240163-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP - Große Anfrage: Rückzug des Free-Floating-Carsharing-Anbieters aus Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240163-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240163-03 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP - Große Anfrage: Rückzug des Free-Floating- Carsharing-Anbieters aus Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Folgende Fragen sind an die Verwaltung zur Beantwortung herangetragen worden: 1. Im Rahmen der Beratungen zum Beschluss der neuen Sondernutzungssatzung hat die Verwaltung ausgeführt, dass durch die Erhebung der Sondernutzungsgebühren keine Verschlechterung des Angebotes für die Bonner Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sei. Wie bewertet die Verwaltung in diesem Zusammenhang nun den Rückzug des Anbieters "Miles", der als einziger Carsharing im Free-Floating- System angeboten hat? 2. Wie stellt die Verwaltung trotz der Erhebung von Sondernutzungsgebühren sicher, dass auch in Zukunft ein attraktives Carsharing-Angebot (im Free-Floating-System) in Bonn zur Verfügung steht; wie soll die durch den Rückzug des vorbezeichneten Anbieters entstandene Versorgungslücke geschlossen werden? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Bonn, um den Rückzug weiterer Carsharing-Anbieter (des stationsbasierten Carsharings) zu verhindern? 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Parkplätze im öffentlichen Raum für das stationsbasierte Carsharing für die Carsharing-Anbieter und ihre Nutzer zur Verfügung stehen? Wie geht die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit Falschparkern um? Welche Vorkehrungen werden gegen Falschparker getroffen? 5. Bestehen Ersatzansprüche von Anbietern des stationsbasierten Carsharings gegen die Stadt Bonn, wenn die Parkplätze im öffentlichen Raum durch Falschparker belegt sind oder diese Falschparker nach Aufforderung nicht zeitnah entfernt werden? Zu 1) Carsharing leistet einen entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende. Dies gilt insbesondere für das stationäre Carsharing. Stationäres Carsharing kann einen verlässlichen Baustein in der Nutzung einer klimafreundlichen Mobilitätskette aus Fahrrad, E-Scooter, ÖPNV und PKW darstellen. Ist das Mobilitätsangebot entsprechend geplant und organisiert, kann ein stationsbasiertes Carsharing- Fahrzeug bis zu zehn private Fahrzeuge ersetzen (Quelle: Umweltbundesamt). Studien zeigen, dass Nutzerinnen und Nutzer von stationären Carsharing-Seite 1 von 3 Seite 2 Systemen eher auf einen privaten PKW verzichten, als Nutzerinnen und Nutzer von Freefloating-Systemen (Studien: WiMobil, EVA-CS und bcs). Freefloating- Systeme werden eher für kürzere (Einweg-)Strecken genutzt und stehen daher mitunter in Konkurrenz zu ÖPNV und Rad. Beim kombinierten Carsharing erhält der Nutzende die Vorteile des planbaren, stationären Carsharings, sowie das flexiblen Freefloatings. Ende 2023 hat die Stadt Bonn, wie viele andere Städte, eine Sondernutzungsgebühr für Freefloating-Systeme eingeführt (DS 230782-03). Die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung ist inzwischen in Kraft getreten. Die Sondernutzungsgebühr für das Abstellen von nicht stationsbasierten Sharing-Fahrzeugen je Fahrzeug beträgt 88,53 Euro pro Monat (vgl. ebd., Anlage IV). Die Einführung der Sondernutzungsgebühren für Mietmobilität, inkl. Carsharing, und zwar sowohl für das stationsgebundene als auch für das Freefloating- System, wurde aus folgenden Gründen beschlossen: Erstens soll die Freefloating-Mietmobilität reguliert werden. Ohne Sondernutzungsgebühren besitzt die Stadt Bonn keine Handhabe, um das Angebot und die Positionierung von Freefloatern in Bonn zu regulieren und ggf. kontrollierend einzuschreiten. So ist es in Quartieren mit hohem Parkdruck, z.B. in der Weststadt und in Beuel dazu gekommen, dass ganze Straßenzüge von Freefloating-Fahrzeugen belegt wurden und Anwohnerinnen und Anwohner weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen. Dies ist insbesondere bei Transporten problematisch und hat zu Unmut in der Bevölkerung und Beschwerden geführt. Durch die Einführung der Sondernutzungsgebühren hat die Stadt Bonn die Möglichkeit, Vorgaben für Carsharing-Unternehmen und Anbieter anderer Fahrzeuge der Freefloating-Mietmobilität zu machen, die eine sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raums für alle Verkehrsteilnehmende