240132 · Mitteilungsvorlage
"KOMM-AN NRW 2023 - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“; hier Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Kerndaten
- Nummer
- 240132
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240132 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB "KOMM-AN NRW 2023 - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“; hier Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort Beratungsfolge Integrationsrat 20.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat das „Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“ (KOMM-AN NRW) auch in 2023 fortgeführt. Das Förderprogramm enthält drei Programmteile: Programmteil I Stärkung der Kommunalen Integrationszentren Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort Programmteil III Stärkung der Integrationsagenturen Die Programmteile I und III beziehen sich auf die Kommunalen Integrationszentren (KI) und die Integrationsagenturen. Der Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) sieht Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte mit Kommunalen Integrationszentren vor. Auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde der Stadt Bonn für diesen Programmteil eine maximale Zuwendung von 116.785,50 € zugesagt. Bei den Akteuren der Flüchtlingshilfe wurde der bestehende Bedarf ermittelt und auf dieser Grundlage der Antrag der Stadt Bonn bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Diesem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 10.05.2023 stattgegeben und eine Zuwendung von 116.785,00 € bewilligt. Diese konnte an 37 Drittempfänger*innen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheegemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Sportvereine u.a. Die abschließende Übersicht derSeite 1 von 2 Seite 2 jeweiligen Drittmittelempfänger und der verwendeten Fördergelder wird dem Integrationsrat nach Prüfung der Verwendungsnachweise vorgelegt. Die Einreichungsfrist der Verwendungsnachweise ist auf den 31.01.2024 datiert. Auch im Jahr 2024 wird das Programm fortgesetzt. Es liegen 40 Anträge von Vereinen, Kirchengemeinden und sonstigen Antragsberechtigten vor. Insgesamt wurden 262.775 Euro beantragt. Der Stadt Bonn steht ein Betrag von 116.785,50 Euro zur Verfügung, der an die Antragsteller*innen weitergeleitet werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de