240162 · Beschlussvorlage
Schaffung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf dem Grundstück Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240162
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240162 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf dem Grundstück Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Empfehlung Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Ecke Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße zu errichten. 2. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LVR) der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerschaft auszuschreiben. Begründung Im Ortsteil Tannenbusch befindet sich an der Oppelner Straße, Ecke Stolp- straße ein Freigelände mit einer Fläche von etwa 3600 m². Das Areal befindet sich in städtischem Eigentum und ist als Spiel- und Bolzplatzfläche ausgewiesen. Nach planungsrechtlicher Überprüfung ist eine Bebaubarkeit nach § 34 BauGB möglich. Im Planungsraum Tannenbusch fehlen aktuell Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Im Planungsraum Tannenbusch (Bezirke Neu- und Alt-Tannenbusch) wurden für das kommende Kitajahr ca. 736 Betreuungsplätze in Kitas angemeldet (zzgl. ca. 35 aktuell belegter Kindertagespflegeplätze). Bezüglich des perspektivischen Bedarfs wird auf den Kindertagesstättenbedarfsplan (DS 231972) verwiesen. Für das kommende Kindergartenjahr fehlen im Planungsraum unter Zugrundelegung der Kinderzahlen von Ende 2022 und der neuen Zielversorgungsquote von 104% für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren ca. 260 Betreuungsplätze.Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund der aktuellen Bedarfssituation und der bebaubaren Flächenanteile kann eine viergruppige Kindertageseinrichtung (Kita) an dem Standort errichtet werden. Insgesamt können durch den Bau einer viergruppigen Kindertagesstätte ca. 70 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung geschaffen werden. Die Festlegung der genauen Gruppenstruktur erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen der KiBiz-Anmeldungen für das Kiga-Jahr der voraussichtlichen Inbetriebnahme. Der Rat der Stadt Bonn fasste im Dezember 2023 den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS 231893). Dieser unterstreicht vor dem Hintergrund vorliegender Klimawandelszenarien für Bonn aus dem Projekt "mutabor" (DS 231924) die Notwendigkeit zu einer deutlichen Verstärkung der Klimaanpassungsaktivitäten. Zur Hitzevorsorge benennt der Zielbeschluss den möglichst weitgehenden Erhalt der Klimafunktionen von Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf. Gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte zur Hitze zählt der Planungsraum Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße zu den innerstädtischen Grünflächen, denen heute und zukünftig eine hohe Bedeutung als nächtlicher Luftaustauschbereich und/oder Erholungsfläche am Tage zukommen wird. Im Fall der Entscheidung für eine bauliche Entwicklung der Fläche ist der möglichst weitgehende Erhalt der Klimafunktion anzustreben. Dies zudem vor dem Hintergrund, dass mit einer Kita eine Nutzung durch Kleinkinder vorgesehen ist, welche mit Blick auf Hitze zu den vulnerablen Gruppen zählen. Aufgrund der stark ausgeprägten Klimafunktion in der aktuellen Situation, besteht hier grundsätzlich das Potenzial zur Schaffung eines Kita-Standortes in verhältnismäßig guter bioklimatischer Lage. Nachteilige Beeinträchtigungen der stadtklimatischen Situation in angrenzenden Bereichen sind zu vermeiden. Aktuell wird die Fläche als Bolzplatz ohne Tore genutzt. Der Basketballkorb auf der Fläche wird nicht genutzt. Gemäß der Abstimmung mit dem Jugendamt kann die ungenutzte Basketballfläche entfallen und an dieser Stelle der Bolzplatz verlegt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den Fachämtern werden hierzu bereits bilateral geführt. Einmal im Jahr findet auf dem Bolzplatz das Martinsfeuer des „Männerreih Tannenbusch 1948 e.V.“ statt. Die hierfür benötigte Grünfläche wird mit den zuständigen Fachbereichen eruiert, mit dem Ziel, dass Traditionsfest auch weiterhin dort stattfinden zu lassen. Der Kita-Neubau soll im Effizienzgebäudestandard 40 und unter der Berücksichtigung des Beschlusses DS 212355 "Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität" geplant und gebaut werden. Um die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten, soll ein zweigeschossigen Kita-Neubau entstehen. Der Neubau erfolgt nach dem „Bonner Modell“ mit einem 3-Raumkonzept für jede Gruppe und gemäß dem Leitfaden des Städtischen Gebäudemanagements für Kita-Neubauten. Ob und inwiefern eine Kombination Kita mit Wohnbebauung im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben möglich ist, wird im weiteren Verfahren gesondert geprüft. Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den zuständigenSeite 2 von 3 Seite 3 Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt. Da in den kommenden Jahren mehrere Kitas im Umfeld saniert werden müssen, kann dies ggf. dazu führen, dass dieser Kita-Neubau zunächst als Interimslösung während der Umbauzeit genutzt wird, bevor die Trägerschaft vergeben werden kann. Die Einrichtung soll als Interimslösung während der Umbauzeit des Waldenburger Rings 30 ( 5 Gruppen) und danach als Interim für den Ersatz-Neubau in Buschdorf- Van-den Driesch-Straße ( 4 Gruppen) dienen. Die Ausschreibung der Trägerschaft wird daher insbesondere mit Blick auf die Zeitschiene und einer Berücksichtigung möglichst aktueller Verhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Für die Maßnahme wurden für den Wirtschaftsplan des SGB 2024 Planungs-, Bau- und Einrichtungsmittel angemeldet. Die Finanzierung wird in den Wirtschaftsplänen 2025 ff. sichergestellt. Die Realisierung der Maßnahme setzt entsprechende personelle Kapazitäten beim SGB voraus. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht bestätigt werden, ob investive Fördermittel für neue Betreuungsplätze generiert werden können, da zurzeit kein aktuelles Förderprogramm existiert, welches den zeitlichen Rahmen der Baumaßnahme umfasst. Wie bei allen Maßnahmen werden auch hier entsprechende Fördermöglichkeiten der Maßnahme geprüft. Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum Raumkonzept für einen viergruppigen Kita-Neubau. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de