zulassen. Zweitens sollen faire Rahmenbedingungen für alle Angebotsvarianten des Carsharings geschaffen werden, da auch die Anbietenden des stationären Carsharings bereits Gebühren an die Stadt zu entrichten haben. Drittens sollen alle Carsharing-Anbieter, als Nutzer des öffentlichen Raums zu wirtschaftlichen Zwecken, einen Beitrag zur Erhaltung desselben leisten. Konkret kostet ein durchschnittlicher Parkplatz von 15 m² Größe rund 3.750 Euro in der Herstellung (über 25 Jahre folglich rund 150 Euro pro Jahr). Hinzu kommen pro Jahr 19,50 Euro Unterhaltungskosten, 30 Euro Verwaltungsaufwand sowie 160,65 Euro Kontrollaufwand, vor allem in Form von Personalaufwand. Verglichen mit den Preisen, die für Stellplätze beispielsweise in öffentlichen oder privaten Parkgaragen verlangt werden, ist diese Gebühr für die Sondernutzungsgebühren vergleichsweise moderat. Die Verwaltung bedauert, dass sich Miles aus Bonn zurückgezogen hat. Das Unternehmen hat mit der Mitteilung über den Rückzug grundsätzlich Offenheit signalisiert, das Angebot für Bonn in Zukunft wieder aufzunehmen. Aufgrund der Bedeutung eines kombinierten Carsharing-Systems für die Mobilitätswende strebt die Stadt an, das stationäre Carsharing auszubauen und erneut einen Freefloating-Anbieter für Bonn zu gewinnen. Zu 2) Aktuell kommen die Freefloating-Anbieter für die Parkgebühren ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf. Um das Freefloating-Carsharing in Bonn zu fördern, hat der Rat der Stadt Bonn die Parkgebührenbefreiung für Carsharing- Anbieter mit der 15. Änderung der Parkgebührenordnung am 19.09.2023 beschlossen (DS 231223). Die Befreiung gilt in den Gebieten, in denenSeite 2 von 3 Seite 3 gebührenpflichtig oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. Also dort, wo ein Parkraumkonzept bereits umgesetzt wurde oder noch realisiert wird (derzeit Venusberg und alsbald Nordstadt, später dann Süd- und Weststadt und Beueler Zentrum, usw.). Die Stadt hofft, dass sich mit der schrittweisen Umsetzung der Parkgebührenbefreiung Freefloating-Anbieter (wieder) in Bonn positionieren werden. Über eine öffentliche Ausschreibung wurden bis heute insgesamt 155 Carsharing-Stellplätzen für stationäres Carsharing im öffentlichen Straßenraum umgesetzt. Damit wurde nicht nur innerstädtisch, sondern auch in den Randbereichen ein breites, zuverlässiges Carsharing-Angebot geschaffen. Bedarfsorientiert wird dieses Angebot weiter ausgebaut. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass Anbieter des stationsbasierten Carsharings nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch auf privaten Grundstücken Stellflächen für ihre Fahrzeuge angemietet haben. Informationen zum Thema Carsharing hat die Bundesstadt Bonn auf ihren Internetseiten zusammengestellt: https://www.bonn.de/carsharing. Zu 3) Die Verwaltung arbeitet eng mit den Anbietern scouter, cambio und Grüne Flotte zusammen, um einen reibungslosen Ablauf der Vermietung zu ermöglichen. So hat beispielsweise am 25.01.2024 ein Abstimmungstermin mit allen beteiligten Ämtern und den drei Anbietern stattgefunden, um den Prozess bei Baustellen und Veranstaltungen zu verbessern. Die Anbieter stehen in konstantem Kontakt zu der Verwaltung (wöchentlich Telefonate und E-Mails). Bei der Suche eines neuen Stellplatzes in der Königswinterer Straße in Oberkassel hat die Verwaltung in Einvernehmen mit cambio einen neuen Stellplatz gefunden. Bei weiteren Problemen, z. B. Vandalismus an der Station Poppelsdorfer Allee, hat die Verwaltung Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Grüne Flotte zu unterstützen. Derzeit wird an der Umsetzung einer Elektrifizierung der Standorte gearbeitet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass sich ein stationärer Carsharing-Anbieter aus Bonn zurückziehen möchte. Zu 4) Zum Eindämmen der Falschparker wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Aufbringen einer Bodenmarkierung zur Ergänzung der Beschilderung - Anbringen von zusätzlichen Schildern mit Abschlepp-Hinweisen - Falschparker werden kostenpflichtig verwarnt und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgeschleppt. Zu 5) Es bestehen keine Ersatzansprüche von Anbietern des stationsbasierten Carsharing gegen die Stadt Bonn, wenn die Parkplätze im öffentlichen Raum durch Falschparker belegt sind oder diese Falschparker nach Aufforderung nicht zeitnah entfernt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de