240148 · Mitteilungsvorlage
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 240148
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240148 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des 2. Deckblattverfahrens Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der An- schlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließ- lich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässe- rungseinrichtungen im Kontext einer erforderlichen Sanierung neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens hatte die Stadt Bonn am 15. Dezember 2020 eine Stellungnahme abgegeben (DS-Nr. 201923). Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunter- lagen haben dazu geführt, dass 2022 die Ausgangsplanung von der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet bzw. ergänzt worden ist (1. Deckblatt, siehe DS-Nr. 222341). Eine weitere Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesonde- re: - nochmals das Thema Klima/CO2-Bilanz/§ 13 Klimaschutzgesetz (KSG) und wird entsprechend der Allgemeinen Rundverfügung 03/2023 des Bun- desministeriums für Digitales und Verkehr um den Bericht „THG- Emissionen aus Verkehr“ ergänzt - sowie zusätzlich wird die Luftschadstoffuntersuchung auf den aktuellen Stand des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) aktualisiert. Die Planänderungsunterlagen standen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 9. Ok- tober bis einschließlich 8. Dezember 2023 im Internet sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung. Bis einschließlich 8. Januar 2024 konnten Einwendun-Seite 1 von 8 Seite 2 gen zu den Änderungen in diesem zweitem Deckblattverfahren erhoben wer- den. Die Stadt Bonn hat am 2. Januar 2024 die folgende Stellungnahme abgegeben: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr xxx, im Rahmen der Veröffentlichung des 2. Deckblattes zu o.g. Verfahren wurden von hier aus die städtischen Fachämter beteiligt und um Stellungnahme hierzu gebeten. Die auf der Internetseite der Bezirksregierung veröffentlichten Planunterlagen wurden durch die berührten Fachdienststellen geprüft. Seitens der Bundesstadt Bonn wird wie folgt Stellung genommen: Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Stadtgrün –Abt. Umweltvor- sorge und –planung: Gemäß 2. Deckblatt ist das klimatische Gutachten unverändert zum 1. Deck- blatt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird jedoch teils noch auf veral- tete Quellen verwiesen: z.B. S. 43 -> Auszug aus der Klima- Planungshinweiskarte von 1992; Herleitungen sollten ausschließlich auf Basis des aktuellen Gutachtens erfolgen. Darüber hinaus bestehen seitens der Bundesstadt Bonn keine weiteren Beden- ken zum aktuellen Verfahren (2. Deckblatt). Insgesamt haben sich jedoch im Laufe des Verfahrens noch weitere Punkte ergeben, auf die hier hingewiesen wird: Hinweise zum beabsichtigten Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 mit Werkstattzentrum und Verwaltung: Stadtplanungsamt: Die Stadt Bonn beabsichtigt den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 mit Werkstattzentrum und Verwaltung sowie eine Neuordnung und Neubau des Betriebsstandorts von bonnorange am Standort Lievelingsweg. Der Standort der Feuer- und Rettungswache hat sich in den vergangenen 50 Jahren aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und der Anbindung an das Auto- bahnnetz als optimal geeignet erwiesen. Einen Alternativstandort, der die vor- gegebenen Hilfsfristen erfüllt oder die Nutzungen des Werkstattzentrums auf- nehmen könnte, ist nicht vorhanden bzw. absehbar. Der Neubau der Feuerwa- che ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands notwendig. Es bestehen erhebliche Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel, zudem ist der Energiebedarf sehr hoch und die Räumlichkeiten entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an eine Feuer- und Rettungswache mit dem zu ge- währleistenden Aufgabenumfang. Abgesehen von der Kernnutzung sind in die Feuer- und Rettungswache feuerwehreigene Werkstätten sowie die integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst inkl. der Funktion als Ausweichleit-Seite 2 von 8 Seite 3 stelle für den Rhein-Sieg-Kreis, die Einsatzleitung und der Direktions- und Ver- waltungsdienst integriert. Diese Funktionsbereiche weisen zahlreiche gemein- same