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240167 · Beschlussvorlage

Anerkennung der stadtgrenzenlos gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Nummer
240167
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240167
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung der stadtgrenzenlos gGmbH als
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die stadtgrenzenlos gGmbH werden als Träger der freien Jugendhilfe nach §
75 SGB VIII anerkannt.
Begründung
Die stadtgrenzenlos gGmbH wurde 2014 gegründet und ist seit 2015 auf dem
Gebiet der Jugendhilfe tätig. Sie ist eingebunden in der Julius Axenfeld Stiftung.
Die Gesellschaft ist dem als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege aner-
kannten Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland beigetre-
ten und hat sich dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland angeschlossen.
Die stadtgrenzenlos gGmbh steht nach ihren Angaben für die Chancen, Mög-
lichkeiten und Risiken, die sich aus der Nutzung digitaler Technologien für die
Kinder- und Jugendhilfe ergeben. Konkreter Anlass der Gründung war die
Flüchtlingskrise, die sich bereits zu Beginn des Jahres 2014 abzeichnete. Für
die außerordentlich große Anzahl unbegleiteter geflüchteter junger Menschen,
die von der Ev. Jugendhilfe Godesheim im Auftrag der Bundesstadt Bonn in
Obhut genommen wurden, hat der Träger mit Hilfe moderner Techniken ver-
schiedene Projekte wie z.B. die Gestaltung von Erklärvideos in mehreren Spra-
chen ins Leben gerufen.
Die stadtgrenzenlos gGmbH hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
Aus dem Gesellschaftervertrag der Stadtgrenzenlos gGmbH geht die Förde-
rung der Erziehung sowie der Jugendarbeit ausdrücklich hervor. Auch in der
praktischen Arbeit kann die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe deutlich
wahrgenommen werden.
Hierbei handelt es sich einerseits um Angebote für Kinder und Jugendliche di-
rekt. Ergänzend dazu auch um flankierende Fortbildungs- und Multiplikatorin-
nenveranstaltungen für Fachkräfte.
Die Tätigkeit von Stadtgrenzenlos kommt nicht ausschließlich einem geschlos-
senen Kreis von Mitgliedern zugute.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Träger lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen
erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag (quantitativ wie qualitativ)
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist.
Der Träger lässt eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und
anderen Formen der Zusammenarbeit erwarten. So erfolgte in der Vergangen-
heit mit den Vertretern von Stadtgrenzenlos ein regelmäßiger Austausch.
Stadtgrenzenlos ist im Bereich der erzieherischen Jugendhilfe ausreichend
stark vernetzt: enge Kooperation mit der Ev. Jugendhilfe Godesheim und der
Gemeinnützigen Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie (KFJ); weiterhin
besteht eine Zusammenarbeit mit dem „Bonner Institut für Migrationsfor-
schung“, der „Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW“ sowie dem „Ev. Bun-
desverband für Erziehung“.
Der Träger erfüllt die Aufgaben der Jugendhilfe i. S. eines umfassenden Erzie-
hungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und
Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen.
In den Jahren 2022 und 2023 hat stadtgrenzenlos gGmbH nachstehend aufge-
führten Projekte, Workshops und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.
Hierbei handelt es sich teilweise um bereits in den Vorjahren entwickelte Pro-
jektreihen, die kontinuierlich mit unterschiedlichen Zielgruppen weitergeführt
werden. Andere Workshops und Projekte sind in diesem Zeitraum neu entwi-
ckelt worden.
• Digital Care:
Entwicklung eines anamnestisches Orientierungsrasters zur Erfassung
der digitalen Lebenswelten junger Menschen und bietet pädagogischen
Fachkräften, Psychologen und Lehrern eine Basis zur Einordnung des
Medienverhaltens junger Menschen.
• Weiterführung der Projektreihe KITA 2.0:
Auch jüngere Kinder sind täglich von verschiedenen Medien umgeben.
Damit wird die Medienerziehung in der Kindertageseinrichtung zu einem
wichtigen Bestandteil der vorschulischen Bildungsarbeit. In unmittelba-
rer Kooperation mit der Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie
(KJF) in Bonn stellt sich der Träger diesen neuen Aufgaben und erprobt
den bildungsorientierten und kreativen Medieneinsatz in der Kita.
