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240148 · Mitteilungsvorlage

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens

Nummer
240148
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240148
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A
565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich
und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der
Stadt Bonn im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der An-
schlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließ-
lich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässe-
rungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. Das
für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10.
September 2020 eingeleitet. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens hatte die
Stadt Bonn am 15. Dezember 2020 eine Stellungnahme abgegeben (DS-Nr.
201923).
Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die
Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunter-
lagen haben dazu geführt, dass 2022 die Ausgangsplanung von der Autobahn
GmbH des Bundes überarbeitet bzw. ergänzt worden ist (1. Deckblatt, siehe
DS-Nr. 222341). Eine weitere Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesonde-
re:
- nochmals das Thema Klima/CO2-Bilanz/§ 13 Klimaschutzgesetz (KSG)
und wird entsprechend der Allgemeinen Rundverfügung 03/2023 des Bun-
desministeriums für Digitales und Verkehr um den Bericht „THG-
Emissionen aus Verkehr“ ergänzt
- sowie zusätzlich wird die Luftschadstoffuntersuchung auf den aktuellen
Stand des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)
aktualisiert.
Die Planänderungsunterlagen standen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 9. Ok-
tober bis einschließlich 8. Dezember 2023 im Internet sowie im Stadthaus zur
Einsicht zur Verfügung. Bis einschließlich 8. Januar 2024 konnten Einwendun-Seite 1 von 8
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gen zu den Änderungen in diesem zweitem Deckblattverfahren erhoben wer-
den.
Die Stadt Bonn hat am 2. Januar 2024 die folgende Stellungnahme abgegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxx,
im Rahmen der Veröffentlichung des 2. Deckblattes zu o.g. Verfahren wurden
von hier aus die städtischen Fachämter beteiligt und um Stellungnahme hierzu
gebeten.
Die auf der Internetseite der Bezirksregierung veröffentlichten Planunterlagen
wurden durch die berührten Fachdienststellen geprüft.
Seitens der Bundesstadt Bonn wird wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Stadtgrün –Abt. Umweltvor-
sorge und –planung:
Gemäß 2. Deckblatt ist das klimatische Gutachten unverändert zum 1. Deck-
blatt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird jedoch teils noch auf veral-
tete Quellen verwiesen: z.B. S. 43 -> Auszug aus der Klima-
Planungshinweiskarte von 1992; Herleitungen sollten ausschließlich auf Basis
des aktuellen Gutachtens erfolgen.
Darüber hinaus bestehen seitens der Bundesstadt Bonn keine weiteren Beden-
ken zum aktuellen Verfahren (2. Deckblatt).
Insgesamt haben sich jedoch im Laufe des Verfahrens noch weitere Punkte
ergeben, auf die hier hingewiesen wird:
Hinweise zum beabsichtigten Neubau der Feuer- und Rettungswache 1
mit Werkstattzentrum und Verwaltung:
Stadtplanungsamt:
Die Stadt Bonn beabsichtigt den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 mit
Werkstattzentrum und Verwaltung sowie eine Neuordnung und Neubau des
Betriebsstandorts von bonnorange am Standort Lievelingsweg.
Der Standort der Feuer- und Rettungswache hat sich in den vergangenen 50
Jahren aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und der Anbindung an das Auto-
bahnnetz als optimal geeignet erwiesen. Einen Alternativstandort, der die vor-
gegebenen Hilfsfristen erfüllt oder die Nutzungen des Werkstattzentrums auf-
nehmen könnte, ist nicht vorhanden bzw. absehbar. Der Neubau der Feuerwa-
che ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands notwendig.
