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240128 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege § 5 Abs. 7 für das Kindergartenjahr 2024/2025

Nummer
240128
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.01.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240128-01 ST Bürgerantrag: Änderung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege § 5 Abs. 7 für das Kindergartenjahr 2024/2025
  2. 240128-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Änderung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege § 5 Abs. 7 für das Kindergartenjahr 2024/2025

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240128
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
23.01.2024
Bürgerantrag: Änderung der Satzung zur
Förderung der Kindertagespflege § 5 Abs. 7 für das
Kindergartenjahr 2024/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Antragsstellenden bitten den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie den Rat der Stadt Bonn die Änderung der Satzung zu beschließen und in
§5 Abs. 7 das Lohnniveau im TVÖD S4 zu berücksichtigen. Dabei sollte
entsprechend die Förderleistung für langjährig tätige Tagespflegepersonen
mindestens vergleichbar mit TVÖD S4 Stufe 4 sein.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 4
An
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Frau Clara Hennes
Rat der Stadt Bonn
Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Bonn, den 23.01.2024
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Antragsteller:
Änderungsantrag der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege für das Kinder-
gartenjahr 2024/2025 § 5 Abs. 7
Antrag:
Die Antragsstellenden bitten den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Rat
der Stadt Bonn die Änderung der Satzung zu beschließen und in §5 Abs. 7 das Lohn-
niveau im TVÖD S4 zu berücksichtigen. Dabei sollte entsprechend die Förderleistung für
langjährig tätige Tagespflegepersonen mindestens vergleichbar mit TVÖD S4 Stufe 4 sein.
Wir beantragen § 5 Abs. 7 um folgenden Zusatz zu erweitern:
Die Förderpauschalen sowie der Pauschbetrag für Vor- und Nachbereitung werden jedes
Kindergartenjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst.
Die Änderung richtet sich nach der Dynamisierungsregelung gemäß § 37 KiBiz NRW, hier
analog der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal in Kindertagesstätten (TVöD).
Tagespflegepersonen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in der Kindertagespflege
oder pädagogischer Zusatzqualifikation erhalten zusätzlich 0,23€ pro Stunde und Kind.
Auch diese Bonuszahlung unterliegt der Dynamisierungsregelung nach §37 KiBiz NRW.
Begründung:
Nach SGB VIII § 23, Abs. 2a ist der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der
Kindertagespflegeperson leistungsgerecht auszugestalten. Nach einer Anpassung im Kita-
jahr 2020/2021 erfuhr die Förderleistung in der Stadt Bonn eine Anpassung, die vergleich-
bar war mit dem TVÖD S4 Stufe 4. Der TVÖD S4 sind Kinderpfleger*innen mit schwieriger
Tätigkeit.
Ein Vergleich mit dem TVÖD S4 halten wir für angemessen. Kindertagespflegepersonen
sind neben der Pflege von Kindern im U3 Bereich auch für die Erfüllung des Bildungsauf-
trags nach SGB VIII §22 (pädagogische und konzeptionelle Gestaltung der Pflegestelle),Seite 2 von 4
Bildungsdokumentation und alle Verwaltungstätigkeiten rund um die Betreuungstätigkeit
selbständig verantwortlich. Die Stufe 4 wird der meist mehrjährigen Tätigkeit einer Kinder-
tagespflegeperson gerecht.
Seit dem Kitajahr 2021/2022 sinkt das Lohnniveau im Vergleich zum TVÖD S4 Stufe 4
rapide. Im Kitajahr 2023/2024 befindet sie die Förderleistung nur noch auf Stufe 2. Auch
durch die Dynamisierung von ca. 10% ab dem Kitajahr 2024/2025 liegt der Fördersatz
unter der Stufe 3. Die Kindertagespflegepersonen erfahren gerade, dass die Qualifizierung
und die Anforderungen an die pädagogische Arbeit steigen und es wird zunehmend päd-
agogische Weiterbildung erwartet, gleichzeitig sinkt aber das Lohnniveau. Dies ist beson-
ders für sehr erfahrene und pädagogisch qualifizierte Kindertagespflegepersonen nicht
angemessen und bietet auch keinen Anreiz sich pädagogisch weiter zu qualifizieren.
Viele Kindertagespflegepersonen verfügen bereits über eine pädagogische Ausbildung
oder haben in umfangreichen Fortbildung pädagogische Zusatzqualifikationen mit Zerti-
fikaten erworben, für die sie keine leistungsgerechte Anerkennung erhalten. Im Gegenteil,
das Lohnniveau sinkt im Vergleich zu vergleichbaren pädagogischen Tätigen in öffent-
lichen Einrichtungen. Wir befürworten eine Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der
Kindertagespflege. Dies darf aber nicht einhergehen mit einer Senkung des Lohnniveaus.
Angesichts der schwierigen Betreuungslage in Bonn im U3 Bereich sollte die Stadt Bonn
nicht die vorhandenen qualitativ guten Ressourcen der Betreuung in der Kindertages-
pflege in Gefahr bringen.
Wir bitten alle Entscheidungsträger mit Vertretern der Kindertagespflege ins Gespräch zu
kommen, um eine leistungsgerechten Umsetzung der Förderrichtlinien für Bonn zu erar-
beiten.
Der Bürgerantrag wird von Mitgliedern der Interessenvertretung Bonner Kindertagespflege
und Kindertagespflegepersonen als Einzelpersonen eingereicht. Er ist mit der
Interessenvertretung abgestimmt.
Anlage: Entwicklung Lohnniveau und Vergleich mit TVÖD S4Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de