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240149 · Beschlussvorlage

Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2022

Nummer
240149
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 20.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240149
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Haushaltsjahr 2022
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 20.02.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
(zu Ziffer 1.: Rechnungsprüfungsausschuss, zu Ziffer 2. und 3.: Rat)
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlus-
ses 2022 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Er-
klärung ab:
Der von der Kämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeiste-
rin bestätigte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59
Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebil-
ligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen
geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresab-
schluss und der Lagebericht mit Ausnahme der Einhaltung der in
der Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Fristen den gesetz-
lichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen,
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr
2022 festzustellen und der Oberbürgermeisterin für das Haushalts-
jahr 2022 Entlastung zu erteilen.Seite 1 von 911
Seite 2
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss
für das Jahr 2022 festzustellen und der Oberbürgermeisterin für
das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
3. Der Rat beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Fehl-
betrag des Jahres 2022 in Höhe von 7.371.889,13 EUR durch die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.
Begründung
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-
ge der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-
rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
In seiner Sitzung am 13.06.2023 (DS-Nr. 230989) nahm der Rat den ihm
nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf
des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung
nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Zu Ziffer 1.
Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsaus-
schuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter
Einbeziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich ent-
sprechend § 102 Abs. 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung be-
dient. Das Rechnungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwi-
schenzeitlich vollzogen und einen Prüfungsbericht erstellt.
In die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 102 Abs. 3 GO NRW
die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat
sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen SatzungenSeite 2 von 911
Seite 3
beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkei-
ten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Abs. 1
Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Be-
rufsausübung erkannt werden.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden kei-
ne wesentlichen Beanstandungen festgestellt, so dass der Bestätigungs-
vermerk für das Jahr 2022 ohne Einschränkungen erteilt werden kann.
Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungs-
prüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12.
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Da der Jahresab-
schluss 2022 erst am 13.06.2023 dem Rat zur Feststellung zugeleitet
wurde, war eine Prüfung bis zum 31.12.2023 nicht möglich; die Prüfung
sowie der Prüfbericht konnten erst im Januar 2024 fertiggestellt werden.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über
die Entlastung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters. Der
Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art
und Form des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft anzusehen.
Zu Ziffer 2.
In der Gremienfolge beschließt der Rat abschließend auf der Grundlage
der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.Seite 3 von 911
Seite 4
Zu Ziffer 3.
Der im Haushaltsjahr 2022 entstandene Fehlbetrag in Höhe von
7.371.889,13 EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt.
Mit diesem Ergebnisverwendungsbeschluss wird die Pflicht der Gemein-
de, den jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenn auch in fiktiver
Form, beachtet (vgl. § 75 Absatz 2 bis 4 GO NRW).
Die Ausgleichsrücklage wurde im Jahr 2011 aufgebraucht und erst mit
den Jahresüberschüssen 2017 und 2018 wiederaufgebaut; durch ihren
Bestand konnten schon die Fehlbeträge der Jahre 2019 und 2020 ge-
deckt werden. Durch den Jahresüberschuss 2021 wurde die Ausgleichs-
rücklage erneut aufgestockt und kann nunmehr zur Deckung des Fehlbe-
trages 2022 genutzt werden.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2022_Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2022_Teil 2a (2) (öffentlich)
3 Jahresabschluss 2022_Teil 2b (2) (öffentlich)
4 Jahresabschluss 2022_Teil 2c (2) (öffentlich)
5 Bericht Jahresabschluss 2022 (öffentlich)Seite 4 von 911
Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2022Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 1 von 819Seite 5 von 911
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2022
Inhaltsverzeichnis ab Seite
1 Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 14
3.1 Anlagenspiegel 121
3.2 Forderungsspiegel 123
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 125
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 127
3.5 Sonderpostenspiegel 135
3.6 Rückstellungsspiegel 137
3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 139
3.8 Eigenkapitalspiegel 160
4 Lagebericht 162
5 Jahresrechnung 202Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 2 von 819Seite 6 von 911

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Jahresabschluss 2022
Vorlageerklärung
und
BilanzBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 3 von 819Seite 7 von 911
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 4 von 819Seite 8 von 911
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 7 von 819Seite 11 von 911
 
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Jahresabschluss 2022
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*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 8 von 819Seite 12 von 911
Jahresabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2021
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2022
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2022
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 676.284.446,58 644.283.057,50 686.520.517,83 42.237.460,33
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 351.348.401,12 351.714.596,33 350.143.604,01 -1.570.992,32
3 + Sonstige Transfererträge 27.577.907,96 28.004.559,36 30.415.871,00 2.411.311,64
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 211.283.808,87 214.511.726,23 223.654.844,83 9.143.118,60
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 25.942.014,93 33.469.410,80 30.860.423,96 -2.608.986,84
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 126.034.058,07 126.610.805,21 144.910.176,00 18.299.370,79
7 + Sonstige ordentliche Erträge 79.000.042,95 63.787.395,57 74.192.477,14 10.405.081,57
8 + Aktivierte Eigenleistungen 767.035,37 2.500.000,00 1.132.400,28 -1.367.599,72
10 = Ordentliche Erträge 1.498.237.715,85 1.464.881.551,00 0 1.541.830.315,05 76.948.764,05 0
11 - Personalaufwendungen 349.244.559,49 383.504.457,62 10.903.923,22 371.529.406,35 -11.975.051,27 -542.180,68
12 - Versorgungsaufwendungen 36.540.843,85 45.559.720,91 43.395.430,27 -2.164.290,64
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 223.545.531,51 241.830.846,29 25.867.682,59 223.464.675,80 -18.366.170,49 -31.582.521,08
14 - Bilanzielle Abschreibungen 83.003.800,57 73.598.264,99 80.951.638,11 7.353.373,12
15 - Transferaufwendungen 618.445.852,63 685.336.508,58 19.198.831,92 664.575.045,64 -20.761.462,94 -21.245.954,35
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 169.801.615,87 168.720.073,84 5.737.093,76 174.769.455,93 6.049.382,09 -6.809.815,40
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.480.582.203,92 1.598.549.872,23 61.707.531,49 1.558.685.652,10 -39.864.220,13 -60.180.471,51
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) 17.655.511,93 -133.668.321,23 -61.707.531,49 -16.855.337,05 116.812.984,18 60.180.471,51Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 9 von 819Seite 13 von 911
Jahresabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2021
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2022
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2022
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 5.119.529,69 11.098.654,18 5.643.560,33 -5.455.093,85
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 23.408.720,35 27.914.806,52 24.564.533,43 -3.350.273,09 -415.898,17
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -18.289.190,66 -16.816.152,34 0 -18.920.973,10 -2.104.820,76 415.898,17
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
-633.678,73 -150.484.473,57 -61.707.531,49 -35.776.310,15 114.708.163,42 60.596.369,68
23 + Außerordentliche Erträge 34.700.005,64 100.792.202,30 28.404.421,02 -72.387.781,28
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 34.700.005,64 100.792.202,30 0 28.404.421,02 -72.387.781,28 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) 34.066.326,91 -49.692.271,27 -61.707.531,49 -7.371.889,13 42.320.382,14 60.596.369,68
27 - Globaler Minderaufwand 1) 14.800.000,00 -14.800.000,00
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
34.066.326,91 -34.892.271,27 -61.707.531,49 -7.371.889,13 27.520.382,14 60.596.369,68
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen 84.250,11
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen 3.770.996,49 558.144,58 558.144,58
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen 214.004,75
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 8.740.000,00 7.467.696,35 7.467.696,35
