitigen Haltepunkt erforderlich. Der vorhandene Bahnsteig ist mit 2,7 m Breite sehr schmal und entspricht nicht den gültigen Vorschriften der Stadtbahnrichtlinie NRW (Mindestbreite 3,30 m). Maßgebende Eckpunkte der Planung sind, neben einer breiteren Gestaltung der Haltestellenfläche, die Bahnsteiganhebung (Hochbahnsteig) sowie der barrierefreie Ausbau des Flachbahnsteiges, so dass Fahrgäste zukünftigSeite 1 von 10 Seite 2 sowohl die Stadtbahnen als auch die Straßenbahnen barrierefrei nutzen können. Grundlage der Planung stellt dabei für die Stadtbahn die Doppeltraktion (Bahnsteiglänge 60 m) und für die Straßenbahn die Einfachtraktion (Bahnsteiglänge 30 m) dar. Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten entwickelt, die nachfolgend vorgestellt werden. Die Baumschonung steht dabei im Vordergrund. Gleichermaßen sollen die hieraus resultierenden Auswirkungen auf den Betrieb und die Verkehrssicherheit beleuchtet werden. Für besonders erhaltenswerten Baumbestand wäre die Anordnung einer Wurzelbrücke denkbar. Durch eine Wurzelbrücke wird der Wurzelbereich weitestgehend von Gründungsbauteilen und Lasten freigehalten, da der Bahnsteig freitragend, wie eine Brücke hergestellt, einen Großteil der Wurzeln überspannt. Ab einer Spannweite von mehr als 2 m sind auch Wurzelbrücken gemäß DIN 1076 regelmäßig Brückenprüfungen zu unterziehen, sodass dauerhaft ein erhöhter Unterhaltungsaufwand entstünde. Der Einsatz von Wurzelbrücken sollte sich deshalb zum einen auf Bäume beschränken, die als besonders erhaltenswert eingestuft werden, zum anderen auf jene Bäume, bei denen die Maßnahme auch langfristig als zielführend bezüglich des Baumerhalts angenommen werden kann. Am südlichen Ende des Haltepunkts wird die Eiche (ID-Nr. 55991) als besonders erhaltenswerter Baum eingestuft (siehe Anlage: „Bestandsplan Baumaufmaß HP Oberkassel Süd“ und Gründatenliste). Nach baumfachlicher Einschätzung ist der Einsatz einer Wurzelbrücke jedoch langfristig nicht zwangsläufig zielführend. Als nachteilig wird grundsätzlich die dauerhafte Abschattung des Stammansatzes angesehen. Des Weiteren leiten die Widerlager der Wurzelbrücke lokal recht hohe Lasten in den Untergrund ein, wodurch dort liegende Starkwurzeln verstärkt beeinträchtigt werden. Mit den Varianten 2 und 3, die im Vergleich zur Variante 1 geringere Haltestellenbreiten vorsehen, wurde die Anordnung von Wurzelbrücken untersucht. Variante 1: Neben der Herstellung der Barrierefreiheit ist bei dieser Variante eine nutzerfreundliche Breite von etwa 7,00m im überwiegenden Teil der Bahnsteiglänge vorgesehen. Damit wird einem höheren Nutzerbedarf für die Fahrtrichtung stadteinwärts Rechnung getragen und es entsteht für die Nutzenden ein Mehrwert durch erhöhten Komfort während des Aufenthalts. Darüber hinaus profitiert die Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von Engstellen. Für eine Optimierung der sozialen Kontrolle und die Erhöhung des subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühls ist eine durchgängige Sichtachse vom Bahnübergang in Richtung des abseitigen Bahnsteigendes zwingend erforderlich. Im Ergebnis stellt Variante 1 eine erhebliche, verkehrliche wie auch betriebliche Aufwertung des Haltepunktes dar. Für die im Zuge der Mobilitätswende steigende