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240132 · Mitteilungsvorlage

"KOMM-AN NRW 2023 - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“; hier Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Nummer
240132
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Integrationsrates 20.02.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240132
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
"KOMM-AN NRW 2023 - Programm zur Förderung
des ehrenamtlichen Engagements bei der
Integration von neueingewanderten Menschen in
den Kommunen“; hier Programmteil II:
Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Beratungsfolge
Integrationsrat 20.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat das
„Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der
Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“ (KOMM-AN
NRW) auch in 2023 fortgeführt. Das Förderprogramm enthält drei
Programmteile:
Programmteil I Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Programmteil III Stärkung der Integrationsagenturen
Die Programmteile I und III beziehen sich auf die Kommunalen
Integrationszentren (KI) und die Integrationsagenturen. Der Programmteil II
(Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) sieht Zuwendungen an Kreise und
kreisfreie Städte mit Kommunalen Integrationszentren vor. Auf der Grundlage
des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde der Stadt Bonn für diesen
Programmteil eine maximale Zuwendung von 116.785,50 € zugesagt. Bei den
Akteuren der Flüchtlingshilfe wurde der bestehende Bedarf ermittelt und auf
dieser Grundlage der Antrag der Stadt Bonn bei der Bezirksregierung Arnsberg
eingereicht. Diesem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 10.05.2023
stattgegeben und eine Zuwendung von 116.785,00 € bewilligt. Diese konnte an
37 Drittempfänger*innen weitergeleitet werden, zum Beispiel an
Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege,
Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheegemeinden,
Flüchtlingsinitiativen, Sportvereine u.a. Die abschließende Übersicht derSeite 1 von 2
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jeweiligen Drittmittelempfänger und der verwendeten Fördergelder wird dem
Integrationsrat nach Prüfung der Verwendungsnachweise vorgelegt. Die
Einreichungsfrist der Verwendungsnachweise ist auf den 31.01.2024 datiert.
Auch im Jahr 2024 wird das Programm fortgesetzt. Es liegen 40 Anträge von
Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Antragsberechtigten vor.
Insgesamt wurden 262.775 Euro beantragt. Der Stadt Bonn steht ein Betrag
von 116.785,50 Euro zur Verfügung, der an die Antragsteller*innen
weitergeleitet werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de