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -5.098.758,15 0 0 -6.909.551,77 -6.909.551,77 0Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Jahresabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2021
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2022
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 684.012.473,49 644.283.057,50 662.304.868,35 18.021.810,85
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 328.176.681,21 320.758.692,42 312.565.851,05 -8.192.841,37
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 25.323.916,75 28.004.559,36 6.652.571,47 -21.351.987,89
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 201.231.273,69 209.776.585,80 214.345.186,42 4.568.600,62
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 15.402.782,08 33.469.410,80 47.769.388,72 14.299.977,92
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 126.497.316,83 130.399.378,32 149.100.284,51 18.700.906,19
7 + Sonstige Einzahlungen 29.902.908,79 156.201.832,92 30.957.144,93 -125.244.687,99
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 5.270.129,34 11.098.654,18 4.685.289,29 -6.413.364,89
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.415.817.482,18 1.533.992.171,30 0,00 1.428.380.584,74 -105.611.586,56 0,00
10 - Personalauszahlungen 302.536.748,47 340.505.157,62 10.903.923,22 323.646.367,88 -16.858.789,74 -542.180,68
11 - Versorgungsauszahlungen 39.927.913,35 41.517.520,91 41.844.074,74 326.553,83
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 212.431.670,86 245.440.638,28 47.610.582,59 222.610.969,88 -22.829.668,40 -52.847.064,30
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 23.866.415,87 27.905.406,52 22.539.441,57 -5.365.964,95 -415.898,17
14 - Transferauszahlungen 624.345.094,96 685.157.910,04 19.198.831,92 652.608.066,93 -32.549.843,11 -21.200.311,13
15 - Sonstige Auszahlungen 176.292.168,68 173.479.584,97 5.737.093,76 161.344.420,59 -12.135.164,38 -6.833.815,40
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.379.400.012,19 1.514.006.218,34 83.450.431,49 1.424.593.341,59 -89.412.876,75 -81.839.269,68
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
36.417.469,99 19.985.952,96 83.450.431,49 3.787.243,15 -16.198.709,81 -81.839.269,68Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 11 von 819Seite 15 von 911
Jahresabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2021
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2022
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25.760.748,66 53.842.457,74 20.601.410,71 -33.241.047,03
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 6.079.026,85 9.144.000,00 5.659.785,87 -3.484.214,13
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 4.939.759,94 12.061.160,14 4.989.784,41 -7.071.375,73
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 4.655.080,13 4.685.090,86 3.791.758,61 -893.332,25
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 1.000,00 15.440,22 14.440,22
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 41.434.615,58 79.733.708,74 0,00 35.058.179,82 -44.675.528,92 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 456.723,52 5.791.812,00 17.947.134,88 5.734.697,02 -57.114,98 -17.227.635,88
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 61.301.748,63 147.844.921,02 157.655.635,63 59.700.120,17 -88.144.800,85 -203.509.984,23
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 11.733.588,90 17.115.033,75 16.386.246,28 12.093.050,26 -5.021.983,49 -13.219.547,43
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 98.406.461,34 169.473.378,35 24.554.532,97 86.486.824,43 -82.986.553,92 -85.774.556,01
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 2.500.000,00 -2.500.000,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 171.898.522,39 342.725.145,12 216.543.549,76 164.014.691,88 -178.710.453,24 -319.731.723,55
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -130.463.906,81 -262.991.436,38 216.543.549,76 -128.956.512,06 134.034.924,32 -319.731.723,55
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -94.046.436,82 -243.005.483,42 299.993.981,25 -125.169.268,91 117.836.214,51 -401.570.993,23Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 12 von 819Seite 16 von 911
Jahresabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2021
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2022
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
258.723.054,47 388.118.168,22 -216.317.149,76 227.773.208,54 -160.344.959,68 319.731.723,55
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.225.800.000,00 1.543.200.000,00 1.543.200.000,00
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
155.074.668,15 183.924.797,91 143.800.983,28 -40.123.814,63
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 1.249.200.000,00 1.496.500.000,00 1.496.500.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 80.248.386,32 204.193.370,31 -216.317.149,76 130.672.225,26 -73.521.145,05 319.731.723,55
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
-13.798.050,50 -38.812.113,11 83.676.831,49 5.502.956,35 44.315.069,46 -81.839.269,68
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 28.939.863,26 13.278.268,67 13.278.268,67
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -1.863.544,09 3.016.005,80 3.016.005,80
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 13.278.268,67 -38.812.113,11 83.676.831,49 21.797.230,82 60.609.343,93 -81.839.269,68Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 13 von 819Seite 17 von 911
 
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Jahresabschluss 2022
$QKDQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 1 von 106
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2022
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. INVENTUR ZUM 31.12.2022 5
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 7
1.3 Erläuterung der durchgeführten Bestandsabgleiche 7
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 10
AKTIVA 10
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 10
1. Anlagevermögen 11
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 13
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 13
1.2.3 Infrastrukturvermögen 13
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 13
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 13
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 13
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 16
1.3.2 Beteiligungen 16
1.3.3 Sondervermögen 17
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17
1.3.5 Ausleihungen 18
2. Umlaufvermögen 19
2.1 Vorräte 19
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 19
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 20
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 20
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 22
2.4 Liquide Mittel 23
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 24Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 15 von 819Seite 19 von 911
Anhang Seite 2 von 106
PASSIVA 25
1. Eigenkapital 25
1.1 Allgemeine Rücklage 25
1.2 Sonderrücklagen 28
2. Sonderposten 30
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 30
2.2 Sonderposten für Beiträge 32
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 33
2.4 Sonstige Sonderposten 34
3. Rückstellungen 36
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 36
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 37
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 38
3.4 Sonstige Rückstellungen 38
4. Verbindlichkeiten 40
4.1 Anleihen 40
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 40
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 41
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 42
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 42
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 42
4.8 Erhaltene Anzahlungen 43
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 45
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 46
1. ERTRÄGE 57
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 57
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 58
1.3 Sonstige Transfererträge 61
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 61
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 63
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 64
2. AUFWENDUNGEN 69
2.1 Personalaufwendungen 69
2.2 Versorgungsaufwendungen 69
2.5 Transferaufwendungen 72
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 74
3.1 Finanzerträge 76
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 77
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 78
4.1 Außerordentliche Erträge 78
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 79
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 79
2. Investitionsmaßnahmen 80
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 86Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 3 von 106
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 86
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 86
Treuhandvermögen 86
Bürgschaften 87
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 87
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 88
Erläuterungen zur Bilanz 89
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 89
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 90
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 90
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 90
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 91
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 93
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 93
Mitglieder des Rates 97
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 106Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 4 von 106
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2022
Anhang
Einleitung
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Fi-
nanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeord-
nung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs.