Nutzendenzahl des ÖPNV schafft diese Variante im Vergleich zu Variante 2 und 3 attraktivere Voraussetzungen. Die Haltestelle Oberkassel Süd/Römlinghoven ist mit rd. 2.000 täglichen Fahrgästen die meistfrequentierte Haltestelle in Oberkassel. Der Haltepunkt wird um 27,00m verlängert. Die Rampenverbindung zwischen Flachbahnsteig und Hochbahnsteig wird seitlich angeordnet. Die Haltepunktausstattung wird in diesem Zusammenhang komplett erneuert. Bei Realisierung der Variante 1 müssten 11 satzungsgeschützte Bäume gefälltSeite 2 von 10 Seite 3 werden. Variante 2: Bei dieser Variante ist eine Haltestellenbreite überwiegend von 3,70m bis 3,80m vorgesehen. Variante 2 liegt damit noch in dem von den Regelwerken vorgegebenen Rahmen. Der Betrieb (Zu- und Abfluss der Haltestelle) ließe sich durch eine breitere Gestaltung jedoch erheblich aufwerten. Um dem Entwurfsgedanken eines schlanken Bahnsteiges weiter zu folgen sind in Variante 2 die Rampe von Flach- zu Hochbahnsteig in der Flucht der beiden Bahnsteige angeordnet. Die Bahnsteiganlage wird dadurch insgesamt länger. Auf eine Treppe zwischen Hoch- und Flachbahnsteig wird verzichtet. Wie dem Plan zur Variante 2 (und auch zur Variante 3) zu entnehmen ist, lässt sich jedoch für eine signifikante Schonung des Baumbestandes die Haltestelleneinfassung nicht in ausreichendem Maße aus dem Wurzelbereich der Bäume verschieben. Auch mit abgerückter Haltestellenrückseite ist beim Großteil der Bäume noch von einer starken Schädigung der Wurzeln durch die Haltestelleneinfassung auszugehen. Trotz der geringeren Breite profitieren im Vergleich zur Variante 1 somit nur vier Bäume (einschließlich einer als besonders erhaltenswert eingestuften Eiche) von der Reduzierung der Haltestellenbreite. Langfristig ist aber auch der Erhalt der Eiche aufgrund der oben genannten Abschattung im Stammansatz nicht sichergestellt. Hingegen wird durch die Streckung der Haltestelle ein zusätzlicher Baum am südlichen Bahnsteigende der Haltestelle betroffen sein, der bei Variante 1 nicht betroffen ist. Bei Realisierung der Variante 2 müssten somit 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ein langfristiger Erhalt der satzungsgeschützten Eiche ist nicht sichergestellt. Variante 3: Mit dieser Variante wird überprüft, wie viele Bäume aus dem Lasteinflussbereich des südlichen Bahnsteigendes herausgehalten werden können. Sie sieht hierzu ein Verkürzen und Verschieben des Bahnsteiges in Richtung Schrankenanlage vor. Vorschriftsgemäß lässt sich die Haltestelle auf bis zu 1,0 m an die Signalanlage heranschieben. Das Signal selbst kann 1,5 m in Richtung Schrankenanlage verschoben werden. Für eine möglichst kompakte Bahnsteigausführung wird die Rampe zwischen Flach- und Hochbahnsteig seitlich des Hochbahnsteiges angeordnet, auf eine Treppenanlage wird verzichtet. Von der Einkürzung und Verschiebung der Bahnsteiganlage profitieren im Vergleich zur Variante 1 drei Bäume (einschließlich einer als besonders erhaltenswert eingestuften Eiche). Jedoch läge das Wurzelbrückenwiderlager am südlichen Ende des Bahnsteigs sehr nah am Stamm der erhaltenswerten Eiche und würde damit den Nutzen der Wurzelbrücke und damit den langfristigen Erhalt der Eiche stark in Frage stellen. Mit dieser Variante wird die Mindestbreite laut