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240159 · Informationsbrief

Informationsbrief: Einrichtung von Aufstellflächen für die Feuerwehr entlang der Poppelsdorfer Allee

Nummer
240159
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
31.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Poppelsdorfer Allee
Einrichtung von Aufstellflächen für die Feuerwehr entlang der Poppelsdorfer Allee
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Ortsbegehung und Befahrung wurde festgestellt, dass in der Poppelsdorfer Allee zwischen
Baumschulallee und Poppelsdorfer Schloss keine ausreichenden freien Flächen für einen
zeitgerechten und gesicherten Feuerwehreinsatz vorhanden sind.
In der derzeitigen Situation ist eine gesicherte Durchfahrbarkeit für die Feuerwehr nicht gegeben
(Bilder im Anhang). Je nach Größe und/oder der Parksituation von abgestellten Kraftfahrzeugen ist
ein Festfahren im Straßenabschnitt zu befürchten. Dies ist ebenso ein sicherheitsrelevanter Aspekt
für die Anwohnenden der Umgebung.
Die Kraftfahrdrehleiter kann im Bereich geparkter Fahrzeuge nicht in Stellung gebracht werden. Dies
ist nur an den nicht zum Parken vorgesehenen Stellen möglich. Da die Gebäude mehrheitlich zur
Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mit der Kraftfahrdrehleiter erreicht werden müssen,
muss an zusätzlichen Stellen im Straßenabschnitt eine Möglichkeit zur Aufstellung geschaffen
werden.
Daher hat die Stadtverwaltung bestimmte Flächen vordefiniert, in deren Bereich eine Möglichkeit zur
Aufstellung geschaffen werden muss. Hier können anschließend keine Fahrzeuge mehr geparkt
werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Einrichten von Aufstellflächen geeignet, um
gleichzeitig das Abstellen von Fahrzeugen an der Poppelsdorfer Allee noch zu ermöglichen und die
Erreichbarkeit der Wohnhäuser durch die Feuerwehr sicherzustellen.
Die Stadt Bonn ist verpflichtet, die Erreichbarkeit von Gebäuden im Brandfall sicherzustellen. Nur so
kann ein Feuer auch gelöscht und ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindert werden.
Insbesondere die Kraftfahrdrehleiter ist sehr wichtig zur Rettung von Menschenleben.
Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme
verringern wird und sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im
Allgemeinen ändern werden. Deshalb wird um Verständnis für diese Veränderung gebeten, welche
essentiell für die Sicherheit der Anwohnenden ist.
Um die künftig freizuhaltenden Flächen durch Stellproben genau zu definieren und damit auch die
daraus resultierenden dauerhaften Einschränkungen im Parkraumangebot möglichst gering zu
halten, werden für Montag, 05. Februar 2024 und Dienstag, 06. Februar 2024 jeweils für einen Tag
mehrere temporäre Halt- und Parkverbote in dem gesamten Straßenabschnitt zwischen
Baumschulallee und Poppelsdorfer Schloss eingerichtet. Die Einfahrt in den Straßenabschnitt wird
zudem während der Stellproben nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. Das betrifft am 05.
Februar 2024 die Fahrtrichtung Poppelsdorfer Schloss und am 06. Februar 2024 die Fahrtrichtung
Baumschulallee.Seite 1 von 3
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier
In den folgenden Straßenabschnitten werden für die Stellproben absolute Halt- und Parkverbote
eingerichtet:
- ab Baumschulallee bis Hausnummer 80 (05. Februar 2024)
- von Hausnummer 37 – 45 (06. Februar 2024)
- von Hausnummer 53 – 57 (06. Februar 2024)
- von Hausnummer 61 – 63 (06. Februar 2024)
- von Hausnummer 65 bis Venusbergweg (06. Februar 2024)
- von Hausnummer 75 – 77 (06. Februar 2024)
Diese temporären Einrichtungen sind zum reibungslosen Verlauf der Stellproben erforderlich,
entsprechen jedoch nicht den endgültigen Flächen, die kleiner ausfallen werden.
Nach diesen Stellproben werden die dauerhaften Halte- und Parkverbote für die erforderlichen
Stellflächen beschildert, um die ausreichende Sicherheit der Anwohnenden im Rahmen eines
Brandfalls zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung dankt für Ihr Verständnis und bittet um Rücksichtnahme, um die Sicherheit der
Anwohnenden in einem Brandfall zu garantieren.
Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail richten: verkehrslenkung@bonn.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Bundesstadt Bonn
Bonn, im Januar 2024Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de