Schnittstellen und Verzahnungen untereinander auf und bilden eine funk- tionale Gesamtstruktur. Der Neubau und die Neuordnung der Feuer- und Ret- tungswache erfüllt einen hohen Gemeinbedarf und hält einen enormen Stellen- wert in der Sicherung der Daseinsvorsorge der Bundesstand Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises inne. Der Neubau des Gesamtprogramms für Feuerwehr- und Rettungsdienst soll bei laufendem Betrieb der Feuer- und Rettungswache in mehreren Bauabschnitten erfolgen, um durchgängig die Betriebsabläufe zu ermöglichen. Hierfür werden während der Bauphasen Interimslösungen notwendig sein, um den Betrieb zumindest auf dem erforderlichen Minimalniveau funktional sicher- zustellen. Die Prüfung der Machbarkeit hat gezeigt, dass in der Bauphase eine Nutzung der Flächen auf dem Gelände der Feuerwehr innerhalb der Anbauver- botszone nach § 9 FStrG essentiell sein wird. Dies umfasst auch die Errichtung von Interimsbauten mit feuerwehrtypischen Nutzungen während der Bauzeit. Eine Projektrealisierung wäre ansonsten nicht möglich. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn werden durch diese temporären Bauwerke nicht beeinflusst. Darüber hinaus ist eine Nutzung der Flächen innerhalb der Anbauverbotszone nach Baufertigstellung für Übungszwecke, als Aufstellfläche auf dem Gelände und als Erschließungsfläche der Nordseite des geplanten Neubaus für die Feu- erwehr notwendig. Auch hierbei werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn sichergestellt. Es werden dort keine Brandübungen stattfinden (keine Rauchentwicklung, kein Feuer). In der Projektvorbereitung wurde begleitend geprüft, inwieweit das Raumpro- gramm reduziert werden kann. Maßgabe ist jedoch, dass die funktionale Ge- samtstruktur der Feuerwache 1 auch im Neubau erhalten bleibt. Dabei wurden Möglichkeiten für sinnvolle Verlagerungen von Funktionsbereichen mitberück- sichtigt. Die Projektvorbereitung zeigt jedoch, dass eine Umsetzung des Flächenbedarfs für die Feuerwache 1 ohne Inanspruchnahme von Teilflächen der Anbauver- botszone mit erheblichen verkehrlichen und funktionalen Konflikten auf dem Grundstück erkauft würde. Für eine dauerhaft über die nächsten Jahrzehnte funktionsfähige Feuer- und Rettungswache in Verbindung mit den anderen Nutzungsbausteinen der kritischen Infrastruktur ist im Planungswettbewerb und für die spätere Umsetzung auch die Möglichkeit einer dauerhaften Bebauung im äußeren Teil der Anbauverbotszone (20 – 40 m – Bereich) zuzulassen. Auch Geländeanpassungen im Bereich der Anbauverbotszone in der Größen- ordnung von +/- 1m sollten zulässig sein. Dies ist erforderlich, da für den Neu- bau in der gesamten Gebäudelänge Ausfahrten auf dem gleichen Niveau mög- lich sein müssen. Auch von Norden ist das Gelände auf dem gleichen Niveau anfahrbar zu gestalten. Heute liegt der Bereich der Anbauverbotszone ca. 1,2 m höher als der südliche Bereich des Feuerwehrgeländes. Vorgabe in der wei- teren Planung ist, unabhängig von einer entsprechenden Geländeanpassung auch den geplanten Anschluss an den Betriebsweg der BAB sicherzustellen.Seite 3 von 8 Seite 4 Ebenso wäre eine Nutzung der Flächen innerhalb der Anbauverbotszone der Autobahnabfahrt A555 auf den Flächen von bonnorange AöR notwendig, um erforderliche Stellplätze, insbesondere für die zahlenmäßig stark gestiegene Nutzfahrzeugflotte nachzuweisen. Diese Parkflächen sollen dann mit PV- Modulen überdacht werden. Auch bonnorange AöR wird das gesamte Areal neu strukturieren und die Betriebsstätte komplett neu errichten, da auch diese Gebäude in schlechtem baulichen Zustand sind und die Unterbringungsmög- lichkeiten des Fuhrparks nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Im derzeitigen Bestand sind innerhalb der Anbauverbotszone bereits Stellplätze für private Pkws der Belegschaft untergebracht. Vor dem Hintergrund der Neuordnung des Standortes wird auch im Bereich der Betriebsstätte der bonnorange AöR eine Inanspruchnahme der Flächen inner- halb der Anbauverbotszone weiter erforderlich, um den Betrieb an den inte- grierten Standort dauerhaft zu gewährleisten. Nebennutzungen, wie Stellplätze für PKW und Betriebsfahrzeuge, ergänzt durch PV-Anlagen, müssen im Be- reich von 20 bis 40 m von der Anbauverbotszone auch hier untergebracht wer- den, um bestehenden Flächen- und Raumbedarf zur Sicherstellung