Es bestehen erhebliche Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel, zudem ist
der Energiebedarf sehr hoch und die Räumlichkeiten entsprechen nicht den
heutigen Anforderungen an eine Feuer- und Rettungswache mit dem zu ge-
währleistenden Aufgabenumfang. Abgesehen von der Kernnutzung sind in die
Feuer- und Rettungswache feuerwehreigene Werkstätten sowie die integrierte
Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst inkl. der Funktion als Ausweichleit-Seite 2 von 8
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stelle für den Rhein-Sieg-Kreis, die Einsatzleitung und der Direktions- und Ver-
waltungsdienst integriert. Diese Funktionsbereiche weisen zahlreiche gemein-
same Schnittstellen und Verzahnungen untereinander auf und bilden eine funk-
tionale Gesamtstruktur. Der Neubau und die Neuordnung der Feuer- und Ret-
tungswache erfüllt einen hohen Gemeinbedarf und hält einen enormen Stellen-
wert in der Sicherung der Daseinsvorsorge der Bundesstand Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises inne.
Der Neubau des Gesamtprogramms für Feuerwehr- und Rettungsdienst soll bei
laufendem Betrieb der Feuer- und Rettungswache in mehreren Bauabschnitten
erfolgen, um durchgängig die Betriebsabläufe zu ermöglichen.
Hierfür werden während der Bauphasen Interimslösungen notwendig sein, um
den Betrieb zumindest auf dem erforderlichen Minimalniveau funktional sicher-
zustellen. Die Prüfung der Machbarkeit hat gezeigt, dass in der Bauphase eine
Nutzung der Flächen auf dem Gelände der Feuerwehr innerhalb der Anbauver-
botszone nach § 9 FStrG essentiell sein wird. Dies umfasst auch die Errichtung
von Interimsbauten mit feuerwehrtypischen Nutzungen während der Bauzeit.
Eine Projektrealisierung wäre ansonsten nicht möglich. Die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn werden durch diese temporären
Bauwerke nicht beeinflusst.
Darüber hinaus ist eine Nutzung der Flächen innerhalb der Anbauverbotszone
nach Baufertigstellung für Übungszwecke, als Aufstellfläche auf dem Gelände
und als Erschließungsfläche der Nordseite des geplanten Neubaus für die Feu-
erwehr notwendig. Auch hierbei werden die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs auf der Autobahn sichergestellt. Es werden dort keine Brandübungen
stattfinden (keine Rauchentwicklung, kein Feuer).
In der Projektvorbereitung wurde begleitend geprüft, inwieweit das Raumpro-
gramm reduziert werden kann. Maßgabe ist jedoch, dass die funktionale Ge-
samtstruktur der Feuerwache 1 auch im Neubau erhalten bleibt. Dabei wurden
Möglichkeiten für sinnvolle Verlagerungen von Funktionsbereichen mitberück-
sichtigt.
Die Projektvorbereitung zeigt jedoch, dass eine Umsetzung des Flächenbedarfs
für die Feuerwache 1 ohne Inanspruchnahme von Teilflächen der Anbauver-
botszone mit erheblichen verkehrlichen und funktionalen Konflikten auf dem
Grundstück erkauft würde. Für eine dauerhaft über die nächsten Jahrzehnte
funktionsfähige Feuer- und Rettungswache in Verbindung mit den anderen
Nutzungsbausteinen der kritischen Infrastruktur ist im Planungswettbewerb und
für die spätere Umsetzung auch die Möglichkeit einer dauerhaften Bebauung
im äußeren Teil der Anbauverbotszone (20 – 40 m – Bereich) zuzulassen.
