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240129 · Große Anfrage

FDP-Große Anfrage: Pendlerströme

Nummer
240129
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
25.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.02.2024 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
240129
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Achim Schröder
Alessandro Balan
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
25.01.24
FDP-Große Anfrage: Pendlerströme
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Pendlerzahlen: Als unabdingbare Grundlage für verkehrspolitische
Entscheidungen ermittelt die Verwaltung in einer sortierfähigen Excelliste auf
der Basis kommunaler Abgrenzungen und für das Jahr 2022:
a. Wieviel Beschäftigte* sowie Studierende pendeln arbeitstäglich
nach Bonn ein?
b. Wieviel Beschäftigte* sowie Studierende pendeln arbeitstäglich
aus Bonn aus?
c. Wieviel Beschäftigte*, Schüler und Studierende sind statistisch
als Binnenpendler erfasst?
d. Wieviel Übernachtungsgäste haben die Beherbergungsbetriebe
im Stadtgebiet Bonns im Jahr 2023, hilfsweise 2022, gezählt?
e. Wieviel Tagungsgäste ohne Übernachtung wurden gezählt?
f. Wieviel Touristen inkl. Besucher von Museen, Bühnen,
Kunstbetrieb, Konzerten und Marktveranstaltungen wurden
gezählt?
g. Wieviel Tagesbesucher von Kliniken, Ärzten, Kanzleien,
Einzelhandel und Märkten wurden gezählt?
h. Wie groß ist die Anzahl der Flottenfahrzeuge der Bonner
Handwerksbetriebe als Nutzer der Bonner Straßen für
Auslieferung, Montage, Wartung?
i. Wie groß ist die Anzahl der in Bonn registrierten Taxen nebst
Personentransportkilometern?Seite 1 von 4
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j. Wie groß ist die Anzahl der in Bonn verkehrenden
Auslieferungsfahrzeuge von Paketdienstleistern nebst
Transportkilometern im Stadtgebiet?
*Beschäftigte: Die Verwaltung stellt sicher, dass bei den Beschäftigten
Sozialversicherungspflichtige, Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige
und Freiberufler miterfasst sind.
2. Wie teilen sich die Pendlerströme anhand der unter 1. a. - j. gefundenen
Zahlen räumlich auf? Zur Visualisierung bitte ein kartesisches
Koordinatensystem nutzen, bei dem der Rhein die Y-Achse bildet und der
Nullpunkt auf der Südbrücke liegt. Die Pendlerzahlen aus dem/in den Rhein-
Sieg-Kreis sowie von/nach Rheinland-Pfalz sind dabei nicht summarisch,
sondern den Quadranten zugeordnet darstellen.
3. Wie groß stellen sich die Kennziffern dar für alle unter 1. a. - c. identifizierten
Pendelrelationen im Umkreis von 35 Kilometern Luftlinie um den Mittelpunkt
des kartesischen Koordinatensystems:
a. Für Einpendler nach Bonn mit frühester Abfahrt um 7 Uhr und
spätester Ankunft um 9 Uhr, wobei die Telekom Zentrale,
Friedrich-Ebert-Allee 140, stellvertretend für alle Bonner
Arbeitgeber steht
i. Die jeweils kürzeste Wegezeit ab Ortsmitte des
Wohnortes in einfacher Richtung mit dem Auto, dem
ÖPNV inkl. erforderlicher Fußwege sowie dem Fahrrad.
Die Werte für das Fahrrad werden noch um die zu
bewältigenden Höhenmeter ergänzt.
ii. Sonderfall Köln: Hier wird wegen der Größe des
Stadtgebiets der Sitz des Oberlandesgerichts,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln als Startort gewählt.
iii. Die technisch zu Verfügung stehende
Sitzplatzkapazität im ÖPNV. Sonderfall Köln: Hier ab
Hauptbahnhof.
b. für Auspendler aus Bonn im Zeitfenster mit frühester AbfahrtSeite 2 von 4
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um 7 Uhr und spätester Ankunft um 9 Uhr, wobei die Telekom
Zentrale, Friedrich-Ebert-Allee 140, stellvertretend für alle
Bonner Wohnorte steht
i. Die jeweils kürzeste Wegezeit bis Ortsmitte des
Arbeitsortes in einfacher Richtung mit dem Auto, dem
ÖPNV inkl. erforderlicher Fußwege sowie dem Fahrrad.
Die Werte für das Fahrrad werden noch um die zu
bewältigenden Höhenmeter ergänzt.
ii. Sonderfall Köln: Hier wird wegen der Größe des
Stadtgebiets der Sitz des Oberlandesgerichts,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln als Zielort gewählt.
iii. Die technisch zu Verfügung stehende
Sitzplatzkapazität im ÖPNV. Sonderfall Köln: Hier bis
Hauptbahnhof bzw. Deutz Bahnhof
4. Wie hoch ist für Pendler aus 1. a. - c. die am Knotenpunkt Bonn Hbf in der
Stunde zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr technisch verfügbare
Sitzplatzkapazität im innerörtlichen ÖPNV-Angebot, unterschieden nach
Eisenbahn, Stadtbahn, Tram, Bus.
5. Radverkehr
a. Wie hoch sind für jede Fahrradzählstelle die Messergebnisse
als Jahresmittelwert im Zeitfenster zwischen 7 und 8:30 Uhr
morgens als größtmögliche Annäherung an beruflich
Pendelnde?
b. Warum kommt es bei den Messergebnissen aller Bonner
Fahrradzählstellen bei ganzjähriger Betrachtung zu
Sinuskurveneffekten?
c. Inwiefern wird mengenmäßig der Rückgang des
Fahrradverkehrs in den Herbst- und Wintermonaten kompensiert
durch einen entsprechenden Anstieg im Verkauf von ÖPNV-
Tickets?Seite 3 von 4
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Datenherkunft, Datenqualität und Aktualisierungsdienst: Sofern die Verwaltung
auf fertige Zahlenwerke von Nichtverwaltungsorganisationen zurückgreift, ist
von ihr eine Rückverfolgbarkeit der Daten bis zur Erhebungsquelle
sicherzustellen. Die Quellen sind mit Quellennachweis offenzulegen. Die
Verwaltung veröffentlicht die Zahlen unter https://www2.bonn.de/statistik/ und
aktualisiert das Zahlenwerk im Turnus von 24 Monaten.
Begründung
Verkehrspolitische Entscheidung benötigen eindeutige Entscheidungskriterien,
an denen es in Bonn zu mangeln scheint. Um zu vermeiden, dass sich jede
Interessengruppe ihre eigenen Zahlen zusammenbastelt, dabei womöglich
andere Interessengruppen unter den Tisch fallen lässt, ist unbedingt eine für
Verwaltungsentscheidungen verbindliche Datengrundlage in der hier
geforderten Auflösung zu schaffen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de