der Be- triebsabläufe auf den verbleibenden Flächen abbilden zu können. Die Anbindung an den Betriebsweg der BAB wird seitens der Feuerwehr und bonnorange AöR jederzeit sichergestellt werden. Solange entlang der nördli- chen Grundstücksgrenze Interimsbauten genutzt werden, kann eine Zufahrt entlang der westlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Die Umsetzung einer Schallschutzwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze sollte nach Ab- schluss der Bauarbeiten auf den Geländen der Feuerwehr und bonnorange AöR erfolgen. Im Endausbau wird dann der Zugang zur geplanten Lärm- schutzwand wie im Plan dargestellt, sichergestellt. Die von der Feuerwehr und bonnorange AöR genutzten Grundstücke Lieve- lingsweg 110 und 112 liegen im Geltungsbereich des bestehenden Bebau- ungsplan Nr. 7523-95, der für diesen Bereich ein Baugrundstück für den Ge- meinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwache und städtischer Fuhrpark festsetzt. Da davon ausgegangen wird, dass die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes dem geplanten, stufenweise zu realisierenden Ersatzneubau der Feuerwehr widersprechen, ist es daher notwendig, das vorhandene Planungs- recht zu ändern. Geändert werden soll der von dem Ersatzneubau der Feuer- wehr betroffene Bereich (Flurstück 617). Der von bonnorange AöR genutzte Bereich (Flurstück 616) wird ebenfalls mit- einbezogen, da hier eine Rückkehr zu der Nutzung im Sinne der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zu erwarten ist (Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwache und städtischer Fuhrpark). Ein entsprechender Zielbeschluss des Rates der Stadt Bonn zur Änderung des Planungsrechts ist bereits am 28.06.2021 erfolgt (siehe www.bonn.sitzung- online.de/public/vo020?VOLFDNR=10572&refresh=false). Wir bitten daher um Berücksichtigung der Interimslösungen und der dauerhaf- ten Nutzung der Flächen bzw. Teilflächen innerhalb der Anbauverbotszone bei der Planfeststellung des 6-streifigen Ausbaus der A565 zwischen der An- schlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Darüber hinaus bitten wir im Rahmen der Projektvorbereitungen „Neubau Feuerwehr-Seite 4 von 8 Seite 5 wache“ und „Neustrukturierung Betriebsstandort bonnorange AöR“ sowie im Zusammenhang mit der erforderlichen Änderung des Bebauungsplans um Ab- stimmung hinsichtlich der erforderlichen Ausnahme vom Verbot des § 9 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. um Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast im Sinne des § 9 (7) FStrG. Stadtplanungsamt – Verkehrsplanung: Es wir auf den Wortlaut der Resolution aus dem Ratsbeschluss vom 10.12.2020 verwiesen (www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=20297&SILFDNR=443). Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen fordert die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzli- chem Radweg. Die Stadt fordert, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen. Wird die A565 als Stadtautobahn anerkannt, ist aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstrei- fen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar. Der Sicherheitsstreifen wird dabei so vorgerichtet, dass eine restriktive, temporäre Seitenstreifenfrei- gabe "(TSF)" möglich ist. Inhaltlich ist der Stellungnahme vom 9.11.2022 des Stadtplanungsamtes ge- genüber der Bezirksregierung Köln zum 1. Deckblatt nichts hinzuzufügen. Hinweis zur geplanten Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße: Tiefbauamt: Der beigefügte Plan „Vorentwurfsplan Variante 4.pdf“ beinhaltet die am 27.04.2023 durch den Rat beschlossene Planungsvariante zur Umsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße vor der Fertigstellung bzw. geplan- ten Tieferlegung der Autobahn im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der A 565. Hierzu folgende Erläuterungen: Die Stadt Bonn plant, die „Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die A 565“ zur Verbindung der Straßen „An der Immenburg“ und „Immen- burgstraße“. Die geplante einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit einer nutzbaren Breite von 6,50 m (4,00 m Zweirichtungsradweg und 2,50 m Gehweg) hat eine Stützweite von ca. 47 m. Die Widerlager werden als Pfeilerscheiben ausgebil- det, die auf einer Pfahlkopfplatte errichtet werden. Die Tiefgründung erfolgt