Auch Geländeanpassungen im Bereich der Anbauverbotszone in der Größen-
ordnung von +/- 1m sollten zulässig sein. Dies ist erforderlich, da für den Neu-
bau in der gesamten Gebäudelänge Ausfahrten auf dem gleichen Niveau mög-
lich sein müssen. Auch von Norden ist das Gelände auf dem gleichen Niveau
anfahrbar zu gestalten. Heute liegt der Bereich der Anbauverbotszone ca. 1,2
m höher als der südliche Bereich des Feuerwehrgeländes. Vorgabe in der wei-
teren Planung ist, unabhängig von einer entsprechenden Geländeanpassung
auch den geplanten Anschluss an den Betriebsweg der BAB sicherzustellen.Seite 3 von 8
Seite 4
Ebenso wäre eine Nutzung der Flächen innerhalb der Anbauverbotszone der
Autobahnabfahrt A555 auf den Flächen von bonnorange AöR notwendig, um
erforderliche Stellplätze, insbesondere für die zahlenmäßig stark gestiegene
Nutzfahrzeugflotte nachzuweisen. Diese Parkflächen sollen dann mit PV-
Modulen überdacht werden. Auch bonnorange AöR wird das gesamte Areal
neu strukturieren und die Betriebsstätte komplett neu errichten, da auch diese
Gebäude in schlechtem baulichen Zustand sind und die Unterbringungsmög-
lichkeiten des Fuhrparks nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.
Im derzeitigen Bestand sind innerhalb der Anbauverbotszone bereits Stellplätze
für private Pkws der Belegschaft untergebracht.
Vor dem Hintergrund der Neuordnung des Standortes wird auch im Bereich der
Betriebsstätte der bonnorange AöR eine Inanspruchnahme der Flächen inner-
halb der Anbauverbotszone weiter erforderlich, um den Betrieb an den inte-
grierten Standort dauerhaft zu gewährleisten. Nebennutzungen, wie Stellplätze
für PKW und Betriebsfahrzeuge, ergänzt durch PV-Anlagen, müssen im Be-
reich von 20 bis 40 m von der Anbauverbotszone auch hier untergebracht wer-
den, um bestehenden Flächen- und Raumbedarf zur Sicherstellung der Be-
triebsabläufe auf den verbleibenden Flächen abbilden zu können.
Die Anbindung an den Betriebsweg der BAB wird seitens der Feuerwehr und
bonnorange AöR jederzeit sichergestellt werden. Solange entlang der nördli-
chen Grundstücksgrenze Interimsbauten genutzt werden, kann eine Zufahrt
entlang der westlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Die Umsetzung einer
Schallschutzwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze sollte nach Ab-
schluss der Bauarbeiten auf den Geländen der Feuerwehr und bonnorange
AöR erfolgen. Im Endausbau wird dann der Zugang zur geplanten Lärm-
schutzwand wie im Plan dargestellt, sichergestellt.
Die von der Feuerwehr und bonnorange AöR genutzten Grundstücke Lieve-
lingsweg 110 und 112 liegen im Geltungsbereich des bestehenden Bebau-
ungsplan Nr. 7523-95, der für diesen Bereich ein Baugrundstück für den Ge-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwache und städtischer Fuhrpark
festsetzt. Da davon ausgegangen wird, dass die Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes dem geplanten, stufenweise zu realisierenden Ersatzneubau der
Feuerwehr widersprechen, ist es daher notwendig, das vorhandene Planungs-
recht zu ändern. Geändert werden soll der von dem Ersatzneubau der Feuer-
wehr betroffene Bereich (Flurstück 617).
Der von bonnorange AöR genutzte Bereich (Flurstück 616) wird ebenfalls mit-
einbezogen, da hier eine Rückkehr zu der Nutzung im Sinne der Festsetzungen
des Bebauungsplans nicht mehr zu erwarten ist (Fläche für den Gemeinbedarf
– Feuerwache und städtischer Fuhrpark). Ein entsprechender Zielbeschluss
des Rates der Stadt Bonn zur Änderung des Planungsrechts ist bereits am
28.06.2021 erfolgt
(siehe www.bonn.sitzung-
online.de/public/vo020?VOLFDNR=10572&refresh=false).
