240160 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Nordstadt, Maxstraße (Gemarkung Bonn, Flur 66, Flurstück 340) - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses Aktenzeichen: 167633
Kerndaten
- Nummer
- 240160
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.085 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240160 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Nordstadt, Maxstraße (Gemarkung Bonn, Flur 66, Flurstück 340) - Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses Aktenzeichen: 167633 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Begründung Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück in Bonn, Maxstraße (Flurstück 340) vor. Danach sollen die auf dem Grundstück bisher vorhandenen Garagen teilweise niedergelegt und in grenzständiger Bauweise ein viergeschossiges Gebäude zuzüglich Staffelgeschoss mit 7 Wohneinheiten errichtet werden. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen, da ein Bebauungsplan für den Bereich nicht vorliegt. Weiterhin liegt das Vorhaben im Denkmalbereich Bonn-Nordstadt. Im vorliegenden Fall ist im Umgebungsbereich des Stichweges der Maxstraße sowie der Franzstraße teils eine bis zu viergeschossige, geschlossene Straßenrandbebauung vorhanden. Diese wird allerdings im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens unterbrochen von Freiflächen (öffentlicher Spielplatz, Garten des denkmalgeschützten Nachbargebäudes). Insofern ist die nähere Umgebung hinsichtlich der Bauweise als uneinheitlich zu beurteilen. Bezogen auf das Vorhabengrundstück wird eine viergeschossige Bebauung mit zusätzlichem Staffelgeschoss als zulässig angesehen. Jedoch kann aufgrund der uneinheitlichen Bauweise nicht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich eine geschlossene Bauweise vorliegt und sich eine beidseitigeSeite 1 von 3 Seite 2 Grenzbebauung in die nähere Umgebung einfügt. Insbesondere zu den Nachbargrundstücken Maxstraße 77 (Flurstück 657) und Heerstraße 121 (Flurstück 316) ist ein Grenzabstand einzuhalten, da eine entsprechende Grenzbebauung auf diesen Grundstücken nicht erwidert werden kann. Dies gilt insbesondere für das Grundstück Maxstraße 77, da die dortige Villa unter Denkmalschutz steht und daher weitere bauliche Anlagen auf dem Grundstück denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig wären. Für die Grenzbebauung zum öffentlichen Spielplatz müsste eine Baulast eingetragen werden. Weiter bestehen Bedenken gegen die Bautiefe, da sich die Balkone in der geplanten Breite nicht der Gebäudebreite unterordnen. Zudem wäre eine teilweise Entsiegelung des Grundstücks erforderlich. Trotz Bauberatung wurde von der Bauherrschaft auch nach mehrmaliger Nachfrage keine genehmigungsfähige Planung vorgelegt. Da sich das Vorhaben hinsichtlich der Bauweise und der Bautiefe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 167633_öffentl.Plan (öffentlich) 2 167633_n_öffentl._Plan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de