2 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang
einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2.NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Aus-
gleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertver-
änderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38
Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wert-
grenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel ange-
passt und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“
Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 18 von 819Seite 22 von 911
Anhang Seite 5 von 106
1. Inventur zum 31.12.2022
Gemäß § 91 Absatz 1 und 2 GO NRW i.V.m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden
verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und
ein Inventar aufzustellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum
31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände
und Schulden anzugeben. Es kann von Inventarvereinfachungsverfahren gemäß § 30
KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden.
Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Absatz 2 KomHVO NRW bei Anwendung des
Buchinventurverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anla-
gevermögens mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögens-
gegenständen des Anlagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur auf-
zunehmen. Die Ermittlung der zu bilanzierenden Vermögensgegenstände erfolgte mit Er-
stellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Aufgrund der Frist von fünf Jahren hin-
sichtlich des Erfordernisses der körperlichen Inventur, lag hier ein Fokus im Hinblick auf
den Jahresabschluss 2022.
Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt
Bonn“ in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt.
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände
Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände berücksichti-
gen, und zwar:
• immaterielles Anlagevermögen (Lizenzen, Software, Konzessionen)
• unbewegliches Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle, ...)
• Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar, ...)
• sonstiges bewegliches Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen, Be-
triebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände, ...)
• Finanzanlagen (Beteiligungswerte, Ausleihungen, …)
Das zu überprüfende Anlagevermögen weist zum 31.12.2022 einen Buchwert von
4.944.748.135,50 EUR aus.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachberei-
che in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen
des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Ver-
pflichtung nachgekommen sind.
Inventurmethoden
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die
Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Ab-
satz 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes
sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegen-
stände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen
(zählen, messen, wiegen).
Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer Unter-
stützung und erheblichen Kosten möglich gewesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 19 von 819Seite 23 von 911
Anhang Seite 6 von 106
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu ge-
führt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden wa-
ren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewähr-
leisten.
Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen
zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um Ver-
kehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese Kontrollen
als Inaugenscheinnahme einer körperlichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher
Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch
die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche
sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die Außen-
sportanlagen der Stadt Bonn.
Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien (zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie“) hin-
sichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen
und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme
wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachbereiche und den Da-
ten in der Anlagenbuchhaltung (SAP-FIAA) festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw.
schon durchgeführt werden.
Nach den beiden bereits in Kraft getretenen Sonderrichtlinien zur Inventur der Grundstü-
cke und der Fahrzeuge, konnten die Sonderrichtlinien zur Inventur des Kanalnetzes sowie
der Brücken abschließend abgestimmt und veröffentlicht werden.
Für folgende Aufgabenbereiche wurden in den letzten Jahren Sonderrichtlinien im Entwurf
an die Fachbereiche zur Ergänzung und Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt
zur Abstimmung übermittelt:
Geschäfts-
bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung
3799 Inventar Feuerwehr Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtslei-
tung/Fachbereichsleitung/Inventurbeauftragten
4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im Fach-
amt
4150 Stadtmuseum Sammlungs-
bestände
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtslei-
tung/Fachbereichsleitung/Inventurbeauftragten
5299 Aufbauten Außensportanlagen
(ohne Boden)
Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhal-
tung / Fachbereich)
6699 Aufbauten Straßen (Straßen-
belag, ohne Boden)
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtslei-
tung/Fachbereichsleitung/Inventurbeauftragten
6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhal-
tung / Fachbereich)
6699 Kläranlagen, Pumpwerke,
Betriebsdepot (ohne Boden)
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 20 von 819Seite 24 von 911
Anhang Seite 7 von 106
6699 Wasserbauwerke
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhal-
tung / Fachbereich)
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegen-
stände beschafften Inventarisierungssoftware wurde im Jahr 2019 begonnen. In der An-
lagenbuchhaltung wurden in 2022 vorbereitende Buchungen (Vereinzelungen sowie An-
passungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur Durchführung der
Inventur mit der Software vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeaufkle-
ber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das
Scanergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den
Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit ei-
nem Buchwert von 0,00 EUR ebenfalls inventarisiert.
Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden
entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand ge-
bucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn
im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermö-
gensgegenstände befreit.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechen-
der stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vorhan-
denen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der Jahresabschlussverfügung
vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder Wertveränderungen vorgenommen.
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungspos-
ten
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und über-
prüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen.
Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die zugehö-
rigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt.
1.3 Erläuterung der durchgeführten Bestandsabgleiche
Ausgenommen der Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen ist das Anlagevermögen
zum 31.12.2022 mit 4.673.764.490,95 EUR zu beziffern.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 21 von 819Seite 25 von 911
Anhang Seite 8 von 106
Folgende Bereiche wurden nach dem Jahresabschluss 2017 überprüft:
Inventurfeld Vor-
system
Vorgehensweise
zur Inventur
Buchwert EUR
31.12.2022
Fahrzeuge Mekos Bestandsabgleich gem. Son-
derrichtlinie
zum 31.12.2021
13.575.960,14
Kunstgegenstände
Kunstmuseum
Museum
Plus
Bestandsabgleich
zum 31.12.2021
119.127.695,94
Kunstgegenstände
Stadtmuseum
Museum
Plus
Bestandsabgleich
zum 31.12.2021
1.596.109,50
Brücken GIS Bestandsabgleich
gem. Sonderrichtlinie
zum 31.12.2022
93.441.027,14
Stützwände GIS Bestandsabgleich
zum 31.12.2022 (analog
Sonderrichtlinie Brücken)
5.734.069,00
Kanalhaltungen Nova
Kandis
Bestandsabgleich
zum 31.12.2021
624.765.215,75
Grundstücke Li-
mas/GIS
Bestandsabgleich
gem. Sonderrichtlinie
zum 31.12.2022
1.104.269.298,99
Darlehen
Amt 20
KommIn-
form
Bestandsabgleich
zum 31.12.2022
111.956.668,05
Beteiligungen Bestätigung durch
den Fachbereich
zum 31.12.2021
971.844.401,46
Wertpapiere
Amt 20
Bestätigung durch
den Fachbereich
zum 31.12.2022
96.363.255,84
Inventar
Amt 37
Überprüfung und
Bestätigung durch
den Fachbereich
zum 31.12.2020
15.930.874,15
Software und
immaterielles
Vermögen
Überprüfung und
Bestätigung durch
die Fachbereiche
zum 31.12.2021
/ 31.12.2022,
Rückmeldung tw. Noch offen
6.686.195,65
Festwert
Medienbestand
Jährliche Überprüfung anhand
Katalog,
Festlegung zur
Inaugenscheinnahme
in Abstimmung
2.385.000,00
Holzwert
Stadtwald
Überprüfung anhand des
Forsteinrichtungswerkes
zum 31.12.2019
562.113,57
Straßentunnel
Bad Godesberg
Überprüfung und
Bestätigung durch
den Fachbereich
zum 31.12.2022
209.709.356,48Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 22 von 819Seite 26 von 911
Anhang Seite 9 von 106
Straßenbäume GIS
Baum-
kataster
Bestandsabgleich
zum 31.12.2020
29.876.312,59
Wasserbauwerke
(Bäche etc.)