Wir bitten daher um Berücksichtigung der Interimslösungen und der dauerhaf-
ten Nutzung der Flächen bzw. Teilflächen innerhalb der Anbauverbotszone bei
der Planfeststellung des 6-streifigen Ausbaus der A565 zwischen der An-
schlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Darüber
hinaus bitten wir im Rahmen der Projektvorbereitungen „Neubau Feuerwehr-Seite 4 von 8
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wache“ und „Neustrukturierung Betriebsstandort bonnorange AöR“ sowie im
Zusammenhang mit der erforderlichen Änderung des Bebauungsplans um Ab-
stimmung hinsichtlich der erforderlichen Ausnahme vom Verbot des § 9 (1)
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. um Mitwirkung des Trägers der
Straßenbaulast im Sinne des § 9 (7) FStrG.
Stadtplanungsamt – Verkehrsplanung:
Es wir auf den Wortlaut der Resolution aus dem Ratsbeschluss vom
10.12.2020 verwiesen (www.bonn.sitzung-
online.de/public/to020?TOLFDNR=20297&SILFDNR=443).
Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen fordert die
Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzli-
chem Radweg.
Die Stadt fordert, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem
entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen.
Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des reduzierten
Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstrei-
fen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar. Der Sicherheitsstreifen
wird dabei so vorgerichtet, dass eine restriktive, temporäre Seitenstreifenfrei-
gabe "(TSF)" möglich ist.
Inhaltlich ist der Stellungnahme vom 9.11.2022 des Stadtplanungsamtes ge-
genüber der Bezirksregierung Köln zum 1. Deckblatt nichts hinzuzufügen.
Hinweis zur geplanten Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße:
Tiefbauamt:
Der beigefügte Plan „Vorentwurfsplan Variante 4.pdf“ beinhaltet die am
27.04.2023 durch den Rat beschlossene Planungsvariante zur Umsetzung der
Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße vor der Fertigstellung bzw. geplan-
ten Tieferlegung der Autobahn im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der A 565.
Hierzu folgende Erläuterungen:
Die Stadt Bonn plant, die „Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die
A 565“ zur Verbindung der Straßen „An der Immenburg“ und „Immen-
burgstraße“. Die geplante einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer nutzbaren
Breite von 6,50 m (4,00 m Zweirichtungsradweg und 2,50 m Gehweg) hat eine
Stützweite von ca. 47 m. Die Widerlager werden als Pfeilerscheiben ausgebil-
det, die auf einer Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Tiefgründung erfolgt
durch jeweils zwei Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,00 m. Da sich die
Pfeilerscheiben der Brückenunterbauten in direkter Nähe zu den Stützwänden
der Lärmschutzwände befinden, die im Zuge des Ausbaus der A 565 durch die
Autobahn GmbH geplant sind, sind die Planungen aufeinander abzustimmen
und die Herstellung der Bauwerke terminlich zu optimieren.
Aufgrund der erforderlichen planerischen und bauzeitlichen Abstimmung der
Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße mit der Baumaßnahme zum 6-
streifigen Ausbau der A 565 wurde der Planungsauftrag durch die Stadt Bonn
an die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan/ Sweco erteilt, die auch im Auftrag
der Autobahn GmbH den Ausbau der A 565 im Bereich zwischen der An-
schlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn Nord plant. Der
Planungsbereich der „Brücke Immenburgstraße über die A 565“ beinhaltet nichtSeite 5 von 8
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den Anschlussbereich auf der Westseite der Autobahn (= Planungsbereich des
BLB für den Campus Endenich mit dem beauftragten Architekten Prof. Jahnen),
sondern nur die Brücke über die A 565 mit der Anschlussrampe auf der Ostsei-
te der Autobahn.
Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565 erfolgt im Bereich der geplanten
Brücke Immenburgstraße eine Tieferlegung der Autobahn um ca. 2 m in der
Endlage, die auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des
Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021 zugrunde lag. Am 27.04.2023 erfolgte
allerdings ein geänderter Ratsbeschluss zur Umsetzung der Planungsvariante
4 (siehe Anlage), die einen Bau der Fuß- und Radwegbrücke zeitlich vor der
Tieferlegung der Autobahn ermöglichen soll.