durch jeweils zwei Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,00 m. Da sich die Pfeilerscheiben der Brückenunterbauten in direkter Nähe zu den Stützwänden der Lärmschutzwände befinden, die im Zuge des Ausbaus der A 565 durch die Autobahn GmbH geplant sind, sind die Planungen aufeinander abzustimmen und die Herstellung der Bauwerke terminlich zu optimieren. Aufgrund der erforderlichen planerischen und bauzeitlichen Abstimmung der Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße mit der Baumaßnahme zum 6- streifigen Ausbau der A 565 wurde der Planungsauftrag durch die Stadt Bonn an die Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan/ Sweco erteilt, die auch im Auftrag der Autobahn GmbH den Ausbau der A 565 im Bereich zwischen der An- schlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn Nord plant. Der Planungsbereich der „Brücke Immenburgstraße über die A 565“ beinhaltet nichtSeite 5 von 8 Seite 6 den Anschlussbereich auf der Westseite der Autobahn (= Planungsbereich des BLB für den Campus Endenich mit dem beauftragten Architekten Prof. Jahnen), sondern nur die Brücke über die A 565 mit der Anschlussrampe auf der Ostsei- te der Autobahn. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 565 erfolgt im Bereich der geplanten Brücke Immenburgstraße eine Tieferlegung der Autobahn um ca. 2 m in der Endlage, die auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Vorplanungsentwurfs vom 05.08.2021 zugrunde lag. Am 27.04.2023 erfolgte allerdings ein geänderter Ratsbeschluss zur Umsetzung der Planungsvariante 4 (siehe Anlage), die einen Bau der Fuß- und Radwegbrücke zeitlich vor der Tieferlegung der Autobahn ermöglichen soll. Die Planungsvariante 4 beinhaltet daher die entsprechende Höherlegung der Brücke um ca. 2 m und die Anhebung der gesamten Fahrbahnflächen (im Plan grau dargestellt), damit alle Straßenverbindungen erhalten bleiben. Aufgrund der zahlreichen Stützwände, die zur Anhebung der Fahrbahnen errichtet wer- den müssen, ist die Erreichbarkeit einiger Grundstücke fraglich. Die Erreichbar- keit der Grundstücke durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr muss in jedem Fall sichergestellt werden. Die Umsetzung der Planung erfordert die Inanspruchnahme und den Grunder- werb von Teilflächen der Privatgrundstücke Flurstück 2096 „Immenburgstraße“ und Flurstück 883 „Immenburgstraße 42“. Das Liegenschaftsamt der Stadt Bonn steht bereits seit einigen Jahren mit den Eigentümern in Kontakt, um den erforderlichen Grunderwerb abzustimmen. Laut Liegenschaftsamt haben die Eigentümer bisher mitgeteilt, einem Verkauf der Teilflächen nicht zuzustimmen. Das Tiefbauamt sucht daher zurzeit nach einem Weg, den erforderlichen Grunderwerb durchzusetzen, wie z. B. (falls baurechtlich möglich) im Zuge ei- nes Bebauungsplanverfahrens oder im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens. Die Entscheidung, ob ein Bebauungsplanverfahren oder ein Planfeststellungs- verfahren erfolgen soll, steht bisher noch aus. In jedem Fall ist das Baurecht für die geplante Fuß- und Radwegbrücke durch die Stadt Bonn zu beantragen. Bei einem Bebauungsplanverfahren sollte außerdem die Möglichkeit berück- sichtigt werden, die Fuß- und Radwegverbindung von der „Brücke Immen- burgstraße über die A 565“ entlang der Immenburgstraße mit einer Breite von 6,50 m (wie auf der Brücke) bis hin zum „Innovationsdreieck“ bzw. zur Halte- stelle Bonn-West zu führen. Dies würde weiteren Grunderwerb von Privat- flächen und weitere Planungsabstimmungen erfordern. Für den weiteren Planungsverlauf ist zudem Folgendes im Umfeld des Rhein- dorfer Baches zu berücksichtigen: 1. Jegliche Maßnahmen dürfen den Hochwasserabfluss (HQ100) nicht beeinträchtigen. 2. Das Gewässer darf nicht im ökologischen und/oder chemischen Zu- stand verschlechtert werden. 3. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn, Abteilung Abwasserableitung, Ge- wässer, Hochwasserschutz (66-2) ist weiterhin eng zu beteiligen.Seite 6 von 8 Seite 7 Hinweis genehmigte Abwasserbehandlungsanlage: Untere Naturschutzbehörde: Sofern die im 2. Deckblatt enthaltenen Änderungen eine Vergrößerung der an die genehmigte Abwasserbehandlungsanlage anzuschließenden Fläche enthält, ist ein entsprechender Änderungsantrag bei der Unteren Wasserbehör- de zu stellen. Hinweis aus dem Bereich Umweltvorsorge und –planung: Ergänzend verweist das Umweltamt –Abt. Umweltvorsorge und –planung - er- neut auf bereits im Rahmen vorheriger Beteiligungen zum Ausbau der A565 eingebrachte Stellungnahmen. In diesen wurde verdeutlicht, dass bereits auf- grund der Orographie des Stadtgebietes in Bonn eine problematische stadtkli- matische Situation vorherrscht. Weite Teile der Siedlungsbereiche befinden sich in Tallage und werden von Höhenzügen umgeben, was insgesamt zu einer eher mäßigen Durchlüftung des Siedlungskörpers und häufig auftretenden In- versionswetterlagen führt. Schon heute treten bei sommerlichen austauschar- men Hochdruckwetterlagen Temperaturunterschiede zwischen der dicht bebau- ten Innenstadt und den die Stadt umgebenden Freiflächen von bis zu 8,5°C (Wärmeinseleffekt) auf. Im Zuge des sich weiter Intensivierenden Klimawandels ist von einer Zunahme absoluter Temperaturen auszugehen, im Zusammen- hang mit der fortschreitenden Stadtentwicklung zudem von einer Steigerung bzw. Ausdehnung von Wärmeinseleffekten. Die Stadt Bonn ist daher bestrebt durch Reduktion von Verwundbarkeiten und Steigerung der Resilienz den Fol- gen des Klimawandels aktiv zu begegnen. Der Rat der Stadt Bonn fasste zudem am 12.12.2023 einen Zielbeschluss zur Klimaanpassung (www.bonn.sitzung- online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014171&refresh=false) (DS. 231893). Dieser benennt deutlich, dass die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung auf Basis der vorliegenden Informationen zur Ausprägung des Klimawandels in Bonn und in Anbetracht des weiter fortschreitenden Klima- wandels verstärkt werden müssen. Weitergehend wurde für das Themenfeld Hitze ein möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belas- tungsschwerpunkte, insbesondere in Bereichen mit der Handlungspriorität 1 und 2 gemäß Planungshinweiskarte Hitze (www.bonn.sitzung- online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014176&refresh=false) (DS 231894) be- schlossen. Hinweis des Programmbüros Klimaneutrales Bonn 2035: Im 2. Deckblattverfahren ergibt sich kein neuer Sachstand. Der dort neu vor- handene Bericht „THG-Emissionen aus dem Verkehr“ enthält nun eine Betrach- tung der Verkehrsmengen im regionalen Straßennetz (umfassend ein Gebiet vom Kölner Norden bis zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz) und liefert des- halb hinsichtlich der auf Bonner Stadtgebiet entstehenden oder vermiedenen Treibhausgasemissionen keine neuen Erkenntnisse. Es sei deshalb nochmal auf die zu diesem Aspekt im 1. DeckblattverfahrenSeite 7 von 8 Seite 8 abgegebene Stellungnahme (Thema Stadtklima) hingewiesen: „Die Betrachtung der durch den 6-streifigen Ausbau zusätzlich verursachten Treibhausgas-Emissionen setzt sich zusammen aus Lebenszyklus-Emissionen von 130 t Treibhausgase pro Jahr, Emissionen durch den Verkehr sowie mögli- che Kohlenstoff-Senken oder -Speicher im Bereich des Ausbaus. Die Angaben zu den Lebenszyklus-Emissionen und zu den Senken und Speichern sind un- strittig. Die im späteren Betrieb durch die Fahrzeuge verursachten Treibhaus- gas-Emissionen sind nicht quantifiziert. Es wird jedoch eine zusätzliche Verkehrsbelastung auf dem beplanten Ab- schnitt der A 565 von 18.100 Kfz pro Tag prognostiziert, die sich laut genann- tem Gutachten der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH aus einer Entlastung der umliegenden innerörtlichen Straßen generiert. Diese zusätzli- chen Verkehrsmengen führen dort auch zu höheren Treibhausgas-Emissionen. Auch ohne Kenntnis der genauen Entlastungen der einzelnen innerörtlichen Straßen kann es zur Reduzierung der dort vermiedenen Emissionen aus Sicht der Stadt Bonn nicht zielführend sein, diese Reduzierung mit einer Erhöhung auf den übergeordneten Straßen, wie der A 565, zu erkaufen. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zum Erreichen einer Klimaneutra- lität (https://www.bonn.sitzung- online.de/public/vo020?VOLFDNR=497&refresh=false) ist es Ziel der Stadt Bonn, eine weitestgehende Reduzierung der gesamten durch den Verkehr ver- ursachten Treibhausgas-Emissionen zu erreichen. Dies muss im Wesentlichen durch eine Reduzierung der gesamten Verkehrsmengen auf allen Straßenkate- gorien erfolgen. Der 6-spurige Ausbau der A 565 läuft dieser Zielsetzung zuwi- der.“ Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de