Überprüfung und
Bestätigung durch
den Fachbereich
zum 31.12.2022
(Rückmeldung offen)
48.648.470,61
Lichtsignal-
anlagen
Bestandsabgleich
zum 31.12.2020
6.071.691,84
Investitions-
zuschüsse SGB
und Theater
Bilanzierung entsprechend der
dortigen Buchführung
438.499.078,65
Straßenaufbauten GIS Bestandsabgleich
zum 31.12.2022
wurde begonnen, konnte aber
nicht abgeschlossen werden
382.935.918,27
Summe
Bilanzwert 4.283.978.713,62
Das bilanzierte Anlagevermögen in Höhe von 4,3 Mrd. EUR wurde somit innerhalb der
vergangen fünf Jahre einer Inventur unterzogen. Die durchgeführten Bestandsabgleiche
und Bestätigungen der Fachbereiche umfassen somit 91,66 % des Vermögensbestandes
zum 31.12.2022 (ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen).
Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche und Bestätigungsschreiben festgestellte
Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären. Inventurdifferen-
zen zwischen den Vorsystemen und der Buchhaltung legen sowohl fehlende Zugänge als
auch Abgänge im Anlagevermögen offen. Die sich durch die Inventurergebnisse festge-
stellten notwendigen Korrekturen des Anlagenbestandes werden zum nächstmöglichen
Zeitpunkt gebucht.
Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen zum Stichtag i.H.v.
270.937.041,04 EUR wurden durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigun-
gen zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt.
Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurden in 2022 um 806.876,13 EUR reduziert.
Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Er-
ledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung
noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen,
geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische Gebäudema-
nagement im Jahr 2023).
Insgesamt wurde ein Bilanzwert i.H.v. 4.554.915.754,66 EUR, d.h. 92,1 % des Vermö-
gensbestandes zum 31.12.2022 überprüft.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 23 von 819Seite 27 von 911
Anhang Seite 10 von 106
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzwert zum 31.12.2021 34.696.596,63 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 59.591.817,65 EUR
24.895.221,02 EUR
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Für den Jahresabschluss 2022 waren
über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts-
belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetzes). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu
aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Arti-
kel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 war die Summe der Haushaltsbelastung
durch entsprechende Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2
NKF-CUIG).
Das NKF-CUIG beinhaltet zwei mögliche Wege zur Isolierung der COVID-19-Pandemie-
bedingten sowie kriegsbedingten Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG werden sie
durch eine gesonderte Erfassung der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann
hilfsweise eine Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushaltsbelastun-
gen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können.
Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten
Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG Ge-
brauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und -aufwen-
dungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die Gegenüber-
stellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2022 mit
dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2022 („Pauschale Ermittlung“).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, die als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzie-
rungshilfe anzusetzen ist, hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von 34.696.596,63
EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr
2021 i.H.v. -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von 27.241.428,96 EUR COVID-19-
Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegsbedingten Haushaltsbelastungen des
Jahres 2022. Die Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2022 einen Isolierungsbetrag
i.H.v. 59.591.817,65 EUR aus.
Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfä-
higkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab Jahresabschluss 2020 wurde dement-
sprechend erweitert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 11 von 106
1. Anlagevermögen
Bilanzwert zum 31.12.2021 4.882.699.914,50 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 4.944.748.135,50 EUR
62.048.221,00 EUR
Allgemeines
Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des Ver-
mögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der
Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen Haus-
haltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend fortge-
führt.
Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in
der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW).
Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem Anla-
gevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung
zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilan-
ziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar
waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung
passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender
Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wur-
den im Geschäftsjahr 2022 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Ein-
zelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im
Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahl-
recht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW
ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen,
Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied-
liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für
alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes aus-
geschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist bei einer erheb-
lichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes, die
eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewer-
ten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise Abschrei-
bung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht komponenten-
weise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Nutzungsdauer-
verlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenstän-
den des Anlagevermögens.
Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet
(vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer
gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster
für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-West-
falen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Ab-
schreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichtBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 12 von 106
(MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungs-
dauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden.
Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt Bonn angewen-
deten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abge-
wichen.
Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das SGB.
Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffer 1.3 - Aktiva.
Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschrei-
bungen vorgenommen.
Zuschreibungen auf Grund des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibun-
gen in Vorjahren wurden für den Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bun-
desstadt Bonn und den Beteiligungswert für das Theater gebucht. Nähere Ausführungen
finden sich unter Ziffer 1.3 - Aktiva.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagevermö-
gens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00
EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und
einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Verein-
fachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2022 Gebrauch ge-
macht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögensge-
genstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich
um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das
Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medienbe-
stand der Stadtbibliothek.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2021 7.777.734,45 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 6.732.799,16 EUR
-1.044.935,29 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem be-
wertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs-
rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
46.603,51 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert ent-
halten. Im Vergleich zum 31.12.2021 konnte der Bestand der geleisteten Anzahlungen für
immaterielle Vermögensgegenstände um ca. 1 Mio. EUR verringert werden. Dies ist unter
anderem auf die Aktivierung des neuen Personalmanagementsystems SAP HCM zurück-
zuführen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 13 von 106
Die Verringerung des Bilanzwertes der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt sich
zum einen aus der Aufarbeitung von Differenzen aus dem Inventurabgleich zum
31.12.2021, die zu Abgängen in Höhe von ca. 64.000,00 EUR im Bereich der Lizenzen
und ca. 328.000,00 EUR bei DV-Software führte. Zum anderen hatte die Buchung von
Abgängen aus dem städtischen Ökokonto eine Verringerung des immateriellen Anlage-
vermögens in Höhe von ca. 860.000,00 EUR zur Folge.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2021 3.315.428.304,57 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 3.318.867.495,07 EUR
3.439.190,50 EUR
Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
• Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder,
Spielplätze, Dauerkleingärten
• Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland
• Wald/Forst
• sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland,
Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudema-
nagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch Objekte bilan-
ziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zuge-
rechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren so-