Die Planungsvariante 4 beinhaltet daher die entsprechende Höherlegung der
Brücke um ca. 2 m und die Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen (im Plan
grau dargestellt), damit alle Straßenverbindungen erhalten bleiben. Aufgrund
der zahlreichen Stützwände, die zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet wer-
den müssen, ist die Erreichbarkeit einiger Grundstücke fraglich. Die Erreichbar-
keit der Grundstücke durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr muss in jedem
Fall sichergestellt werden.
Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den Grunder-
werb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstück 2096 „Immenburgstraße“
und Flurstück 883 „Immenburgstraße 42“. Das Liegenschaftsamt der Stadt
Bonn steht bereits seit einigen Jahren mit den Eigentümern in Kontakt, um den
erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Laut Liegenschaftsamt haben die
Eigentümer bisher mitgeteilt, einem Verkauf der Teilflächen nicht zuzustimmen.
Das Tiefbauamt sucht daher zurzeit nach einem Weg, den erforderlichen
Grunderwerb durchzusetzen, wie z. B. (falls baurechtlich möglich) im Zuge ei-
nes Bebauungsplanverfahrens oder im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens.
Die Entscheidung, ob ein Bebauungsplanverfahren oder ein Planfeststellungs-
verfahren erfolgen soll, steht bisher noch aus. In jedem Fall ist das Baurecht für
die geplante Fuß- und Radwegbrücke durch die Stadt Bonn zu beantragen.
Bei einem Bebauungsplanverfahren sollte außerdem die Möglichkeit berück-
sichtigt werden, die Fuß- und Radwegverbindung von der „Brücke Immen-
burgstraße über die A 565“ entlang der Immenburgstraße mit einer Breite von
6,50 m (wie auf der Brücke) bis hin zum „Innovationsdreieck“ bzw. zur Halte-
stelle Bonn-West zu führen. Dies würde weiteren Grunderwerb von Privat-
flächen und weitere Planungsabstimmungen erfordern.
Für den weiteren Planungsverlauf ist zudem Folgendes im Umfeld des Rhein-
dorfer Baches zu berücksichtigen:
1. Jegliche Maßnahmen dürfen den Hochwasserabfluss (HQ100) nicht
beeinträchtigen.
2. Das Gewässer darf nicht im ökologischen und/oder chemischen Zu-
stand verschlechtert werden.
3. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn, Abteilung Abwasserableitung, Ge-
wässer, Hochwasserschutz (66-2) ist weiterhin eng zu beteiligen.Seite 6 von 8
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Hinweis genehmigte Abwasserbehandlungsanlage:
Untere Naturschutzbehörde:
Sofern die im 2. Deckblatt enthaltenen Änderungen eine Vergrößerung der an
die genehmigte Abwasserbehandlungsanlage anzuschließenden Fläche
enthält, ist ein entsprechender Änderungsantrag bei der Unteren Wasserbehör-
de zu stellen.
Hinweis aus dem Bereich Umweltvorsorge und –planung:
Ergänzend verweist das Umweltamt –Abt. Umweltvorsorge und –planung - er-
neut auf bereits im Rahmen vorheriger Beteiligungen zum Ausbau der A565
eingebrachte Stellungnahmen. In diesen wurde verdeutlicht, dass bereits auf-
grund der Orographie des Stadtgebietes in Bonn eine problematische stadtkli-
matische Situation vorherrscht. Weite Teile der Siedlungsbereiche befinden
sich in Tallage und werden von Höhenzügen umgeben, was insgesamt zu einer
eher mäßigen Durchlüftung des Siedlungskörpers und häufig auftretenden In-
versionswetterlagen führt. Schon heute treten bei sommerlichen austauschar-
men Hochdruckwetterlagen Temperaturunterschiede zwischen der dicht bebau-
ten Innenstadt und den die Stadt umgebenden Freiflächen von bis zu 8,5°C
(Wärmeinseleffekt) auf. Im Zuge des sich weiter Intensivierenden Klimawandels
ist von einer Zunahme absoluter Temperaturen auszugehen, im Zusammen-
hang mit der fortschreitenden Stadtentwicklung zudem von einer Steigerung
bzw. Ausdehnung von Wärmeinseleffekten. Die Stadt Bonn ist daher bestrebt
durch Reduktion von Verwundbarkeiten und Steigerung der Resilienz den Fol-
gen des Klimawandels aktiv zu begegnen.
