240159 · Informationsbrief
Informationsbrief: Einrichtung von Aufstellflächen für die Feuerwehr entlang der Poppelsdorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 240159
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 31.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Poppelsdorfer Allee Einrichtung von Aufstellflächen für die Feuerwehr entlang der Poppelsdorfer Allee Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Ortsbegehung und Befahrung wurde festgestellt, dass in der Poppelsdorfer Allee zwischen Baumschulallee und Poppelsdorfer Schloss keine ausreichenden freien Flächen für einen zeitgerechten und gesicherten Feuerwehreinsatz vorhanden sind. In der derzeitigen Situation ist eine gesicherte Durchfahrbarkeit für die Feuerwehr nicht gegeben (Bilder im Anhang). Je nach Größe und/oder der Parksituation von abgestellten Kraftfahrzeugen ist ein Festfahren im Straßenabschnitt zu befürchten. Dies ist ebenso ein sicherheitsrelevanter Aspekt für die Anwohnenden der Umgebung. Die Kraftfahrdrehleiter kann im Bereich geparkter Fahrzeuge nicht in Stellung gebracht werden. Dies ist nur an den nicht zum Parken vorgesehenen Stellen möglich. Da die Gebäude mehrheitlich zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mit der Kraftfahrdrehleiter erreicht werden müssen, muss an zusätzlichen Stellen im Straßenabschnitt eine Möglichkeit zur Aufstellung geschaffen werden. Daher hat die Stadtverwaltung bestimmte Flächen vordefiniert, in deren Bereich eine Möglichkeit zur Aufstellung geschaffen werden muss. Hier können anschließend keine Fahrzeuge mehr geparkt werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Einrichten von Aufstellflächen geeignet, um gleichzeitig das Abstellen von Fahrzeugen an der Poppelsdorfer Allee noch zu ermöglichen und die Erreichbarkeit der Wohnhäuser durch die Feuerwehr sicherzustellen. Die Stadt Bonn ist verpflichtet, die Erreichbarkeit von Gebäuden im Brandfall sicherzustellen. Nur so kann ein Feuer auch gelöscht und ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindert werden. Insbesondere die Kraftfahrdrehleiter ist sehr wichtig zur Rettung von Menschenleben. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme verringern wird und sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im Allgemeinen ändern werden. Deshalb wird um Verständnis für diese Veränderung gebeten, welche essentiell für die Sicherheit der Anwohnenden ist. Um die künftig freizuhaltenden Flächen durch Stellproben genau zu definieren und damit auch die daraus resultierenden dauerhaften Einschränkungen im Parkraumangebot möglichst gering zu halten, werden für Montag, 05. Februar 2024 und Dienstag, 06. Februar 2024 jeweils für einen Tag mehrere temporäre Halt- und Parkverbote in dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Baumschulallee und Poppelsdorfer Schloss eingerichtet. Die Einfahrt in den Straßenabschnitt wird zudem während der Stellproben nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. Das betrifft am 05. Februar 2024 die Fahrtrichtung Poppelsdorfer Schloss und am 06. Februar 2024 die Fahrtrichtung Baumschulallee.Seite 1 von 3 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier In den folgenden Straßenabschnitten werden für die Stellproben absolute Halt- und Parkverbote eingerichtet: - ab Baumschulallee bis Hausnummer 80 (05. Februar 2024) - von Hausnummer 37 – 45 (06. Februar 2024) - von Hausnummer 53 – 57 (06. Februar 2024) - von Hausnummer 61 – 63 (06. Februar 2024) - von Hausnummer 65 bis Venusbergweg (06. Februar 2024) - von Hausnummer 75 – 77 (06. Februar 2024) Diese temporären Einrichtungen sind zum reibungslosen Verlauf der Stellproben erforderlich, entsprechen jedoch nicht den endgültigen Flächen, die kleiner ausfallen werden. Nach diesen Stellproben werden die dauerhaften Halte- und Parkverbote für die erforderlichen Stellflächen beschildert, um die ausreichende Sicherheit der Anwohnenden im Rahmen eines Brandfalls zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung dankt für Ihr Verständnis und bittet um Rücksichtnahme, um die Sicherheit der Anwohnenden in einem Brandfall zu garantieren. Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail richten: verkehrslenkung@bonn.de. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesstadt Bonn Bonn, im Januar 2024Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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