wie einige Sonderfälle.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des Infrastrukturver-
mögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanla-
gen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände,
Hochwasserschutzanlagen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2022
um 3.439.190,50 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 27 von 819Seite 31 von 911
Anhang Seite 14 von 106
Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren:
Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 4.173.708,88 EUR
(Nach-)Aktivierung verschiedener Flurstücke, Aktivierung von Aufbauten für Spiel-
plätze (z. B. Spielplätze Röckumstraße, Auf dem Hügel, Am Kümpel, Im Rüben-
garten und Am Hölder), Aktivierung des Bolzplatzes Gerhardsplatz, Aktivierung
des ersten Bauabschnitts des Skateparks Rheinaue, Aktivierung von Bäumen auf
Friedhöfen
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.745.951,31 EUR
Aktivierung des Grund und Bodens und des Gebäudes der ehemaligen König-
Fahd-Akademie, Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB, Umbu-
chung des Grund und Bodens und der Aufbauten des Objekts Moltkestraße 3 aus
dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen, Aktivierung von Flurstücken, Akti-
vierung von Spielgeräten an Schulen und Kindertagesstätten
1.2.3 Infrastrukturvermögen 77.288.035,35 EUR
• davon Brücken und Tunnel 44.298.127,65 EUR
(Aktivierung der Druckerhöhungsanlage Tunnel Bad Godesberg, Aktivierung
der Viktoriabrücke und der Fußgängerbrücke Herwarthstraße)
• davon Kanalnetz 22.257.860,93 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle)
• davon Straßennetz 9.979.783,45 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenbaumaßnahmen, Aktivierung
von Radwegen, Aktivierung von Fahrradabstellanlagen und Mobilstationen,
Aktivierung des Parkleitsystems, Aktivierung eines Amphibientunnels)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 448.258,86 EUR
Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken insbesondere aus Schenkungen
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 6.591.066,99 EUR
Aktivierung von Dienstwagen, Nutz- und Spezialfahrzeugen und Sirenenanlagen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.007.761,97 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 25.202.883,94 EUR
davon
• für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 EUR
• für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 0,00 EUR
• für Baumaßnahmen Hochbau 0,00 EUR
• für Baumaßnahmen Tiefbau 0,00 EUR
• für sonstige Baumaßnahmen 11.739.313,07 EUR
• für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 13.463.570,87 EUR
Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen
i.d.R. für Baumaßnahmen 17.119.366,35 EUR
Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung
der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für
Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, er-
forderlich.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 15 von 106
Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 1.098.418,45 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.817.268,29 EUR
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 38.813,60 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.548.182,93 EUR
1.2.3 Infrastrukturvermögen
• Abgänge 6.528.437,08 EUR
• Abschreibungen Brücken und Tunnel 5.559.043,95 EUR
• Abschreibungen Kanalnetz 20.755.188,69 EUR
• Abschreibungen Straßennetz 20.283.261,13 EUR
• Abschreibungen sonstige Bauten 863.546,46 EUR
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Abschreibungen 15.833,23 EUR
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Abgänge (u.a. aus dem Bestandsabgleich 2021) 49.033,00 EUR
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen,
Fahrzeuge
Abgänge (in der Regel Verkauf, Rückgabe von streitbefangener Kfz, Schenkungen
an die Feuerwehr Altenahr und an die Ukraine) 2.367.291,98 EUR
Abschreibungen 4.505.497,26 EUR
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abgänge 460.789,97 EUR
Abschreibungen 4.770.805,97 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
davon
• für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 16.299.388,79 EUR
• für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 57.137,63 EUR
• für Baumaßnahmen Hochbau 5.023.092,29 EUR
• für Baumaßnahmen Tiefbau 30.367.535,54 EUR
• für sonstige Baumaßnahmen 0,00 EUR
• für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 0,00 EUR
Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau in allen An-
lagenklassen außer bei sonstigen Baumaßnahmen (96300) und Anzahlungsrechnungen
(96400) durch Aktivierungen und Umbuchungen gemindert. Dies ist insbesondere auf die
Aufarbeitung von Altfällen aus Vorjahren zurückzuführen. Außerdem ist der Bestand einer
Anlage im Bau in Höhe von 15,665 Mio. EUR zur Fehlbetragsfinanzierung des Treuhand-
vermögens zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP in die Forderungen umge-
bucht worden.
Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der Geringfü-
gigkeit nicht einzeln erläutert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 16 von 106
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.559.493.875,48 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 1.619.147.841,27 EUR
59.653.965,79 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswertver-
fahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen
wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr übernom-
men.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert zum 31.12.2021 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 530.489.824,66 EUR
0,00 EUR
Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche
Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2022 für Beteili-
gungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert zum 31.12.2021 122.510.370,92 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 122.518.115,92 EUR
7.745,00 EUR
Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unterneh-
men ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
In Juli 2022 ist die Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) ge-
gründet worden und neu hinzugekommen. Aktiviert wurde der Anteil der Bun-
desstadt Bonn am Stammkapital i.H.v. 7.745,00 EUR (= 15,49 %). Obwohl der
Anteil unter 20 % liegt, erfolgt ein Ausweis unter der Bilanzposition „Beteiligungen“,
da die Absicht besteht, eine langfristige Verbindung an dem Unternehmen einzu-
gehen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Anhang Seite 17 von 106
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert zum 31.12.2021 317.321.264,42 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 317.625.656,63 EUR
304.392,21 EUR
Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 09.06.2022 zum Wirtschaftsplan 2022 des SGB werden
die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7.214 TEUR
in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt.
Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 7.468
TEUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom
Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2021
weist ein Eigenkapital von 33.498 TEUR aus. Es hat sich ein Zuschreibungsbedarf
von rd. 4 TEUR ergeben.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich
ein Zuschreibungsbedarf zum 31.12.2022 in Höhe von rd. 554 TEUR ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert zum 31.12.2021 96.382.648,10 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 96.363.255,84 EUR
-19.392,26 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem.
§ 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsächli-
chen Anschaffungskosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten Ver-
sorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus
zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-
Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage
wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich
nachteilig dargestellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei
Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien,
Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Das Rücklagevermögen der rechtlich
unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum Teil in einen konservativen
Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen. Für die Geldanla-
gen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Son-
derposten ausgewiesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 31 von 819Seite 35 von 911
Anhang Seite 18 von 106
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018
in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden
wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der
Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen
hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4.
1.3.5 Ausleihungen
Bilanzwert zum 31.12.2021 492.789.767,38 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 522.150.988,22 EUR
59.361.220,84 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit
der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Darlehensforderungen aus Transferleistungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI)
• Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH).
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen
für die Stadtwerke Bonn (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die
Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinan-
ziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter
der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken
und korrespondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen.
Der Bestand beträgt zum 31.12.2022 rd. 105,3 Mio. EUR.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse
ausgewiesen. Im Jahr 2022 ergeben sich größere Veränderungen durch neu ge-
leistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungsbeträge. Im
Saldo hat sich ein Zuwachs von rd. 19,4 Mio. EUR ergeben.
Durch die Neugründung und die Beteiligung an der KLAR GmbH gab es eine
Änderung in Höhe von rd. +100 TEUR.
Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 59.653.965,79 EUR hö-
her als zum 31.12.2021.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
Seite 32 von 819Seite 36 von 911
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2. Umlaufvermögen
Bilanzwert zum 31.12.2021 225.018.205,91 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 265.712.632,69 EUR
40.694.426,78 EUR
2.1 Vorräte
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.033.551,12 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 1.154.402,14 EUR
120.851,02 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 Material für die städtischen Schulen
• Amt 52 Material für den Bäderbetrieb
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 67 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausgewie-
sen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug erfolgte
im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2021 210.706.386,12 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 242.760.999,73 EUR
32.054.613,61 EUR
Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO NRW gegliedert in:
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
bestehend aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbesei-
tigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbei-
träge, Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfe-
leistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergär-
ten, Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
26.172.656,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Lan-
des NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleis-
tung des Landes NRW die Forderung im Jahr 2022 um 1.540.120,00 EUR zu re-
duzieren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
waren um 1.302.043,80 EUR zu erhöhen.
Hinsichtlich des Bestandes der Forderungen aus Grundbesitzabgaben im Jahres-
abschluss 2022 ist anzumerken, dass aufgrund des OVG-Urteils vom 17.05.2022
die Erstellung von Bescheiden zu Grundbesitzabgaben aus Massenläufen sowie
Mahnung von bestehenden, offenen Forderungen ausgesetzt wurde. Insoweit sind
Mahnung und Vollstreckung der Grundbesitzabgaben ab dem 31.05.2022 unter-
blieben und die Beitreibung oder Kontaktaufnahme mit den Pflichtigen wurde bis
zur Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2022 nicht aufgenommen.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Zum 31.12.2022 werden privatrechtliche Forderungen abzüglich Wertberichtigun-
gen in Höhe von 59.518.465,25 EUR ausgewiesen.
Davon privatrechtliche Forderungen
• gegenüber dem privaten Bereich i.H.v. 33.064.501,83 EUR
• gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 5.312.267,93 EUR
Es handelt sich beispielsweise um Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und
Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse nach-
gewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprü-
chen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen,
Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes
an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der
periodengerechten Ertragszuordnung.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäfts-
betrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei
handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der
Abteilung Liegenschaften.
Die grundlegende Überprüfung des Wertes der Grundstücke im Umlaufvermögen
ergab einen Korrekturbetrag in Höhe von 791.552,50 EUR, der als Eröffnungsbi-
lanzkorrektur gegen die allgemeine Rücklage gebucht wurde.
Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses
(ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagever-
mögen ins Umlaufvermögen umgebucht. In 2022 wurde kein Anlagevermögen in
das Umlaufvermögen umgebucht.
Entfällt die Veräußerungsabsicht, wird der Vermögenswert aus dem Umlaufvermö-
gen in das Anlagevermögen umgebucht. In 2022 wurde das Objekt Moltkestraße
3 mit insgesamt rd. 567 TEUR in das Anlagevermögen umgebucht.
Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung i.H.v. rund 2,1 Mio. EUR ge-
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Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2022
ergab sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren bei-
zulegenden Wert.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch
nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.819.604,30EUR ausgewiesen. Da die
Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber
für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung
bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wur-
den entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der
Stadt abgebildet.
Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass
auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren.
Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2022 vorzunehmen, wurden geleis-
tete Anzahlungen in Höhe von 17.119.366,35 EUR, die zum Stichtag 31.12.2022
ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete An-
zahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf der Sach-
kontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung nachvoll-
zogen.
Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Nach-
weisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind
nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vor-
liegt, erforderlich.
Zum Anlagenspiegel wird eine entsprechende Erläuterung gegeben.
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur
für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es
erfolgte die Anpassung des Forderungsbestandes für 2022. Aufgrund der gemel-
deten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2022 per Saldo Forderungen in Höhe
von 1.763.225,14 EUR.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des ge-
schätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO NRW das
Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem
Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen,
wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kennt-
nisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine
anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW,
soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert-
oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht bei-
treibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertbe-
richtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forde-
rungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften.
Ein Forderungsbestand in Höhe von 180.971.351,18 EUR war 64.122 Geschäfts-
partnern / 77.616 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Zahlungen (1.068.693,92 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen ver-
mindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2022.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten
nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden
kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen > 100.000,00 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum
Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausge-
setzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt.
Auf 85 Geschäftspartnern / 188 Vertragsgegenständen wurden Forderungen grö-
ßer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 135.045.516,06 EUR ermit-
telt.
51.247.713,44 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hier-
von waren 49.073.997,19 EUR im Jahr 2022 fällig gestellt. Zu den bezahlten For-
derungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertbe-
richtigung gebucht. Zum 31.12.2022 waren insgesamt Forderungen in Höhe von
52.493.893,65 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu
beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2021 handelt es sich insgesamt
eine Erhöhung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen um 365.258,58 EUR.
Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages
im Jahr 2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsge-
winne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszin-
sen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindli-
chen Auskunft (Ratsbeschluss vom 15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger
Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Der Erlass der bilanzierten Forderung ist ge-
plant. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da
diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine ge-
setzliche Neuregelung zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, so-
dass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterlie-
gen.
Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vor-
genommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschrei-
bende %-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen
war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewen-
det. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 157.540,83 EUR als nicht
werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2021 handelt es sich
insgesamt eine Verminderung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um
282.471,30 EUR.
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition
2.2) war insgesamt um 32 Mio. EUR höher als zum 31.12.2021.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 0,00 EUR
0,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem An-
lagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von
weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert zum 31.12.2021 13.278.268,67 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 21.797.230,82 EUR
8.518.962,15 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2022 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich
um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passiv-
seite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Diffe-
renzen wurden bereinigt.
Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 19.471,87 EUR und werden seit
2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt.
Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 8,5 Mio. EUR höher als am 31.12.2021.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert zum 31.12.2021 37.825.475,13 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 39.618.845,28 EUR
1.793.370,15 EUR
Geleistete Investitionsförderungen
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens-
gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber
die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungs-
verpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als akti-
ver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegen-
leistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst.