Der Rat der Stadt Bonn fasste zudem am 12.12.2023 einen Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (www.bonn.sitzung-
online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014171&refresh=false)
(DS. 231893). Dieser benennt deutlich, dass die Aktivitäten der Stadt Bonn zur
Klimaanpassung auf Basis der vorliegenden Informationen zur Ausprägung des
Klimawandels in Bonn und in Anbetracht des weiter fortschreitenden Klima-
wandels verstärkt werden müssen. Weitergehend wurde für das Themenfeld
Hitze ein möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit
hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belas-
tungsschwerpunkte, insbesondere in Bereichen mit der Handlungspriorität 1
und 2 gemäß Planungshinweiskarte Hitze
(www.bonn.sitzung-
online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014176&refresh=false) (DS 231894) be-
schlossen.
Hinweis des Programmbüros Klimaneutrales Bonn 2035:
Im 2. Deckblattverfahren ergibt sich kein neuer Sachstand. Der dort neu vor-
handene Bericht „THG-Emissionen aus dem Verkehr“ enthält nun eine Betrach-
tung der Verkehrsmengen im regionalen Straßennetz (umfassend ein Gebiet
vom Kölner Norden bis zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz) und liefert des-
halb hinsichtlich der auf Bonner Stadtgebiet entstehenden oder vermiedenen
Treibhausgasemissionen keine neuen Erkenntnisse.
Es sei deshalb nochmal auf die zu diesem Aspekt im 1. DeckblattverfahrenSeite 7 von 8
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abgegebene Stellungnahme (Thema Stadtklima) hingewiesen:
„Die Betrachtung der durch den 6-streifigen Ausbau zusätzlich verursachten
Treibhausgas-Emissionen setzt sich zusammen aus Lebenszyklus-Emissionen
von 130 t Treibhausgase pro Jahr, Emissionen durch den Verkehr sowie mögli-
che Kohlenstoff-Senken oder -Speicher im Bereich des Ausbaus. Die Angaben
zu den Lebenszyklus-Emissionen und zu den Senken und Speichern sind un-
strittig. Die im späteren Betrieb durch die Fahrzeuge verursachten Treibhaus-
gas-Emissionen sind nicht quantifiziert.
Es wird jedoch eine zusätzliche Verkehrsbelastung auf dem beplanten Ab-
schnitt der A 565 von 18.100 Kfz pro Tag prognostiziert, die sich laut genann-
tem Gutachten der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH aus einer
Entlastung der umliegenden innerörtlichen Straßen generiert. Diese zusätzli-
chen Verkehrsmengen führen dort auch zu höheren Treibhausgas-Emissionen.
Auch ohne Kenntnis der genauen Entlastungen der einzelnen innerörtlichen
Straßen kann es zur Reduzierung der dort vermiedenen Emissionen aus Sicht
der Stadt Bonn nicht zielführend sein, diese Reduzierung mit einer Erhöhung
auf den übergeordneten Straßen, wie der A 565, zu erkaufen.
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zum Erreichen einer Klimaneutra-
lität (https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/vo020?VOLFDNR=497&refresh=false) ist es Ziel der Stadt
Bonn, eine weitestgehende Reduzierung der gesamten durch den Verkehr ver-
ursachten Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Dies muss im Wesentlichen
durch eine Reduzierung der gesamten Verkehrsmengen auf allen Straßenkate-
gorien erfolgen. Der 6-spurige Ausbau der A 565 läuft dieser Zielsetzung zuwi-
der.“
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de