Stadtbahnrichtlinie auf dem überwiegenden Teil der Bahnsteiglänge unterschritten. Die Genehmigungsfähigkeit wäre deshalb in Frage zu stellen. Die Planung dieser Variante zeigt, dass auch mit dieser sehr schmalen Gestaltung des Bahnsteigs eine signifikante Schonung des Baumbestands nicht möglich ist. Im Ergebnis müssten bei Realisierung der Variante 3 ebenfalls 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ein langfristiger Erhalt derSeite 3 von 10 Seite 4 satzungsgeschützten Eiche ist nicht sichergestellt. Zusammenfassung der Varianten: Variante 1: (Vorzugsvariante) Herstellung des Haltepunktes in einer mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Betrieb optimierten Geometrie. Für die Realisierung sind drei Bäume mehr als in den Varianten 2 und 3 zu roden. Zur Optimierung der Verkehrssicherheit und sozialen Kontrolle ist die breitere Bahnsteiggestaltung zwingend erforderlich. Zu rodende Bäume: 11 Variante 2: Reduzierung der Bahnsteigbreite durch Streckung des Haltepunktes. Wesentlich hierbei ist die Anordnung der Bahnsteige und Rampen in einer gemeinsamen Flucht. Im Bereich der Eiche ist eine Wurzelbrücke vorgesehen. Dennoch ist langfristig der Erhalt der Eiche nicht gesichert. Zu rodende Bäume: 8 Variante 3: Reduzierung der Bahnsteiglänge durch Stauchung und Verschieben des Haltepunktes in Richtung Bahnübergang sowie Anordnung der Rampe in seitlich versetzter Lage. Im Bereich der Eiche ist eine Wurzelbrücke vorgesehen, deren Lasteinleitung im Wurzelbereich eine Schädigung des Baumes erwarten lässt. Aufgrund der schmalen Bahnsteigbreite gilt Variante 3 als nicht genehmigungsfähig. Zu rodende Bäume: 8 Finanzielle Gegenüberstellung der Varianten: Variante 1 (Vorzugs- variante) Variante 2 (getreckte HSt.) Variante 3 (gestauchte HSt.) ca. 1.250.000 € netto ca. 1.290.000 € netto + jährliche Folgekosten aus Brückenprüfung ca. 1.250.000 € netto + jährliche Folgekosten aus Brückenprüfung Schlussfolgerung: Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein barrierefreier, nach heutigen Richtlinien ausgeführter Ausbau der Haltestelle immer die Rodung eines Großteils des Baumbestandes auf der Grundstücksgrenze zum Friedhof zur Folge hat. Der Erhalt der Eiche ist auch bei Anordnung einer Wurzelbrücke langfristig nicht gesichert. Zur Kompensierung der gerodeten Bäume werden standort- und klimagerechte Ausgleichspflanzungen im Verhältnis 1:1 durchgeführt. Die Verwaltung spricht sich nach ganzheitlicher Betrachtung für die Variante 1 als Vorzugsvariante aus. Der Baumbestand ist kaum stärker betroffen als in den alternativ betrachteten Varianten 2 und 3. Klimagerechte Ausgleichspflanzungen stellen einen nachhaltigen Nutzen für die Umwelt dar. Für die Nutzenden des ÖPNV stellt Variante 1 die attraktivste Variante dar. Die Realisierung schattenspendender Maßnahmen, bspw. durch entsprechende Haltestellendächer, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft.Seite 4 von 10 Seite 5 Die Verkehrssicherheit und die Genehmigungsfähigkeit sind gesichert. Die Genehmigungsfähigkeit von Variante 3 ist nicht gesichert. Variante 1 stellt aufgrund der geringeren Herstellungskosten in Kombination mit ausbleibenden Folgekosten die geringste Belastung für den städtischen Haushalt dar. Die Beauftragungen erfolgen