Zum 31.12.2022 erfolgte eine Auflösung des ARAP in Bezug auf zugeordnete Stellplatz-
ablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse
wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen An-
zahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die
Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der
Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 3.587.736,13 EUR aus-
gewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2022 geleisteten Auszahlungen für So-
zialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2022, sowie Erstattung
kommunaler Leistungen SGB II für 2022 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2022 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2023
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgren-
zungsposten gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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PASSIVA
1. Eigenkapital
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.060.541.207,21 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 1.089.162.125,79 EUR
28.620.918,58 EUR
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR
-5.445.408,33 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2022 ausfolgenden Gründen verändert:
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögensgegen-
ständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO
NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1
der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Geset-
zesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber er-
gebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die er-
folgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensge-
genstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräuße-
rungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in
das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine
außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls
erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage:
Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' -4.156,75 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'SGB' 7.467.696,35 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Seniorenzentren'
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) -553.987,83 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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B) Entwicklungsmaßnahmen
Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin)
war die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandbankkonto gegen die Allgemeine
Rücklage zu buchen:
Bestand Treuhandkonto 315.716,08 EUR
Wertberichtigung 19.508,66 EUR
C) Nachträgliche Korrekturen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO
NRW
Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert
und gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet:
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes einer Restschuld
(Anordnung vom 17.11.2022) -0,07 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für Kanäle und die dazugehö-
rigen Sonderposten (Vermerk vom 04.04.2023)
Kanäle 92.097,78 EUR
Sonderposten -17.468,68 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für Grundstücke im Umlaufver-
mögen (Vermerk vom 22.03.2023) -791.552,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 22.03.2023) 66.960,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 22.11.2022) -24.032,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 28.11.2022) -882.244,56 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 28.11.2022) -425.088,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 31.08.2022) 175.261,88 EUR
Nachträgliche Korrektur des Jahresabschlusses 2015, hier: Grünanlage
(Vermerk vom 10.02.2023) 87.294,15 EUR
Nachträgliche Korrektur des Jahresabschlusses 2016, hier: Grünanlage
(Vermerk vom 10.02.2023) 55.182,14 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von
(Anordnung vom 14.02.2023) -11.078,32 EUR
Tilgungszuschuss des Bundes zur Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten
(Anordnung vom 03.05.2022) -124.700,00 EUR
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018
einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde.
Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teil-
weise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden
musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden (wie auch das Jah-
resergebnis 2019) nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Aus-
gleichsrücklage gebucht. Der Jahresabschlusses 2021 schloss mit einem Ergebnis aus
laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche
Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
(NKFCOVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahresüberschuss
von 34.066.326,91 EUR, der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde.
Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Ausgleichsrücklage am 31.12.2019 69.862.221,55 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR
Fehlbetrag 2019 7.828.775,40 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2020 62.033.446,15 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR
Fehlbetrag 2020 24.647.307,47 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2021 37.386.138,68 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR
Überschuss 2021 34.066.326,91 EUR
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von -7.371.889,13 EUR ab.
Das enthaltene außerordentliche Ergebnis 2022 weist einen positiven Saldo von
28.404.421,02 EUR aus. Überwiegend ist dies auf den Isolierungsbetrag für die pandemie-
und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zurückzuführen. Unter Berücksichtigung eines Korrektur-
betrages zur Bilanzierungshilfe aus dem Jahr 2021 i.H.v. rd. 1,88 Mio. EUR beläuft sich
der Isolierungsbetrag für 2022 auf 24.895.221,02 EUR.
Der Jahresfehlbetrag 2022 fällt damit geringer aus als ursprünglich im Rahmen der Haus-
haltsplanung 2022 (Ansatz: -33.901.789,30 EUR) veranschlagt.
Der im Jahr 2022 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -7.371.889,13 EUR wird im Rah-
men der Ergebnisverwendung im Jahr 2023, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1
Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage entnommen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks-
regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt
2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungs-
konzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019
genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter‘ Haushaltsausgleich im Sinne des
§ 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge nur knapp
verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der Kommunalaufsicht
eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
2023/2024 nicht mehr gegeben.
Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2021 655.065,37 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 655.065,37 EUR
0,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Son-
derrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2021 37.386.138,68 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 71.452.465,59 EUR
34.066.326,91 EUR
Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den
Überschuss des Jahres 2021 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen
Stand erhöht. Der im Jahr 2022 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 7.371.889,13 EUR
wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2023, nach Beschluss des Rates gem.
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage entnommen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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2. Sonderposten
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.001.643.079,53 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 996.625.950,80 EUR
- 5.017.128,73 EUR
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert zum 31.12.2021 802.290.214,14 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 799.535.390,53 EUR
-2.754.823,61 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulö-
sen.
Im Jahr 2022 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2022 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
(581 TEUR)
• Bundeszuweisung OGS-Infrastruktur (760 TEUR)
• Bundeszuwendung Parkleitsystem (1,3 Mio. EUR)
• Landeszuweisungen Viktoriabrücke (4,8 Mio. EUR)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes
NRW (255 TEUR)
• Schenkung und Förderung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen
und übrige Bereiche (115 TEUR)
• Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2022 (541 TEUR)
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur
Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der Eröffnungs-
bilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zu-
rechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjähri-
gen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes können auch meh-
rere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem
Vermögensgegenstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 Gemeindefinanzierungsgesetz
2022 NRW (GFG 2022) für die Stadt Bonn betrug 14.358.496,18 EUR. Hinzu kamen
1.608.166,22 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4
GFG 2022).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Im Jahr 2022 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 10.308.283,24
EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert
wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei de-
nen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht oder nur
teilweise berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 3.633.542,11 EUR ertragswirksam den Auf-
wendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zu-
geordnet.
Der restliche/weitere Betrag von 5.658.379,16 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet,
die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung
der Maßnahme gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2022, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbes-
serung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurde in Höhe von 59.793,31 EUR
den Anschaffungen für Vermögensgegenstände unter 800 EUR netto (GWG) des Ge-
schäftsbereichs 5099 zugeordnet. Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für
Sozialhilfeträger in Höhe von 1.548.372,91 EUR wurde wie in den Vorjahren mangels
weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale be-
rücksichtigt.
Im Jahr 2022 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 5.372.046,62 EUR aus allgemei-
nen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2012-2021) zugeordnet.
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in
Höhe von 321.108,80 EUR korrigiert, d.h. anderen Vermögensgegenständen zuge-
ordnet.
• Stellplatzablösebeträge
Der bisher noch nicht verwendete Betrag aus der Stellplatzablöse des Jahres 2021 in
Höhe von 533.713,83 EUR sowie die eingenommenen Stellplatzablösebeträgen des
Jahres 2022 in Höhe von 997.909,68 EUR wurden im Jahr 2022 vollständig zugeord-
net. Sie wurden entsprechend einer Zuwendung an die SWBV für die Angebotsver-
besserung bei Bus und Bahn zur Steigerung der ÖPNV-Nutzung ertragswirksam ge-
bucht. Es bestehen hierzu keine unverwendeten Mittel mehr zum 31.12.2022.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen so-
wie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich zugegange-
nen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privat-
rechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden
entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel ein Sonder-
posten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Fi-
nanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Über-
tragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden
konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Son-
derposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögensge-
genstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertrags-
wirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand redu-
ziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert zum 31.12.2021 167.632.091,96 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 166.552.800,18 EUR
-1.079.291,78 EUR
Diese Sonderposten beinhalten
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalab-
gabengesetz (KAG)
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Gemäß § 127 BauGB erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge zur Deckung ihres ander-
weitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla-
gen.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt 10% des bei-
tragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss tragen die Beitragszahlenden
90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Gemäß § 8 KAG soll die Stadt Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung,
Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen, Wegen
und Plätzen auch für deren Verbesserung, erheben.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30% und 80% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur
Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfa-
len (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) übernimmt das Land 100 Prozent der nach §
8 Abs. 1 Satz 2 KAG von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge in
NRW, wenn die straßenbauliche Maßnahme nach dem 1.1.2018 durch die zuständigen
politischen Gremien (in Bonn die Bezirksvertretungen) beschlossen wurde. Sofern ein sol-
cher Beschluss nicht gefasst wurde, sind die straßenbaulichen Maßnahmen förderfähig,
wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Arbeiten erstmals nach dem 1.1.2018
bereitgestellt wurden. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablöseverein-
barungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablösevereinbarungen ergeben-
den Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen.
Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die
Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der Stra-
ßenausbaubeiträge berücksichtigen.
Die Landeszuweisungen werden als Beitragszahlungen gebucht. Mit Aktivierung der her-
gestellten Erschließungsanlagen sind Sonderposten zu bilden.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermö-
gensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuch-
tung, SPE und Grunderwerb
Für das Jahr 2022 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maß-
nahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die
Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. DieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt,
wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB der Jahre 2014 und 2015, die bisher bei
der Sonderpostenbildung aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden,
nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten, den Ertrag oder
in die allgemeine Rücklage umgebucht.
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbun-
dene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben.
Im Jahr 2022 wurde ein Betrag in Höhe von 129.002,50 EUR vereinnahmt und den
aktivierten Kanalhaltungen des Jahres als Sonderposten zugeordnet.
Mangels erfolgter Aktivierungen wurden in den Jahren 2020 und 2021 keine Sonder-
posten gebucht. Dies wurde im Jahr 2022 nachgeholt.
Zum Stichtag 31.12.2022 ergaben sich nach Entstehung der Beitragspflichten nach
BauGB und KAG nicht erhobene Ausbaubeiträge i.H.v. 3.640.000,00 EUR (keine nicht
erhobenen Erschließungs- oder Kanalbeiträge).
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert zum 31.12.2021 5.437.608,07 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 5.339.014,94 EUR
-98.593,13 EUR
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Ein-
richtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabenge-
setz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den
Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Ein-
richtungen:
Stand 31.12.2022 Konto Betrag
Rettungsdienst 233110 180.582,93 EUR
Märkte 233130 343.123,14 EUR
Stadtentwässerung 233140 4.223.529,86 EUR
Straßenreinigung 233150 107.678,15 EUR
Abfallentsorgung 233160 484.100,86 EUR
Bestattungswesen* 233170 0,00 EUR
* Bestattungswesen:
Der Rückstand bei den Betriebsabrechnungen (fehlend ab 2021) wird derzeit aufgearbeitet.
Nachrichtlich: Ausblick:
Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2023 bereits die
folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind
innerhalb der weiteren drei Jahre (2024 bis 2026) auszugleichen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Bereits in Kalkulation für
2023 berücksichtigt Zwischenstand 2023
Rettungsdienst: 42.675,10 EUR 137.907,83 EUR
Märkte 85.435,02 EUR 257.688,12 EUR
Stadtentwässerung 1.044.785,48 EUR 231.434,89 EUR
s. Anmerkung
Straßenreinigung 0,00 EUR s. Anmerkung
Abfallentsorgung 0,00 EUR s. Anmerkung
Bestattungswesen 0,00 EUR 0,00 EUR
Anmerkung zum Ausblick:
Im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil vom 17.05.2022 und der Änderung des § 6 des
Kommunalabgabengesetzes mussten für die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Ab-
fallentsorgungsgebühren rückwirkend, z.T. bis zum Jahr 2017, wirksame Satzungsgrund-
lagen geschaffen werden. Die Nachkalkulationen für diese zurückliegenden Jahre muss-
ten mit den Ist-Beträgen bzw. -Bemessungsgrundlagen erfolgen, sodass folglich keine
Über- oder Unterdeckungen entstehen, die an Folgejahre weiterzugeben wären (s. DS-
Nrn. 230376, 230307 und 230333, Rat am 23.03.2023).
Die noch ausgewiesenen Sonderposten werden demzufolge 2023 aufgelöst. Nur bei der
Stadtentwässerung bleibt ein Sonderposten, gebildet aus der Rückzahlung der Abwas-
serabgabe aus dem Jahr 2022, bestehen.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung und Vorlage der Betriebsabrechnun-
gen könnten sich die Beträge noch verändern.
Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der kos-
tenrechnenden Einrichtungen aufgeführt.
2.4 Sonstige Sonderposten
Bilanzwert zum 31.12.2021 26.283.165,36 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 25.198.745,15 EUR
-1.084.420,21 EUR
• Rechtlich unselbstständige Stiftungen
Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei
handelt es sich um folgende Stiftungen:
Stiftung Bernhard Oebeke
Stiftung Thomas Hansen
Stiftung Peter Kemper
Stiftung Konrad Adenauer
Stiftung August Kaiser
Stiftung Dorothea-v.-Stetten
Stiftung Dr. Werner Borchert
Stiftung Bonner Altenhilfe
Stiftung Paula Flerus
Stiftung St. Albertus Magnus Heim
Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim
Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift
Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. JakobBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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Stiftung Gabriel Adrian
Stiftung Max Becker
Stiftung Arme im Allgemeinen
Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe
Stiftung Julius Barthels
Stiftung Fritz Kirstein
Stiftung Förderung der Feuerwehr
Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte
Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse beige-
fügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln ausgewiesen
werden.
• Öko-Konto
Die Thematik des Ökokontos und der eingenommenen Ausgleichsbeträge wurde im Jahr
2022 begonnen aufzuarbeiten.
Zum einen wurden bislang pauschal gebildete, d.h. keinem konkreten Vermögensgegen-
stand zugeordnete, Sonderposten geprüft und einzeln zugeordnet.
Zum anderen wurden eingenommene Ausgleichsbeiträge für Eingriffe in Natur und Land-
schaft, die bisher als erhaltene Anzahlungen bilanziert wurden, den Ausgleichsmaßnah-
men zugeordnet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022
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3. Rückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2021 926.332.330,54 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 976.663.024,42 EUR
50.330.693,88 EUR
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger
gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW
Bilanzwert zum 31.12.2021 844.510.230,99 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2022 876.770.564,56 EUR
32.260.333,57 EUR
Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“ verwen-
det, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrück-
stellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr.
Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im Jahr unter-
stellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die Sonderzuwen-
dung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter verwendet.
Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S
2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt:
• für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre.
Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der
Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO NRW).
Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem
Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive
Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des Wirt-
schaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem Bar-
wert der zukünftigen Leistungen ist.
Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem Wirt-
schaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist (Leis-
tungsphase – Versorgungsempfänger).
Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet
(Dominanz).
Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden, die zum
jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle
ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten.
Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide Ehe-
partner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das Alter
der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet.
Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung
aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der insge-
samt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich abgeleisteten
Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtags
das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass sie mit Err

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de