← Vorlagen

240135 · Mitteilungsvorlage

„Hall of Fame“ am Brassertufer: Graffiti-Wettbewerb zur Gestaltung eines temporären Sommerbildes

Nummer
240135
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Kulturausschusses 05.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.806 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
240135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
„Hall of Fame“ am Brassertufer: Graffiti-Wettbewerb
zur Gestaltung eines temporären Sommerbildes
Beratungsfolge
Kunstkommission 26.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Hintergrund
Das AMERON Bonn Hotel Königshof, der Bonner Künstler Eugen Schramm
und das Kulturamt haben Ende 2022 gemeinsam eine neue Übungswand, eine
sogenannte „Hall of Fame“, für legales Graffiti und Street Art am Brassertufer,
unterhalb des Hotels Königshof eröffnet. Damit steht in der Stadt, neben der
Rheinaue und dem Reuterpark, nunmehr eine dritte öffentliche Wand für
Sprayerinnen und Sprayer zu Verfügung.
Auf der rund 60 Meter langen und knapp 6 Meter hohen Wand können immer
im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März Street Art-
Kunstwerke entstehen. Die Nutzung der privaten Wand macht der
Hoteleigentümer kostenlos möglich und bietet damit Künstler*innen und
Jugendlichen eine zentral gelegene Möglichkeit sich an der öffentlichen
Übungswand (legal) auszuprobieren.
Nutzungsbedingungen der „Hall of Fame“
Damit Sprayerinnen und Sprayer, Passantinnen und Passanten und Hotelgäste
nebeneinander und in Einklang das Rheinufer genießen können, gibt es einige
Nutzungsbedingungen, die auch an der Wand selbst veröffentlicht sind. So
steht die legale Übungswand ausschließlich im Winterhalbjahr zur Verfügung,
damit der Terrassenbetrieb des Hotels nicht beeinträchtigt wird. Das Sprühen
ist ausschließlich auf der freigegebenen, gekennzeichneten Fläche erlaubt und
erfolgt auf eigene Gefahr; eine gegenseitige Rücksichtnahme wird dabei
vorausgesetzt. Die Materialien müssen selbst mitgebracht und auch wieder
entsorgt werden. Rassistische oder anderweitig diskriminierende,
gewaltverherrlichende, strafrechtlich relevante und nicht jugendfreie
Darstellungen werden entfernt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. In
den Sommermonaten ziert ein dauerhaftes, großformatiges Graffiti-Werk, ein
sogenanntes „Mural“ die Wand, das nicht übermalt werden darf.
Sommer-Mural
Bereits im Jahr 2023 wurde ein erster Wettbewerb ausgeschrieben, der zum
Ziel hatte Einreichungen für ein großformatiges Sommer-Mural zu erhalten. Der
erste Wettbewerb richtete sich an Einzelkünstler*innen und Crews und hatte,
nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, das Thema „Grenze –Seite 1 von 3
Seite 2
Rhein – Limes“. Alle eingereichten Skizzen sind von einer Jury gesichtet und
sieben für die Umsetzung ausgewählt worden. Die Kunstkommission wurde
über die Juryarbeit (Prof. Berg, Stephanie Pech) einbezogen.
Der Wettbewerb für das Sommer-Mural 2024 ist zum Thema „Starke Frauen –
Tradition, Vielfalt und Gleichberechtigung in Bonn“ ausgeschrieben.
Wettbewerb 2024
Im Bonner Stadtteil Beuel steht die Wiege der Weiberfastnacht. Hier entstand
vor genau 200 Jahren, 1824, das erste Beueler Damenkomitee – aus einer
Frauenbewegung heraus. Die Beueler Wäscherinnen wehrten sich gegen das
Patriarchat, die Dominanz der Männer und die damit verbundene Ausbeutung
der Frauen. Aber nicht nur im Karneval ging und geht es um die Gleichstellung
der Geschlechter. Hierauf zielt auch das 5. Nachhaltigkeitsziel (SDG) der
Vereinten Nationen ab: Die Stärkung von Frauen und Mädchen und das Ende
von vielfältigen geschlechtsspezifischen Diskriminierungen. Denn nach
Schätzungen der Vereinten Nationen würde es beim jetzigen Tempo
beispielsweise alleine 286 Jahre dauern, um die rechtliche Diskriminierung von
Frauen zu überwinden.
Aus diesem Grund dreht sich beim diesjährigen Wettbewerb alles um die
Themen Gleichberechtigung und Vielfalt und soll dabei gleichermaßen Mut
machen wie Denkanstöße liefern. Das Gesamtkonzept des Murals wird sich
wieder aus den Skizzen mehrerer ausgewählter Einreichungen
zusammensetzen. Die Jury wird auch in diesem Jahr wieder mit Mitgliedern der
Kunstkommission besetzt.
Die Umsetzung des Wettbewerbs findet in Kooperation mit dem Bonner Verein
Arts Four Love e.V. statt, der sich unter anderem für legale Übungswände und
kulturelle Bildung einsetzt.
Wettbewerbsbedingungen:
Der Wettbewerb behandelt inhaltlich das Thema „Starke Frauen – Tradition,
Vielfalt und Gleichberechtigung in Bonn“ in allen denkbaren Facetten.
Als Auflage des Denkmalschutzes gibt es ein festgelegtes Farbspektrum für
das Mural, das einige Grundfarben und Akzentfarben beinhaltet. Die
Farbpalette ist verbindlich. Eingereicht werden sollen aussagekräftige farbige
Skizzen. Die Skizze kann ein Gesamtkonzept darstellen, große Teile oder
Einzelelemente abbilden (beispielsweise Themenbilder, Styles, Characters,
Porträts, Background). Bewerben können sich sowohl (Nachwuchs-
)Einzelkünstler*innen, als auch Crews.
Rassistische oder anderweitig diskriminierende, gewaltverherrlichende,
strafrechtlich relevante (auch beleidigende) und nicht jugendfreie Darstellungen
sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Auswahl der Gewinnerbilder erfolgt
in einem Juryverfahren.
Bewerbungsfristende ist Sonntag, der 25. Februar 2024. Die vollständige
Ausschreibung ist auf www.bonn.de/streetart veröffentlicht.
Die veranschlagten Mittel werden benötigt, um die Farbe und ein angemietetes
rollbares Gerüst zur Verfügung zu stellen.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.01 Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000,00 141000401/
74.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de