• Weiterführung der Projektreihe Tagesgruppe 2.0:
Bildungs- und Teilhabeerfahrungen sind für junge Menschen immer en-
ger mit Medien verknüpft. Gerade in den teilstationären erzieherischen
Hilfen ergänzt der Träger die klassischen Lernfelder des sozialen Mit-
einanders, der schulischen Förderung und der Elternarbeit durch einen
digitalpädagogischen Ansatz.
• Workshops:
o Digitale Medien in der Jugendhilfe: Wie Jugendliche als Me-
dienscouts gewinnen?
o Digitale Medien bei Kindern im Grundschulalter – Arbeiten mit
dem Greenscreen
• Digitalen Schulwerkstatt (exemplarisch):
Zunehmend viele junge Menschen in besonderen Lebenslagen können
mit den konventionellen schulischen Instrumenten oftmals kaum erreichtSeite 2 von 4
Seite 3
werden. Die Folge sind häufig längere Phasen des schulischen Absen-
tismus und nicht selten gebrochene Bildungsbiografien. In Kooperation
mit der Siebengebirgsschule, Bonn, und der Ev. Jugendhilfe Godesheim
(EJG), Bonn, geht die stadtgrenzenlos gGmbH neue Wege, um eine
zeit- und ortsunabhängige Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen
zu ermöglichen.
o Im Jahre 2022 z.B. konnte der Träger aufgrund neu entwickelter
Lernformate und mit Hilfe einer entsprechenden Lernplattform 18
Schüler*innen unterrichten, die bislang schulisch nicht erreicht
werden konnten.
o Es besteht eine enge Kooperation mit einer Förderschule der
Bundesstadt Bonn. Auf diese Weise kann unter anderem die Er-
füllung der Schulpflicht gewährleistet werden.
o Die Unterrichtszeiten werden individuell und unter Berücksichti-
gung des individuellen Förderbedarfes der Schüler*innen festge-
legt und variieren zwischen mindestens zwei und maximal vier
Schulstunden. Der Unterricht findet zwischen 08:00 und 12:00
Uhr statt. Von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr findet eine pädagogische
Reflektion/Hausaufgabenbetreuung (sog. Recall) statt. An ein-
zelnen Tagen wird der Unterricht im Nachmittagsbereich mit Pro-
jektarbeiten in den Bereichen Holz und Medienbildung ergänzt.
o Das Angebot sieht keinen einheitlichen (Frontal-)Unterricht vor,
sondern schafft durch die Nutzung der Lernplattform die Mög-
lichkeit einer orts- und zeitunabhängigen Beschulung und führt
auf diese Weise zu ganz individuellen Lösungen für die Beschu-
lung von Kindern in unterschiedlichen Lebenssituationen und
Krisen.
o Alle Schüler*innen zeigen massive Verhaltensauffälligkeiten, ein
Besuch „regulärer“ Schulklassen ist derzeit nicht möglich. Die
Beschulung durch stadtgrenzenlos ist für einige der Schü-
ler*innen die erste und auch letzte Möglichkeit der Beschulung,
da andere Schulen sich schlicht weigern, die Kinder aufzuneh-
men.
o Es wird kein Kind, kein Jugendlicher aufgrund seines Verhaltens
und/oder seiner Lernschwierigkeiten ausgegrenzt. Es ist viel-
mehr gelungen, den überwiegenden Teil der Schüler*innen in
den regulären Schulbetrieb zurückführen zu können.
Für weitere Beispiele wird auf die Homepage: stadtgrenzenlos.de
verwiesen.
Aufgrund der bisherigen Angebote und dem regelmäßigen Austausch mit Ver-
tretern von stadtgrenzenlos gGmbH kommt die Verwaltung zu der Einschät-
zung, dass die stadtgrenzenlos gGmbH fachlich und personell in der Lage ist,
einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Ju-
gendhilfe in der Bundesstadt Bonn zu leisten.
Die Antragstellerin verfügt über ein mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
der Bundesstadt Bonn abgestimmtes Schutz- und Präventionskonzept und hat
mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung zum Kinder-
schutz in der Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII abgeschlossen.
Die stadtgrenzenlos gGmbH erfüllt damit die Voraussetzungen des § 75 SGB
VIII, so dass eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75Seite 3 von 4
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SGB VIII empfohlen wird.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de