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240162 · Beschlussvorlage

Schaffung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf dem Grundstück Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße

Nummer
240162
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.04.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240162-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Schaffung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf dem Grundstück Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße Antrag zur Vorlage 240162

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Beschlussvorlage
öffentlich
240162
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf
dem Grundstück Oppelner Straße, Ecke
Stolpstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine viergruppige
Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Ecke Oppelner Straße,
Ecke Stolpstraße zu errichten.
2. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden
Vorbehalten zugestimmt:
der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LVR)
der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerschaft auszuschreiben.
Begründung
Im Ortsteil Tannenbusch befindet sich an der Oppelner Straße, Ecke Stolp-
straße ein Freigelände mit einer Fläche von etwa 3600 m². Das Areal befindet
sich in städtischem Eigentum und ist als Spiel- und Bolzplatzfläche
ausgewiesen. Nach planungsrechtlicher Überprüfung ist eine Bebaubarkeit
nach § 34 BauGB möglich.
Im Planungsraum Tannenbusch fehlen aktuell Betreuungsplätze für Kinder bis
zur Einschulung.
Im Planungsraum Tannenbusch (Bezirke Neu- und Alt-Tannenbusch) wurden
für das kommende Kitajahr ca. 736 Betreuungsplätze in Kitas angemeldet (zzgl.
ca. 35 aktuell belegter Kindertagespflegeplätze). Bezüglich des
perspektivischen Bedarfs wird auf den Kindertagesstättenbedarfsplan (DS
231972) verwiesen. Für das kommende Kindergartenjahr fehlen im
Planungsraum unter Zugrundelegung der Kinderzahlen von Ende 2022 und der
neuen Zielversorgungsquote von 104% für Kinder im Alter von drei bis unter
sechs Jahren ca. 260 Betreuungsplätze.Seite 1 von 3
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Aufgrund der aktuellen Bedarfssituation und der bebaubaren Flächenanteile
kann eine viergruppige Kindertageseinrichtung (Kita) an dem Standort errichtet
werden. Insgesamt können durch den Bau einer viergruppigen
Kindertagesstätte ca. 70 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4
Monaten bis zur Einschulung geschaffen werden. Die Festlegung der genauen
Gruppenstruktur erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen der KiBiz-Anmeldungen für
das Kiga-Jahr der voraussichtlichen Inbetriebnahme.
Der Rat der Stadt Bonn fasste im Dezember 2023 den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893). Dieser unterstreicht vor dem Hintergrund
vorliegender Klimawandelszenarien für Bonn aus dem Projekt "mutabor" (DS
231924) die Notwendigkeit zu einer deutlichen Verstärkung der
Klimaanpassungsaktivitäten. Zur Hitzevorsorge benennt der Zielbeschluss den
möglichst weitgehenden Erhalt der Klimafunktionen von Flächen mit hohem
und sehr hohem Schutzbedarf. Gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte zur
Hitze zählt der Planungsraum Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße zu den
innerstädtischen Grünflächen, denen heute und zukünftig eine hohe Bedeutung
als nächtlicher Luftaustauschbereich und/oder Erholungsfläche am Tage
zukommen wird. Im Fall der Entscheidung für eine bauliche Entwicklung der
Fläche ist der möglichst weitgehende Erhalt der Klimafunktion
anzustreben. Dies zudem vor dem Hintergrund, dass mit einer Kita eine
Nutzung durch Kleinkinder vorgesehen ist, welche mit Blick auf Hitze zu den
vulnerablen Gruppen zählen. Aufgrund der stark ausgeprägten Klimafunktion in
der aktuellen Situation, besteht hier grundsätzlich das Potenzial zur Schaffung
eines Kita-Standortes in verhältnismäßig guter bioklimatischer Lage.
Nachteilige Beeinträchtigungen der stadtklimatischen Situation in
angrenzenden Bereichen sind zu vermeiden.
Aktuell wird die Fläche als Bolzplatz ohne Tore genutzt. Der Basketballkorb auf
der Fläche wird nicht genutzt. Gemäß der Abstimmung mit dem Jugendamt
kann die ungenutzte Basketballfläche entfallen und an dieser Stelle der
Bolzplatz verlegt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den
Fachämtern werden hierzu bereits bilateral geführt.
Einmal im Jahr findet auf dem Bolzplatz das Martinsfeuer des „Männerreih
Tannenbusch 1948 e.V.“ statt. Die hierfür benötigte Grünfläche wird mit den
zuständigen Fachbereichen eruiert, mit dem Ziel, dass Traditionsfest auch
weiterhin dort stattfinden zu lassen.
Der Kita-Neubau soll im Effizienzgebäudestandard 40 und unter der
Berücksichtigung des Beschlusses DS 212355 "Städtische Liegenschaften auf
dem Weg zur Klimaneutralität" geplant und gebaut werden. Um die
Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten, soll ein
zweigeschossigen Kita-Neubau entstehen. Der Neubau erfolgt nach dem
„Bonner Modell“ mit einem 3-Raumkonzept für jede Gruppe und gemäß dem
Leitfaden des Städtischen Gebäudemanagements für Kita-Neubauten.
Ob und inwiefern eine Kombination Kita mit Wohnbebauung im Rahmen der
bauordnungsrechtlichen Vorgaben möglich ist, wird im weiteren Verfahren
gesondert geprüft.
Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den
Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4
Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den zuständigenSeite 2 von 3
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Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da in den kommenden Jahren mehrere Kitas im Umfeld saniert werden
müssen, kann dies ggf. dazu führen, dass dieser Kita-Neubau zunächst als
Interimslösung während der Umbauzeit genutzt wird, bevor die Trägerschaft
vergeben werden kann. Die Einrichtung soll als Interimslösung während der
Umbauzeit des Waldenburger Rings 30 ( 5 Gruppen) und danach als Interim für
den Ersatz-Neubau in Buschdorf- Van-den Driesch-Straße ( 4 Gruppen)
dienen.
Die Ausschreibung der Trägerschaft wird daher insbesondere mit Blick auf die
Zeitschiene und einer Berücksichtigung möglichst aktueller Verhältnisse zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Für die Maßnahme wurden für den Wirtschaftsplan des SGB 2024 Planungs-,
Bau- und Einrichtungsmittel angemeldet. Die Finanzierung wird in den
Wirtschaftsplänen 2025 ff. sichergestellt. Die Realisierung der Maßnahme setzt
entsprechende personelle Kapazitäten beim SGB voraus.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht bestätigt werden, ob investive Fördermittel
für neue Betreuungsplätze generiert werden können, da zurzeit kein aktuelles
Förderprogramm existiert, welches den zeitlichen Rahmen der Baumaßnahme
umfasst.
Wie bei allen Maßnahmen werden auch hier entsprechende
Fördermöglichkeiten der Maßnahme geprüft.
Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen
Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum
Raumkonzept für einen viergruppigen Kita-Neubau.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse,
Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de