durch die SWB (Spitzenfinanzierung). Mittel zur weiteren Planung sind im Haushalt berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.06 Stadtbahnbau Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 5660012069300 / 78.1500 Jährlich 600.000€ Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 HP Oberkassel Süd Bestandsplan Bäume (öffentlich) 2 HP Oberkassel Süd Gründatenliste (öffentlich) 3 Plan Variante 1 (öffentlich) 4 Plan Variante 2 (öffentlich) 5 Plan Variante 3 (öffentlich)Seite 5 von 10 Langemarckstraße Weg KM-510.4 Hochbahnsteig L=60m SO +92 Flachbahnsteig L=30m SO +22 Flachbahnsteig L=30m SO +22 Hochbahnsteig L=60m SO +92 58,999 59,000 59,000 59,000 59,000 59,000 59,001 58,999 59,036 59,040 59,041 59,046 59,001 58,968 59,007 58,936 58,74 58,97 59,13 58,93 58,85 58,99 59,02 59,01 59,00 58,88 59,00 58,99 58,75 58,69 58,73 58,66 58,63 58,59 58,77 58,65 ID 56101 St. U.=1,04 Kr.ø =5,0 ID 55959 St. U.=1,17 Kr.ø =5,0 ID 55962 St. U.=1,53 Kr.ø =12,0 ID 55970 St. U.=1,66 Kr.ø =12,0 ID 55971 St. U.=1,51 Kr.ø =7,0 ID 55972 St. U.=2,29 Kr.ø =14,0 ID 55973 St. U.=1,63 Kr.ø =9,0 ID 55981 St. U.=1,41 Kr.ø =13,0 ID 55979 St. U.=1,42 Kr.ø =9,0 ID 55980 St. U.=1,51 Kr.ø =8,0 ID 55984 St. U.=1,63 Kr.ø =12,0ID 55991 St. U.=2,54 Kr.ø =18,0 ID 55992 St. U.=1,91 Kr.ø =12,0 ID 55995 St. U.=2,51 Kr.ø =9,0 2-stämmigSeite 6 von 10 Blatt-Nr.: 1 (1) Az.: 62-230079 Lageplan zum Baugesuch-Nr.: 8220-44 am 24.05.2023 + 30.01.2024 durch Amt 67, Herrn Schröter und Herrn Dung HP Oberkassel Süd Lage: Oberkassel Straße: Langemarckstraße Baumdaten Vitalität / Zustand Bemerkungen (fachtechnisch) Gemarkung: Oberkassel Flur: 16 Flurstücke: 4,248 Baum-Nr. Baum-ID Privat StU. cm Höhe m BS ND Allgemein 1 - 6 erhaltenswert nicht erhaltenswert Variante 1 Variante 2 Variante 3 55959 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 117 5 16 x 4 x schlanke Krone, Trockenheitsschäden der letzten Jahre 55962 Fagus sylvatica Rot-Buche x 153 12 22 x 2 x x x 55970 Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche x 166 12 19 x 5 x Eschentriebsterben, nur noch zu ca. 35% belaubt x x x 55971 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 151 7 21 x 4 x x 55972 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn x 229 14 21 x 4 x x x x 55973 Acer campestre Feld-Ahorn x 163 9 19 x 3 x x x x 55979 Acer campestre Feld-Ahorn x 142 9 18 x 3 x x x 55980 Acer campestre Feld-Ahorn x 151 8 16 x 4 x einseitig entwickelte Krone x x 55981 Pinus nigra Schwarz- Kiefer x 141 13 20 x 3 x Diplodia-Triebsterben bei Kiefern x x x 55984 Juglans regia Wal- oder Welschnuss x 163 12 16 x 4 x schlanke Krone, Trockenheitsschäden der letzten Jahre x x x 55991 Quercus cerris Zerr-Eiche x 254 18 26 x 3 x seltene erhaltenswerte Baumart x 55992 Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche x 191 12 20 x 4 x unter dem Kronendruck der Eiche nicht artgerecht entwickelt x x x 55995 Acer campestre Feld-Ahorn x 251 9 18 x 3 x 2-stämmig x 56101 Pseudotsuga menziesii Douglasie x 104 5 14 x 4 x einseitig entwickelte Krone 11 8 8 Baumart(wissenschatlich er Name) Baumart(deutsche Bezeichnung) Ergänzung Amt 66 Baumrodungen je Variante Anzahl betroffener Bäume Gründatenliste Kronendurchmesserm StadtSeite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de