240151 · Beschlussvorlage
Nachwahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240151
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.824 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240151 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachwahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Integrationsrat 20.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird ______________________ gewählt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 2 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Zahl der stellvertre- tenden Vorsitzenden auf 2 festgelegt (siehe DS202387). In der Sitzung des Integrationsrates am 25.02.2021 wurde Frau Ilayda Maru als zweite stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates gewählt. Nach ihrem Ausscheiden im September 2023 bedurfte es in der Sitzung des Integrationsra- tes am 21.11.2023 der Nachwahl eines/einer neuen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. In der Sitzung des Integrationsrates am 21.11.2023 wurde Herr Marco Mile Jelic als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Integrationsrates gewählt. Herr Jelic war zum Zeitpunkt der Wahl persönlicher Stellvertreter des im Mai 2023 ausgeschiedenen Mitglieds des Integrationsrates Herrn Fawzi Dilbar. Je- doch war Herr Jelic aufgrund von Regelungslücken in der Wahlordnung sowie verwaltungsinterner Abstimmungen noch nicht als ordentliches Mitglied in den Integrationsrat nachgerückt. Der Beschluss des Integrationsrates ist somit nich- tig. Nach Mitteilung des Wahlamtes und unter Einbeziehung des Rechtsamtes wurde die ordentliche Mitgliedschaft von Herrn Jelic nunmehr förmlich festge- stellt. Aufgrund der Nichtigkeit der Wahl von Herrn Jelic bedarf es in der Sitzung desSeite 1 von 2 Seite 2 Integrationsrates am 20.02.2024 der Nachwahl eines/einer neuen zweiten stell- vertretenden Vorsitzenden. Hinweis zum Wahlverfahren: Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wor- den ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälf- te der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbe- rinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es Fünftel der anwesenden Mitglieder des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehr- heit mit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de